220637-04 AA · Änderungsantrag
Grüne/u.w-Änderungsantrag: Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 220637
Kerndaten
- Nummer
- 220637-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 31.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 220637-04 AA Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Beuel Dr. Jan Stielike Achim Joest 30.05.2022 gez. Mohn Grüne/u.w-Änderungsantrag: Neuaufstellung Regionalplan Köln - Beteiligung: Stellungnahme der Stadt Bonn Antrag zur Vorlage 220637 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags I. Die Verwaltung wird gebeten, die Stellungnahme der Stadt Bonn zum Entwurf des Regionalplans gegenüber dem vorgelegten Entwurf wie folgt zu ändern: a. Der Satz „Aus Sicht der Stadt Bonn sollen diese Flächen jedoch nach wie vor als ASB dargestellt werden.“ wird gestrichen. b. Der Abschnitt „Allgemeiner Siedlungsbereich westlich Geislar (A 2)“ sowie die entsprechende Plangrafik werden gestrichen. c. Die Plangrafik Oberholtorf / Niederholtorf (A 3) wird dahingehend geändert, dass die Bereiche, die außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 8322-10 liegen, aus der vorgeschlagenen Abgrenzung des ASB herausgenommen werden. II. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Fläche „Pfaffenwiese“ in Oberholtorf eine Teilaufhebung des Bebauungsplans 8322-10 zu prüfen und ggf. auch diesen Bereich aus der vorgeschlagenen Abgrenzung des ASB herauszunehmen. Begründung Die Fläche westlich von Geislar ist potentiell von einem Extremhochwasser betroffen. Zwar kann diese Gefährdung durch eine hochwasserangepasste Bebauung minimiert werden. Allerdings ist absehbar, dass die Häufigkeit von Extremhochwassern in Zukunft infolge des fortschreitenden Klimawandels zunehmen wird. Im Sinne eines präventiven Hochwasserschutzes sollte daherSeite 1 von 2 Seite 2 – im Einklang mit dem Beschluss des Regionalrats – auf eine Siedlungsentwicklung in diesem gefährdeten Bereich verzichtet werden. Darüber hinaus wird eine Bebauung dieser Fläche auch mit Blick auf ihre ökologische Funktion abgelehnt. In Oberholtorf sollen die Gärten im Bereich „Auf der Pelle“ sowie der Quellbereich des Ankerbachs aus der vorgeschlagenen Abgrenzung des ASB herausgenommen werden. Beide Bereiche sind ökologisch wertvoll und sollen daher auch langfristig keiner Bebauung zugeführt werden. Beide Bereiche liegen außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. Der Bereich „Pfaffenwiese“ liegt in unmittelbarer Nähe zum Quellbereich des Ankerbachs und soll nach Möglichkeit ebenfalls von Bebauung freigehalten werden. Dieser Bereich ist im geltenden Bebauungsplan (einem vor Inkrafttreten des BBauG aufgestellten, aber übergeleiteten Durchführungsplan) als reines Wohngebiet festgesetzt. Eine Bebauung ist seit 1961 nicht erfolgt. Ein ausgleichspflichtiger Planungsschaden scheint daher ausgeschlossen. Die letztgenannten Punkte sollen dazu beitragen, den dörflichen Charakter Oberholtorfs dauerhaft zu erhalten, der neben den Bewohner*innen auch von vielen Naherholungssuchenden aus Bonn und Umgebung geschätzt wird. Zwar ist unbestreitbar, dass in der Stadt Bonn im Allgemeinen sowie im Stadtbezirk Beuel im Besonderen ein hoher Bedarf an (Geschoss)flächen für Wohn- und Gewerbezwecke besteht. Dieser Bedarf sollte jedoch im Flächenbestand abgebildet werden. Die Verwaltung hat dazu von der BV Beuel den Auftrag erhalten, ein entsprechendes Innenentwicklungskonzept zu erstellen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de