220603-01 · Stellungnahme der Verwaltung
Rodungsmaßnahmen auf dem Annaberger Feld
Kerndaten
- Nummer
- 220603-01
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220603-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III 18.03.2022 Rodungsmaßnahmen auf dem Annaberger Feld Beratungsfolge Naturschutzbeirat 05.04.2022 Kenntnisnahme Bei den geschützten Obstbaumalleen handelt es sich um eine umgesetzte Landschaftsplanmaßnahme, Pflegemaßnahme Nr. 7.3.12 (Landschaftsplan Kottenforst) Obstbaumallee Annaberger Feld - Dauerhafte Pflege der Obstbaumallee. Die allerersten Obstbaum-Pflanzungen erfolgten durch den städtischen Forstbetrieb vor mehr als 30 Jahren. Die Obstbäume stehen auf Flächen, die sich im Privatbesitz befinden. Die Flächen sind verpachtet. Der aktuelle Pächter des Annaberger Hofes unterhält auf den Flächen des Annaberger Felds einen Reitbetrieb. Im Zusammenhang mit der Pflanzung der Obstbäume wurde eine Vereinbarung mit dem Eigentümer geschlossen. Die Anpflanzungen auf seinem Grundbesitz wurden gestattet unter der Bedingung, dass die Pflege der Bäume und der Flächen darunter durch die Stadt Bonn erfolgt. Im Rahmen des 100 Alleen-Projektes (2007) wurde die o. a. Allee um 105 Hochstämme (Apfel, Birne, Zwetschge, Kirsche) ergänzt. Die Biostation hat dazu einen Projektantrag gestellt (2006) und die Anpflanzung im Jahre 2007 umgesetzt. Die spätere Pflege der neu gepflanzten Alleebäume (Freimähen der Wegebankette, Erziehungs- und Pflegeschnitte der Bäume) sowie die Herstellung der Verkehrssicherheit erfolgt in Abstimmung mit dem Grundbesitzer durch die Biologische Station Bonn mit Unterstützung der Stadtförsterei Bonn. Die Pflege der Allee durch die Biologische Station beschränkt sich auf die Erziehungs- und Pflegeschnitte der Bäume. Sämtliche Bäume wurden auf der Grundlage des Entwurfes des Landschaftsplanes Kottenforst gepflanzt. Die Pflanzungen wurde jeweils mit Landesmitteln gefördert. Die durch die Biostation gepflanzten und gepflegten Bäume stehen in einem zusammenhängenden Abschnitt an der Annaberger Straße und in Lücken verteilt über die gesamte Allee. Durch Unstimmigkeiten zwischen Eigentümer, Pächter und der Stadt Bonn wurde der städtische Teil der Allee über rund 6 Jahre gar nicht gepflegt. Es erfolgten keine Pflegeschnitte an den Bäumen und auch die Flächenpflege wurde nicht vollzogen.Seite 1 von 3 Seite 2 In den letzten Jahren häuften sich die Beschwerden der fehlenden Flächenpflege durch den Eigentümer und den Pächter. Der mittlerweile erhebliche Unterwuchs wuchs in die Weidezäune und erreichte die Höhe der Obstbäume. Lediglich die von der Biostation gepflanzten Bäume wurden weiterhin in einem 3jährigen Rhythmus geschnitten. Bei dem Gehölzaufwuchs zwischen den Obstbäumen handelt es sich nicht um gepflanzte und gepflegte Hecken und Gehölzstrukturen, sondern um natürlich entstandene Strukturen, die sich aufgrund der fehlenden Pflege der Flächen entsprechend entwickeln konnten. Das Sachgebiet 67-22 des Amtes für Umwelt und Stadtgrün, bei der ebenfalls Beschwerden des Eigentümers und des Pächters eingingen, hat im vergangenen Herbst angeboten, die Pflege der „städtischen“ Alleebäume und der gesamten Grundflächen zu übernehmen. Dies wurde von der Unteren Naturschutzbehörde ausdrücklich begrüßt. Vorab hat es Abstimmungsge- spräche mit dem Eigentümer und dem Pächter gegeben, die ebenfalls die Wiederaufnahme der Pflege ausdrücklich begrüßen. Durch das Sachgebiet 67-22 ist vorgesehen, die komplette Pflegemaßnahme in drei Abschnitten durchzuführen. Die Obstbäume werden in drei Abschnitten gepflegt. Die Flächenpflege ist erfolgt und soll künftig ein bis zweimal jährlich komplett erfolgen. Die erste Pflegemaßnahme an den Flächen war so umfangreich, dass Unterstützung durch die Baumpflegekolonnen durch die Bereitstellung von entsprechendem Gerät – Häksler – notwendig war. Das umfangreiche Häkselgut findet Verwendung durch den Pächter und konnte auf dem Hofgelände zwischengelagert werden. Die Biologische Station, die auch mehrmals auf die fehlende Flächenpflege hingewiesen hatte, wurde im Quartalsgespräch am 12.01.2022 darüber unterrichtet, dass das Sachgebiet 67-22 die Flächenpflege und die Pflege der "städtischen" Alleebäume übernimmt. Da das Sachgebiet 67-22 vorgeschlagen hatte, die komplette Pflege der Obstbäume zu übernehmen, wurde zunächst ein gemeinsamer Erörterungstermin vereinbart. Die komplette Flächenpflege war zu dem Zeitpunkt bereits erfolgt. Erst anlässlich des Erörterungstermins wies die Biologische Station mittels des beigefügten Planes auf Reviere der Vogelarten Dorngrasmücke, Goldammer, Neuntöter und Schwarzkehlen sowie den Lebensraumsverlust für Haselmäuse innerhalb der gerodeten Gehölzbestände in der Obstbaumallee hin. Aus der Planunterlage geht hervor, dass die Artenvorkommen im Jahre 2021 festgestellt wurden. Weder die Untere Naturschutzbehörde noch das Sachgebiet 67-22 hatten über diese konkreten Artenvorkommen Kenntnis, sodass dieser wesentliche Punkt in der Planung und Umsetzung der aktuellen Flächenpflege nicht berücksichtigt werden konnte. Die Gehölze wurden im Rahmen der Pflegearbeiten auf den Stock gesetzt, werden also wieder austreiben und sind nicht auf Dauer verloren gegangen. Es wurde vereinbart, künftig abschnittsweise zwischen den Bäumen die Gehölzstrukturen bis auf 1 m zurückzuschneiden und ansonsten zu erhalten. Dazu ist noch eine Abstimmung mit dem Eigentümer und demSeite 2 von 3 Seite 3 Pächter erforderlich. Im Herbst diesen Jahres sind Ergänzungspflanzungen mit Obstbäumen in den vorhandenen Lücken innerhalb der Allee vorgesehen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de