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220638-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Fortführung der ökologischen Aufwertung des Messdorfer Feldes

Nummer
220638-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 03.11.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220638 BBB-Antrag: Fortführung der ökologischen Aufwertung des Messdorfer Feldes

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220638-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Antrag: Fortführung der ökologischen
Aufwertung des Messdorfer Feldes
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
03.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Eine ökologische Aufwertung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Bereich
des Meßdorfer Feldes ist grundsätzlich von großer Bedeutung für den Natur-
und Artenschutz sowie die Förderung der Biodiversität. Insbesondere
Maßnahmen zur Aufwertung von Offenland-Biotopen sind für den Erhalt und
die Förderung der heimischen Artenvielfalt besonders wichtig.
Das Meßdorfer Feld liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes
Kottenforst im Landschaftsschutzgebiet „Kappesland und Meßdorfer Feld“
(L.2.3). Der Bereich liegt nicht in einem Natura-2000-Gebiet, gesetzlich
geschützte Biotope sind nicht vorhanden. Im Bereich des Meßdorfer Feldes
befinden sich im Biotopkataster des LANUVs erfasste schutzwürdige Biotope
entlang der Eisenbahnlinie von Dransdorf bis Duisdorf und entlang des Alten
Bachs nördlich von Lessenich.
Das Landschaftsschutzgebiet präsentiert sich als zusammenhängender offener
Agrarraum mit dem Charakter der Bördelandschaft. Im Vordergrund stehen das
Betreiben einer nachhaltigen Landwirtschaft sowie eine ausgeprägte
Erholungsnutzung.
Die Festsetzung als Schutzgebiet erfolgt insbesondere für Offenlandarten der
landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie für die siedlungsnahen Freiräume mit
hoher Eignung zur Erholungsnutzung.
Gemäß dem Landschaftsplan Kottenforst sind im Landschaftsschutzgebiet
„Kappesland und Meßdorfer Feld“
• die Biotopfläche an der Alfterer Straße und die Brachfäche südlich der
Schwarzen Brücke zu erhalten und zu sichern
• die Althölzer am Dransdorfer Bach/ Alter Bach zu erhalten
• die Anpflanzung von Obstbaumreihen und punktuellen Baumgruppen
entlang der Wege vorzunehmen
• die Anpflanzung von Ufergehölzen vorzunehmen
• sowie die Kopfbaumpflege am Bach durchzuführen.
Im Landschaftsplan wird für das Meßdorfer Feld das EntwicklungszielSeite 1 von 3
Seite 2
„Anreicherung bzw. ökologische Aufwertung einer im Ganzen
erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit
gliedernden und belebenden Elementen“ genannt. Hierzu gehört unter anderem
die Erhaltung und Verbesserung geeigneter Lebensräume für Arten der offenen
Feldflur wie Feldhase, Feldlerche, Rebhuhn oder Wachtel sowie die
Anreicherung der Feldflur durch offene und halboffene Lebensräume wie
Brachen, artenreiche Feldraine und Hochstaudenfluren oder Ackerrandstreifen.
Das Meßdorfer Feld und das Kappesland stellen einen Teilbereich der
Gebietskulisse des Artenschutzkonzepts Bonn Nord-West dar. Das
Artenschutzkonzept Bonn Nord-West wurde 2017 erstellt, um Freiflächen und
Vorkommen planungsrelevanter Offenlandarten zusammenzustellen, Gebiete
im Hinblick auf ihre Lebensraumqualität und Vernetzungsstruktur zu bewerten
und Optimierungsmöglichkeiten für Leitarten zu entwickeln. Die Zielarten des
Artenschutzkonzeptes sind unter anderem das Rebhuhn, die Feldlerche und
der Kiebitz.
Das Meßdorfer Feld und das Kappesland sind aufgrund ihres offenen
Charakters mit wenigen hochwüchsigen Gehölzstrukturen ein wichtiger
Lebensraum für die im Artenschutzkonzept Bonn Nord-West betrachteten
Offenlandbrüter. Insbesondere die großen Freiflächen im Meßdorfer Feld und
das Fehlen von Gehölzstrukturen im Kappesland stellen wichtige artspezifische
Strukturen dar, die z.B. das Vorkommen der gefährdeten Feldlerche und des
stark gefährdeten Rebhuhns begünstigen.
Gehölzstrukturen wie Feldgehölze, Baumreihen oder Baumgruppen haben eine
Kulissenwirkung und können zu Habitatbeeinträchtigungen der genannten
Offenlandarten führen. Dies kann einen Verlust dieser Arten in den
entsprechenden Bereichen zur Folge haben.
Eine ökologische Aufwertung des für zahlreiche an die offene, ackerbaulich
geprägte Kulturlandschaft angepasste und zum Teil bedrohte Tier- und
Pflanzenarten bedeutende Meßdorfer Feld sollte daher aus
naturschutzfachlicher Sicht ohne eine größere Einbringung zusätzlicher
Gehölzstrukturen erfolgen. Letztere würden vorrangig ubiquitäre Arten
halboffener Lebensräume fördern, die Lebensraumbedingungen von typischen,
selten gewordenen Offenlandarten jedoch zusätzlich beeinträchtigen.
Anstelle von Gehölzpflanzungen sind beispielsweise folgende Maßnahmen zur
ökologischen Aufwertung des Meßdorfer Feldes geeignet, die Offenlandarten
und die Insektenfauna begünstigen und fördern:
- Entwicklung von artenreichen Mähwiesen
- Anlage von ausreichend breiten, alternierenden (d.h. jährlich wechselnd auf
halber Fläche neu einzusäende) Blühbrachen
- Anlage von Lerchenfenstern in Kombination mit direkt angrenzenden
Blühbrachen
- Anlage von Schwarzbrachen
- Anlage von überjährigen Krautsäumen
- Einsaat artenreicher Blühmischungen in unbefestigte Wege
- Erhöhung der Grenzliniendichten durch AnbaudiversifizierungSeite 2 von 3
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- Beibehaltung und Ausweitung des bereits betriebenen ökologischen
Landbaus
- Wiederherstellung von Wegrainen
Gehölzpflanzungen, die den Festsetzungen des Landschaftsplans entsprechen
und den Habitatanforderungen von Offenlandarten nicht entgegenstehen,
könnten z.B. niedrigwüchsige Einzelbäume (Obstbaumarten, Speierling,
Eberesche, Elsbeere etc.) entlang von Wegen sein, die in ausreichendem
Abstand (20 m) zueinander gepflanzt werden. Ein genügender Abstand der
Bäume stellt sicher, dass z.B. die Feldlerche von vertikalen Gehölzstrukturen
(z.B. Baumhecken) nicht beeinträchtigt wird.
Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung des Meßdorfer Feldes sind von
großer Bedeutung für den Erhalt und die Förderung der heimischen
Artenvielfalt. Ein Fokus auf eine Ausdehnung und Anpflanzung von
Gehölzstreifen oder –reihen ist aus landschaftsökologischer Sicht nicht
zielführend. Viel mehr leisten sogenannte produktionsintegrierte PIK-
Maßnahmen, wie z.B. der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, das Belassen von
Getreidestreifen, das Belassen von Stoppeln oder die Anlage von Brach- und
Blühstreifen einen viel größeren und wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur
Förderung der Biodiversität in Offenland-Biotopen.
Im Hinblick auf die erläuterten naturschutzfachlichen Gründe empfiehlt die
Verwaltung, auf die pauschale Anlage von Gehölzbeständen zu verzichten und
stattdessen durch verschiedene Maßnahmen das naturschutzfachlich wertvolle
Offenland zu fördern. Die Verwaltung ist bestrebt,
Kompensationsverpflichtungen und festgesetzte Maßnahmen des
Landschaftsplans mit hoher Priorität zu prüfen und umzusetzen.
Zusammen mit der Abteilung Liegenschaften im Amt für Wirtschaftsförderung
soll zudem zukünftig bei Abschluss neuer Pachtverträge geprüft werden, ob
und welche ökologischen Aufwertungen auf landwirtschaftlich genutzten
Flächen möglich sind.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de