220637-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: geänderte Stellungnahme der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220637-08 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220637-08 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: geänderte Stellungnahme der Stadt Bonn Beratungsfolge Rat 09.06.2022 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung schlägt dem Rat aufgrund der Beschlussfassungen des Ausschusses für Wohnen, Planen und Bauen, der Bezirksvertretung Beuel sowie der Bezirksvertretung Bonn die geänderte Stellungnahme zur Beschlussfassung vor. Die Änderungen in der Stellungnahme sind markiert - gestrichene Passagen sind durchgestrichen und neue Textpassagen in rot markiert. Die Anlage 1 und 2 wurden entsprechend geändert, Anlage 4 neu hinzugefügt. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung dem Rat aufgrund der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Beuel die Prüfung der Teilaufhebung des Bebauungsplans 8322-10 für die Fläche ‚Pfaffenwiese‘ in Oberholtorf vor. Anlage/n 1 220609_STN_Offenlage_Anlage1-4_geändert (öffentlich) 2 220609_STN_Offenlage RP_geändert (öffentlich)Seite 1 von 14 ±±± Anlage 1: Deteilabgrenzung Neubenennung ASB Neuaufstellung Regionalplan Köln – Beteiligung: Stellungnahme Stadt Bonn Datengrundlage: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformation © Stadtplanungsamt © Bezirksregierung Köln 1:10.000 A 1: ASB Lessenich - Meßdorf A 3: ASB Oberholtdorf Niederholtorf A 2: ASB westlich Geislar Legende Änderung_Detailabgrenzung_Meßdorf ASB Regionalplan BEZK 1:10.0001:10.000 Legende ASB Regionalplan BEZK Änderung_Detailabgrenzung_westlich Geislar A 3: ASB Niederholtorf Legende ASB Regionalplan BEZK Änderung_Detailabgrenzung_NiederholtorfSeite 2 von 14 B8 B13 B7 B16 B18 B6 B19 B12 B5 B19 B2 B14 B15 B17 B4 F1 F3 F2 Plangrundlage: Regionalp lan Entw urf 12/2021 ±1:70.000Legende Anlage 2: Ü b ers icht aller Ä nderungen (geändert, Stand: 09.06.22) Neuaufs tellung Regionalp lan Köln – Beteiligung: Stellungnahm e Stadt Bonn Vors chläge neue ASB (3) Ä nderungs b ereiche ASB (18) Sicherung ASB (3) Ä nderungs b ereich GIB (2) Sicherung BSN (3) Heraus nahm e ASB (3) Stadtgrenze ges trichenSeite 3 von 14 0 100 200 m Lessenich-Meßdorf Datengrundlage: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformation © Stadtplanungsamt ± Legende GIB_Änd_BeuelOst Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)Seite 4 von 14 0 100 200 m Detailabgrenzung GIB Bonn West (Innovationsdreieck) Auszug aus Entwur f Regionalplan Datengrundlage: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformation © Stadtplanungsamt © Bezirksregierung Köln ± GIB_innovationsdreieck_Änderung Legende Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)Seite 5 von 14 Stellungnahme der Stadt Bonn zur Neuaufstellung des Regionalplans – Aufstellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vom 07.02.2022 bis 31.08.2022 Der Entwurf des Regionalplans wurde nach einem längeren und intensiven Austausch zwischen der Bezirksplanungsbehörde und den beteiligten Kommunen und zahlreichen weiteren Akteuren im Dezember 2021 vorgelegt. Die Stadt Bonn schätzt die Diskussionen insbesondere zu den Aussagen zur Entwicklung des Siedlungsraums als sehr konstruktiven Beitrag einer gesamtregionalen Betrachtung. Die nun vorliegende Stellungnahme der Stadt Bonn ist ebenfalls Ergebnis intensiver Auseinandersetzungen und Diskussionen innerhalb der Verwaltung sowie in den verschiedenen politischen Gremien auf Bezirks- und gesamtstädtischer Ebene. Eine Gesamtübersicht aller Anregungen befindet sich in Anhang 2 der Stellungnahme. SIEDLUNGSRAUM I. Allgemeine Siedlungsentwicklung Die Ausweisung von neuen Flächen im Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) hat das Ziel, kommunale Handlungsspielräume im Sinne der Wohnraum-, Gewerbe- und Infrastrukturentwicklung zu eröffnen und zu bewahren. In Bonn existiert aktuell eine sehr hohe Nachfrage nach neuen Wohn- sowie Gewerbegebieten. Aktuelle Bevölkerungsprognosen lassen einen weiterhin deutlich spürbaren Zuzugsdruck nach Bonn erwarten. Zugleich sind die Entwicklungspotenziale innerhalb des Stadtgebiets sehr begrenzt, was u. a. folgende Zahlen aus der Begründung des Regionalplans (S. 56) zeigen: Dem Bedarf an Flächen für Wohnen von 752 ha stehen in der zeichnerischen Darstellung des Plankonzeptes nur rund 128 ha Potenzialflächen Wohnen gegenüber. Bereits heute wirkt sich dies mit sehr hohen Wohnpreisen auf die Bevölkerung aus. Im gesamten Stadtgebiet können städtischerseits derzeit keine Gewerbegrundstücke für Ansiedlung, Verlagerung und Expansion von Betrieben angeboten werden. Sämtliche Unternehmen, die Flächenanfragen stellen, werden an die Nachbarkommunen des Rhein-Sieg-Kreises verwiesen. Darüber hinaus sind andere Flächenpotenziale für die Ausweisung als Gewerbefläche knapp und decken den errechneten Gewerbeflächenbedarf nicht annähernd. Hier steht nach Berechnungen von IT.NRW bzw. der Bezirksregierung Köln gem. der Begründung zum Plankonzept, S. 56, ein Bedarf an Gewerbeflächen von 211 ha einem Potenzial von nur 26 ha gegenüber. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Bonn am 28.06.2021 nach langen und intensiven Diskussionen beschlossen, drei neue Flächen als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) zu benennen. Mit Schreiben vom 15.07.2021 und 02.09.2021 hat die Bezirksplanungsbehörde die Schreiben mit der Benennung der Flächen erhalten. Im aktuellen Entwurf des Regionalplans ist keine der drei Flächen als ASB dargestellt. Aus Sicht der Stadt Bonn sollen diese Flächen jedoch nach wie vor als ASB dargestellt werden. Die umfangreiche fachliche und politische Flächendiskussion hatte folgende Flächenvorschläge ergeben:Seite 6 von 14 Allgemeiner Siedlungsbereich Lessenich-Meßdorf (A 1) Der bereits bebaute Siedlungsbereich Meßdorf soll als ASB dargestellt werden, um die städtebauliche Entwicklung des Siedlungsbereiches Meßdorf mittels der Bauleitplanung zukünftig steuern zu können. Meßdorf ist als zusammenhängender Siedlungsbereich im Zusammenhang mit dem Ortsteil Lessenich zu bewerten und verfügt über die notwendige Größe sowie infrastrukturelle Ausstattung eines vollwertigen Siedlungsbereiches. Ergänzend wird die Neuausweisung eines ASB-Gebiets in einem bisher unbebauten Gebiet direkt angrenzend an den bestehenden Siedlungszusammenhang westlich von Lessenich-Meßdorf vorgeschlagen (s. Anhang 1). Die vorgeschlagene Abgrenzung eines neue ASB wurde nach Rückkopplung mit der Bezirksplanungsbehörde nochmals überarbeitet und in Teilen verkleinert. Die bedeutenden Funktionen des Regionalen Grünzugs und des Klimaausgleichs, die in diesem Bereich auch im Zusammenwirken mit dem Meßdorfer Feld entstehen, sollen erhalten und geschützt werden. Die Freiraumverbindung im Norden in das Meßdorfer Feld bleibt durch die Darstellung erhalten. Die klimatischen Belange werden im Weiteren im Zuge der Bauleitplanung berücksichtigt. Die vorgeschlagenen Bereiche liegen nicht innerhalb von Biotopverbundflächen oder schutzwürdigen Biotopen. Nach der klimaökologischen ZURES-Bewertung der Stadt Bonn hat dieser Bereich eine hohe bioklimatische Bedeutung, die im Falle kommunaler Bauleitplanung ein entsprechendes Detailgutachten erforderlich macht. In den genannten Bereichen sind keine Flächen mit Kompensationsmaßnahmen vorhanden, jedoch ein Bereich mit Streuobstwiese, den es zu berücksichtigen gilt. Die sehr hohe Nachfrage nach neuen Wohn- sowie Gewerbegebieten kann alleine durch die Nachverdichtung u. a. des in großen Teilen bereits bebauten Bereichs Meßdorf nicht gedeckt werden. Durch die Möglichkeit einer Siedlungserweiterung im Westen durch die Darstellung eines neuen ASB könnte einem Teil der Nachfrage nach Siedlungsflächen Rechnung getragen werden. Gesamtstädtisch betrachtet ist die von der Politik als ASB beschlossene Fläche, die noch nicht bebaut ist und westlich an Meßdorf grenzt, mit rund 15 ha die zweitgrößte der genannten Potenzialflächen. Die nun in Teilen verkleinert vorgeschlagene Fläche beträgt noch rund 9 ha. Unter Minimierung der negativen Auswirkungen für den Regionalen Grünzug und die Klimaausgleichsfunktionen in diesem Bereich kommt die Stadt Bonn zur der Einschätzung, dass eine bauliche Entwicklung in diesem Bereich vertretbar ist. Allgemeiner Siedlungsbereich westlich Geislar (A 2) Der Regionalrat hat am 24.09.2021 beschlossen, Flächen, die von einem möglichen Extremhochwasser (HQextrem) betroffen sein könnten und noch nicht bauleitplanerisch gesichert sind, nicht als ASB im Regionalplan darzustellen. Für Bonn hieße das, dass die vorgeschlagene neue ASB Fläche westlich von Geislar mit rund 38,9 ha nicht umzusetzen wäre. Die Stadt Bonn regt stattdessen weiterhin die Aufnahme der vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen Fläche (s. Anhang 1) an. Gemäß dem Grundsatz 48 (s. S. 125 der textlichen Festlegungen) des Regionalplan-Entwurfs ist u. a. in Bereichen, die von Extremhochwasser gefährdet sind (z. B. westlich Geislar) dem vorsorgenden Hochwasserschutz ein besonderes Gewicht beizumessen. In diesen sogenannten Risikogebieten werden Planungen nicht in Gänze ausgeschlossen, aber besondere Anforderungen an die Planungen und deren Umsetzung formuliert. Da für diese Potenzialfläche nicht vorgesehen ist, kritische Infrastrukturen wie z. B. ein Krankenhaus anzusiedeln, ist die Entwicklung des Standortes als Wohn- oder Gewerbestandort aus Sicht der Stadt Bonn grundsätzlich möglich. Unter besonderer Berücksichtigung der Thematik des Hochwasserschutzes in der Bauleitplanung zur Entwicklung des Gebietes sowie der EinrichtungSeite 7 von 14 der notwendigen infrastrukturellen Anlagen des Hochwasserschutzes kann mit hochwasserangepasster Bebauung ein zukunftsfähiger Siedlungsstandort entstehen. Abgesehen von der Thematik Hochwasser bietet sich die Fläche aufgrund der bereits bestehenden sehr guten verkehrlichen Erschließung (Autobahn A565, L16) sowie der geplanten Stadtbahn nach Niederkassel als geeignete Entwicklungsfläche sowohl für Wohnbebauung als auch eine gewerbliche Entwicklung an. Die ASB-Fläche westlich Geislar spielt für die Deckung der kommunalen Siedlungsbedarfe hinsichtlich der prognostizierten Bevölkerungszugewinne perspektivisch eine zentrale Rolle. Allgemeiner Siedlungsbereich Oberholtorf Niederholtorf (A 3) Der bereits bebaute Siedlungsbereich Niederholtorf soll als ASB dargestellt werden, um die städtebauliche Entwicklung des Siedlungsbereiches mittels der Bauleitplanung zukünftig steuern zu können. Der Statistische Bezirk 388 Holtorf und Ennert hat zum Stichtag 31.12.2021 eine Einwohnerzahl von 1.834. Aufgrund der gesamtstädtischen Wachstumsprognosen für die Stadt Bonn sowie den noch zu entwickelten Grundstücken entlang der Burghofstraße (B-Plan 8322-17 Niederholtorf-Süd) ist zu erwarten, dass Holtorf zeitnah die für eine ASB-Flächen-Ausweisung angesetzte Einwohnerzahl von 2000 überschreiten wird. Holtorf besitzt eine angemessene bestehende infrastrukturelle Versorgung. Ebenfalls wird angeregt, bei der Neuausweisung eines ASB-Gebiets das bisher unbebaute Gebiet des B-Plan 8322-17 Niederholtorf-Süd sowie den Ortsteil Ungarten die Ortsteile Ungarten und Oberholtorf mit einzuschließen (s. Anlage 1). Der Ortsteil Oberholtdorf wird nicht, wie ursprünglich im Sommer 2021 beschlossen und an die Bezirksregierung gemeldet, als neues ASB-Gebiet benannt. II. Abgrenzungen des Allgemeinen Siedlungsbereichs Die Stadt Bonn regt an, Siedlungsbestandsgebiete sowie Flächen mit bestehendem Planungsrecht, welches ASB-Flächen-relevant ist, als ASB-Flächen darzustellen. Die folgende Liste beinhaltet diese Bereiche des Regionalplanentwurfs im Einzelnen. Alle hier aufgeführten Bereiche sind (mit Ausnahme des Bereichs um das Marienhospital (B5) und der sog. „Hydro- Areal-Fläche“ (B12)) im aktuell gültigen Regionalplan als ASB dargestellt und sollten auch im neu aufgestellten Regionalplan als ASB dargestellt werden, da Gründe für eine Herausnahme aus dem ASB nicht ersichtlich sind: NR VERORTUNG ANMERKUNG BESTEHENDES PLANUNGSRECHT B 1 Mehlem Mainzer Str. / Remagener Str. Bereits bebaute Flächen an der Mainzer Straße sollen als ASB- Fläche erhalten bleiben. B-Plan 8413-18 B-Plan 8413-47 B 2 Mehlem Gunterstr. Bereits bebaute Flächen an Im Frankenkeller sollen als ASB- Fläche erhalten bleiben. B-Plan 8414-17 B 3 Godesberg Rheinallee Die gesamte Fläche soll aufgrund ihrer Bestandsbebauung und dem geltendem Planungsrecht weiterhin als ASB-Fläche ausgewiesen bleiben. B-Plan 8217-72 B 4 Venusberg Bodelschwinghweg / Heinrich Fritsch-Str. Die gesamte Fläche soll aufgrund ihrer Bestandsbebauung weiterhin als ASB-Fläche ausgewiesen bleiben. FNP WohnbauflächeSeite 8 von 14 B 5 Marienhospital Im Wingert / Robert-Koch- Straße / Am Marienhospital Bereits bebaute und beplante Flächen am Marienhospital sollen als ASB-Fläche erhalten bleiben. B-Plan 7720-15 B-Plan 7720-45 FNP Wohnbaufläche FNP Sonderbaufläche (Krankenhaus) B 6 Brüser Berg Dornierstr. /Brüser Damm Bereits bebaute Flächen an Brüser Damm sollen als ASB- Fläche erhalten bleiben. B-Plan 7418-16 B 7 Witterschlick Bereits bebaute Flächen des Stadtteils Witterschlick sollen als ASB-Fläche erhalten bleiben. Der Stadtteil ist im Siedlungszusammenhang mit dem unmittelbar angrenzenden und als ASB dargestellten Alfterer Teil von Witterschlick zu bewerten. B-Plan 7318-11 B-Plan 7318-12 B 8 Medinghoven Von-Hompesch-Str. / Wesselheideweg Die gesamte Fläche soll aufgrund ihrer Bestandsbebauung weiterhin als ASB-Fläche ausgewiesen bleiben. In der Vergangenheit gab es bereits Überlegungen einer potenziellen Weiterentwicklung des Krankenhauses (Helios Klinikum Bonn/Rhein-Sieg). Daher soll ebenfalls ein Entwicklungsspielraum erhalten bleiben. B-Plan 7219-13 B 9 Meßdorfer Feld Theodor-Litt-Str. Die bebauten Flächen im Bereich um die Theodor-Litt-Str. sollen als ASB-Fläche erhalten bleiben. FNP Wohnbaufläche B 10 Endenich Am Bleichgraben / Maria- von-Linden-Weg / Steinweg / Babette-Koch-Weg Es wird angeregt, die Fläche zur potenziellen Siedlungsentwicklung (u.a. als Universitätsstandort) weiterhin als ASB-Fläche darzustellen. Die Abgrenzung des ASB soll jedoch nicht wie bisher westlich des Babette-Koch-Wegs verlaufen, sondern am Babette-Koch-Weg enden und sich an der Grenze des LSG1 orientieren. Die ASB- Darstellung verkleinert sich somit in diesem Bereich etwas, lässt aber eine weitere Entwicklung in diesem Bereich zu. Die Fläche eignet sich aufgrund ihrer bereits erschlossenen Lage im Siedlungszusammenhang. Ebenfalls soll dadurch die Bestandsbebauung entlang des Steinwegs weiterhin als ASB- Fläche erhalten bleiben. B-Plan 7522-77 B-Plan 7522-79 B 11 Dransdorf Siemensstr. / Meßdorfer Str. Bereits bebaute Flächen südlich der Siemensstr. und östlich der Meßdorfer Str. sollen als ASB- Fläche erhalten bleiben. B-Plan 7422-10 B-Plan 7422-11 B 12 Bonn Nord „Hydro-Areal“ Es wird angeregt, die aktuell als GIB dargestellte Fläche als ASB- Fläche auszuweisen B-Plan 7524-2 B-Plan 7524-22 B-Plan 7524-58 1 LSG = LandschaftsschutzgebietSeite 9 von 14 Am Josephinum / Georg-von- Boeselager-Str. / Friedrich- Wöhler-Str. Das bestehende Planungsrecht beinhaltet MI-Flächen. Auch tatsächlich vollzieht sich eine Entwicklung hin zu gemischten Nutzungen. B 13 Buschdorf Südl. Kölnstr. / Otto-Hahn- Str. / Schlesienstr. Der Bereich südlich der Kölnstraße, östlich der Otto- Hahn-Str. und nördlich der Schlesienstr. soll als ASB-Fläche erhalten bleiben Aktuelles Planvorhaben B 14 Graurheindorf Herseler Str. Bereits bebaute Flächen an der Herseler Str. / Jahnschule sollen als ASB-Fläche erhalten bleiben. B-Plan 7625-3 B 15 Oberkassel Büchelstr. Bereits bebaute Flächen an der Büchelstr. sowie der Sportplatz Oberkassel sollen als ASB-Fläche erhalten bleiben. B-Plan 8220-14 B 16 Oberkassel Berghovener Str. Bereits bebaute Flächen an der Berghovener Straße sollen als ASB-Fläche erhalten bleiben. FNP Wohnbaufläche B 17 Ippendorf Stationsweg Es wird angeregt, die Fläche zur potenziellen Siedlungsentwicklung weiterhin als ASB-Fläche auszuweisen. Die Fläche eignet sich aufgrund ihrer bereits erschlossenen Lage im Siedlungszusammenhang. Es wird ebenfalls angeregt, die nördlich angrenzende Bestandsbebauung als ASB- Fläche auszuweisen, auch auf Grundlage des vorhandenen Bebauungsplans. B-Plan 7620-57 B 18 Geislar östlich Aurelianastr. Die Stadt Bonn regt an, die Grenze des ASB aus dem Entwurf etwas nach Westen zu verschieben und an die Grenze des LSG anzupassen. Damit wird eine potenzielle Erweiterung östlich der Aurelianastr. ermöglicht, ohne den LSG zu tangieren. FNP Wohnbaufläche B19 Bonn West, „Innovationsdreieck“ Es wird angeregt, Teile der aktuell als GIB darstellten Flächen als ASB-Fläche darzustellen. Dies sind die Flächen zw. Autobahn, Am Dickobskreuz und Immenburgstraße sowie die Fläche des geplanten „Westwerks“ mit angrenzender Büronutzung zw. Immbenburgstraße, Bahngleisen und geplanter neuer Erschließungsstraße (genaue Abgrenzung siehe Plan). Die übrigen Bereiche zw. Am Dickobskreuz, Bahngleisen und Immenburgstraße sollen als GIB- Flächen dargestellt werden. FNP Gewerbliche Baufläche FNP Fläche für Bahnanlagen B-Plan 7522-86 Am Dicksobskreuz (GE- Darstellung) Die Stadt Bonn regt an, darüber hinaus folgende Flächen im Siedlungszusammenhang zur Siedlungsentwicklung als ASB-Gebiet darzustellen:Seite 10 von 14 NR VERORTUNG ANMERKUNG BESTEHENDES PLANUNGSRECHT C 1 Lengsdorf Zur Marterkapelle Es wird angeregt, die nördliche Straßenseite der Straße „Zur Marterkapelle“ ebenfalls als ASB-Gebiet auszuweisen. FNP Wohnbaufläche / Grünfläche C 2 Oberkassel In der Persch / Römlinghovener Str. Es wird angeregt, die Fläche zur potenziellen Siedlungsentwicklung weiterhin als ASB-Fläche auszuweisen. Die Fläche eignet sich aufgrund ihrer bereits erschlossenen Lage im Siedlungszusammenhang. Fläche liegt nicht im LSG. - C 3 Auerberg Osloer Straße Es wird angeregt, die Fläche zwischen Osloer Straße – Kopenhagener Straße - An der Rheindorfer Burg als ASB darzustellen. Aufgrund der Lage der Fläche und der guten Erschließung bietet sich diese Fläche zur Entwicklung an. Die Fläche liegt nicht im LSG. FNP Grünfläche Kleingärten Die Stadt Bonn regt an, folgende Flächen nicht als ASB-Fläche auszuweisen. NR VERORTUNG ANMERKUNG BESTEHENDES PLANUNGSRECHT D 1 Hoholz Hoholzstr. / Bitzerweg / Gielgenstr. Die Fläche wird vom Rat der Stadt Bonn als ASB-Fläche abgelehnt. Die Bestandsbebauung entlang der Hoholzstr. und des Bitzerwegs soll weiterhin als ASB-Fläche erhalten bleiben. FNP Fläche für die Landwirtschaft D 2 Hoholz Kaninsberg / Hoholzstr. / Himmelsweg Die Fläche wird vom Rat der Stadt Bonn als ASB-Fläche abgelehnt. Die Bestandsbebauung entlang des Kaninsbergs, der Hoholtstr. und des Himmelswegs soll weiterhin als ASB-Fläche erhalten bleiben. B-Plan 8423-19 FNP Fläche für die Landwirtschaft FNP Grünanlage D 3 Hoholz Ungartenstr. Die Fläche wird vom Rat der Stadt Bonn als ASB-Fläche abgelehnt. B-Plan 8423-19 FNP Grünanlage (Friedhof) III. Gewerbliche und industrielle Entwicklung Die Stadt Bonn regt an, die Abgrenzung des GIB Beuel Ost geringfügig zu ändern (E 1) (s. Anlage 3). An den Rändern des Gewerbegebiets gibt es festgesetzte MI-Flächen, die als Puffer-Zone zwischen dem Gewerbegebiet Beuel Ost und der angrenzenden Wohnbebauung dienen. Diese MI-Flächen sollen weiterhin als ASB-Flächen erhalten bleiben, um die städtebauliche Entwicklung als MI-Flächen mittels der Bauleitplanung zukünftig weiterhin steuern zu können. Wie bereits unter der Ziffer B11 beschrieben, regt die Stadt Bonn zudem an, die Fläche des sog. „Hydro-Areals“ im Bereich Am Josephinum / Georg-von-Boeselager-Str. / Friedrich-Wöhler-Str.Seite 11 von 14 zukünftig als ASB-Fläche zu klassifizieren, um den Regionalplan an das bestehende Planungsrecht (MI-Flächen) und die aktuellen Planungen anzupassen. Die GIB-Darstellung im Bereich Bonn West, dem sogenannten Innovationsdreieck zwischen Autobahn 565, Immenburstraße und Bahngleisen, wurde nochmals überprüft. Als Ergebnis soll der Riegel zw. Autobahn 565 und der Straße Am Dickobskreuz nicht als GIB sondern als ASB dargestellt werden, da sich hier vorrangig Bürogebäude befinden und keine emittierenden Betriebe. In dem südöstlichen Bereich des „Innovationsdreiecks“ zwischen Immenburgstraße und Bahngleisen sollen die Veranstaltungshalle „Westwerk“ sowie Bürogebäude entstehen. Auch für diese Nutzungen ist eine GIB-Ausweisung nicht nötig und eine ASB-Darstellung sinnvoll. Die Abgrenzung der hier vorgeschlagenen Änderung ist in der Anlage 4 dargestellt (Ziffer B19). Eine Änderung des Regionalplans, die aus Sicht der Stadt Bonn kritisch zu bewerten ist, ist die Definition von bzw. das Vorgehen zu zweckgebundenen, regionalen gewerblichen und industriellen Bereichen (GIBregional). Die GIBregional dienen der Wirtschaftsentwicklung einer Teilregion und können unabhängig von den endogenen kommunalen Bedarfen der Belegenheitskommune in interkommunaler Zusammenarbeit mit mindestens einer weiteren Kommune entwickelt werden. Dargestellt sind solche GIBregional im Planentwurf der Bezirksregierung im Rhein-Sieg-Kreis als Vorranggebiete in Bornheim, Rheinbach, Meckenheim, Swisttal und Niederkassel. Dies bedeutet, dass die kreisangehörigen Kommunen als Belegenheitskommune nicht zwangsläufig mit der Stadt Bonn kooperieren müssen, obwohl die rechnerischen Bedarfe, die diese GIBregional begründen, zu erheblichen Teilen auf die Bedarfe der Stadt Bonn zurückzuführen sind. Aus Sicht der Stadt Bonn ist zu befürchten, dass dies die Vereinbarung von Kooperationen mit den kreisangehörigen Kommunen, in denen es u.a. um Fragen der infrastrukturellen Ausstattung, der Vermarktung, aber auch um fiskalische Themen gehen wird, erheblich erschweren könnte. Derzeit wird erstmalig eine solche Kooperation im Rahmen der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft mit Alfter und Bornheim zur Entwicklung und Vermarktung des Gewerbegebietes Alfter-Nord sehr konstruktiv erprobt. Weitere, hinsichtlich der angestrebten Kooperation teilweise umfangreichere Vereinbarungen sind mit weiteren Kommunen in Vorbereitung. Auch vor dem Hintergrund des „Gemeinsamen Fachgutachten Gewerbe- und Industrieflächen – Bonn und Rhein-Sieg-Kreis“ wird diese Regelung kritisch gesehen. Beispielsweise wird die als GIBregional dargestellte Fläche in Bornheim oder Rheinbach im Fachgutachten als Kooperationsfläche mit Bonn empfohlen. FREIRAUM I. Bereiche für den Schutz der Natur Die Stadt Bonn regt, an die Abgrenzung der Bereiche für den Schutz der Natur wie nachfolgend aufgelistet und im Plan im Anhang dargestellt beizubehalten. NR VERORTUNG ANMERKUNG F 1 Roleber Im NSG2 Wolfsbachtal (LP Ennert) im südlichen und nördlichen Bereich etwas gekürzt; 2 NSG = NaturschutzgebietSeite 12 von 14 Angrenzend zu FFH-Gebiet; Zusammenhängender Teil freier Landschaft; Ökologische Ausgleichsfunktionen (u.a. Biotopverbundfläche (Stufe 1), Kaltluftentstehungsgebiet) F 2 Ungarten Ausläufer des Siebengebirges / FFH-Gebietes wird abgeschnitten. F 3 Lyngsberg LSG Waldbereiche Lyngsberg und NSG Lyngsberg (LP Kottenforst) betroffen, lokale Kaltluftleitbahn, Biotopverbundfläche Stufe 1 und Stufe 2. II. Wasser Die Stadt Bonn regt an, den Ankerbach im Regionalplan darzustellen. INFRASTRUKTUR I. Verkehr Seilbahn Die Stadt Bonn regt an, die Bonner Planungen zu Seilbahn zwischen Venusberg (Uniklinik West) und Ramersdorf (Schießbergweg) in den Regionalplan aufzunehmen, da diese im März 2022 in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW aufgenommen wurde. ÖPNV Schienenverkehr Im Entwurf des Regionalplans ist die geplante Westbahn mit der aktualisieren Linienführung (ehem. Hardtbergbahn) aufgenommen. Einige der geplanten Haltestellen sollen dem Entwurf nach nicht mehr dargestellt werden. Die Stadt Bonn regt an, alle geplanten Haltestellen im Entwurf beizubehalten und darzustellen. Die Straßenbahnlinie Beuel-Kohlkaul sowie die Stadtbahnverlängerung Godesberg – Mehlem und Dottendorf-Friesdorf sollen entgegen dem Entwurf im Regionalplan als „Schienenwege für den überregionalen und regionalen Verkehr – Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen“ erhalten bleiben und mit den geplanten Haltestellen dargestellt werden. Alle beschriebenen Planungen sind über den Verkehrsentwicklungsplan 20203 der Stadt Bonn politisch beschlossen. Mobilstationen Gemäß der Erläuterungskarte 13_Mobilstationen sind im Bonner Stadtgebiet einige Mobilstationen dargestellt. Derzeit sind in Bonn rund 185 Mobilstationen politisch 3 Verkehrsentwicklungsplan 2020: https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr- mobilitaet/verkehrsentwicklungsplan-2020.phpSeite 13 von 14 beschlossen und in Planung. Nicht alle finden sich auf der Erläuterungskarte wieder, was entsprechend der Erläuterung zu G.56 auf S. 136 der textlichen Festlegungen verständlich wird. Die Stadt Bonn regt an, die Kartendarstellung zu aktualisieren und die Legende erläuternd zu ändern, damit verständlich wird, welche Mobilstationen dargestellt sind und dass dies nicht alle Mobilstationen im Stadtgebiet sind. Rheinquerung für Fahrrad- und Fußgängerverkehr Der Rat der Stadt Bonn hat sich am 07.05.2020 für die Errichtung einer vierten Rheinbrücke für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr ausgesprochen4. Die Rheinquerung ist im Bereich zwischen Ringstraße (Beuel) und Zweiter Fährgasse (Bonn) denkbar, genauere Planungen liegen derzeit aber noch nicht vor. Die Stadt Bonn regt dennoch an, die Planungen der Rheinquerung mit in den Regionalplan aufzunehmen. Verkehrsknotenpunkte Autobahn Der Entwurf des Regionalplans sieht die Autobahn-Auf- und Abfahrten Bonn Auerberg, Bonn Tannenbusch, Bonn Endenich (Endenicher Ei) und die geplante Auf- und Abfahrt Beuel Ost (Maarstraße) nicht mehr als Verkehrsknoten vor. Die Stadt Bonn regt an, die genannten Bereiche auch weiterhin als Verkehrsknotenpunkte darzustellen. Verbindung A565 / A562 / A3 Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass die im Regionalplan-Entwurf dargestellte und aus dem Bundesverkehrswegeplan übernommene direkte Verbindung zwischen A562 und A3 sowie A562 und A565 (Ennertaufstieg / Südtangente) nach wie vor abgelehnt wird. 4 Drucksachennummer 2020074Seite 14 von 14
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de