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220593 · Mitteilungsvorlage

Erstaufforstung von Ackerflächen "Am Schleifenfelsweg" im Naturschutzgebiet Siebengebirge - ökologische Aufwertung und Anerkennung als Ökokonto-Maßnahme

Nummer
220593
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 07.06.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220593
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Erstaufforstung von Ackerflächen "Am
Schleifenfelsweg" im Naturschutzgebiet
Siebengebirge - ökologische Aufwertung und
Anerkennung als Ökokonto-Maßnahme
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 07.06.2022 Kenntnisnahme
Der Landesbetrieb Wald+Holz NRW plant in enger Abstimmung mit der UNB,
die Erstaufforstung einer ca. 7 ha großen Ackerfläche am Schleifenfelsweg im
NSG Siebengebirge / Ennert.
Die an den Schleifenfelsweg angrenzende Fläche wird an drei Seiten von
Laubwald umschlossen. Der Ackerbau auf der Fläche ist wegen schwierig
einzudämmender Wildschäden unattraktiv. Die Ackerfläche mit
Grünlandstreifen in den Randbereichen ist zum Großteil im Eigentum des
Landes. Der Pachtvertrag für die Ackerfläche ist ausgelaufen.
Die Maßnahmenfläche liegt im FFH-Gebiet „Siebengebirge“ (DE-5309-301),
einem landschaftlich einzigartigen Waldgebiet mit Bächen, Quellen,
Stillgewässern, Felsen, Blockhalden, Steinbrüchen, Bruch-, Auen- und
Schluchtwäldern, wärme-getönte Standorte, Obstwiesen und Nassgrünland.
Das Gebiet besitzt die größten zusammenhängenden
Buchenwaldgesellschaften im Rheinland und weist zusätzlich zahlreiche
weitere FFH-Lebensräume - überwiegend seltene Laubwälder - auf. Seltene
Arten der Vogelschutzrichtlinie wie z.B. der Schwarzspecht, Uhu oder Eisvogel
und die in NRW extrem seltene Zippammer kommen hier in größeren
Beständen vor.
Zentrales Entwicklungsziel für das Siebengebirge ist die Erhaltung und
Förderung der zahlreichen schutzwürdigen Laubwaldgesellschaften vor allem
durch naturnahe Waldbewirtschaftung. Das Siebengebirge ist im Verbund mit
dem Kottenforst und der Wahner Heide aufgrund seiner Größe und Ausstattung
der zentrale Trittsteinbiotop im südlichen Rheinland und als solcher von
europaweiter Bedeutung.
Die Aufforstungsfläche liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans
„Ennert“ der Stadt Bonn und legt für den Bereich die folgenden
Entwicklungsziele fest:
- Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit
gliedernden und belebenden Elementen (EZ 2).Seite 1 von 5
Seite 2
- Erhaltung und Entwicklung einer mit natürlichen und naturnahen
Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder
vielfältig ausgestatteten Landschaft (EZ 1).
Die Maßnahmenfläche ist Teil Naturschutzgebietes „Siebengebirge -
Teilgebiet Ennert“ (NSG 1.1). Die Festsetzung als NSG erfolgte u.a. aufgrund
der besonderen Bedeutung des Gebietes zur Erhaltung, Herstellung und
Wiederherstellung eines ausgedehnten zusammenhängenden
Laubwaldkomplexes, der aufgrund seiner Größe und Ausstattung eine zentrale
Bedeutung im landesweiten und somit europäischen Biotopverbundsystem
einnimmt, sowie seiner Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von Tieren
und Pflanzen - insbesondere der seltenen und stark gefährdeten Arten - wobei
dem Siebengebirge die Funktion eines überregional bedeutsamen
Regenerations- und Ausbreitungszentrums zukommt.
Der Landschaftsplan Ennert setzt die folgende Pflege- und
Entwicklungsmaßnahme für die Fläche fest (7.2.30): „Anlage eines 30 m
breiten Waldrandes entlang des Waldes "Am Faulacker", "Am Schleifenfeld"
und im Bereich "Hermes Schleise", Länge: 1,1 km, Gehölzart: bodenständige
Arten. Der Waldrand ist entsprechend umzubauen.“ Aufgrund der geplanten
Aufforstungsmaßnahme ist diese Festsetzung in der vorgesehenen räumlichen
Anordnung nicht umsetzbar. Stattdessen werden Waldinnenränder und ein
zusätzlicher Waldrandbereich entlang des Schleifenfelsweges angelegt.
Eine Fläche von 7,09 ha soll nur durch verschieden strukturierte
Aufforstungsmaßnahmen ökologisch aufgewertet werden. Die geplanten
Maßnahmen bieten die Chance, diese „Engstelle“ im nördlichen
Naturschutzgebiet Siebengebirge zu verbreitern und den Biotopverbund zu
stärken. Aufgrund der Standortsfaktoren, den ausgewiesenen FFH-
Lebensraumtypen (Eichen-Hainbuchenwälder) und unter Berücksichtigung des
durch den Klimawandel zu erwartenden „Standortdrift“, bietet sich bezüglich der
Baumartenwahl eine Mischung aus Traubeneiche (Hauptbaumart) mit
ergänzenden Baumarten aus Hainbuche und Winterlinde mit Beimischungen
von Speierling und Vogelkirsche an. Einzelne ältere Speierlinge finden sich
unweit des Ackers an der „Rabenlay“.
Es handelt sich um eine Aufwertungsmaßnahme ohne rechtliche Verpflichtung,
deren Anerkennung als Ökokontomaßnahme bei der UNB beantragt wurde.
Ein Ökokonto bietet die Möglichkeit, den für die Bauleitplanung und im
Naturschutzrecht anfallenden Kompensationsbedarf für Eingriffe in Natur und
Landschaft im Vorgriff zu realisieren und zu bevorraten. Die Flächen stehen bei
späteren Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen von
Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung. Das Ökokonto hat den Vorteil,
dass wirksame Naturschutzmaßnahmen gebündelt auf bestimmten Flächen
vorgenommen werden. Die Herstellung und langfristige Pflege ist deshalb
leichter und kostengünstiger.
Ökokonten beschleunigen den Planungsprozess, da nicht erst
Kompensationsflächen gesucht werden und Maßnahmen geplant/umgesetzt
werden müssen. Sie ermöglichen eine langfristige Entwicklung der Natur, die
nicht erst mit dem Zeitpunkt der Eingriffs- und Ersatzmaßnahme beginnen
kann.Seite 2 von 5
Seite 3
Durch die ökologischen Aufwertungsmaßnahmen können 315.559 Ökopunkte
(LANUV) generiert werden. Nach formeller Anerkennung der Maßnahmen
durch die UNB sollen Ökopunkte für das städtische Ökokonto erworben
werden.
Die Maßnahmenplanung dient der Umsetzung der Entwicklungsziele des FFH-
und Naturschutzgebietes sowie den Zielen der Landschaftsplanung. Eine
Genehmigung mit Zustimmung des Naturschutzbeirats ist daher nicht
erforderlich. Mit der vorliegenden Mitteilungsvorlage wird der Naturschutzbeirat
über diese wichtige Maßnahme für Natur, Artenvielfalt und den Biotopverbund
informiert.
Anlage/n
1 Lageplan Schleifenfelsweg (öffentlich)Seite 3 von 5
Anlage zur Mitteilungsvorlage DS 220593
Ökologische Aufwertungsmaßnahme am Schleifenfelsweg im NSG Siebengebirge / Teilbereich
Ennert
Luftbild Übersicht - Lage der Maßnahmenfläche
Festsetzungen des Landschaftsplan Ennert: Waldrand UmbauSeite 4 von 5
Ökokontomaßnahme – Schleifenfelsweg / NSG Siebengebirge / Ennert 2
MaßnahmenplanungSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 18:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de