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220619 · Beschlussvorlage

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Weststadt

Nummer
220619
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220619
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 6422-2
„Innovationsdreieck“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Weststadt
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für den Bebauungsplan Nr. 6422-2 „Innovationsdreieck“ im Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Weststadt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort
und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein
adäquates Beteiligungsformat durchzuführen.
Begründung
Die Quartier.BonnWest GmbH (QBW) in Gründung (i. Gr.), eine noch zu
gründende Projektgesellschaft der Stadtwerke Bonn GmbH als
Mehrheitsgesellschafterin und die Bauprojekt ehem. Güterbahnhof Bonn GmbH
Co. KG (KG), beabsichtigen an der Immenburgstraße die Entwicklung eines
innovativen Quartiers vorwiegend mit gewerblichen und öffentlichen Nutzungen
sowie der Veranstaltungshalle „WESTWERK“.
Die QBW i. Gr. hat zur Vorbereitung der Bauleitplanung einen Rahmenplan für
die Neuordnung der durch die Entsorgungswirtschaft geprägten Liegenschaften
zwischen Bahnfläche, Immenburgstraße und Am Dickobskreuz vorgelegt. Die
Verwaltung hat zu dieser Rahmenplanung mit dem Titel „Innovationsdreieck“
bereits berichtet (201909). Die Rahmenplanung „Innovationsdreieck“ zeigt auf,
wie die bestehenden Liegenschaften, Nutzungen und baulichen Anlagen
flächeneffizient optimiert werden können.
Folgende Maßnahmen sind im Innovationsdreieck nach derzeitiger
Beschlusslage (DS-Nr.: 211198) geplant:Seite 1 von 16
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1. Verlegung der Straßenprostitution (Verrichtungsgelände +
Anbahnungszone)
2. Optimierung Entsorgung und Sortierung Fa. REMONDIS
3. Neubau Papiersortieranlage der RSAG/REK
4. Verlagerung und Erweiterung des Wertstoffhofs bonnorange mit
zeitgemäßer Ablauforganisation und Gestaltung
5. Neubau Quartiersgarage / Parkhaus
6. Neubau des Bauhofs Amt 66 – Büro, Werkstatt, Spezialfahrzeuge
(Teilverlagerung vom Lievelingsweg)
7. Optionen Rohstoffrückgewinnung auf dem MVA Gelände –
Methanolsynthese, , Input-Sortierung u.a.
8. Entwicklung der Fläche des ehemaligen Schlachthofes und
Güterbahnhofs „Konzeptfläche“, für Büro, Dienstleistung, oder
Forschung und Entwicklung und Veranstaltungshalle „Westwerk“ sowie
Mobilitätsstation
9. Anbindung Haltepunkt Bonn-West mit einer Brücke für Fuß- und
Radverkehr (Maßnahme gemäß des Masterplans 1.0)
10. Errichtung eines Mobilitätshubs als mittel- bis langfristige Maßnahme
11. Ringstraße als Erschließung des Plangebietes von der
Immenburgstraße aus
12. Verbreiterung / Attraktiveren der Immenburgstraße für Fuß- und
Radverkehr gemäß Freianlagenwettbewerb Innovationsachse
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 6422-2 ist dabei
kleiner als das Gebiet, für das die Rahmenplanung „Innovationsdreieck“
Aussagen trifft, da lediglich für die Umsetzung der Maßnahmen Nr. 5, 8, und 10
–12 die Notwendigkeit besteht, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der
Zielbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde vom Rat am
16.09.2021 gefasst (211198). Dabei wurden ausgehend von einem
Änderungsantrag (211198-01 AA) folgende Maßgaben beschlossen:
1. Das für diesen Bereich erstellte Verkehrskonzept muss vor einer (Teil-)
Baugenehmigung vorgelegt und von der Bezirksvertretung und dem Rat
beschlossen werden. Es soll neben den zu ergreifenden Maßnahmen auch
einen konkreten Zeitplan für ihre Umsetzung beinhalten. Insbesondere sind
dabei die Baumaßnahmen im Gebiet, die wesentliche neue Verkehre nach
sich ziehen, mit dem geplanten Bau der für den Radverkehr optimierten
Brückenverbindung über die Bahngleise zu synchronisieren.
Aktueller Sachstand: Die QBW i. Gr. hat hierzu in enger Abstimmung mit der
Verwaltung bereits die entsprechenden Vorbereitungen für die
Brückenverbindung über die Bahngleise veranlasst (Abstimmung DB,
Ausschreibung Ingenieurbüro, Fördermittelakquise). Die Zeit- und
Maßnahmenplanung der zu ergreifenden Mobilitätsmaßnahmen des
Verkehrskonzepts wird spätestens zum Satzungsbeschluss desSeite 2 von 16
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Bebauungsplans vorgelegt. Baurecht für die Brücke wird durch ein
Planfeststellungsverfahren geschaffen.
2. Im weiteren Verfahren ist für die unmittelbar vom B-Plan-Verfahren
betroffenen Neubauten ein RPW-Wettbewerb (Richtlinien für Wettbewerbe
der Architektenkammer) mit mindestens drei Teilnehmenden durchzuführen,
wobei das Projekt Westwerk aufgrund der vorangeschrittenen Planung
ausgenommen ist. Es sollen aber Gespräche mit der Westwerks Betriebs
GmbH geführt werden mit dem Ziel, die Fassaden so zu gestalten, dass sie
sich architektonisch und optisch dem Quartier anpassen.
Aktueller Sachstand: Die QBW i. Gr. wird vor der Offenlage des
Bebauungsplans gem. § 3 (2) BauGB ein Wettbewerbsverfahren im Sinne
des Ratsbeschlusses der Stadt vom 16.09.2021 durchführen. Dieser RPW-
Wettbewerb wird als einstufiger Realisierungswettbewerb, bezogen auf den
geplanten Hochpunkt in der Immenburgstraße, ausgestaltet. Es wird eine
Anzahl von mindestens 10 Architekten zur Teilnahme aufgefordert werden.
Die Gestaltung der Wege- und Freiraumverbindung zwischen
Immenburgstraße und Westwerk wird ebenfalls Gegenstand dieses
Wettbewerbsverfahrens sein.
In dem vorgenannten Wettbewerb werden auch Ideen zur Gestaltung der
Entree-Fassade von „Westwerk“ entwickelt und in der Fassadengestaltung
der Konzerthalle berücksichtigt.
Die Verwaltung wird in einer gesonderten Vorlage über Art und Umfang des
Wettbewerbs sowie die Einbindung politischer Mandatsträger*innen
informieren.
3. Die Verwaltung legt in Auseinandersetzung mit der früheren Drs. 0611307
und nach Abstimmung mit zu beteiligenden Ansprechpartnern konzeptionell
dar, durch welche städtischen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen die
Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der Interessen
benachbarter Anlieger ermöglicht werden soll.
Aktueller Sachstand: Die Verwaltung hat mit der Arbeit an der Konzeption
begonnen, steht aber noch im Dialog mit benachbarten Anliegern, um deren
Interessen im Rahmen der Konzeption berücksichtigen zu können. Die
Verwaltung wird die politischen Gremien unverzüglich unterrichten, wenn
hier entsprechende Informationen vorliegen.
4. Im weiteren Fortgang ist zu prüfen, ob es sinnvoll und realisierbar ist, das
jetzt vorgesehene Gelände für die Anbahnung und die Verrichtung
(Straßenstrich) zu vergrößern.
Aktueller Sachstand: Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die geplante
Größe des Anbahnungs- und Verrichtungsgeländes am neuen Standort
völlig ausreichend bemessen ist. Eine Vergrößerung ist daher nicht
erforderlich und zudem vor dem Hintergrund der Gesamtplanung der
verfügbaren Flächen nicht darstellbar.
Ausgehend von der Rahmenplanung „Innovationsdreieck“ soll nun das
Bebauungsplanverfahren fortgeführt und im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch die PlanungSeite 3 von 16
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vorgestellt, die Öffentlichkeit unterrichtet und eine Möglichkeit zur Erörterung
gegeben werden.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, der Beteiligungsplan sowie ein
Übersichtsplan sind als Anlagen beigefügt.
Anlage/n
1 6422-2_Übersichtsplan (öffentlich)
2 6422-2_Plan Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentlich)
3 6422-2_Ziele und Zwecke (öffentlich)Seite 4 von 16
Bebauungsplan Nr.. 66442222--22
Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Weststadt
Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 1166..0077..22002211
110000 mSeite 5 von 16
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BP Nr.: 6422-2 „Innovationsdreieck“
Textwerk zum Beteiligungsplan zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: März 2022
Vorbemerkung
 Anlass und Ziel der Planung
Im Bereich des rund 15,5 ha großen gewerblich genutzten Gebietes in der Bonner Weststadt
zwischen Immenburgstraße, Am Dickobskreuz und den DB-Schienentrassen Köln-Koblenz–
dem so genannten „Innovationsdreieck“ – sollen im Rahmen einer Gesamtentwicklung
bestehende Liegenschaften, Nutzungen und baulichen Anlagen flächeneffizient optimiert und
ein städtebaulicher Aufwertungsprozess begonnen werden.
Die QBW Quartier West GmbH (QBW, in Gründung), eine Projektgesellschaft der Stadtwerke
Bonn GmbH als Mehrheitsgesellschafterin und der Bauprojekt ehem. Güterbahnhof Bonn
GmbH Co. KG (KG), hat mit Schreiben vom 16.03.2021, für einen Teilbereich dieses
Innovationsdreiecks den Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt. Die
QBW beabsichtigt die Entwicklung eines innovativen Quartiers mit Büronutzungen,
gewerblichen Nutzungen sowie der Veranstaltungshalle „Westwerk“ im Bereich des
ehemaligen Schlachthofgeländes und heutiger Stellplatzflächen.
Ziel der Planung ist die Entwicklung und Aufwertung des seit Jahren vernachlässigten
Bereichs als Teil der Gesamtentwicklung „Innovationsdreieck“. Die beabsichtigte
städtebauliche Gesamtkonzeption beinhaltet zum einen die Verlegung der Straßenprostitution
von der Immenburgstraße in das geplante Verrichtungsgelände im nördlichen Teil der Straße
Am Dickobskreuz. Zum anderen sollen die Betriebsanlagen der Fa. Remondis verlagert und
optimiert werden und ein Neubau der Papiersortieranlage der RSAG/REK erfolgen.
Für die vorgenannten Maßnahmen besteht eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34
BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6422-2 ist insofern kleiner
als der Rahmenplan für die Gesamtmaßnahme „Innovationsdreieck“. Der Bebauungsplan
dient insbesondere der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Realisierung von Gewerbeflächen (u.a. Büro, Verwaltung, Wissenschaft und Forschung,
Hotel) die den Wirtschaftsstandort Bonn stärken sollen. Durch die geplante Realisierung der
Multifunktionshalle „Westwerk“ soll die Bonner Kulturszene bereichert und das
gesamtstädtische Angebot dringend benötigter Veranstaltungsorte verbessert werden. Zudem
ist die Schaffung von Planungsrecht für die Ringstraße als Erschließung des Plangebietes,
u.a. für ein Mobilitätsparkhaus und für ein Mobilitätshub erforderlich. Im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes liegen außerdem die Standorte für den Neubau des Wertstoffhofes von
bonnorange und eines Bauhofes für das Tiefbauamt.
Die Achse der Immenburgstraße soll in diesem Zusammenhang entsprechend dem Leitmotiv
des Masterplans Bonn zur „Innovationsachse“ der Bonner Promenaden (Rheinpromenade,
Poppelsdorfer Allee, Nußallee) entwickelt werden.
Die neu geplante Anbindung an den Haltepunkt Bonn West (Brücke für Fußgänger und
Radverkehr über die Gleisanlagen) soll eine komfortable Verbindung zur Nordstadt schaffen,
ist allerdings Teil eines gesonderten Planfeststellungsverfahrens und wird im Bebauungsplan
nachrichtlich übernommen. Im Hinblick auf die Erreichbarkeit der geplanten Nutzungen,
kommt der neuen Brücke wesentliche Bedeutung als Teil des Mobilitätskonzeptes zu.
Nach dem Leitbild der mehrfachen Innenentwicklung soll die Erhöhung der Nutzungsdichte
einhergehen mit Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und mit
einer Qualifizierung der Freiraum- und Gebäudegestaltung, die den Belangen der
Klimaanpassung und -resilienz sowie einer nachhaltigen Freiflächenentwicklung unterSeite 7 von 16
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BP Nr.: 6422-2 „Innovationsdreieck“
Textwerk zum Beteiligungsplan zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: März 2022
Berücksichtigung eines sensiblen Umgangs mit Wasser und Stadtnatur Rechnung trägt. Als
vierte Dimension der mehrfachen Innenentwicklung soll die Klimaneutralität des Quartiers als
Planungsziel adressiert werden. Dazu ist ein Energiekonzept für das Gesamtareal zu erstellen.
Die Umsetzung dieser und weiterer Maßgaben zur mehrfachen Innenentwicklung im Sinne
eines nachhaltigen Umgangs mit Baugrund soll im weiteren Verfahren – soweit möglich -
sichergestellt werden.
Um eine geordnete Entwicklung und Steuerung zu erreichen, ist die Aufstellung eines
Bebauungsplans notwendig.
 Plangebiet
Der rd. 5,3 ha große Planbereich des Bebauungsplans Nr. 6422-2 befindet sich im Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Weststadt und umfasst die Flurstücke Nr. 418, 457, 484), 528 (teilweise) und
504 (teilweise der Flur 40, Gemarkung Bonn sowie öffentliche Verkehrsflächen der
Immenburgstraße. Das Plangebiet wird im Südosten mit der Immenburgstraße und nordöstlich
durch die Gleiskörper der DB begrenzt. Westlich grenzt das Gelände der
Müllverwertungsanlage (MVA) an. Auf dem Gelände befindet sich aktuell noch der seit Ende
2011 leerstehende und verfallende, ehemalige Schlachthof, das Verrichtungsgelände der
Straßenprostitution, unbefestigte Stellplatz- und Brachflächen sowie Teilflächen der
Sortieranlage der RSAG und der Verwaltung der MVA.
Das Plangebiet macht aktuell einen städtebaulich ungeordneten und überwiegend
vernachlässigten Eindruck. Durch die zentrale städtebaulich integrierte Lage besteht aber ein
großes Aufwertungspotential.
 Bestehendes Planungsrecht und Planverfahren
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist das Gebiet als „gewerbliche
Baufläche“ sowie als „Fläche für Bahnanlagen“ dargestellt. Da die Flächen für den
Eisenbahnbetrieb nicht mehr benötigt wurden, erfolgte für die Bahnflächen im Bereich
zwischen der Immenburgstraße und der Straße Am Dickobskreuz im Jahr 2001 die
Freistellung von den Betriebszwecken der Bahn (Entwidmung). Für die Aufstellung des
Bebauungsplans muss der Flächennutzungsplan gemäß der geplanten Nutzung für das
gesamte Plangebiet in „gewerbliche Baufläche“ im Parallelverfahren geändert werden.
Bebauungspläne liegen im Plangebiet nicht vor, d.h. aktuell richtet sich die Beurteilung von
Vorhaben nach § 34 BauGB. Für den Bereich besteht ein Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan Nr. 7622-20 aus dem Jahr 2001, der den Ausschluss von Einzelhandel in
diesem Bereich sowie die Sicherung und Entwicklung gewerblicher Nutzung und die Sicherung
eines Gleisanschlusses für die MVA vorsieht. Da das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Bonn (2008/2012) hier keine Versorgungs- oder Eignungsflächen ausweist, steht die o.g.
Entwicklungsabsicht der QBW diesen Planungsvorgaben vom Grundsatz nicht entgegen. Im
Übrigen kann dieser Beschluss angesichts des seit seiner Aufstellung vergangenen Zeitraums
von 20 Jahren keine Funktion zur Sicherung einer Bauleitplanung mehr erfüllen.
Um die städtebauliche Ordnung und Entwicklung zu sichern, besteht insofern ein
Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Teilbereiche können vorab nach § 34 BauGB zugelassen werden, wenn die Erschließung
gesichert ist und sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Aufgrund
der Vielzahl unterschiedlicher Bauvorhaben und Bauherren und der betroffenen
Umweltbelange soll die Aufstellung des Bebauungsplans als Angebotsbebauungsplan imSeite 8 von 16
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Textwerk zum Beteiligungsplan zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: März 2022
Vollverfahren, d.h. mit Umweltbericht und einer Eingriffs-/Ausgleichsregelung, mit
begleitenden städtebaulichen Verträgen erfolgen. Die Erschließung wird ebenfalls vor
Satzungsbeschluss über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.
Die Antragstellerin QBW übernimmt alle in dem Zusammenhang mit dem
Bebauungsplanverfahren anfallenden Kosten. Für die geplante Fuß- und Radwegebrücke
sowie den Ausbau der Immenburgstraße sind separate Kostenvereinbarungen erforderlich.
Hier sind weitere Anlieger betroffen. Zudem sollen Fördermittel beantragt werden.
Planung
 Städtebauliches Konzept
Das städtebauliche Konzept ist durch eine offene Bebauungsstruktur mit unterschiedlichen
Gebäudehöhen (V-VII Geschosse) und Raumfolgen geprägt. Die Repräsentanz und
Hauptadresse des Quartiers soll an der Immenburgstraße ausgebildet werden. Diese wird
durch einen zehn-bis zwölfgeschossigen Hochpunkt als Entree am Endpunkt der Karlstraße
markiert. Dieser Hochpunkt soll aufgrund seiner besonderen städtebaulichen Wirkung
Gegenstand eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens werden. Über die angrenzende,
zentrale Piazza gelangen die Besucher zum Westwerk. Das Areal soll in seiner Struktur ein
hohes Maß an Flexibilität sowohl für einen möglichen Großnutzer, als auch für eine kleinteilige
Vermietung mit Adressierung einzelner Gebäude ermöglichen. Die Größe der
Nutzungseinheiten ist durch vertikale und horizontale Verbindungsmöglichkeiten innerhalb der
Gebäude flexibel erweiterbar. Darüber hinaus besteht auch die Option, Baukörper über
Brücken zu verbinden. Die Gebäudeabmessungen ermöglichen unterschiedliche
Büroraumtypologien (Großraum, Kombi, Einzelbüros), um den vielfältigen Anforderungen
zukünftiger Nutzer entsprechen zu können.
Das Areal ist mit Ausnahme einer Befahrbarkeit für Rettungsfahrzeuge und Anlieferungen
autofrei geplant. Radfahrer und Fußgänger erreichen den Campus über die geplante Brücke
vom Straßenbahnhaltepunkt Bonn West und über die Immenburgstraße. An der Brücke ist
zudem eine Mobilitätsstation geplant. Die Zufahrt für Kfz erfolgt zu den geplanten Nutzungen
des Quartiers ausschließlich über die geplante Ringstraße, von der auch ein
Quartiersparkhaus sowie Tiefgaragen angedient werden. Nördlich der Ringstraße befinden
sich die Standorte für den Neubau des Wertstoffhofes, das Quartiersparkhaus und der
Standort für den Bauhof des Tiefbauamtes. Die hier dargestellten Nutzungen sind in ihrer
baulichen Ausformung und Größe der Nutzungseinheiten noch flexibel und werden im
weiteren Verfahren bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes konkretisiert.
 Erschließung/Ruhender Verkehr
Die äußere Erschließung des Gebiets erfolgt für den Kfz-Verkehr überwiegend über die
Endenicher Straße, die Karlstraße und die Immenburgstraße. Als zweite Erschließungsstraße
dient in Richtung Norden die Straße Am Propsthof, die über die Gerhard-Domagk-Straße
sowie Am Dickobskreuz erreicht werden kann. Für den Fuß- und Radverkehr stehen bisher
keine gesonderten Wegebeziehungen zur Verfügung. Insbesondere die BAB 565 sowie die
Bundesbahn stellen hier Barrieren dar. Zur Förderung dieser Verkehre ist es daher
erforderlich, neue Wegebeziehungen zu schaffen. In Richtung Westen wird bereits im
Zusammenhang mit der Erneuerung des „Tausendfüßers“/A565 eine Fuß- und
Radwegebrücke mit einer Breite von 6,50 m über die BAB 565 geplant. Um Fußgängern undSeite 9 von 16
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Textwerk zum Beteiligungsplan zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: März 2022
Radfahrern eine durchgehende barrierefreie und komfortable Querung zu ermöglichen und
damit die Anbindung des Plangebietes deutlich zu verbessen, ist eine weitere Brücke über die
Bahntrasse zum Stadtbahnhaltepunkt Bonn West erforderlich. Das bereits vom Ingenieurbüro
VSU GmbH aus Herzogenrath erstellte Mobilitätskonzept bestätigt dies. Das Brückenbauwerk
inkl. des Auf- und Abgangs beidseits der Bahntrasse wird parallel zum
Bebauungsplanverfahren technisch geplant. Dabei sind verschiedene Varianten mit Rampen
oder Spindeln bzw. eine Kombination mit Treppen und Aufzügen im Anschluss an den
Haltepunkt Bonn West zu prüfen. Mit den beiden Brücken und der Aufweitung der
Immenburgstraße wird zudem die bedeutsame Verbindung zwischen dem Campus Endenich
und der Bonner Innenstadt für Fußgänger und Radfahrer erheblich verbessert.
Innerhalb des Quartiers sind kurze Wegebeziehungen für den Fuß- und Radverkehr zu
berücksichtigen. Der Kfz-Verkehr ist auf die Anfahrtswege zu der geplanten Quartiersgarage
oder ggf. notwendigen Tiefgaragen zu beschränken. Sämtliche Kfz-Stellplätze, die durch die
geplanten Vorhaben ausgelöst werden, sind in der geplanten Quartiersgarage und/oder in
Tiefgaragen unterzubringen. Die Stellplätze sollen für eine Mehrfachnutzung sowohl für die
geplanten Büroflächen als auch bei Veranstaltungen in der Halle Westwerk zur Verfügung
stehen. Öffentliche Stellplätze entlang der vorgesehenen Erschließungsstraßen sollen nicht
hergestellt werden. Lediglich für Sondernutzungen wie z.B. Car-Sharing können Stellplätze im
öffentlichen Straßenraum vorgesehen werden. Um Parksuchverkehre in den angrenzenden
Straßen zu unterbinden, ist vorgesehen, diese im Rahmen des gesamtstädtischen
Parkraumkonzeptes einer Parkraumbewirtschaftung zuzuführen.
Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Fahrradstellplätze sind in ausreichender Anzahl und
Qualität vorrangig im Parkhaus oder in Tiefgaragen unterzubringen. Zusätzlich sind im
Quartier oberirdisch dezentrale Fahrradstellplätze für Besucher einzuplanen.
Die ÖPNV-Erschließung des Gebiets erfolgt zurzeit überwiegend über die Buslinien 608 und
609 auf der Endenicher Straße sowie die Linien 631 und 632 entlang der Straße Am Propsthof.
Aufgrund des relativ großen Abstands von ca. 400-500 m zum Plangebiet, ist die bisherige
ÖPNV-Anbindung als durchschnittlich zu bewerten. Insbesondere der Bau einer Brücke zum
Stadtbahnhaltepunkt Bonn-West sowie die Führung einer Buslinie durch das
„Innovationsdreieck“ über die Karlstraße, Immenburgstraße und Am Dickobskreuz sind hier
als erforderliche Verbesserungen für den ÖPNV-Verkehr erforderlich. Zur Förderung und
Umsetzung alternativer Mobilitätsangebote sind zudem ergänzende Mobilitätsmaßnahmen
umzusetzen. An der Brücke über die Bahn ist im Plangebiet eine Mobilitätsstation vorgesehen.
 Technische Infrastruktur
Die entwässerungstechnische Erschließung der Flächen innerhalb des „Innovationsdreiecks“
ist über die öffentliche Mischwasserkanalisation in der Immenburgstraße (südlicher Bereich)
und „Am Dickobskreuz“ geplant. Da der Kanal „Am Dickobskreuz“ dem überflutungskritischen
Tiefpunkt „Am Propsthof“ zufließt, sollten bewährte Maßnahmen zur Abflussvermeidung (z.B.
Dachbegrünung, intensive Begrünung von Hofflächen und Tiefgaragen, Mulden zur
Zwischenspeicherung und verzögerten Verdunstung des Oberflächenwassers, usw.) genutzt
werden. Der Kanal in der Immenburgstraße weist eine kritische hydraulische Auslastung auf.
Daher ist für die Flächen innerhalb des „Innovationsdreiecks“, die an den bestehenden
Mischwasserkanal in der Immenburgstraße anschließen (im wesentlichen Geltungsbereich
des B-Plans 6422-2), eine Begrenzung der Abflusswirksamkeit auf 35% anzustreben. Vor dem
Hintergrund des DWA-M 102-4, wonach gegenüber einer unbebauten Kulturlandschaft für
Siedlungsflächen eine nur möglichst geringe Veränderung der WasserhaushaltsbilanzSeite 10 von 16
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BP Nr.: 6422-2 „Innovationsdreieck“
Textwerk zum Beteiligungsplan zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: März 2022
anzustreben ist und im Sinne einer Verbesserung des Stadtklimas, bieten sich für diesen
Bereich dezentrale Maßnahmen zur Abflussvermeidung wie z. B. Dachbegrünungen, Mulden
zur Zwischenspeicherung von Oberflächenwasser, teildurchlässige Oberflächenbefestigungen
etc. an. Diese Möglichkeiten der Abflussvermeidung sind im weiteren
Bebauungsplanverfahren durch entsprechende Fachplanungen zu prüfen und können, nach
Abstimmung mit der Verwaltung, beim Versiegelungsgrad in Ansatz gebracht werden.
Voraussetzung für diese dezentralen Lösungen ist die Sicherung durch entsprechende
Festsetzungen im Bebauungsplan und/oder Vereinbarungen in einem städtebaulichen
Vertrag.
 Freiraumkonzept
Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen Situation im Planungsraum, sind bei der
Freiraumplanung der sich weiter intensivierende Klimawandel und der damit einhergehende
Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten als
wesentliches Kriterium zu berücksichtigen. Die Neugestaltung und Entwicklung des
Planungsraumes soll sich daher nicht nur an gestalterischen Qualitäten für ein attraktives
Arbeitsumfeld orientieren, sondern auch Potenziale zur Verbesserung der stadtklimatischen
Situation generieren. Innerstädtische Wärmeinseleffekte können durch die Gestaltung der
Oberflächen beeinflusst werden. Insbesondere Grünflächen können verstärkt zu
Wasserspeichern für die Bepflanzungen werden und dazu beitragen, die Schäden von
extremen Wetterlagen wie Starkregen oder Hitzetagen abzumildern. Bei der
Freiraumgestaltung soll daher Wert auf eine möglichst hohe Anzahl von Baumpflanzungen mit
natürlichem Bodenanschluss gelegt werden und der Anteil versiegelter Oberflächen auf ein
notwendiges Maß reduziert werden. Soweit Flächen unterbaut werden, sollen sie möglichst
intensiv übergrünt werden. Die hohe bauliche Dichte lässt allerdings einen erheblichen
Flächenverbrauch für Zuwegungen, Rettungswege oder Anlieferungen erwarten, so dass hier
über kleinteilige Begrünungsformen und Versiegelungsminderungen nachgedacht werden
muss.
Das Quartier wird mit Ausnahme von Lieferverkehr und der Befahrbarkeit für
Rettungsfahrzeuge nur für Fußgänger und Radverkehr geöffnet. Dadurch eröffnen sich
zahlreiche Durchwegungen und abwechslungsreiche Raumfolgen mit Aufenthaltsqualitäten,
Ruhezonen und Bewegungsräumen für die Beschäftigen und Besucher des Quartiers. Dabei
kommt der zentralen Achse von der Karlstraße zur geplanten Veranstaltungshalle Westwerk
eine besondere Bedeutung zu. Die freiraumplanerische Qualifizierung dieser Achse wird daher
auch Gegenstand des RWP-Wettbewerbsverfahrens.
Die Immenburgstraße soll aufgeweitet werden. Im Plangebiet ist ein großzügiger Fuß- und
Radweg vorgesehen.
 Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur
klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem
Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn
zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem
Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B.
Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung,
Solarverpflichtung, nachhaltiges Bauen) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der
Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die einen Beitrag zur Zielerreichung leisten.Seite 11 von 16
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BP Nr.: 6422-2 „Innovationsdreieck“
Textwerk zum Beteiligungsplan zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: März 2022
Klimaschutz (Energie)
 Vor dem Hintergrund des Hauptausschussbeschlusses vom 14.11.1995 sind
verschiedene Energieversorgungsvarianten vergleichend zu untersuchen und
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die CO2-Emissionen und die Wirtschaftlichkeit
und unter der Berücksichtigung erneuerbarer Energien darzustellen.
 Im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität wird für Neubauten ein Effizienzstandard
vorgesehen, der zu einem möglichst niedrigen Energiebedarf führt, der
weitestgehend mit regenerativen Energien gedeckt werden kann (Orientierung am
Effizienzstandard 40).
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 16.09.2021 „Solarverpflichtung im Neubau –
planungsrechtliche Instrumente“ (DS-Nr.: 201919) werden die Vertragspartner bei allen
Neubauvorhaben, über die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung städtebauliche
Verträge mit der Stadt Bonn abgeschlossen werden, grundsätzlich zur Installation von
Photovoltaikanlagen auf den Dächern der zu errichtenden Gebäude verpflichtet. Die
Kombination von PV-Anlagen mit Gründächern hat zu erfolgen, sofern es von der Nutzung her
situationsangemessen ist (DS-Nr.: 212054).
Für das Gesamtareal wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Energiekonzept
erstellt. Neben Maßnahmen zur Minimierung des Energiebedarfs sollten darin auch
Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung getroffen werden. Dabei sind passive
bauliche Maßnahmen, wie außenliegender Sonnenschutz, Vordächer, der Einsatz
entsprechender Materialien, Begrünung oder die solaroptimierte Gestaltung im Falle von
Neubauten gegenüber einer aktiven Kühlung zu bevorzugen. Im Falle einer aktiven Kühlung
sollte diese auf der Basis von regenerativen Energien erfolgen. Maßnahmen hinsichtlich des
Ziels einer Klimaneutralität 2035 (Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, Erneuerbare
Energien) werden im städtebaulichen Vertrag festgeschrieben.
Klimaanpassung
Flache und flach geneigte Dächer sind mindestens extensiv zu begrünen (10-15 cm
Substratdicke bei einem Abflussbeiwert von max. 0,4). Die Eignung von Fassaden für eine
Begrünung ist zu prüfen. Geeignete Fassaden wie große, fensterlose Flächen sind zu
begrünen. Nicht begrünbare Fassadenflächen sollten hell gestaltet werden, um eine hohe
Albedo zu erreichen. Um gleichzeitig keine zu hohe Blendwirkung zu erzielen wird ein RAL
Wert von 70-100 empfohlen. Weitere Hinweise zur Klimaanpassung finden sich unter
"Schutzgut Klima/Luft".
Auswirkungen der Planung
 Verkehrliche Auswirkungen
Auf der Grundlage der städtebaulichen Planung für den gesamten Bereich
„Innovationsdreieck“ wurden durch das Ingenieurbüro VSU GmbH Verkehrskennwerte (Stand
September 2021) abgeleitet. Diese wurden verwendet, um das Verkehrsaufkommen sowie
den Stellplatzbedarf am Standort abschätzen zu können. Darüber hinaus wurde auf der
Grundlage das Verkehrsmodell angepasst und ein Mindestmaß an Mobilitätsmaßnahmen zu
Grunde gelegt, um die verkehrlichen Wirkungen abschätzen zu können.Seite 12 von 16
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BP Nr.: 6422-2 „Innovationsdreieck“
Textwerk zum Beteiligungsplan zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: März 2022
Im Ergebnis ist zu erwarten, dass die Planung an Werktagen, an denen auch Veranstaltungen
in der geplanten Veranstaltungshalle stattfinden werden, zu einem Verkehrsaufkommen von
ca. 2.000 Pkw-Fahrten am Tag führen wird. Hinzu kommt der Wirtschaftsverkehr mit ca. 350
Fahrten sowie das durch den Bauhof der Stadt Bonn und den erneuerten Wertstoffhof
verursachte Verkehrsaufkommen. Das Gesamtaufkommen wird damit auf ca. 3.500 Kfz-
Fahrten am Tag geschätzt. Zur Reduzierung der Verkehrsmengen wird ein Mobilitätskonzept
erstellt. Das Konzept umfasst sowohl Infrastrukturmaßnahmen wie die geplante Fußgänger-
und Radfahrerbrücke sowie die Mobilitätsstation, als auch Maßnahmen im ÖPNV wie eine
veränderte Buslinienführung und ein autonomes Bus-Shuttlesystem. Darüber hinaus sollte ein
verbindliches Jobticket am Standort vorgesehen werden. Das Verkehrsaufkommen im Pkw-
Verkehr kann mit Maßnahmen des Mobilitätsmanagements überschlägig um 1.300 Kfz-
Fahrten auf ca. 2.200 Kfz-Fahrten am Tag reduziert werden.
Die Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit relevanter Knotenpunkte ergaben, dass alle
anliegenden, nicht signalisierten Knotenpunkte auch mit der Planung ausreichend
leistungsfähig sind. Für die Endenicher Straße hat die Frage, wie die Zufahrt in das Gebiet von
dort aus organisiert werden kann, hohe Bedeutung, insbesondere in Bezug auf den
Knotenpunkt Karlstraße. Der Knoten befindet sich schon im Bezugsfall im Grenzbereich seiner
Leistungsfähigkeit. Dies wird vor allem durch den Linksabbieger in der Karlstraße und den zu
kurzen Linksabbieger aus der Endenicher Straße verursacht. Durch die Planung wird der
Zustand verstärkt, wenn auch nur gering, da ein Teil des zusätzlichen Verkehrs durch die
Planung von Norden abgewickelt wird.
Wegen der geringen Leistungsfähigkeit der Endenicher Straße ist es erforderlich, alle
vorgeschlagenen Bausteine eines Mobilitätsmanagements verbindlich zu vereinbaren. Eine
vollständige Gebietsentwicklung wird mit umfangreichen Maßnahmen des
Mobilitätsmanagements mit akzeptabler Verkehrswirkung möglich sein.
 Belange der Umwelt
Schutzgut Mensch
Das Plangebiet ist durch den Verkehrslärm der nördlich gelegenen Straßen und
Schienenwege der Bahnstrecke Köln-Koblenz sowie der ihr hier parallelverlaufenden
Stadtbahn und der östlich gelegenen A565 stark vorbelastet. Im Plangebiet sind zwar keine
Wohnnutzungen vorgesehen, aber auch die geplanten Büronutzungen sind vor Verkehrslärm
zu schützen. Weiterhin sind die Auswirkungen der gewerblichen Geräusche (MVA,
Heizkraftwerk) auf das Plangebiet zu betrachten. Darüber hinaus sind auch die Auswirkungen
durch den planinduzierten Mehrverkehr auf schutzbedürftige Nutzungen südlich der
Immenburgstraße im Rahmen eines schalltechnischen Prognosegutachtens im
Bebauungsplanverfahren zu untersuchen.
Die heute am Standort befindliche Straßenprostitution (Anbahnung und Verrichtung) wird in
ein Areal nördlich des Plangebietes am Dickobskreuz verlegt. Damit einher geht ein
geändertes Betriebskonzept, das die Sicherheit und Betreuung der Sexarbeiterinnen
verbessert.Seite 13 von 16
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Textwerk zum Beteiligungsplan zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: März 2022
Schutzgut Boden
Das Plangebiet ist von zwei Altstandorten betroffen, die im Altlastenkataster der Bundesstadt
Bonn unter den Ziffern 7422-241 und 7622-301 erfasst sind.
Altstandort 7422-241
Bei diesem Altstandort handelt es sich um den ehemaligen Güterbahnhof Bonn, der hier von
1873 bis zur Schließung der Güterabfertigung im Jahre 1995 betrieben wurde. Im Anschluss
an die Betriebsstilllegung erfolgten auf der DB-Liegenschaft im Auftrag der Deutschen Bahn
AG Bodenuntersuchungen. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse belegten zum Teil
erhebliche Verunreinigungen u. a. mit Kohlenwasserstoffen und polycyclischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen (PAK´s). Vor der Durchführung von Baumaßnahmen im Bereich des
Altstandortes sind hier nutzungs- und planungsorientierte Untersuchungen gemäß der
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Abstimmung mit der Unteren
Umweltbehörde der Stadt Bonn durchzuführen. Im Rahmen einer Baumaßnahme anfallende
Aushubmaterialien sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Altstandort 7622-301
Auf diesem Altstandort wurde von 1889 bis 1994 der städtische Schlachthof betrieben. 1988
wurden alle baulichen Anlagen wie Schlachthaus, Kesselhaus, Werkstatt und Tankanlagen
abgebrochen. Anschließend erfolgte der Neubau der MVA Bonn und der Um- und Ausbau der
bestehenden Betriebsgebäude zu Lager, Büros und Sozialräumen. Eine zwischenzeitlich
durchgeführte Bodenuntersuchung ergab, dass Bereiche vorliegen, in denen erhöhte Gehalte
an Schadstoffen im Boden vorhanden sind. Die Belastungen sind jedoch nicht so hoch, dass
Einschränkungen hinsichtlich der angedachten Umnutzung zu erkennen sind. Im Vorfeld der
Umnutzung ist eine nutzungsbezogene Neubewertung der Untersuchungsergebnisse und ein
Bodenmanagementkonzept zu erstellen.
Schutzgut Wasser
Das gesamte Plangelände wird von Altstandorten eingenommen. Nach jetzigem
Kenntnisstand ist allerdings nicht von einer flächigen Belastung auszugehen. Somit ist eine
Versickerung von Niederschlagswasser nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Eine
Verpflichtung zur Versickerung von Niederschlagswasser besteht jedoch nicht, da die
Grundstücke nicht erstmalig bebaut werden. Auch eine Mulden- oder Beckenversickerung mit
belebter Bodenzone ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die geplante hohe bauliche
Dichte lässt allerdings wenig Raum für flächenintensive oberirdische Versickerungsmulden.
Mulden-Rigolen in den seitlichen Grünsteifen werden im Rahmen des Entwässerungskonzepts
geprüft.
Im Bebauungsplangebiet werden öffentliche Kanäle und Verkehrsflächen hergestellt, daher ist
zwingend eine Überflutungsbetrachtung nach Vorgaben des Tiefbauamtes (Leitlinien
Netzhydraulik) durchzuführen. Eine topographische Gefährdungsanalyse wurde bereits
durchgeführt. Bei der Planung von Bauvorhaben ist zwingend auszuschließen, dass
Gefährdungen durch Überflutungen entstehen. Es sind Notwasserwege aufzuzeigen, in denen
das Wasser auf der Geländeoberfläche gefahrlos abgeleitet werden kann. Gefährdungen
bestehender Baukörper durch geplante Bauvorhaben sind unbedingt zu verhindern. Das
städtische Kanalnetz ist für die Ableitung der Abflüsse bei Starkregenereignissen ungeeignet.
Kritische Infrastrukturelemente wie beispielsweise Mischverkehrsflächen ohne Bordsteine sind
nach Möglichkeit zu vermeiden. Neben diesen Überlegungen ist auf den objektbezogenen
Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des Kanalhausanschlusses, aberSeite 14 von 16
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auch der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Diese sind bereits bei den Planungen für
Bauvorhaben zu berücksichtigen. Eine Simulation von Starkregenereignissen wird im
weiteren Verfahren vorgenommen.
Das Plangebiet liegt etwa zur Hälfte im Hochwasserrisikogebiet des Endenicher Bachs.
Gemäß § 78b des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind bei der Änderung von Bauleitplänen
für Gebiete, die nach § 30 Abs. 1 und 2 BauGB zu beurteilen sind, insbesondere der Schutz
von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung
nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Da das Plangebiet bereits heute zu großen Teilen
als Baufläche genutzt wird, sind wesentliche Beeinträchtigungen des Bachsystems durch die
Änderung des bestehenden Planungsrechtes bzw. bei dessen Realisierung nicht zu erwarten.
Schutzgut Klima/Luft
Der Planungsraum Weststadt / Endenich wird durch eine dichte Bebauung, einen hohen
Versiegelungsgrad sowie einen geringen Grünanteil charakterisiert. Daher weisen die Flächen
laut Klimaanalyse bei sommerlichen austauscharmen Hochdruckwetterlagen am Tag eine
extreme Wärmebelastung auf. In der Nacht tritt ein sehr hoher Wärmeinseleffekt auf. Vor dem
Hintergrund der stadtklimatischen Situation im Planungsraum ist bei der Planung und
Bauausführung der thermische Komfort am Tag und in der Nacht, gerade auch im Hinblick auf
den sich weiter intensivierenden Klimawandel und dem damit einhergehenden Trend zur
weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten zu
berücksichtigen. Die Neugestaltung und Entwicklung des Planungsraumes sollte dazu genutzt
werden, Potenziale zur Verbesserung der stadtklimatischen Situation zu nutzen. Mit dem Ziel
der mehrfachen Innenentwicklung sowie unter Berücksichtigung des Schwammstadt-Prinzips
soll den Belangen der Klimaanpassung und Resilienz sowie einer nachhaltigen
Freiflächenentwicklung Rechnung getragen werden. In diesem Sinne soll der
Vegetationsanteil erhöht und soweit möglich Flächen entsiegelt werden. Maßnahmen am
Gebäude wie eine Dach- und/oder Fassadenbegrünung sowie die Begrünung von
Tiefgaragendächern wirken sich zusätzlich positiv auf das Kleinklima aus. Um die Aufheizung
von Oberflächen und damit die Wärmeabgabe in den Straßenraum so gering wie möglich zu
halten, sollten dort, wo keine Begrünung möglich ist, helle Oberflächenfarben verwendet
werden, die möglichst wenig Sonneneinstrahlung über den Gebäudekörper absorbieren,
zugleich aber eine zu starke Reflexion kurzweiliger Strahlung vermeiden. Bezogen auf den
Freiraum sollte Wert auf verschattende Elemente sowie eine Minimierung der Versiegelung
gelegt werden. Oberirdische Stellplätze und deren Zufahrten sollten nach Möglichkeit mit
wasserdurchlässigen Materialien oder nach Möglichkeit teilweise begrünt ausgeführt werden.
Nicht überbaute Flächen, die nicht als Wege, Zu- und Ausfahrten, Stellplätze oder
Nebenanlagen genutzt werden, sollten begrünt und mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt
werden.
Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Von der Aufstellung des Bebauungsplans bzw. dessen Umsetzung können Wirkungen auf
Naturhaushalt und Landschaft ausgehen, die Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von
Grundflächen hervorrufen und somit einen Eingriff im Sinne des § 14 (1) BNatSchG
verursachen können. Unvermeidbare Eingriffe in den satzungsgeschützten Baumbestand sind
gesondert nach den Vorschriften der Baumschutzsatzung auszugleichen. Im Zuge der
Planung sind aufgrund der vorhanden Bebauung bzw. versiegelten Flächen jedoch nur in
geringem Umfang Bäume von der Planung betroffen.Seite 15 von 16
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Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen oder
von Satzungen nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB Eingriffe in Natur und Landschaft zu
erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches zu entscheiden. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist daher – wenn wie
hier aufgrund der Plangebietsgröße kein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a
BauGB aufgestellt wird - gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ermittlung der
abwägungsrelevanten Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und
der Landschaftspflege eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt sowie in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden.
Der Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans wird die notwendigen Angaben zur
Abhandlung der Eingriffsregelung (auf Grundlage der Empfehlungen eines
landschaftspflegerischen Fachbeitrags / LFB) beinhalten, die für eine gerechte Abwägung der
privaten und öffentlichen Belange nach § 1 Abs. 6 BauGB erforderlich sind. Im Umweltbericht
sind zudem die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der nachteiligen Auswirkungen darzustellen.
Im Februar 2022 wurde im Plangebiet eine Artenschutzuntersuchung (Vorprüfung Stufe 1)
durchgeführt. Da im Ergebnis der artenschutzrechtlichen Vorprüfung ein Vorkommen
planungsrelevanter Reptilien-, Vogel- und Fledermausarten auf dem Gelände des ehemaligen
Schlachthofs nicht auszuschließen sind, sind im weiteren Verfahren vertiefende
Untersuchungen für diese Arten im Plangebiet durchzuführen (Artenschutzprüfung Stufe 2).
Ein Brutvorkommen planungsrelevanter Arten auf dem Gelände des ehemaligen Schlachthofs
an der Immenburgstraße ist nicht zu erwarten, dennoch wird durch weitere Begehungen
geprüft, ob Turmfalke und Star in den Gebäuden brüten. Der Verlust von Niststätten dieser
Arten ist grundsätzlich zu vermeiden. Aufgrund der relativen Nähe bekannter Zauneidechsen
Vorkommen zum Plangebiet muss durch eine Vertiefende Prüfung eine Betroffenheit dieser
Art ebenfalls ermittelt werden. Ein Vorkommen weiterer streng und besonderes geschützter
Arten auf dem Gelände, wie z.B. Amphibien, wird aufgrund fehlender Lebensräume
ausgeschlossen.
Eine abschließende Beurteilung des Artenschutzes ist erst durch eine vertiefende Prüfung
möglich.
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Das Plangebiet stellt sich gegenwärtig für die Öffentlichkeit als unzugängliche, in weiten Teilen
verwahrloste Brachfläche dar. Es bestehen keine besonderen Blickbeziehungen. Im Zuge der
Planung wird beabsichtigt, eine öffentlich zugängliche Campusfläche zu realisieren und diese
stärker in das städtebauliche Gefüge zu integrieren. Am Westwerk ist ein Quartiersplatz
vorgesehen. Vielfältig gestaltete Freibereiche sollen insbesondere den Beschäftigten,
Anwohnern und Besuchern als Ort zum Verweilen und zur Erholung dienen.
Der Rückbau des verfallenen ehemaligen Schlachthofs sowie die Neubebauung stellen eine
erhebliche Verbesserung des Stadtbildes dar.
Schutzgut Kultur und Sachgüter
Kultur und Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen.Seite 16 von 16

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Datenstand: 03.11.2026, 02:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de