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220638-01 · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Fortführung der ökologischen Aufwertung des Messdorfer Feldes

Nummer
220638-01
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 03.11.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220638 BBB-Antrag: Fortführung der ökologischen Aufwertung des Messdorfer Feldes

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220638-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
24.03.2022
BBB-Antrag: Fortführung der ökologischen
Aufwertung des Messdorfer Feldes
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2022 Kenntnisnahme
Zu den Fragen des Antrags nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu
1. Bei Neuverpachtung von stadteigenen Agrarflächen auf dem
Messdorfer Feld werden die Pächter verpflichtet, Gehölzreihen (Hecken
oder Baumgruppen z.B. an den Feldrändern) anzulegen. Wo und in
welcher Ausdehnung diese Gehölzgruppen entstehen sollen, wird das
zuständige Amt in Absprache mit dem Pächter regeln.
und
2. Die Stadt Bonn nimmt durch Gespräche Kontakt zu Bestandspächtern
auf um sie zur Anlage von Gehölzgruppen zu überzeugen und zu beraten.
Das Anlegen von Gehölzstreifen wird in der Regel von Landwirten kritisch
gesehen, da sie nicht nur kostbare Ackerfläche reduziert, sondern auch den
Kulturen Wasser entziehen und, wenn sie in der falschen Ausrichtung angelegt
werden, zusätzlich Sonne abhalten (Schattenwurf). Daher sieht das
Nachbarschaftsrecht NRW auch eine Verdopplung der Grenzabstände
(höchstens jedoch 6 m) zu unter anderem landwirtschaftlich genutzten Flächen
vor.
Gehölzstrukturen sind ökologisch besonders wertvoll, da sie Lebensraum für
viele Tiere bieten und eine Vernetzungsfunktion erfüllen. Im Sinne des
Artenschutzes ist es jedoch nicht immer zielführend diese Strukturen
anzulegen. Im Messdorfer Feld kommen Offenlandarten, wie z.B. die
gefährdete Feldlerche vor, für die offene und weite Strukturen wichtig sind.
Gehölzpflanzungen können aufgrund ihrer Kulissenwirkung zu
Habitatbeeinträchtigungen führen. Die Brutbestände der Feldlerche sind in
den letzten Jahrzehnten durch intensive Flächennutzung der Landwirtschaft
stark zurückgegangen. Das Messdorfer Feld soll als Lebensraum erhalten
bleiben. Es bedarf daher einer Abwägung im Einzelfall ob die Pflanzung von
Gehölzgruppen am Rand der landwirtschaftlich genutzten Fläche sinnvoll ist.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de