220621-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Bauvorhaben Mehrgenerationenwohnen in der Riemannstraße auf dem Brüser Berg
Kerndaten
- Nummer
- 220621-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220621-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Große Anfrage: Bauvorhaben Mehrgenerationenwohnen in der Riemannstraße auf dem Brüser Berg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wurde um Stellungnahme zum Bauvorhaben "Mehrgenerationenwohnen in der Riemannstraße" gebeten: Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 beschlossen, aus dem städt. Grundstück Gemarkung Duisdorf, Flur 13, Nr. 1413, zwei Teilflächen für die Errichtung einer Kindertagesstätte sowie zur Realisierung einer wohnbaulichen Nutzung an die VEBOWAG zu veräußern. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7418-12 weist hier Fläche für den Gemeinbedarf – Schule und Kindergarten – aus. Das Bauvorhaben sollte zunächst in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Um eine zeitnahe dringend notwendige Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen zu ermöglichen, war geplant, auf einer Teilfläche von ca. 1.600 qm nach geltendem Planungsrecht, mit Aussicht auf eine Befreiung für eine Überschreitung der Baugrenze, eine Kita zu errichten. Für den zweiten Bauabschnitt ist eine Änderung des Planungsrechtes erforderlich. Nach Umzug und Abriss des Kindergartens „Brüser Zwerge“ soll im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wohnbau realisiert werden. Ein entsprechender Antrag auf Einleitung eines Verfahrens wurde im Februar 2022 gestellt. Ein erster Kaufvertragsentwurf für die Kita-Fläche wurde der VEBOWAG nach dem Ausschussbeschluss übersandt. Aufgrund der darin formulierten Altlastenregelung wurde auf Wunsch der VEBOWAG zunächst ein Bodengutachten beauftragt. Zu Beginn dieses Jahres teilte die VEBOWAG der Verwaltung mit, dass sie nun doch zeitnah beide Teilflächen zusammen erwerben möchte. Zur Erstellung einer aktualisierten Wertermittlung für beide Flächen werden aussagekräftige Planunterlagen benötigt. Derzeit wird das vorliegende Plankonzept durch ein von der VEBOWAG beauftragtes Büro überarbeitet. Sobald ein tragfähiges Konzept vorliegt, kann dieses der Politik zurSeite 1 von 2 Seite 2 Entscheidung über die weiteren Schritte im Rahmen der Bauleitplanung vorgelegt und die Wertermittlung bzw. das Kaufpreisangebot für das Grundstück aktualisiert werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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