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220620 · Antrag

CDU-Antrag: Verkehrliche Begleitmaßnahmen zur Umgestaltung der Lingsgasse in Bonn-Lengsdorf

Nummer
220620
Art
Antrag
Veröffentlicht
22.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.03.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.04.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 63 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220620-01 ST CDU-Antrag: Verkehrliche Begleitmaßnahmen zur Umgestaltung der Lingsgasse in Bonn-Lengsdorf

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Antrag
öffentlich
220620
Antragsteller/in:
Bert Moll
CDU Bezirksfraktion Hardtberg
22.03.2022 gez. Trützler
CDU-Antrag: Verkehrliche Begleitmaßnahmen zur
Umgestaltung der Lingsgasse in Bonn-Lengsdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird entsprechend der Beschlussfassung der Bezirksvertretung
Hardtberg
vom 16. Juni 2020 (DS 200586) beauftragt,
1. die Ausweisung eines zusätzlichen Fußgängerüberweges auf der
Lingsgasse
und
2. die Aufstellung einer Wartehalle an der Haltestelle stadtauswärts in
Abstimmung mit dem/der Grundstückseigentümer/in
jeweils zu prüfen und Vorschläge zur Umsetzung zu machen.
Begründung
Mit der Beschlussfassung zur baureifen Planung der Umgestaltung der
Lingsgasse sind am 16. Juni 2020 verkehrliche Begleitmaßnahmen
beschlossen worden. Nach Abschluss der Umgestaltung der Lingsgasse sollen
die noch offenen Punkte jetzt zeitnah von der Verwaltung aufgenommen und
einer Lösung zugeführt werden.
Dies betrifft eine Fußgängerüberführung auf der Lingsgasse im südöstlichen
Bereich. Da die Verwaltung den vorhandenen Fußgängerüberweg von der
nördlichen auf die südliche Seite der Kreuzung im Mühlenbach verlegen will
und dies insbesondere mit dem Fußgängerverkehr von Schülerinnen und
Schülern begründet, muss für den nördlich gelegenen Bereich eine
Querungsmöglichkeit auf der Lingsgasse ausgewiesen werden, um
Beförderungsgästen den Weg zur stadtauswärts gelegenen Haltestelle
gefahrlos zu ermöglichen.
Die Einrichtung einer Wartehalle an der stadtauswärts gelegenen Haltestelle ist
erforderlich, um die Attraktivität der Buslinie auch in dieser Fahrtrichtung bei
Schlechtwetter zu erhöhen. Dazu sind zeitnah Gespräche mit dem Eigentümer
zu führen, um den entsprechenden Grundstücksbereich neben dem GebäudeSeite 1 von 2
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zu diesem Zweck zu erwerben.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de