220613 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Beuel, In den Wiesen 27 a - Neubau einer TÜV-Prüfstelle sowie von Büros Az. 2454/2021
Kerndaten
- Nummer
- 220613
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 220613 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Beuel, In den Wiesen 27 a - Neubau einer TÜV-Prüfstelle sowie von Büros Az. 2454/2021 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Bauantrag abgelehnt wird, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BauGB widerspricht. Begründung Der Bauherr beantragt den Neubau einer TÜV-Prüfstelle sowie von Büros auf dem Grundstück In den Wiesen 27a in Bonn-Beuel-Ost. Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8023-2 vom 06.06.1975, der hier ein Gewerbegebiet ausweist. Zulässig ist eine geschlossene, viergeschossige Bebauung im straßenparallelen Bereich und zwei Vollgeschosse im rückwärtigen Grundstücksbereich. Die GRZ ist mit 0,8 und die GFZ mit 1,8 festgesetzt. Die überbaubare Grund- stücksfläche ist durch Baugrenzen definiert. Das Vorhaben weist anstatt der notwendigen 44 Stellplätze nur 35 Stellplätze nach. Zudem liegen einige Stellplätze außerhalb der überbaubaren Fläche. Laut Bebauungsplan können Stellplätze ausnahmsweise in der nicht überbau- baren Fläche zugelassen werden, wenn die direkte Zufahrt nicht von der öffent- lichen Verkehrsfläche erfolgt, sondern vom Grundstück. Die Stellplätze werden zwar nicht von der öffentlichen Verkehrsfläche erschlossen, aber es gibt trotz- dem noch zwei Zufahrten und die komplette Fläche außerhalb der Baugrenze wurde überplant. Außerdem soll das gesamte Grundstück versiegelt werden. Es fehlt somit die erforderliche Begrünung nach § 8 BauO NRW.Seite 1 von 3 Seite 2 Aufgrund der hohen Anzahl fehlender Stellplätze kann die Erteilung einer Be- freiung nach § 31 BauGB nicht in Betracht kommen. Die Verwaltung beabsich- tigt daher, den Bauantrag abzulehnen. Anlage/n 1 Plan In den Wiesen 27 a (öffentlich) 2 Lageplan In den Wiesen 27 a_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de