220622 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Kanalerneuerung Kaiser-Friedrich-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 220622
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 22.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Kaiser-Friedrich-Straße. Kanalerneuerung Kaiser-Friedrich-Straße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Kanal in der Kaiser-Friedrich-Straße erneuern Der Baubeginn ist für Mitte April 2022 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung der Arbeiten ist eine halbseitige Sperrung der Kaiser-Friedrich-Straße erforderlich. Die Parkmöglichkeiten auf der Kaiser-Friedrich-Straße werden während der Bauzeit entfallen. Während der Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Adenauerallee/Kaiser-Friedrich-Straße kann der Verkehr in die Kaiser-Friedrich-Straße nur aus Richtung des Bundeskanzlerplatzes (Süden) erfolgen. Die Ausfahrt aus der Kaiser-Friedrich- Straße ist nur in Fahrtrichtung Zentrum (Norden) möglich. Nach Fertigstellung der Arbeiten im Kreuzungsbereich werden die Kanalbauarbeiten auf der Kaiser-Friedrich-Straße als Wanderbaustelle von der Adenauerallee in Richtung Rhein erfolgen. Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten wird die Straße auf kompletter Straßenbreite erneuert. Die Zufahrt von Einsatzfahrzeugen wird jederzeit möglich sein. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümer*innen und Erbbauberechtigten der von der Kaiser-Friedrich-Straße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer*innen und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung mit einer Fahrbahnverbesserung ermittelt:Seite 1 von 2 5,00 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,50 EUR bis 15,00 EUR) 6,50 EUR bis 13,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 9,00 EUR bis 18,00 EUR) 7,50 EUR bis 15,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 10,00 EUR bis 20,00 EUR) 8,00 EUR bis 17,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 11,00 bis 22,00 EUR). Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein- Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden, reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen. Bauzeit: Die Kanalbauarbeiten werden voraussichtlich bis November 2022 abgeschlossen werden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E Uwe Burdack, Telefon 0228 - 77 35 16 uwe.burdack@bonn.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C Jessica Fuhrmann, Telefon 0228 - 77 35 51 jessica.fuhrmann@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Aufgrund der Corona-Pandemie wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im März 2022 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de