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220595 · Beschlussvorlage

Befreiung zur Errichtung von zwei Holzhütten auf dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 12, Flurstück 965 für den NaturfreundeGarten

Nummer
220595
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 07.06.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220595
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Befreiung zur Errichtung von zwei Holzhütten auf
dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 12,
Flurstück 965 für den NaturfreundeGarten
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 07.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Erteilung der landschaftsrechtlichen Befreiung zur Errichtung von zwei
Holzhütten sowie eines Holztors auf dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur
12, Flurstück 965, wird unter folgenden Auflagen zugestimmt:
- Dachbegrünung der Aufenthaltshütte.
- Die Lagerung von nutzungsfremden Gegenständen aller Art auf der Fläche ist
verboten.
- Beschränkung der Nutzungszeiten und Gruppengrößen.
Begründung
Die Naturfreunde Deutschlands sind ein politischer Freizeitverband / bzw. ein
eingetragener Verein.
Zentrales Anliegen ihrer Bewegung ist es, den Menschen sozial und ökologisch
verantwortlichen Zugang zu Natur und Kultur zu erschließen.
Einer ihrer Hauptbereiche ist der NaturFreundeGarten. Seit 2019 befindet er
sich auf der o. g. Fläche an der Bergheimer Straße, Ecke Gensemer Straße, in
Bonn - Beuel, Schwarzrheindorf. Bis dahin befand er sich auf einer Fläche an
der Rheinaustraße.
Der Naturfreundegarten Bonn wird ausschließlich für die satzungsgemäße
Arbeit der Naturfreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften
Tourismus, Sport und Kultur, Ortsgruppe Bonn e. V., kurz: NaturFreunde Bonn
e. V. genutzt.
Gemäß der Satzung fördert der Verein das Prinzip der Nachhaltigkeit in allen
Lebensbereichen und will damit dazu beitragen, die natürlichen
Lebensgrundlagen zu erhalten. Der Verein fördert nach eigener Aussage
vorrangig und nicht nur vorübergehend Ziele des Umwelt- und Naturschutzes
und der Landschaftspflege. Alle Aktivitäten stehen unter dem Vorbehalt der
Vereinbarkeit mit den Zielen des Natur- und Umweltschutzes.Seite 1 von 6
Seite 2
Zu den gemeinnützigen Zwecken des Vereins gehören die Förderung der
Jugend- und Altenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die
Förderung des Umweltschutzes, des Sports, von Wissenschaft und Forschung,
der Bildung und Erziehung, der Kunst und Kultur, der Natur- und Heimatkunde,
von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigsgedankens.
Im Rahmen dieser Satzung wird der Garten schwerpunktmäßig für die Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen genutzt. Im Naturfreundegarten werden Mädchen
und Jungen unterschiedlicher Herkunft mit und ohne Handicap, auch aus sozial
schwachen Familien zusammengebracht und an einen sozial und ökologisch
verantwortlichen Zugang zur Natur herangeführt.
Der Garten soll laut Angaben des Vereins wie folgt genutzt werden:
a) folgende Kinder- und Jugendgruppen außerhalb der Schulferien:
- Gummistiefelbande (0 - 3 Jahre mit Begleitung): den Garten
spielerisch erkunden, Natur riechen und schmecken, basteln
mit Naturmaterialien, donnerstags 16.00 bis 17.30 Uhr
- Abenteuerbande (3 - 5 Jahre mit Begleitung): den Garten
spielerisch erkunden, Natur begreifen, achtsamer Umgang
mit ihr erlernen, freitags 16.00 bis 17.30 Uhr
- Umweltforschende (älter als 6 Jahre): die Natur erleben,
pflanzen, ernten und verarbeiten, Umweltschutz und
Nachhaltigkeit erkennbar machen, dienstags 16.00 bis 18.00
Uhr
- Ü 12 (ab 12 Jahre) im Aufbau, mittwochs 16.00 - 18.00 Uhr
- Naturfreundejugend: sich engagieren für die Natur und für
das solidarische Miteinander, kein fester Termin.
Die Gruppengröße liegt in der Regel unter 10 Kindern bzw.
Jugendlichen.
b) In den Schulferien finden im Garten von 8.00 bis 17.00 Uhr von der
Stadt Bonn geförderte Freizeit für Kinder im Alter von 6 - 12 Jahren
statt:
- Ostern. zwei Wochen
- Sommer: sechs Wochen
- Herbst: zwei Wochen
Die Freizeiten werden durchschnittlich von 10 - 25 Kindern/Jugendlichen
besucht.
c) Ferner bieten die NaturFreunde einmal die Woche samstags eine
Kombination aus körperlicher Bewegung und Nachhilfeunterricht an.
Daneben baut der Verein derzeit die Arbeit mit Erwachsenen auf. Diese soll
insbesondere der Integration der Eltern dienen, deren Kinder die Angebote
wahrnehmen. Hierzu finden in unregelmäßigen Abständen Treffen im Garten
statt.
An regelmäßigen Treffen finden bisher folgende statt:Seite 2 von 6
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- Unser Garten: Pflege und Weiterentwicklung des Gartens, jeweils
montags 2 Stunden
- offenes Kulturangebot: einmal monatlich an einem Donnerstag ab 19.00
Uhr 2 Stunden
- ein weiteres Projekt ist mit Unterstützung des Landesvorstandes in
Vorbereitung: Lebensräume - Ökosysteme verstehen und schützen.
Diese Angebote werden ergänzt durch unterschiedliche thematische
Einzelveranstaltungen - ca. 8 im Jahr -.
Die meisten Angebote der NaturFreunde sind offen.
Seit 2019 befindet sich der NaturfreundeGarten auf der o. g. Fläche an der
Bergheimer Straße, Ecke Gensemer Straße, in Bonn - Beuel,
Schwarzrheindorf. Bis dahin befand er sich auf einer Fläche an der
Rheinaustraße.
Im Rahmen der geplanten Nutzung benötigt der Verein zwei Holzhütten zum
Aufenthalt der Kinder- und Jugendgruppen und zur Unterbringung von
Gerätschaften.
Die Aufenthaltshütte soll ein Größe von 6 x 5 m bei einer Höhe von 2,60 m
erhalten. Für die Gerätehütte ist eine Größe von 4 x 2,5 m bei einer Höhe von
2,30 m geplant. Bei der Aufenthaltshütte ist eine Dachbegrünung vorgesehen.
Der Verein hatte zunächst eine Bauvoranfrage für bauliche Anlagen auf der o.
a. Fläche gestellt. Nach Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde und
beratenden Gesprächen wurde die Bauvoranfrage noch einmal angepasst,
wobei die Fläche der Aufenthaltshütte verkleinert und eine Dachbegrünung mit
in die Planung aufgenommen wurde.
Die baulichen Anlagen auf der Fläche sind sowohl bau- wie auch
landschaftsrechtlich genehmigungspflichtig.
Die betroffene Fläche Gemarkung Beuel, Flur 12, Flurstück 965, liegt im
Geltungsbereich des Landschaftsplanes Siegmündung und im
Landschaftsschutzgebiet.
Im Landschaftsschutzgebiet sind nach den textlichen Festsetzungen des
Landschaftsplanes Siegmündung alle Handlungen verboten, die den Charakter
des Gebietes verändern können oder dem besonderen Schutzzweck
zuwiderlaufen. Verboten sind insbesondere
- die Errichtung baulicher Anlagen
- die gänzliche oder teilweise Beseitigung von Einzelbäumen,
Baumreihen, Hecken, Feld- oder Ufergehölzen in der freien Landschaft
- Brachen in Ackerland oder eine andere Nutzung umzuwandeln.
Von den vorgenannten Verboten kann gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz
eine Befreiung erteilt werden, wenn
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses,
einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist
oder
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einerSeite 3 von 6
Seite 4
unzumutbaren Belastung führend würde und die Abweichung mit
den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.
Ausnahmetatbestände sieht der Landschaftsplan Siegmündung nicht vor.
Pflanz- oder Pflegefestsetzungen sind im Landschaftsplan Siegmündung für
diese Fläche nicht vorgesehen.
Bei der Fläche handelt es sich um eine ehemals gärtnerisch genutzte Fläche,
die seit Jahren nicht mehr bewirtschaftet wurde und dicht mit Gehölzen
bestanden ist. Im betroffenen Bereich finden vorwiegend gärtnerische
Nutzungen statt. Hier sind einige ordnungsrechtliche Verfahren anhängig. Die
landwirtschaftliche Nutzung im weiteren Umfeld geht wie überall stetig zurück.
Hier ist die Verwaltung bemüht, die freie Landschaft und, wenn auch
vorwiegend, extensive Bewirtschaftung durch Vertragsnaturschutzmaßnahmen
aufrecht zu erhalten.
Gegen die geplante Nutzung als NaturFreundegarten bestehen seitens der
Unteren Naturschutzbehörde keine Bedenken, da nach ihrer Einschätzung ein
überwiegendes öffentliches Interesse nachgewiesen werden konnte.
Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt daher, eine landschaftsrechtliche
Befreiung unter folgenden Auflagen zu erteilen:
- Dachbegrünung der Aufenthaltshütte
- Die Lagerung von nutzungsfremden Gegenständen aller Art auf der
Fläche ist verboten
- Beschränkung der Nutzungszeiten und Gruppengrößen auf den vom
Verein angegebenen Umfang.
Anlage/n
1 Übersichtskarte NaturfreundeKindergarten (öffentlich)
2 Luftbild NaturfreundeGarten (öffentlich)
3 NaturFreunde Lageplan (nichtöffentlich)Seite 4 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 21:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de