220634-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bauakteneinsicht; Stellungnahme zur Großen Anfrage
Kerndaten
- Nummer
- 220634-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220634-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Bauakteneinsicht; Stellungnahme zur Großen Anfrage Beratungsfolge Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang des Antrags auf Akteneinsicht bis zum Termin der Einsichtnahme lag im vergangenen Jahr bei 3 bis zu 8 Wochen. Anträge auf schriftliche Aktenauskunft, die während der vergangenen zwei Jahren vermehrt eingegangen sind, hatten unter Umständen eine längere Bearbeitungszeit. Die langen Bearbeitungszeiten haben verschiedene Gründe: Seit zwei Jahren existieren aufgrund der Corona-Pandemie mehr oder weniger Einschränkungen in der Bürgerbedienung. Teilweise konnten gar keine persönlichen Einsichtnahmen im Bauordnungsamt stattfinden. Der hierdurch entstandene Rückstand ließ sich nur langsam abbauen. Auch jetzt findet eine Einsichtnahme vor Ort nur nach Terminvergabe und unter Berücksichtigung der bestehenden Hygienevorschriften statt. Wegen der Corona-Pandemie wurden außerdem vermehrt schriftliche Aktenauskünfte beantragt, die mit umfangreichen Recherchearbeiten – und ggfs. Kopieraufträgen – verbunden sind, die die Mitarbeitenden neben der Kundenbedienung und ihren anderen Aufgaben (Registratur, interne Akteneinsicht, allgemeine Verwaltungsaufgaben) erledigen mussten. Dieser Service ist vor Corona nur in Ausnahmefällen geleistet worden. Immer wieder fallen zudem zusätzliche Aufgaben an, aktuell z. B. im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung oder Anfragen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform sowie immer mehr Anfragen zu statischen Unterlagen. Zusätzlich sind durch Krankheit (auch pandemiebedingt) und Ruhestand zeitweise mehrere Mitarbeitende ausgefallen, für die kurzfristig kein Ersatz gefunden werden konnte. Zur Abarbeitung des Rückstandes wurden in den letzten Wochen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten Akteneinsichten ermöglicht. Aktuell liegt die Bearbeitungszeit vom Antrag bis zur Einsichtnahme bei 2 – 3Seite 1 von 2 Seite 2 Wochen. Zu 2.: Die Verwaltung strebt eine Bearbeitungszeit von 2 Wochen an. Perspektivisch wird eine Digitalisierung der Bauakten auch die Baukateneinsicht beschleunigen. Zu 3.: Es gibt eine Sammeltelefonnummer für die Akteneinsicht, die mit mehreren Arbeitsplätzen gekoppelt ist, so dass in der Regel von 8 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr) ein/e Mitarbeitende/r erreicht werden kann. Es kann jedoch aufgrund von zeitgleicher Kundenbedienung sowie Krankheit oder Urlaub sein, dass nicht sofort Gespräche angenommen werden können. Die Verwaltung ist bemüht, die telefonische Erreichbarkeit zu verbessern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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