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220626 · Beschlussvorlage

Entlastung des Beriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2020

Nummer
220626
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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Beschlussvorlage
öffentlich
220626
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Entlastung des Beriebsausschusses SGB für das
Wirtschaftsjahr 2020
Beratungsfolge
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung
erteilt.
Begründung
Gemäß § 4 c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NRW) hat der Rat der Bundesstadt Bonn eine Entscheidung über die
Entlastung des Betriebsausschusses zu treffen.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt
gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn
(SGB) festzustellen.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2020 geprüft und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu
keiner Beanstandung geführt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht
sind dem Bericht des Wirtschaftsprüfers RSM GmbH zu entnehmen, der dem
Rat in gleicher Sitzung vorgelegt wird (vgl. DS-Nr.: 220625).
Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis.
Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den
reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen
nicht mehr zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten
Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven
Haushalt) bereitgestellt.
Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind
für den Jahresabschluss 2020 folgende Angaben wesentlich:Seite 1 von 2
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 Im Wirtschaftsjahr 2020 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom
9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.:
0612320, DS-Nr.: 811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien
des Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren
und dgl.), Immobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten
(Umkleiden, Sporthallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und
Betriebsgebäude (soweit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher
Art oder Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw.
übertragen.
 Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2020
einen Fehlbetrag in Höhe von 8.728 TEUR aus.
 Die Umsatzerlöse betragen 135.908 TEUR. Sie resultieren im
Wesentlichen in Höhe von 98.159 TEUR aus dem
Betriebskostenzuschuss der Stadt Bonn und aus Kostenerstattungen
Dritter in Höhe von 34.065 TEUR.
 Der Ansatz des Betriebskostenzuschusses (Planwert 90.260 TEUR –
Istwert 98.159 EUR) wurde um 7.899 EUR überschritten. Zur
Bewältigung seiner Aufgaben hatte das SGB in 2020 einen konsumtiven
Mehrbedarf in Höhe ca. 8 Mio. EUR. Dies liegt insbesondere an
gestiegenen Baukosten sowie dem altersbedingten Sanierungsbedarf
der städtischen Gebäude, den gestiegenen Personalkosten aufgrund
notwendiger Neueinstellung und den coronabedingten Anpassungen
der Reinigungsintervalle.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de