220641-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verbesserung des Verkehrsflusses in der südlichen Argelanderstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220641-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220641-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Verbesserung des Verkehrsflusses in der südlichen Argelanderstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die im Bürger*innenantrag genannte Situation ist der Verwaltung grundsätzlich bekannt. Allerdings bestehen verkehrsplanerisch nur sehr begrenzte Eingriffsmöglichkeiten. Die Argelanderstraße stellt eine der wenigen Verbindungsmöglichkeiten von und in Richtung der Autobahn 565 (BAB 565) über die Reuterstraße dar. Dies umfasst neben einer direkten Verbindung zur BAB 565 auch die Möglichkeit zum indirekten Linksabbiegen von der Reuterstraße in die nördlich angrenzende Südstadt. Grundsätzlich hat sich die Verkehrssituation seit der ersten Einreichung des Bürger*innenantrages (vgl. DS 190280) nicht verändert. Die Verkehrsbelastung auf der Argelanderstraße liegt bei ca. 5.000 Kfz / Tag (Stand: 09/2021), wovon ca. 4.200 Fahrzeuge in Richtung Reuterstraße fahren. Das indirekte Linksabbiegen spielt dabei mit ca. 500 Kfz / Tag nur eine untergeordnete Bedeutung. In der Regel kommt es zu den dargestellten Rückstauungen zu drei Stoßzeiten morgens, mittags und abends. Zu den Vorschlägen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Optimierung der Ampelschaltung des Knotens Reuterstraße / Argelanderstraße in der Form, dass die Grünphase für die Linksabbieger aus der südlichen Argelanderstraße um einige wenige Sekunden verlängert wird. Hierzu verweist die Verwaltung auf die bereits 2019 abgegebene Stellungnahme (sh. DS 190280-1 ST). „An der LSA Reuterstraße / Argelanderstraße wird ein sogenanntes 2- phasiges System geschaltet. D.h. es wird in einer ersten Phase die Reuterstraße und in einer zweiten Phase die Argelanderstraße geschaltet. Der Übergang zwischen den Phasen wird mit Schutzzeiten (sogenannte Zwischenzeiten) versehen. Diese werden anhand der RILSA berechnet und dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Ein signalgeregelter Nachlauf für den Verkehr der südlichen Argelanderstraße auf die Reuterstraße ist daher problematisch. Bei diesem Signalablauf müsste eine weitere Zwischenzeit zwischen der nördlichen und südlichen Argelanderstraße eingerechnet werden. Mit einem anschließenden Grünnachlauf, würden sich dann die Grünzeiten der Reuterstraße reduzieren. Für diese Schaltung wäre Voraussetzung, dass der paralleleSeite 1 von 3 Seite 2 Fußgängerüberweg über die Reuterstraße entfällt. Würde dieser Überweg beibehalten, kann der Nachlauf erst nach Ablauf der Grünzeit des Fußgängers und dem Ablauf der Zwischenzeit geschaltet werden. Dies wiederum hat einen noch gravierenderen Einfluss auf die Grünzeit der Reuterstraße und würde diese erheblich verkürzen und weitere Staus verursachen. Die Vorteile eines Nachlaufs für die südliche Argelanderstraße sind daher mit erheblichen Einschränkungen für die Reuterstraße verbunden.“ Ein Wegfall des westlichen Fußgängerüberweges wäre zwar grundsätzlich möglich, würde allerdings eine Benachteiligung des Fußverkehrs hervorrufen. Hierzu sei auch auf den Beschluss der Bezirksvertretung Bonn zu DS 190280 hingewiesen, der eine Änderung der Signalanlage abgelehnt hat. 2. Sperrung der Einmündung Reuterstraße in die Luisenstraße mit baulichen Maßnahmen. Die Verkehrsbelastung des nördlichen Arms der Luisenstraße am Knotenpunkt Argelanderstraße / Luisenstraße liegt bei ca. 1.500 Kfz / Tag (Zählung 09/2021). Diese Verkehre verteilen sich jeweils zur Hälfte auf den Linksabbieger in Richtung Südstadt sowie den südlichen Teil der Luisenstraße. Grundsätzlich ist diese Verkehrsbelastung für eine innerstädtische Straße als gering einzustufen. Eine bauliche Sperrung der Einfahrt in die Luisenstraße würde daher hinsichtlich der Rückstauungen auf der Reuterstraße in Richtung Argelanderstraße nur geringe Auswirkungen besitzen. Im Gegenzug dazu würde jedoch die Erreichbarkeit des zwischen Poppelsdorfer Allee / Poppelsdorfer Schloss und Bonner Talweg gelegenen Wohngebietes von der Reuterstraße aus erschwert und es müssten deutliche Umwege in Kauf genommen werden, die wiederum andere Wohnstraße stärker belasten. So bestehen von der BAB 565 kommend in Richtung Südstadt z.B. nur die Alternativen über den Linksabbieger an der Schumannstraße, die jedoch eine ausgewiesene Fahrradstraße ist, oder über die Adenauerallee und anschließend über die Bahnübergänge Weberstraße oder Lessingsstraße. Für den aus Richtung Poppelsdorf und vom Venusberg kommenden Verkehr bestehen ebenfalls keine Alternativrouten. Im Bonner Talweg ist ein Linksabbiegen in Richtung BAB 565 nicht zulässig und eine Änderung der Lichtsignalanlage nur zu Lasten des ÖPNV (Linie 61/62) sowie der Leistungsfähigkeit der Reuterstraße umsetzbar. In der Eduard-Otto-Straße ist ein Linksabbiegen auf die Hausdorffstraße ebenfalls nicht möglich und politisch bisher auch nicht gewünscht (sh. DS 1911747EB4). Eine Verbesserung der Verkehrssituation in der Argelanderstraße wäre somit nur Lasten anderer Straßen und Wohngebiete umsetzbar. Grundsätzliches Ziel muss es daher sein, den Umweltverbund sowie alternative Mobilitätsangebote zu stärken, um nachhaltige Verbesserungen hinsichtlich der Verkehrssituation in vielen Bereich der Stadt Bonn zu erreichen. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in derSeite 2 von 3 Seite 3 Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Antrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de