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220618-01 · Stellungnahme der Verwaltung

Monitoring des Vogelbestandes und weitere Maßnahmen zur Entwicklung des Artenbestandes

Nummer
220618-01
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 05.04.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220618 Monitoring des Vogelbestandes und weitere Maßnahmen zur Entwicklung des Artenbestandes

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220618-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Monitoring des Vogelbestandes und weitere
Maßnahmen zur Entwicklung des Artenbestandes
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 05.04.2022 Kenntnisnahme
Wie der umfassenden Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage "Rodungs-
maßnahmen auf dem Annaberger Feld", Drucksachen-Nr. 220603-01, zu
entnehmen ist, handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um angepflanzte
Hecken oder Gehölze im Wegebegleitgrün unter den Obstbäumen sondern wild
gewachsene Gehölze, die sich aufgrund ausgebliebener Pflege entsprechend
entwickelt haben.
Die wild gewachsenen Gehölze innerhalb der Obstbaumallee wurden
außerhalb der Nist- und Brutzeit im Januar diesen Jahres auf den Stock
gesetzt. Das gerodete Gehölzmaterial wurde bereits vollständig gehäkselt und
auf dem Hof zwischengelagert.
Entsprechendes Material zur Errichtung von Benjes-Hecken steht daher nicht
mehr zur Verfügung.
Wie dem beigefügten Luftbild zu entnehmen ist befinden sich in unmittelbarer
Nähe umfangreiche Gehölzbestände, die als Reviere für die genannten
Vogelarten und auch als Lebensraum für die Haselmaus zur Verfügung stehen.
Ein Monitoring des Vogelbestandes ist daher nach Auffassung der Unteren
Naturschutzbehörde nicht erforderlich.
Die Gehölze wurden auf den Stock gesetzt, treiben daher wieder aus. Aufgrund
der gemeldeten Vorkommen ist vorgesehen, künftig abschnittsweise zwischen
den Bäumen die Gehölzstrukturen bis auf 1 m zurückzuschneiden und
ansonsten zu erhalten, um die Lebensräume auch innerhalb der
Obstbaumallee zu gewährleisten.
Die Forderung des Antrags, grundsätzlich beim Auf-den-Stock-setzen von
Gebüschen sowohl im innerstädtischen Bereich als auch in der freien Natur -
abschnittsweise vorzugehen, sodass die Teilstücke im Idealfall nicht länger als
10 - 15 m sind, ist aufgrund der Vielzahl an begrünten städtischen Flächen -
Straßen- und Wegebegleitgrün, Grünflächen, Parkanlagen usw. –mangels
personeller Kapazitäten nicht umsetzbar. In den Fällen, wo entsprechende
Artvorkommen bekannt und nachgewiesen sind, ist eine angepasste Pflege
sicherlich umsetzbar.
Anlage/n
1 Luftbild Gehölzstrukturen Annaberger Hof 2021 (öffentlich)Seite 1 von 2
Maßstab 11:: 55000000 Datum:: 2233..0033..22002222
115500 m 330000 mSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de