220595 · Beschlussvorlage
Befreiung zur Errichtung von zwei Holzhütten auf dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 12, Flurstück 965 für den NaturfreundeGarten
Kerndaten
- Nummer
- 220595
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220595 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Befreiung zur Errichtung von zwei Holzhütten auf dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 12, Flurstück 965 für den NaturfreundeGarten Beratungsfolge Naturschutzbeirat 07.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Erteilung der landschaftsrechtlichen Befreiung zur Errichtung von zwei Holzhütten sowie eines Holztors auf dem Grundstück Gemarkung Beuel, Flur 12, Flurstück 965, wird unter folgenden Auflagen zugestimmt: - Dachbegrünung der Aufenthaltshütte. - Die Lagerung von nutzungsfremden Gegenständen aller Art auf der Fläche ist verboten. - Beschränkung der Nutzungszeiten und Gruppengrößen. Begründung Die Naturfreunde Deutschlands sind ein politischer Freizeitverband / bzw. ein eingetragener Verein. Zentrales Anliegen ihrer Bewegung ist es, den Menschen sozial und ökologisch verantwortlichen Zugang zu Natur und Kultur zu erschließen. Einer ihrer Hauptbereiche ist der NaturFreundeGarten. Seit 2019 befindet er sich auf der o. g. Fläche an der Bergheimer Straße, Ecke Gensemer Straße, in Bonn - Beuel, Schwarzrheindorf. Bis dahin befand er sich auf einer Fläche an der Rheinaustraße. Der Naturfreundegarten Bonn wird ausschließlich für die satzungsgemäße Arbeit der Naturfreunde Deutschlands, Verband für Umweltschutz, sanften Tourismus, Sport und Kultur, Ortsgruppe Bonn e. V., kurz: NaturFreunde Bonn e. V. genutzt. Gemäß der Satzung fördert der Verein das Prinzip der Nachhaltigkeit in allen Lebensbereichen und will damit dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Der Verein fördert nach eigener Aussage vorrangig und nicht nur vorübergehend Ziele des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege. Alle Aktivitäten stehen unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den Zielen des Natur- und Umweltschutzes.Seite 1 von 6 Seite 2 Zu den gemeinnützigen Zwecken des Vereins gehören die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Förderung des Umweltschutzes, des Sports, von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Erziehung, der Kunst und Kultur, der Natur- und Heimatkunde, von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigsgedankens. Im Rahmen dieser Satzung wird der Garten schwerpunktmäßig für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen genutzt. Im Naturfreundegarten werden Mädchen und Jungen unterschiedlicher Herkunft mit und ohne Handicap, auch aus sozial schwachen Familien zusammengebracht und an einen sozial und ökologisch verantwortlichen Zugang zur Natur herangeführt. Der Garten soll laut Angaben des Vereins wie folgt genutzt werden: a) folgende Kinder- und Jugendgruppen außerhalb der Schulferien: - Gummistiefelbande (0 - 3 Jahre mit Begleitung): den Garten spielerisch erkunden, Natur riechen und schmecken, basteln mit Naturmaterialien, donnerstags 16.00 bis 17.30 Uhr - Abenteuerbande (3 - 5 Jahre mit Begleitung): den Garten spielerisch erkunden, Natur begreifen, achtsamer Umgang mit ihr erlernen, freitags 16.00 bis 17.30 Uhr - Umweltforschende (älter als 6 Jahre): die Natur erleben, pflanzen, ernten und verarbeiten, Umweltschutz und Nachhaltigkeit erkennbar machen, dienstags 16.00 bis 18.00 Uhr - Ü 12 (ab 12 Jahre) im Aufbau, mittwochs 16.00 - 18.00 Uhr - Naturfreundejugend: sich engagieren für die Natur und für das solidarische Miteinander, kein fester Termin. Die Gruppengröße liegt in der Regel unter 10 Kindern bzw. Jugendlichen. b) In den Schulferien finden im Garten von 8.00 bis 17.00 Uhr von der Stadt Bonn geförderte Freizeit für Kinder im Alter von 6 - 12 Jahren statt: - Ostern. zwei Wochen - Sommer: sechs Wochen - Herbst: zwei Wochen Die Freizeiten werden durchschnittlich von 10 - 25 Kindern/Jugendlichen besucht. c) Ferner bieten die NaturFreunde einmal die Woche samstags eine Kombination aus körperlicher Bewegung und Nachhilfeunterricht an. Daneben baut der Verein derzeit die Arbeit mit Erwachsenen auf. Diese soll insbesondere der Integration der Eltern dienen, deren Kinder die Angebote wahrnehmen. Hierzu finden in unregelmäßigen Abständen Treffen im Garten statt. An regelmäßigen Treffen finden bisher folgende statt:Seite 2 von 6 Seite 3 - Unser Garten: Pflege und Weiterentwicklung des Gartens, jeweils montags 2 Stunden - offenes Kulturangebot: einmal monatlich an einem Donnerstag ab 19.00 Uhr 2 Stunden - ein weiteres Projekt ist mit Unterstützung des Landesvorstandes in Vorbereitung: Lebensräume - Ökosysteme verstehen und schützen. Diese Angebote werden ergänzt durch unterschiedliche thematische Einzelveranstaltungen - ca. 8 im Jahr -. Die meisten Angebote der NaturFreunde sind offen. Seit 2019 befindet sich der NaturfreundeGarten auf der o. g. Fläche an der Bergheimer Straße, Ecke Gensemer Straße, in Bonn - Beuel, Schwarzrheindorf. Bis dahin befand er sich auf einer Fläche an der Rheinaustraße. Im Rahmen der geplanten Nutzung benötigt der Verein zwei Holzhütten zum Aufenthalt der Kinder- und Jugendgruppen und zur Unterbringung von Gerätschaften. Die Aufenthaltshütte soll ein Größe von 6 x 5 m bei einer Höhe von 2,60 m erhalten. Für die Gerätehütte ist eine Größe von 4 x 2,5 m bei einer Höhe von 2,30 m geplant. Bei der Aufenthaltshütte ist eine Dachbegrünung vorgesehen. Der Verein hatte zunächst eine Bauvoranfrage für bauliche Anlagen auf der o. a. Fläche gestellt. Nach Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde und beratenden Gesprächen wurde die Bauvoranfrage noch einmal angepasst, wobei die Fläche der Aufenthaltshütte verkleinert und eine Dachbegrünung mit in die Planung aufgenommen wurde. Die baulichen Anlagen auf der Fläche sind sowohl bau- wie auch landschaftsrechtlich genehmigungspflichtig. Die betroffene Fläche Gemarkung Beuel, Flur 12, Flurstück 965, liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Siegmündung und im Landschaftsschutzgebiet. Im Landschaftsschutzgebiet sind nach den textlichen Festsetzungen des Landschaftsplanes Siegmündung alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Verboten sind insbesondere - die Errichtung baulicher Anlagen - die gänzliche oder teilweise Beseitigung von Einzelbäumen, Baumreihen, Hecken, Feld- oder Ufergehölzen in der freien Landschaft - Brachen in Ackerland oder eine andere Nutzung umzuwandeln. Von den vorgenannten Verboten kann gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz eine Befreiung erteilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einerSeite 3 von 6 Seite 4 unzumutbaren Belastung führend würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Ausnahmetatbestände sieht der Landschaftsplan Siegmündung nicht vor. Pflanz- oder Pflegefestsetzungen sind im Landschaftsplan Siegmündung für diese Fläche nicht vorgesehen. Bei der Fläche handelt es sich um eine ehemals gärtnerisch genutzte Fläche, die seit Jahren nicht mehr bewirtschaftet wurde und dicht mit Gehölzen bestanden ist. Im betroffenen Bereich finden vorwiegend gärtnerische Nutzungen statt. Hier sind einige ordnungsrechtliche Verfahren anhängig. Die landwirtschaftliche Nutzung im weiteren Umfeld geht wie überall stetig zurück. Hier ist die Verwaltung bemüht, die freie Landschaft und, wenn auch vorwiegend, extensive Bewirtschaftung durch Vertragsnaturschutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Gegen die geplante Nutzung als NaturFreundegarten bestehen seitens der Unteren Naturschutzbehörde keine Bedenken, da nach ihrer Einschätzung ein überwiegendes öffentliches Interesse nachgewiesen werden konnte. Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt daher, eine landschaftsrechtliche Befreiung unter folgenden Auflagen zu erteilen: - Dachbegrünung der Aufenthaltshütte - Die Lagerung von nutzungsfremden Gegenständen aller Art auf der Fläche ist verboten - Beschränkung der Nutzungszeiten und Gruppengrößen auf den vom Verein angegebenen Umfang. Anlage/n 1 Übersichtskarte NaturfreundeKindergarten (öffentlich) 2 Luftbild NaturfreundeGarten (öffentlich) 3 NaturFreunde Lageplan (nichtöffentlich)Seite 4 von 6 Maßstab 11:: 22000000 Datum:: 1177..0033..22002222 5500 m 110000 mSeite 5 von 6 Maßstab 11:: 22000000 Datum:: 1177..0033..22002222 5500 m 110000 mSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de