220618-01 · Stellungnahme der Verwaltung
Monitoring des Vogelbestandes und weitere Maßnahmen zur Entwicklung des Artenbestandes
Kerndaten
- Nummer
- 220618-01
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220618-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Monitoring des Vogelbestandes und weitere Maßnahmen zur Entwicklung des Artenbestandes Beratungsfolge Naturschutzbeirat 05.04.2022 Kenntnisnahme Wie der umfassenden Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage "Rodungs- maßnahmen auf dem Annaberger Feld", Drucksachen-Nr. 220603-01, zu entnehmen ist, handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um angepflanzte Hecken oder Gehölze im Wegebegleitgrün unter den Obstbäumen sondern wild gewachsene Gehölze, die sich aufgrund ausgebliebener Pflege entsprechend entwickelt haben. Die wild gewachsenen Gehölze innerhalb der Obstbaumallee wurden außerhalb der Nist- und Brutzeit im Januar diesen Jahres auf den Stock gesetzt. Das gerodete Gehölzmaterial wurde bereits vollständig gehäkselt und auf dem Hof zwischengelagert. Entsprechendes Material zur Errichtung von Benjes-Hecken steht daher nicht mehr zur Verfügung. Wie dem beigefügten Luftbild zu entnehmen ist befinden sich in unmittelbarer Nähe umfangreiche Gehölzbestände, die als Reviere für die genannten Vogelarten und auch als Lebensraum für die Haselmaus zur Verfügung stehen. Ein Monitoring des Vogelbestandes ist daher nach Auffassung der Unteren Naturschutzbehörde nicht erforderlich. Die Gehölze wurden auf den Stock gesetzt, treiben daher wieder aus. Aufgrund der gemeldeten Vorkommen ist vorgesehen, künftig abschnittsweise zwischen den Bäumen die Gehölzstrukturen bis auf 1 m zurückzuschneiden und ansonsten zu erhalten, um die Lebensräume auch innerhalb der Obstbaumallee zu gewährleisten. Die Forderung des Antrags, grundsätzlich beim Auf-den-Stock-setzen von Gebüschen sowohl im innerstädtischen Bereich als auch in der freien Natur - abschnittsweise vorzugehen, sodass die Teilstücke im Idealfall nicht länger als 10 - 15 m sind, ist aufgrund der Vielzahl an begrünten städtischen Flächen - Straßen- und Wegebegleitgrün, Grünflächen, Parkanlagen usw. –mangels personeller Kapazitäten nicht umsetzbar. In den Fällen, wo entsprechende Artvorkommen bekannt und nachgewiesen sind, ist eine angepasste Pflege sicherlich umsetzbar. Anlage/n 1 Luftbild Gehölzstrukturen Annaberger Hof 2021 (öffentlich)Seite 1 von 2 Maßstab 11:: 55000000 Datum:: 2233..0033..22002222 115500 m 330000 mSeite 2 von 2
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