220629-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Villa Soennecken
Kerndaten
- Nummer
- 220629-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220629-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Villa Soennecken Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 28.04.2022 Kenntnisnahme Stellungnahme: Für die Bebauung des Gesamtareals der "Villa Soennecken" lag ein Gesamtkonzept mit insgesamt fünf Bauanträgen vor. Dieses Gesamtkonzept wurde dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen in der Sitzung vom 24.11.2021 (Drucksachennummer: 212043) vorgestellt und einstimmig zur Kenntnis genommen. Im Wesentlichen wird auf diese Drucksachennummer verwiesen. Zwischenzeitlich wurden vier Baugenehmigungen erteilt. Derzeit ist noch kein Baubeginn angezeigt worden. Der Bauantrag zur Nutzungsänderung des "Gartenhauses" wurde zurückgezogen, da dieses abgerissen werden soll. Die Planung für den Neubau des Studentenwohnheimes an der Kirschallee stellt die in dem Areal maximal genehmigte IV-geschossige Bebauung mit einem Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss und einem Flachdach dar. Das "Teichhaus" und die "Villa" werden in der Höhe im Bestand umgebaut und modernisiert. Das ebenfalls geplante Neubauvorhaben (Studentenwohnheim) entlang der Reuterstraße soll in IV-geschossiger Bauweise mit Flachdach errichtet werden. Das Gesamtkonzept orientiert sich hinsichtlich der Gebäudehöhe an der "Villa- Soennecken" und fügt sich auch in diesem Punkt in die Umgebungsbebauung ein. Bezüglich der erteilten Baugenehmigung hat sich am Schutzumfang der "Villa Soennecken" und dem umgebenden Park nichts geändert, siehe hierzu "Unterschutzstellungstext zu A 787". Bei dem in Frage 5 angesprochenem verbliebenden Grundstück (A2296) handelt es sich um das Wohnhaus Kirschallee 2a. Das Parkpflegewerk sieht die Pflege des überkommenen Bestandes an Pflanzen und Wegeführungen vor. Der inzwischen verlandete Teich wird in seiner jetzigen Form als zeitweise wasserführend bewahrt. Über Nachpflanzungen vor allem in Bereichen der Krautschichten etc. wird im weiteren Verlauf des Verfahrens nach Notwendigkeit für den Park entschieden.Seite 1 von 2 Seite 2 Für das Parkpflegewerk ist das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und innerhalb der Stadt Bonn die Untere Denkmalbehörde zuständig. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de