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220641-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verbesserung des Verkehrsflusses in der südlichen Argelanderstraße

Nummer
220641-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 93,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220641 Bürgerantrag: Verbesserung des Verkehrsflusses in der südlichen Argelanderstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220641-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verbesserung des Verkehrsflusses in der südlichen
Argelanderstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die im Bürger*innenantrag genannte Situation ist der Verwaltung grundsätzlich
bekannt. Allerdings bestehen verkehrsplanerisch nur sehr begrenzte
Eingriffsmöglichkeiten. Die Argelanderstraße stellt eine der wenigen
Verbindungsmöglichkeiten von und in Richtung der Autobahn 565 (BAB 565)
über die Reuterstraße dar. Dies umfasst neben einer direkten Verbindung zur
BAB 565 auch die Möglichkeit zum indirekten Linksabbiegen von der
Reuterstraße in die nördlich angrenzende Südstadt.
Grundsätzlich hat sich die Verkehrssituation seit der ersten Einreichung des
Bürger*innenantrages (vgl. DS 190280) nicht verändert. Die Verkehrsbelastung
auf der Argelanderstraße liegt bei ca. 5.000 Kfz / Tag (Stand: 09/2021), wovon
ca. 4.200 Fahrzeuge in Richtung Reuterstraße fahren. Das indirekte
Linksabbiegen spielt dabei mit ca. 500 Kfz / Tag nur eine untergeordnete
Bedeutung. In der Regel kommt es zu den dargestellten Rückstauungen zu drei
Stoßzeiten morgens, mittags und abends.
Zu den Vorschlägen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Optimierung der Ampelschaltung des Knotens Reuterstraße /
Argelanderstraße in der Form, dass die Grünphase für die Linksabbieger
aus der südlichen Argelanderstraße um einige wenige Sekunden
verlängert wird.
Hierzu verweist die Verwaltung auf die bereits 2019 abgegebene
Stellungnahme (sh. DS 190280-1 ST).
„An der LSA Reuterstraße / Argelanderstraße wird ein sogenanntes 2- phasiges
System geschaltet. D.h. es wird in einer ersten Phase die Reuterstraße und in einer
zweiten Phase die Argelanderstraße geschaltet. Der Übergang zwischen den Phasen
wird mit Schutzzeiten (sogenannte Zwischenzeiten) versehen. Diese werden anhand
der RILSA berechnet und dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Ein signalgeregelter Nachlauf für den Verkehr der südlichen Argelanderstraße auf die
Reuterstraße ist daher problematisch. Bei diesem Signalablauf müsste eine weitere
Zwischenzeit zwischen der nördlichen und südlichen Argelanderstraße eingerechnet
werden. Mit einem anschließenden Grünnachlauf, würden sich dann die Grünzeiten der
Reuterstraße reduzieren. Für diese Schaltung wäre Voraussetzung, dass der paralleleSeite 1 von 3
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Fußgängerüberweg über die Reuterstraße entfällt.
Würde dieser Überweg beibehalten, kann der Nachlauf erst nach Ablauf der Grünzeit
des Fußgängers und dem Ablauf der Zwischenzeit geschaltet werden. Dies wiederum
hat einen noch gravierenderen Einfluss auf die Grünzeit der Reuterstraße und würde
diese erheblich verkürzen und weitere Staus verursachen.
Die Vorteile eines Nachlaufs für die südliche Argelanderstraße sind daher mit
erheblichen Einschränkungen für die Reuterstraße verbunden.“
Ein Wegfall des westlichen Fußgängerüberweges wäre zwar grundsätzlich
möglich, würde allerdings eine Benachteiligung des Fußverkehrs hervorrufen.
Hierzu sei auch auf den Beschluss der Bezirksvertretung Bonn zu DS 190280
hingewiesen, der eine Änderung der Signalanlage abgelehnt hat.
2. Sperrung der Einmündung Reuterstraße in die Luisenstraße mit
baulichen Maßnahmen.
Die Verkehrsbelastung des nördlichen Arms der Luisenstraße am Knotenpunkt
Argelanderstraße / Luisenstraße liegt bei ca. 1.500 Kfz / Tag (Zählung
09/2021). Diese Verkehre verteilen sich jeweils zur Hälfte auf den
Linksabbieger in Richtung Südstadt sowie den südlichen Teil der Luisenstraße.
Grundsätzlich ist diese Verkehrsbelastung für eine innerstädtische Straße als
gering einzustufen. Eine bauliche Sperrung der Einfahrt in die Luisenstraße
würde daher hinsichtlich der Rückstauungen auf der Reuterstraße in Richtung
Argelanderstraße nur geringe Auswirkungen besitzen.
Im Gegenzug dazu würde jedoch die Erreichbarkeit des zwischen
Poppelsdorfer Allee / Poppelsdorfer Schloss und Bonner Talweg gelegenen
Wohngebietes von der Reuterstraße aus erschwert und es müssten deutliche
Umwege in Kauf genommen werden, die wiederum andere Wohnstraße stärker
belasten. So bestehen von der BAB 565 kommend in Richtung Südstadt z.B.
nur die Alternativen über den Linksabbieger an der Schumannstraße, die
jedoch eine ausgewiesene Fahrradstraße ist, oder über die Adenauerallee und
anschließend über die Bahnübergänge Weberstraße oder Lessingsstraße.
Für den aus Richtung Poppelsdorf und vom Venusberg kommenden Verkehr
bestehen ebenfalls keine Alternativrouten. Im Bonner Talweg ist ein
Linksabbiegen in Richtung BAB 565 nicht zulässig und eine Änderung der
Lichtsignalanlage nur zu Lasten des ÖPNV (Linie 61/62) sowie der
Leistungsfähigkeit der Reuterstraße umsetzbar. In der Eduard-Otto-Straße ist
ein Linksabbiegen auf die Hausdorffstraße ebenfalls nicht möglich und politisch
bisher auch nicht gewünscht (sh. DS 1911747EB4).
Eine Verbesserung der Verkehrssituation in der Argelanderstraße wäre somit
nur Lasten anderer Straßen und Wohngebiete umsetzbar.
Grundsätzliches Ziel muss es daher sein, den Umweltverbund sowie alternative
Mobilitätsangebote zu stärken, um nachhaltige Verbesserungen hinsichtlich der
Verkehrssituation in vielen Bereich der Stadt Bonn zu erreichen.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in derSeite 2 von 3
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Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Antrag damit für erledigt. Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de