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220642 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung im Verkehrsgrün Bad Godesberg – Plittersdorf I

Nummer
220642
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
04.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Entscheidung federführend
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  1. 220642-01 AA Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung im Verkehrsgrün Bad Godesberg – Plittersdorf I BBB-Antrag zur Vorlage 220642

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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
220642
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Baumersatzpflanzung im Verkehrsgrün Bad
Godesberg – Plittersdorf I
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung
„Baumersatzpflanzung im Verkehrsgrün Bad Godesberg – Plittersdorf I“ wird
zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen-
Abschnitte im Bad Godesberger Stadtteil Plittersdorf.
Insgesamt werden 39 bestehende und 2 neue Baumbeete im Verkehrsgrün
saniert, bzw. hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
Straße: Hausnummer: Anzah
l:
Baumart -
Deutscher
Name:
Baumart -
Botanischer
Name:
Am
Baumgarten
gegenüber 3 in
Grünfläche
1 Baum-Hasel Corylus colurna
Arndtplatz am Rand der
Grünfläche
2 Scharlach-
Kastanie
Aesculus
carnea 'Briottii'
Donatusstraße 3x vor 20 und
1x vor 34
4 Amberbaum Liquidambar
styraciflua
Gotenstraße 12 1 Ahornblättrige
Platane
Platanus x
hispanicaSeite 1 von 5
Seite 2
Gotenstraße-
Stichweg
84 1 Spitz-Ahorn Acer
platanoides
'Allershausen'
Kennedyallee 36, 45,
gegenüber 60
3 Rot-Eiche Quercus rubra
Körnerstraße 2, 8, 7a 3 Säulenförmiger
Spitz-Ahorn
Acer
platanoides
'Columnare Typ
2'
Kolberger
Straße
7, 28, 2 x vor
46
4 Blut-Pflaume Prunus
cerasifera
'Nigra'
Mittelstraße 28 1 Ahornblättrige
Platane
Platanus x
hispanica
Mittelstraße
(neuer
Standort)
27 1 Schwarznuss Juglans nigra
Mittelstraße gegenüber 60,
2 x vor 49
3 Silber-Linde
'Brabant'
Tilia tomentosa
'Brabant'
Neckarstraße 2f 1 Nelken-Kirsche Prunus serrulata
'Kanzan'
Plittersdorfer
Straße
111, 118, 122 3 Kaiser-Linde Tilia vulgaris
'Pallida'
Ubierstraße 20 1 Winter-Linde
'Greenspire'
Tilia cordata
'Greenspire'
Wurzerstraße
(117 = neuer
Standort)
117 bis 129 6 Spitz-Ahorn
'Olmstedt'
Acer
platanoides
'Olmstedt'
Wurzerstraße 141 bis 196 6 Apfel-Dorn Crataegus x
lavallei
'Carrierei'
Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an
Nektar und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische
Nischen dar. Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere
nahezu alle Linden-Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie,
Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum,
Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige Baumarten mehr. Diese
Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit Pollenwerten bisSeite 2 von 5
Seite 3
3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-, bzw.
Nektarlieferant zu werten ist.
Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein
breites Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.
Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und
verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus
gestalterischen Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen
Baumalleen möglich ist oder wo ein Baumartenwechsel im Sinne der
Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu
Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere
trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“)
mit breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung
der neuangelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine
vielfältige, blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet.
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme, kann es im Bauablauf
vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen,
dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden
können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen
Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf
die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu
städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und
Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet
nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen
Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt
werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe
geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist
notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder
anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden
Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach
einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu
schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da
sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig
sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der
Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue
Baumbeete errichten lassen.
2 neue Standorte werden in der Mittelstraße 27 und in der Wurzerstraße 117
geschaffen.
Eine Übersicht der nicht wiederbepflanzbaren Standorte und zu erhaltenen
Grünbeete, sowie der zu schließenden Standorte ist in folgender Tabelle
aufgelistet:
Strasse: Hausnr Status: Bemerkung: AnzahSeite 3 von 5
Seite 4
: l:
Donatusstra
ße
26 Grünbeet Abstand zu privatem
Bestandsbaum
1
Kennedyalle
e
62, 82 Grünbeet Gas- und Wasserleitung
mittig im Beet
2
Wurzerstraß
e
117 bis
187
Grünbeet z.T. Gasleitung und/oder
Wasserleitung
mittig im Beet
11
Grünbeet
Ergebnis
14
Körnerstraß
e
11 schließen Gas- und Wasserleitung im
Beet, Brücke
1
Kolberger
Straße
42 schließen Garageneinfahrtsbereich 1
Plittersdorfe
r Straße
191 schließen Abstand zur Fassade 1
Zu
schließende
Standorte
3
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass
sich die Bäume gemäß ihren ökologischen und gestalterischen Funktionen
möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme
wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten
können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden.
So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur
Verfügung. Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so
werden die daraus resultierenden Verluste an Vegetationsflächen meistens
durch die Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben kompensiert.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht
unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im
Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die
Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zurSeite 4 von 5
Seite 5
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung
der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an
der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der
Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des
Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung
selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-
jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-jährige Wässerung und
nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die
Unterhaltung der Stadt.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im Ende April 2022
ausgeschrieben und nach Beauftragung auch begonnen werden. Die sehr
umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten
(Standortsanierung) erfolgen dann im Mai/ Juni 2022 und die eigentliche
Baumpflanzung in die fertig gestellten Baumbeete – je nach Witterungsverlauf –
gleich zu Beginn der kommenden Pflanzperiode im November / Dezember
2022.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2022-2399 x VOB UVgO VgV Mai 2022 –
Dezember 2022
180.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.12.01 Gemeindestraßen 78.5200 5680712013000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 17:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de