220593 · Mitteilungsvorlage
Erstaufforstung von Ackerflächen "Am Schleifenfelsweg" im Naturschutzgebiet Siebengebirge - ökologische Aufwertung und Anerkennung als Ökokonto-Maßnahme
Kerndaten
- Nummer
- 220593
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 11.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220593 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Erstaufforstung von Ackerflächen "Am Schleifenfelsweg" im Naturschutzgebiet Siebengebirge - ökologische Aufwertung und Anerkennung als Ökokonto-Maßnahme Beratungsfolge Naturschutzbeirat 07.06.2022 Kenntnisnahme Der Landesbetrieb Wald+Holz NRW plant in enger Abstimmung mit der UNB, die Erstaufforstung einer ca. 7 ha großen Ackerfläche am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge / Ennert. Die an den Schleifenfelsweg angrenzende Fläche wird an drei Seiten von Laubwald umschlossen. Der Ackerbau auf der Fläche ist wegen schwierig einzudämmender Wildschäden unattraktiv. Die Ackerfläche mit Grünlandstreifen in den Randbereichen ist zum Großteil im Eigentum des Landes. Der Pachtvertrag für die Ackerfläche ist ausgelaufen. Die Maßnahmenfläche liegt im FFH-Gebiet „Siebengebirge“ (DE-5309-301), einem landschaftlich einzigartigen Waldgebiet mit Bächen, Quellen, Stillgewässern, Felsen, Blockhalden, Steinbrüchen, Bruch-, Auen- und Schluchtwäldern, wärme-getönte Standorte, Obstwiesen und Nassgrünland. Das Gebiet besitzt die größten zusammenhängenden Buchenwaldgesellschaften im Rheinland und weist zusätzlich zahlreiche weitere FFH-Lebensräume - überwiegend seltene Laubwälder - auf. Seltene Arten der Vogelschutzrichtlinie wie z.B. der Schwarzspecht, Uhu oder Eisvogel und die in NRW extrem seltene Zippammer kommen hier in größeren Beständen vor. Zentrales Entwicklungsziel für das Siebengebirge ist die Erhaltung und Förderung der zahlreichen schutzwürdigen Laubwaldgesellschaften vor allem durch naturnahe Waldbewirtschaftung. Das Siebengebirge ist im Verbund mit dem Kottenforst und der Wahner Heide aufgrund seiner Größe und Ausstattung der zentrale Trittsteinbiotop im südlichen Rheinland und als solcher von europaweiter Bedeutung. Die Aufforstungsfläche liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans „Ennert“ der Stadt Bonn und legt für den Bereich die folgenden Entwicklungsziele fest: - Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen (EZ 2).Seite 1 von 5 Seite 2 - Erhaltung und Entwicklung einer mit natürlichen und naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft (EZ 1). Die Maßnahmenfläche ist Teil Naturschutzgebietes „Siebengebirge - Teilgebiet Ennert“ (NSG 1.1). Die Festsetzung als NSG erfolgte u.a. aufgrund der besonderen Bedeutung des Gebietes zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung eines ausgedehnten zusammenhängenden Laubwaldkomplexes, der aufgrund seiner Größe und Ausstattung eine zentrale Bedeutung im landesweiten und somit europäischen Biotopverbundsystem einnimmt, sowie seiner Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von Tieren und Pflanzen - insbesondere der seltenen und stark gefährdeten Arten - wobei dem Siebengebirge die Funktion eines überregional bedeutsamen Regenerations- und Ausbreitungszentrums zukommt. Der Landschaftsplan Ennert setzt die folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahme für die Fläche fest (7.2.30): „Anlage eines 30 m breiten Waldrandes entlang des Waldes "Am Faulacker", "Am Schleifenfeld" und im Bereich "Hermes Schleise", Länge: 1,1 km, Gehölzart: bodenständige Arten. Der Waldrand ist entsprechend umzubauen.“ Aufgrund der geplanten Aufforstungsmaßnahme ist diese Festsetzung in der vorgesehenen räumlichen Anordnung nicht umsetzbar. Stattdessen werden Waldinnenränder und ein zusätzlicher Waldrandbereich entlang des Schleifenfelsweges angelegt. Eine Fläche von 7,09 ha soll nur durch verschieden strukturierte Aufforstungsmaßnahmen ökologisch aufgewertet werden. Die geplanten Maßnahmen bieten die Chance, diese „Engstelle“ im nördlichen Naturschutzgebiet Siebengebirge zu verbreitern und den Biotopverbund zu stärken. Aufgrund der Standortsfaktoren, den ausgewiesenen FFH- Lebensraumtypen (Eichen-Hainbuchenwälder) und unter Berücksichtigung des durch den Klimawandel zu erwartenden „Standortdrift“, bietet sich bezüglich der Baumartenwahl eine Mischung aus Traubeneiche (Hauptbaumart) mit ergänzenden Baumarten aus Hainbuche und Winterlinde mit Beimischungen von Speierling und Vogelkirsche an. Einzelne ältere Speierlinge finden sich unweit des Ackers an der „Rabenlay“. Es handelt sich um eine Aufwertungsmaßnahme ohne rechtliche Verpflichtung, deren Anerkennung als Ökokontomaßnahme bei der UNB beantragt wurde. Ein Ökokonto bietet die Möglichkeit, den für die Bauleitplanung und im Naturschutzrecht anfallenden Kompensationsbedarf für Eingriffe in Natur und Landschaft im Vorgriff zu realisieren und zu bevorraten. Die Flächen stehen bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung. Das Ökokonto hat den Vorteil, dass wirksame Naturschutzmaßnahmen gebündelt auf bestimmten Flächen vorgenommen werden. Die Herstellung und langfristige Pflege ist deshalb leichter und kostengünstiger. Ökokonten beschleunigen den Planungsprozess, da nicht erst Kompensationsflächen gesucht werden und Maßnahmen geplant/umgesetzt werden müssen. Sie ermöglichen eine langfristige Entwicklung der Natur, die nicht erst mit dem Zeitpunkt der Eingriffs- und Ersatzmaßnahme beginnen kann.Seite 2 von 5 Seite 3 Durch die ökologischen Aufwertungsmaßnahmen können 315.559 Ökopunkte (LANUV) generiert werden. Nach formeller Anerkennung der Maßnahmen durch die UNB sollen Ökopunkte für das städtische Ökokonto erworben werden. Die Maßnahmenplanung dient der Umsetzung der Entwicklungsziele des FFH- und Naturschutzgebietes sowie den Zielen der Landschaftsplanung. Eine Genehmigung mit Zustimmung des Naturschutzbeirats ist daher nicht erforderlich. Mit der vorliegenden Mitteilungsvorlage wird der Naturschutzbeirat über diese wichtige Maßnahme für Natur, Artenvielfalt und den Biotopverbund informiert. Anlage/n 1 Lageplan Schleifenfelsweg (öffentlich)Seite 3 von 5 Anlage zur Mitteilungsvorlage DS 220593 Ökologische Aufwertungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge / Teilbereich Ennert Luftbild Übersicht - Lage der Maßnahmenfläche Festsetzungen des Landschaftsplan Ennert: Waldrand UmbauSeite 4 von 5 Ökokontomaßnahme – Schleifenfelsweg / NSG Siebengebirge / Ennert 2 MaßnahmenplanungSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de