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220645-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich Burghofstraße in Bonn-Niederholtorf

Nummer
220645-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220645 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich Burghofstraße in Bonn-Niederholtorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220645-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
im Bereich Burghofstraße in Bonn-Niederholtorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die Situation vor Ort zusammen mit der Polizei überprüft.
Im Wesentlichen kann den Angaben im Bürgerantrag gefolgt werden. Mittels
Seitenradar hat die Polizei eine signifikante Überschreitungsquote feststellen
können. Hingegen ergab eine Messung mit dem Blitzerwagen nur eine
geringfügige Überschreitung. Dies wird auch sicherlich an einer gewissen
Erkennbarkeit gelegen haben, die aufgrund der örtlichen Verhältnisse in der
Burghofstraße nicht zu verhindern sein wird.
In der Summe spricht dies allerdings für die Notwendigkeit
verkehrsberuhigender Maßnahmen. Der Ausbau der Straße (mit beidseitigen
Gehwegen) ist für das Jahr 2023 geplant. Im Zuge dieser Maßnahme wären
auch verkehrsberuhigende Elemente vorzusehen (z.B. Parkflächen auf einer
Fahrbahnseite). Über provisorische Maßnahmen, die vorab durchgeführt
werden sollten, befinden sich die zuständigen Ämter gerade in der
verwaltungsinternen Abstimmung. Hierzu wird eine zeitnahe Lösung
angestrebt. Eine Ausdehnung der vorhandenen Tempo 30-Zone ist hingegen
nicht möglich, da sie bereits heute schon deutlich hinter der letzten Bebauung
endet.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de