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220621-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Bauvorhaben Mehrgenerationenwohnen in der Riemannstraße auf dem Brüser Berg

Nummer
220621-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220621 CDU-Große Anfrage: Bauvorhaben Mehrgenerationenwohnen in der Riemannstraße auf dem Brüser Berg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220621-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Große Anfrage: Bauvorhaben
Mehrgenerationenwohnen in der Riemannstraße
auf dem Brüser Berg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wurde um Stellungnahme zum Bauvorhaben
"Mehrgenerationenwohnen in der Riemannstraße" gebeten:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung hat in seiner Sitzung am
26.05.2020 beschlossen, aus dem städt. Grundstück Gemarkung Duisdorf, Flur
13, Nr. 1413, zwei Teilflächen für die Errichtung einer Kindertagesstätte sowie
zur Realisierung einer wohnbaulichen Nutzung an die VEBOWAG zu
veräußern.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7418-12 weist hier Fläche für den
Gemeinbedarf – Schule und Kindergarten – aus. Das Bauvorhaben sollte
zunächst in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Um eine zeitnahe dringend
notwendige Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen zu ermöglichen, war
geplant, auf einer Teilfläche von ca. 1.600 qm nach geltendem Planungsrecht,
mit Aussicht auf eine Befreiung für eine Überschreitung der Baugrenze, eine
Kita zu errichten. Für den zweiten Bauabschnitt ist eine Änderung des
Planungsrechtes erforderlich. Nach Umzug und Abriss des Kindergartens
„Brüser Zwerge“ soll im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Wohnbau realisiert werden. Ein entsprechender Antrag auf Einleitung eines
Verfahrens wurde im Februar 2022 gestellt.
Ein erster Kaufvertragsentwurf für die Kita-Fläche wurde der VEBOWAG nach
dem Ausschussbeschluss übersandt. Aufgrund der darin formulierten
Altlastenregelung wurde auf Wunsch der VEBOWAG zunächst ein
Bodengutachten beauftragt.
Zu Beginn dieses Jahres teilte die VEBOWAG der Verwaltung mit, dass sie nun
doch zeitnah beide Teilflächen zusammen erwerben möchte. Zur Erstellung
einer aktualisierten Wertermittlung für beide Flächen werden aussagekräftige
Planunterlagen benötigt.
Derzeit wird das vorliegende Plankonzept durch ein von der VEBOWAG
beauftragtes Büro überarbeitet.
Sobald ein tragfähiges Konzept vorliegt, kann dieses der Politik zurSeite 1 von 2
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Entscheidung über die weiteren Schritte im Rahmen der Bauleitplanung
vorgelegt und die Wertermittlung bzw. das Kaufpreisangebot für das
Grundstück aktualisiert werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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