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220629-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Villa Soennecken

Nummer
220629-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 11.08.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220629 Villa Soennecken

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220629-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Villa Soennecken
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 28.04.2022 Kenntnisnahme
Stellungnahme:
Für die Bebauung des Gesamtareals der "Villa Soennecken" lag ein
Gesamtkonzept mit insgesamt fünf Bauanträgen vor. Dieses Gesamtkonzept
wurde dem Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen in der Sitzung vom
24.11.2021 (Drucksachennummer: 212043) vorgestellt und einstimmig zur
Kenntnis genommen. Im Wesentlichen wird auf diese Drucksachennummer
verwiesen.
Zwischenzeitlich wurden vier Baugenehmigungen erteilt. Derzeit ist noch kein
Baubeginn angezeigt worden. Der Bauantrag zur Nutzungsänderung des
"Gartenhauses" wurde zurückgezogen, da dieses abgerissen werden soll.
Die Planung für den Neubau des Studentenwohnheimes an der Kirschallee
stellt die in dem Areal maximal genehmigte IV-geschossige Bebauung mit
einem Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss und einem Flachdach dar. Das
"Teichhaus" und die "Villa" werden in der Höhe im Bestand umgebaut und
modernisiert. Das ebenfalls geplante Neubauvorhaben (Studentenwohnheim)
entlang der Reuterstraße soll in IV-geschossiger Bauweise mit Flachdach
errichtet werden.
Das Gesamtkonzept orientiert sich hinsichtlich der Gebäudehöhe an der "Villa-
Soennecken" und fügt sich auch in diesem Punkt in die Umgebungsbebauung
ein.
Bezüglich der erteilten Baugenehmigung hat sich am Schutzumfang der "Villa
Soennecken" und dem umgebenden Park nichts geändert, siehe hierzu
"Unterschutzstellungstext zu A 787".
Bei dem in Frage 5 angesprochenem verbliebenden Grundstück (A2296)
handelt es sich um das Wohnhaus Kirschallee 2a.
Das Parkpflegewerk sieht die Pflege des überkommenen Bestandes
an Pflanzen und Wegeführungen vor. Der inzwischen verlandete Teich wird
in seiner jetzigen Form als zeitweise wasserführend bewahrt. Über
Nachpflanzungen vor allem in Bereichen der Krautschichten etc. wird
im weiteren Verlauf des Verfahrens nach Notwendigkeit für den Park
entschieden.Seite 1 von 2
Seite 2
Für das Parkpflegewerk ist das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
und innerhalb der Stadt Bonn die Untere Denkmalbehörde zuständig.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de