220631 · Große Anfrage
BBB-Anfrage zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 16.08.2021 zum neuen Denkmalschutzgesetz NRW durch die Stadtverwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 220631
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 23.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 220631 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bernhard Wimmer BBB-Anfrage zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 16.08.2021 zum neuen Denkmalschutzgesetz NRW durch die Stadtverwaltung Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 28.04.2022 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen z. Zt. noch ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem Landschaftsverband. Da dieses nach dem gleichlautenden Wortlaut des zweiten und des nun vorgelegten dritten Entwurfes für ein neues Denkmalschutzgesetz NRW abgeschafft und durch eine bloße Anhörung des Denkmalfachamtes beim Landschaftsverband ersetzt werden soll (jeweils § 24 Neu), gilt für die Verwaltung als Untere Denkmalbehörde die Feststellung des o. a. Ratsbeschlusses weiter, dass dies "einen erhöhten fachlichen Personalbedarf bei der Stadt Bonn zur Folge haben" kann? 2. Der Rat hat weiter festgestellt: "Im Ergebnis droht eine Verletzung des Konnexitätsprinzips." Teilt die Oberbürgermeisterin diese Auffassung und welche Vorbereitungen sind getroffen, diese Verletzung des Konnexitätsprinzips, die eine Ausgleichszahlung durch das Land zur Folge hätte, gerichtlich klären und feststellen zu lassen? Begründung Die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für das Land NRW soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten, sodass es notwendig ist zu klären, welche finanziellen Belastungen sich daraus für die Stadt Bonn ergeben. Nach dem - von der Verwaltung nicht ausgeführten - Beschluss des Stadtrats, nicht zuletzt aus diesem Grund dem Land eine kritische Stellungnahme zukommen zu lassen, sollte inzwischen geprüft sein, ob mit der in § 24 der Neufassung vorgesehenen vollständigen Kommunalisierung dieser Aufgaben die Konnexität verletzt ist und eine Ausgleichszahlung durch das Land zu erfolgen hat. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de