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220622 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Kanalerneuerung Kaiser-Friedrich-Straße

Nummer
220622
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
22.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Kaiser-Friedrich-Straße.
Kanalerneuerung Kaiser-Friedrich-Straße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Kanal in der Kaiser-Friedrich-Straße erneuern
Der Baubeginn ist für Mitte April 2022 vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer
1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung der Arbeiten ist eine halbseitige Sperrung
der Kaiser-Friedrich-Straße erforderlich. Die Parkmöglichkeiten auf der Kaiser-Friedrich-Straße
werden während der Bauzeit entfallen. Während der Bauarbeiten im Kreuzungsbereich
Adenauerallee/Kaiser-Friedrich-Straße kann der Verkehr in die Kaiser-Friedrich-Straße nur aus
Richtung des Bundeskanzlerplatzes (Süden) erfolgen. Die Ausfahrt aus der Kaiser-Friedrich-
Straße ist nur in Fahrtrichtung Zentrum (Norden) möglich. Nach Fertigstellung der Arbeiten im
Kreuzungsbereich werden die Kanalbauarbeiten auf der Kaiser-Friedrich-Straße als
Wanderbaustelle von der Adenauerallee in Richtung Rhein erfolgen. Nach Abschluss der
Kanalbauarbeiten wird die Straße auf kompletter Straßenbreite erneuert. Die Zufahrt von
Einsatzfahrzeugen wird jederzeit möglich sein.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümer*innen und
Erbbauberechtigten der von der Kaiser-Friedrich-Straße erschlossenen Grundstücke. Grundlage
für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die
Eigentümer*innen und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu
gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der
Oberflächenentwässerung mit einer Fahrbahnverbesserung ermittelt:Seite 1 von 2
5,00 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 7,50 EUR bis 15,00 EUR)
6,50 EUR bis 13,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 9,00 EUR bis 18,00 EUR)
7,50 EUR bis 15,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 10,00 EUR bis 20,00 EUR)
8,00 EUR bis 17,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 11,00 bis 22,00 EUR).
Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden
entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden,
reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen.
Bauzeit:
Die Kanalbauarbeiten werden voraussichtlich bis November 2022 abgeschlossen werden. Es ist
jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund
oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E
Uwe Burdack, Telefon 0228 - 77 35 16
uwe.burdack@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C
Jessica Fuhrmann, Telefon 0228 - 77 35 51
jessica.fuhrmann@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im März 2022
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de