220626 · Beschlussvorlage
Entlastung des Beriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2020
Kerndaten
- Nummer
- 220626
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.141 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 220626 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Entlastung des Beriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2020 Beratungsfolge Rat 05.05.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt. Begründung Gemäß § 4 c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) hat der Rat der Bundesstadt Bonn eine Entscheidung über die Entlastung des Betriebsausschusses zu treffen. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) festzustellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2020 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keiner Beanstandung geführt. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht sind dem Bericht des Wirtschaftsprüfers RSM GmbH zu entnehmen, der dem Rat in gleicher Sitzung vorgelegt wird (vgl. DS-Nr.: 220625). Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis. Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen nicht mehr zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven Haushalt) bereitgestellt. Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind für den Jahresabschluss 2020 folgende Angaben wesentlich:Seite 1 von 2 Seite 2 Im Wirtschaftsjahr 2020 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom 9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320, DS-Nr.: 811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.), Immobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden, Sporthallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude (soweit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen. Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2020 einen Fehlbetrag in Höhe von 8.728 TEUR aus. Die Umsatzerlöse betragen 135.908 TEUR. Sie resultieren im Wesentlichen in Höhe von 98.159 TEUR aus dem Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn und aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 34.065 TEUR. Der Ansatz des Betriebskostenzuschusses (Planwert 90.260 TEUR – Istwert 98.159 EUR) wurde um 7.899 EUR überschritten. Zur Bewältigung seiner Aufgaben hatte das SGB in 2020 einen konsumtiven Mehrbedarf in Höhe ca. 8 Mio. EUR. Dies liegt insbesondere an gestiegenen Baukosten sowie dem altersbedingten Sanierungsbedarf der städtischen Gebäude, den gestiegenen Personalkosten aufgrund notwendiger Neueinstellung und den coronabedingten Anpassungen der Reinigungsintervalle. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de