220638-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Antrag: Fortführung der ökologischen Aufwertung des Messdorfer Feldes
Kerndaten
- Nummer
- 220638-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220638-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III BBB-Antrag: Fortführung der ökologischen Aufwertung des Messdorfer Feldes Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 03.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Eine ökologische Aufwertung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Bereich des Meßdorfer Feldes ist grundsätzlich von großer Bedeutung für den Natur- und Artenschutz sowie die Förderung der Biodiversität. Insbesondere Maßnahmen zur Aufwertung von Offenland-Biotopen sind für den Erhalt und die Förderung der heimischen Artenvielfalt besonders wichtig. Das Meßdorfer Feld liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst im Landschaftsschutzgebiet „Kappesland und Meßdorfer Feld“ (L.2.3). Der Bereich liegt nicht in einem Natura-2000-Gebiet, gesetzlich geschützte Biotope sind nicht vorhanden. Im Bereich des Meßdorfer Feldes befinden sich im Biotopkataster des LANUVs erfasste schutzwürdige Biotope entlang der Eisenbahnlinie von Dransdorf bis Duisdorf und entlang des Alten Bachs nördlich von Lessenich. Das Landschaftsschutzgebiet präsentiert sich als zusammenhängender offener Agrarraum mit dem Charakter der Bördelandschaft. Im Vordergrund stehen das Betreiben einer nachhaltigen Landwirtschaft sowie eine ausgeprägte Erholungsnutzung. Die Festsetzung als Schutzgebiet erfolgt insbesondere für Offenlandarten der landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie für die siedlungsnahen Freiräume mit hoher Eignung zur Erholungsnutzung. Gemäß dem Landschaftsplan Kottenforst sind im Landschaftsschutzgebiet „Kappesland und Meßdorfer Feld“ • die Biotopfläche an der Alfterer Straße und die Brachfäche südlich der Schwarzen Brücke zu erhalten und zu sichern • die Althölzer am Dransdorfer Bach/ Alter Bach zu erhalten • die Anpflanzung von Obstbaumreihen und punktuellen Baumgruppen entlang der Wege vorzunehmen • die Anpflanzung von Ufergehölzen vorzunehmen • sowie die Kopfbaumpflege am Bach durchzuführen. Im Landschaftsplan wird für das Meßdorfer Feld das EntwicklungszielSeite 1 von 3 Seite 2 „Anreicherung bzw. ökologische Aufwertung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ genannt. Hierzu gehört unter anderem die Erhaltung und Verbesserung geeigneter Lebensräume für Arten der offenen Feldflur wie Feldhase, Feldlerche, Rebhuhn oder Wachtel sowie die Anreicherung der Feldflur durch offene und halboffene Lebensräume wie Brachen, artenreiche Feldraine und Hochstaudenfluren oder Ackerrandstreifen. Das Meßdorfer Feld und das Kappesland stellen einen Teilbereich der Gebietskulisse des Artenschutzkonzepts Bonn Nord-West dar. Das Artenschutzkonzept Bonn Nord-West wurde 2017 erstellt, um Freiflächen und Vorkommen planungsrelevanter Offenlandarten zusammenzustellen, Gebiete im Hinblick auf ihre Lebensraumqualität und Vernetzungsstruktur zu bewerten und Optimierungsmöglichkeiten für Leitarten zu entwickeln. Die Zielarten des Artenschutzkonzeptes sind unter anderem das Rebhuhn, die Feldlerche und der Kiebitz. Das Meßdorfer Feld und das Kappesland sind aufgrund ihres offenen Charakters mit wenigen hochwüchsigen Gehölzstrukturen ein wichtiger Lebensraum für die im Artenschutzkonzept Bonn Nord-West betrachteten Offenlandbrüter. Insbesondere die großen Freiflächen im Meßdorfer Feld und das Fehlen von Gehölzstrukturen im Kappesland stellen wichtige artspezifische Strukturen dar, die z.B. das Vorkommen der gefährdeten Feldlerche und des stark gefährdeten Rebhuhns begünstigen. Gehölzstrukturen wie Feldgehölze, Baumreihen oder Baumgruppen haben eine Kulissenwirkung und können zu Habitatbeeinträchtigungen der genannten Offenlandarten führen. Dies kann einen Verlust dieser Arten in den entsprechenden Bereichen zur Folge haben. Eine ökologische Aufwertung des für zahlreiche an die offene, ackerbaulich geprägte Kulturlandschaft angepasste und zum Teil bedrohte Tier- und Pflanzenarten bedeutende Meßdorfer Feld sollte daher aus naturschutzfachlicher Sicht ohne eine größere Einbringung zusätzlicher Gehölzstrukturen erfolgen. Letztere würden vorrangig ubiquitäre Arten halboffener Lebensräume fördern, die Lebensraumbedingungen von typischen, selten gewordenen Offenlandarten jedoch zusätzlich beeinträchtigen. Anstelle von Gehölzpflanzungen sind beispielsweise folgende Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung des Meßdorfer Feldes geeignet, die Offenlandarten und die Insektenfauna begünstigen und fördern: - Entwicklung von artenreichen Mähwiesen - Anlage von ausreichend breiten, alternierenden (d.h. jährlich wechselnd auf halber Fläche neu einzusäende) Blühbrachen - Anlage von Lerchenfenstern in Kombination mit direkt angrenzenden Blühbrachen - Anlage von Schwarzbrachen - Anlage von überjährigen Krautsäumen - Einsaat artenreicher Blühmischungen in unbefestigte Wege - Erhöhung der Grenzliniendichten durch AnbaudiversifizierungSeite 2 von 3 Seite 3 - Beibehaltung und Ausweitung des bereits betriebenen ökologischen Landbaus - Wiederherstellung von Wegrainen Gehölzpflanzungen, die den Festsetzungen des Landschaftsplans entsprechen und den Habitatanforderungen von Offenlandarten nicht entgegenstehen, könnten z.B. niedrigwüchsige Einzelbäume (Obstbaumarten, Speierling, Eberesche, Elsbeere etc.) entlang von Wegen sein, die in ausreichendem Abstand (20 m) zueinander gepflanzt werden. Ein genügender Abstand der Bäume stellt sicher, dass z.B. die Feldlerche von vertikalen Gehölzstrukturen (z.B. Baumhecken) nicht beeinträchtigt wird. Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung des Meßdorfer Feldes sind von großer Bedeutung für den Erhalt und die Förderung der heimischen Artenvielfalt. Ein Fokus auf eine Ausdehnung und Anpflanzung von Gehölzstreifen oder –reihen ist aus landschaftsökologischer Sicht nicht zielführend. Viel mehr leisten sogenannte produktionsintegrierte PIK- Maßnahmen, wie z.B. der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, das Belassen von Getreidestreifen, das Belassen von Stoppeln oder die Anlage von Brach- und Blühstreifen einen viel größeren und wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität in Offenland-Biotopen. Im Hinblick auf die erläuterten naturschutzfachlichen Gründe empfiehlt die Verwaltung, auf die pauschale Anlage von Gehölzbeständen zu verzichten und stattdessen durch verschiedene Maßnahmen das naturschutzfachlich wertvolle Offenland zu fördern. Die Verwaltung ist bestrebt, Kompensationsverpflichtungen und festgesetzte Maßnahmen des Landschaftsplans mit hoher Priorität zu prüfen und umzusetzen. Zusammen mit der Abteilung Liegenschaften im Amt für Wirtschaftsförderung soll zudem zukünftig bei Abschluss neuer Pachtverträge geprüft werden, ob und welche ökologischen Aufwertungen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen möglich sind. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de