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220637-04 AA · Änderungsantrag

Grüne/u.w-Änderungsantrag: Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 220637

Nummer
220637-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
31.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 220637 Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
220637-04 AA
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Beuel
Dr. Jan Stielike
Achim Joest
30.05.2022 gez. Mohn
Grüne/u.w-Änderungsantrag: Neuaufstellung
Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der
Stadt Bonn
Antrag zur Vorlage 220637
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
I. Die Verwaltung wird gebeten, die Stellungnahme der Stadt Bonn zum
Entwurf des Regionalplans gegenüber dem vorgelegten Entwurf wie folgt zu
ändern:
a. Der Satz „Aus Sicht der Stadt Bonn sollen diese Flächen jedoch nach
wie vor als ASB dargestellt werden.“ wird gestrichen.
b. Der Abschnitt „Allgemeiner Siedlungsbereich westlich Geislar (A 2)“
sowie die entsprechende Plangrafik werden gestrichen.
c. Die Plangrafik Oberholtorf / Niederholtorf (A 3) wird dahingehend
geändert, dass die Bereiche, die außerhalb des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans 8322-10 liegen, aus der vorgeschlagenen Abgrenzung
des ASB herausgenommen werden.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Fläche „Pfaffenwiese“ in Oberholtorf
eine Teilaufhebung des Bebauungsplans 8322-10 zu prüfen und ggf. auch
diesen Bereich aus der vorgeschlagenen Abgrenzung des ASB
herauszunehmen.
Begründung
Die Fläche westlich von Geislar ist potentiell von einem Extremhochwasser
betroffen. Zwar kann diese Gefährdung durch eine hochwasserangepasste
Bebauung minimiert werden. Allerdings ist absehbar, dass die Häufigkeit von
Extremhochwassern in Zukunft infolge des fortschreitenden Klimawandels
zunehmen wird. Im Sinne eines präventiven Hochwasserschutzes sollte daherSeite 1 von 2
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– im Einklang mit dem Beschluss des Regionalrats – auf eine
Siedlungsentwicklung in diesem gefährdeten Bereich verzichtet werden.
Darüber hinaus wird eine Bebauung dieser Fläche auch mit Blick auf ihre
ökologische Funktion abgelehnt.
In Oberholtorf sollen die Gärten im Bereich „Auf der Pelle“ sowie der
Quellbereich des Ankerbachs aus der vorgeschlagenen Abgrenzung des ASB
herausgenommen werden. Beide Bereiche sind ökologisch wertvoll und sollen
daher auch langfristig keiner Bebauung zugeführt werden. Beide Bereiche
liegen außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans.
Der Bereich „Pfaffenwiese“ liegt in unmittelbarer Nähe zum Quellbereich des
Ankerbachs und soll nach Möglichkeit ebenfalls von Bebauung freigehalten
werden. Dieser Bereich ist im geltenden Bebauungsplan (einem vor
Inkrafttreten des BBauG aufgestellten, aber übergeleiteten Durchführungsplan)
als reines Wohngebiet festgesetzt. Eine Bebauung ist seit 1961 nicht erfolgt.
Ein ausgleichspflichtiger Planungsschaden scheint daher ausgeschlossen.
Die letztgenannten Punkte sollen dazu beitragen, den dörflichen Charakter
Oberholtorfs dauerhaft zu erhalten, der neben den Bewohner*innen auch von
vielen Naherholungssuchenden aus Bonn und Umgebung geschätzt wird.
Zwar ist unbestreitbar, dass in der Stadt Bonn im Allgemeinen sowie im
Stadtbezirk Beuel im Besonderen ein hoher Bedarf an (Geschoss)flächen für
Wohn- und Gewerbezwecke besteht. Dieser Bedarf sollte jedoch im
Flächenbestand abgebildet werden. Die Verwaltung hat dazu von der BV Beuel
den Auftrag erhalten, ein entsprechendes Innenentwicklungskonzept zu
erstellen.
Anlage/n
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