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220591 · Mitteilungsvorlage

Weitere Nutzung des Konzertzimmers im WordCCBonn

Nummer
220591
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Kulturausschusses 07.04.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.04.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220591
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
II-1 Stabsstelle Konferenzzentrum/Beethovenhalle
Dezernat:
Dez. II
Weitere Nutzung des Konzertzimmers im
WordCCBonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.04.2022 Kenntnisnahme
Kulturausschuss 07.04.2022 Kenntnisnahme
Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Aufgrund der nachfolgend beschriebenen Situation hat die Betreiber-
gesellschaft des WorldCCBonn, die BonnCC GmbH, bei der Verwaltung
bezüglich der weiteren Nutzung und Einlagerung des Konzertzimmers im
WorldCCBonn angefragt.
Für das Jahr 2022 hat die Int. Beethovenfest Bonn gGmbH entschieden (vgl.
Beschlussvorlage zum Wirtschaftsplan 2022 der IFBF DS-Nr. 220109), im
großen Saal des Hauptgebäudes des WorldCCBonn kein Konzert
durchzuführen. Auch das Beethovenorchester Bonn führt seit längerem keine
Konzerte im WorldCCBonn durch. Damit zeichnet sich aus Sicht der BonnCC
GmbH ab, dass das Konzertzimmer auf absehbare Zeit nicht genutzt wird.
Aufgrund der gegenwärtig fehlenden Verwendungsmöglichkeit im
WorldCCBonn möchte die BonnCC GmbH das Konzertzimmer abgeben und
dadurch auch die Kosten für die Anmietung von Lagerraum einsparen.
Für die Beurteilung der aufgeworfenen Frage wird im Folgenden die Historie
des Konzertzimmers dargestellt
Wegen der Sanierung der Beethovenhalle wurde im WorldCCBonn die
Konzerttauglichkeit hergestellt und das sog. „mechanische Konzertzimmer“
angeschafft. Ziel war die Schaffung einer Ersatzspielstätte für das
Beethovenfest und das Beethovenorchester. Dies ging im Wesentlichen auf
eine gemeinsame Initiative der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH,
des Beethovenorchester Bonn und des Theater Bonn vom 09.09.2013 zurück
(Siehe Anlage DS 1312741ED3).
Im Jahr 2016 wurde durch den Rat entschieden neben der Herstellung der
Konzerttauglichkeit im WorldCCBonn auch die flexible Nutzung des
Konzertzimmers in der Oper zu ermöglichen.
Die Modalitäten der Nutzung des Konzertzimmers im WorldCCBonn und in der
Oper wurden von der Verwaltung in der Mitteilungsvorlage DS-Nr. 1613274Seite 1 von 10
Seite 2
(siehe Anlage DS 1613274) dargestellt und zuvor zwischen allen Beteiligten
abgestimmt. Wesentliche Eckpunkte sind:
• Das Konzertzimmer ist wie die Erweiterungsbauten des WorldCCBonn
Eigentum des Betriebes gewerblicher Art (BgA) Beethovenhalle/
Kongresszentrum.
• Die Bilanzierung erfolgt beim BgA. Die Konzertmuschel wird über eine
Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.
• Der BgA stellt der BonnCC GmbH das Konzertzimmer unentgeltlich zur
Verfügung. Die Überlassung erfolgt auf der Grundlage der bestehenden
unechten Betriebsführung. Das Konzertzimmer ist damit Ausstattung
des WorldCCBonn. Ab 2017 ist auch eine Nutzung in der Oper möglich.
• Nach der Nutzung im WorldCCBonn wird das Konzertzimmer im
Theater eingelagert und von diesem ohne Zahlung eines Entgeltes
disponiert und genutzt. (Gemeint war hier der Zeitpunkt, wann das
WorldCCBonn nicht mehr als Ersatzspielstätte genutzt wird.)
Der letzte Punkt hat sich insofern erledigt, als das Theater, da es in der
Vergangenheit zu Terminkollisionen kam, für das Opernhaus eine Konzert-
zimmerstruktur hergestellt hat, die ohne Elemente des für das WorldCCBonn
gebaute Konzertzimmer auskommt. Es sind deshalb auch keine Teile des
WorldCCBonn-Konzertzimmers mehr beim Theater gelagert. Das Theater wird
auch künftig nicht mehr auf dieses Konzertzimmer oder Teile davon
zurückgreifen.
Die Frage der Kosten der Einlagerung des Konzertzimmers wurde von der
BonnCC GmbH bereits im Jahr 2016 (Aufsichtsrat) und 2017 (Mail an die
Verwaltung) aufgeworfen. In der Amtsleiterbesprechung von Dezernat II am
03.02.2017 wurde die Frage erörtert und sodann der BonnCC GmbH folgendes
mitgeteilt:
„Ihre Frage haben wir heute Vormittag verwaltungsintern unter
Einbeziehung von Frau Heidler, Frau Andrey und Herr Kömpel
besprochen. Die Kosten werden i.R. des Betriebsführungsvertrages
über die Rechnung 1 (vgl. § 12 Abs. 1 erster Spiegelpunkt „eine
(Sammel-)Rechnung zu den vorliegenden Eingangsrechnungen“), d.h.
auf dem üblichen Weg mit der Stadt abgerechnet. Für eine hiervon
abweichende Kostenerstattung besteht zwischen der BonnCC und der
Stadt keine vertragliche Grundlage.“
Anlässlich der Beratung des Wirtschaftsplans 2017 der BonnCC GmbH im Rat
am 06.07.2017 wurde die Frage der Finanzierung des Konzertzimmers gestellt
und wie folgt zu Protokoll beantwortet:
„Zur Frage der Anschaffung, Finanzierung und Nutzung des
Konzertzimmers im WorldCCBonn hatte die Verwaltung für die
Ratssitzung am 08.12.2016 eine Mitteilungsvorlage erstellt (vgl. DS-Nr.:
1613274). Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Kosten,
die für den Auf- und Abbau des Konzertzimmers entstehen sind in den
Nutzungsentgelten enthalten, die das Beethovenorchester bzw. das
Beethovenfest an die Betreibergesellschaft BonnCC GmbH für
Konzertveranstaltungen entrichtet. Vgl. hierzu die Mitteilungsvorlage
(DS-Nr.: 1411339) für die Ratssitzung am 15.05.2014 „Kosten für dieSeite 2 von 10
Seite 3
Durchführung klassischer Konzerte im Großen Saal des WCCB bei
hergestellter Konzerttauglichkeit“. Das Konzertzimmer ist im
WorldCCBonn eingelagert. Nach Angaben der Betreibergesellschaft
wird aufgrund anderweitiger Veranstaltungen im WorldCCBonn das
Konzertzimmer schätzungsweise dreimal ausgelagert werden müssen,
wofür Kosten in Höhe von rd. EUR 100.000 entstünden. Hierbei handelt
es sich um Betriebsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb
des WorldCCBonn, die i.R. des bestehenden Betriebsführungsmodells –
wie alle anderen Betriebsaufwendungen auch – durch die Stadt erstattet
werden.“
Für die Beurteilung der Fragestellung kommen zwei weitere Rahmenbeding-
ungen in Betracht, die ebenfalls zu berücksichtigen sind:
Wann die Sanierung der Beethovenhalle tatsächlich abgeschlossen sein wird,
kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Gewissheit gesagt werden. Außerdem ist
unklar, wie lange die Oper aufgrund ihres baulichen Zustandes und der
vorgesehenen Sanierung als Spielstätte für das BOB zur Verfügung steht.
Dies vorausgeschickt empfehlen Dezernat II und IV wie folgt weiter
vorzugehen.
Die Frage, ob das Konzertzimmer weiterhin eingelagert werden soll, ist
angesichts der vielen Unbekannten nicht einfach zu beantworten. Es besteht
eine große Ungewissheit über die weitere mögliche Nutzung von
Beethovenhalle und Theater für Konzertveranstaltungen. Weitere
Alternativspielstätten für Beethoven Orchester und Beethovenfest sind
weiterhin nicht in Sicht.
Käme BOB und Beethovenfest auch noch das Opernhaus abhanden, stünde
die Stadt in der Tat ohne große Spielstätte da. Angesichts dieses Worst Case
Szenarios ist die Frage der Einlagerungskosten relevant. Die BonnCC GmbH
spricht von EUR 900 pro Monat, also rund EUR 11.000 im Jahr. Das ist
angesichts des Spielstättenrisikos in den kommenden Jahren ein zu
vertretender Betrag.
Sollten Oper und Beethovenhalle gleichzeitig unbespielbar sein, könnte
unkompliziert auf das WorldCCBonn zurückgegriffen werden. Entfällt der
Bedarf am Konzertzimmer eines Tages endgültig, kann die Stadt das
Konzertzimmer weiterverkaufen.
Daher wird empfohlen, bis zum Abschluss der Sanierung der Beethovenhalle
nicht auf die Ersatzspielstätte WorldCCBonn und das Konzertzimmer zu
verzichten.
Hinsichtlich der Einlagerungskosten wird auf die Antwort an die BonnCC GmbH
vom 03.02.2017 verwiesen.
Der zuvor geschilderte Sachverhalt hat der Verwaltungsvorstand am
15.03.2022 beraten und sodann folgende Beschlüsse gefasst.
1. Der Verwaltungsvorstand spricht sich dafür aus, bis zum Abschluss der
Sanierung der Beethovenhalle nicht auf die Möglichkeit der Nutzung des
WorldCCBonn als Ersatzspielstätte und das Konzertzimmer zuSeite 3 von 10
Seite 4
verzichten.
2. Das Konzertzimmer ist weiterhin Ausstattung des WorldCCBonn und ist
von der BonnCC GmbH einzulagern. Die Kosten der Einlagerung sind
Betriebsaufwendungen, die unverändert von der Stadt im Rahmen der
Betriebsführung erstattet werden.
3. Kulturausschuss, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe
und Rat werden über eine Mitteilungsvorlage über diesen Sachverhalt
informiert.
Anlage/n
1 1312741ED3_STN_Intendanzen (öffentlich)
2 1613274 (öffentlich)Seite 4 von 10
Sanierung der Beethovenhalle
Stellungnahme der Intendanzen von Beethovenfest, Orchester und Theater zu möglichen
Ausweichspielstätten während der anstehenden Schließung
Von zentraler Bedeutung für die Arbeit der o.g. Kulturinstitute und ihre weitere Entwicklung –
insbesondere auch im Hinblick auf das Beethovenjubiläum 2020 – ist es, möglichst rasch verlässliche
Rahmenbedingen zu erhalten:
Für welchen präzisen Zeitraum steht die Beethovenhalle nicht zur Verfügung?
Mit welcher Ausweichspielstätte soll alternativ geplant werden?
Welche Auswirkungen hat das auf das jeweilige Budget?
Da für die Stadt eine eigens zu errichtende, temporäre Interimskonzerthalle aufgrund der hohen Kosten
(ein konkretes Angebot aus 2008 bezifferte Gesamtkosten in Höhe von rd. 10,6 Mio. € einschl. MWSt.)
offenbar nicht in Betracht kommt, soll auf vorhandene bzw. dann zur Verfügung stehende Räumlich‐
keiten zurückgegriffen werden. Das sind nach heutigen Erkenntnissen der Große Saal im WCCB und die
Oper.
Die wichtigsten Parameter für die Bewertung einer Ersatzspielstätte sind:
a. Platzkapazität
b. Akustik
c. Probenraum / Nebenflächen
Die Oper halten wir als Ausweichspielstätte für ungeeignet:
a. Platzkapazität:
Im Opernhaus stehen 500 Plätze (oder 1/3) weniger Plätze zur Verfügung als in der Beethovenhalle.
Das würde auf der Basis des bisherigen Veranstaltungsumfanges beim Beethovenfest zu
Einnahmeausfällen in Höhe von 450.000 € p.a. und beim Beethoven Orchester allein bei den 11
Hauptkonzerten in Höhe von ca. 45.000 € p.a. (zuzüglich möglicher Einnahmeverluste bei den
Sonderkonzerten, der Reihe „Klassik um 11“, Kinder‐ und Familienkonzerten) führen.
Dabei ist nicht berücksichtigt, dass es hinsichtlich des Veranstaltungsumfanges aufgrund des
Spielbetriebes in der Oper selbst zu Einschränkungen kommen kann. Weiterhin nicht berücksichtigt
sind Auswirkungen auf Abonnements und touristische Effekte.
b. Akustik:
Grundvoraussetzung für die Nutzung der Oper ist die Beschaffung eines sog. Konzertzimmers, einer
akustischen Konstruktion, die den Klang in den Zuschauerraum lenkt, damit er nicht hinter der
Bühne verklingt. (geschätzte Kosten rd. 180.000€). Aufgrund der Bühnen‐ und Raumgröße im
Opernhaus können nur Werke der Klassik, der Vorromantik und kleinbesetze zeitgenössische
Kompositionen gespielt werden, jedoch nicht bzw. nur eingeschränkt Werke der Romantik (keine
Symphonien von Mahler, Bruckner u.a.), der Spätromantik sowie die zentralen Werke des 20. und
21. Jahrhunderts. Dies führt zwangsläufig zu einer erheblichen programmatischen Einschränkung
für das Beethoven Orchester und zu einer empfindlichen Einschränkung des Beethovenfestes bei
der Auswahl der einzuladenden Ensembles.
Hinzu kommt, dass die Nachhallzeiten in dem ursprünglich als Sprechtheater konzipierten
Opernsaal zu akustisch unzumutbaren Einschränkungen führen.
c. Probenraum / Nebenflächen:
Aufgrund des parallel laufenden Proben‐ und Spielbetriebs in der Oper sind Proben des Beethoven
Orchesters sowie eingeladener Ensembles des Beethovenfestes grundsätzlich nicht auf derSeite 5 von 10
Opernbühne möglich. Die Nutzung der Oper bleibt auf Endproben und Aufführungen beschränkt. Das
bedeutet, dass zumindest für die Zeit der Sanierung der Beethovenhalle ein separater, hochwertiger
Probenraum für das Beethoven Orchester – der während des Beethovenfestes auch von den
eingeladenen Ensembles genutzt wird – zur Verfügung stehen muss.
Wahrscheinlich ist, dass während des Beethovenfestes in der Oper zusätzliche Flächen (z.B. VIP‐Zelt
vor der Oper, o.ä.) benötigt werden, was ebenfalls Kosten verursacht.
Darüber hinaus hat eine mögliche Nutzung der Oper als Ausweichspielstätte aber auch erhebliche
Auswirkungen auf das Theater:
o Um den erforderlichen Auf‐ und Abbau sowie den Transport von Bühnenbildern bzw. des
Konzertzimmers zu gewährleisten, sind zusätzlich zu dem bisher vorhandenen Personal im
Bereich der Technik für die Zeit der Interimsnutzung zusätzlich 12 Stellen erforderlich (rd.
500.000 € p.a.).
o Eine Belegung der Opernbühne durch Beethovenfest und Beethoven Orchester führt aber auch
dazu, dass eigene Reihen des Theaters (Internationale Tanzgastspiele) und etablierte
Kooperationsveranstaltungen (Quatsch keine Oper) entfallen und die Anzahl von Aufführungen
je Produktion – auch bei einnahmeträchtigen Musicalproduktionen – reduziert werden müssten.
o Die aus Gründen der Arbeitssicherheit in den kommenden Jahren anstehende, dringend
erforderliche Erneuerung großer Teile der Bühnentechnik der Oper soll zwar weitgehend in die
spielfreie Zeit der Sommerpausen erfolgen, weitere Beeinträchtigungen des Spielbetriebes sind
aber nicht auszuschließen
o Insgesamt wäre die Nutzung der Oper als Ausweichspielstätte nur mit einer deutlichen Erhöhung
des jährlichen Zuschusses an das Theater zum Ausgleich von Mehrkosten und Einnahmeausfällen
möglich. Damit würde das Sparkonzept des Theaters konterkariert und die konzeptionelle Arbeit
des Intendanten eingeschränkt.
Der Große Saal im WCCB würde – unter Voraussetzung der Herstellung der Konzerttauglichkeit – die
o.g. Anforderungen an eine Ersatzspielstätte im Wesentlichen erfüllen. Notwendige Bedingung sowohl
für das Beethovenfest als auch für das Beethoven Orchester ist allerdings, dass die Anmietung des WCCB
inklusive der benötigten Nebenflächen zu vergleichbaren Kosten wie in der Beethovenhalle möglich sein
muss, bzw. Mehrkosten durch die Stadt Bonn getragen werden.
Um den Betrieb des Kongresszentrums außerhalb des Festivalzeitraumes nicht zu sehr einzuschränken,
wäre es aber auch bei dieser Ausweichspielstätte erforderlich, für die Proben des Beethoven Orchesters
einen unabhängigen Proberaum zur Verfügung zu stellen.
Fazit
Seitens der Intendanzen von Beethovenfest, Beethoven Orchester und Theater gibt es eine klare
Präferenz zugunsten des Großen Saales im WCCB unter der Voraussetzung der Herstellung der
Konzerttauglichkeit.
Bonn, 9.9.2013
Ilona Schmiel Stefan Blunier Dr. Bernhard Helmich
Intendantin/Geschäftsführerin Generalmusikdirektor Generalintendant
Internationale Beethovenfeste Beethoven Orchester Bonn Theater Bonn
Bonn gGmbHSeite 6 von 10
Bundesstadt Bonn TOP
Der Oberbürgermeister BE
Stabsstelle Konferenzzentrum Mitteilungsvorlage
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1613274
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
- Foto Konzertzimmer 27.10.2016
Betreff
Nutzung des für das WorldCCBonn hergestellten Konzertzimmers in der
Oper
Finanzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen
X Ja, sh. Begründung Nein Ja, sh. Begründung X Nein
Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift
Federführung: Stabsstelle
Konferenzzentrum
26.10.2016 gez. Koch
Dez. I (i. V. für Dez. II) 27.10.2016 gez. Fuchs
Amt 20 26.10.2016 gez. Kömpel
Amt 21 26.10.2016 gez. Andrey
Amt 41 26.10.2016 gez. Heuser
Amt 41-9 Theater 27.10.2016 Gez. Frings
Dez. IV 26.10.2016 gez. Schumacher
SGB 26.10.2016 gez. i.V. Duisberg
Genehmigung/Freigabe durch OB/Amt 01 28.10.2016 gez. Sridharan
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis
Kulturausschuss 15.11.2016 Kenntnis genommen
Unterausschuss Konferenzzentrum 01.12.2016 Kenntnisnahme
Rat 08.12.2016 Kenntnisnahme
Inhalt der Mitteilung
Ausgangssituation und bisherige Entwicklung
In seiner Sitzung am 03.05.2016 hat der Rat beschlossen, dass der
große Saal im WorldCCBonn konzerttauglich ertüchtigt wird (vgl.DS-Nr.:
1610855ST11). Entgegen der ursprünglichen Planung sollte nur das sog.
mechanische Konzertzimmer umgesetzt und auf die Beschaffung und
Installation einer Nachhallverlängerungsanlage verzichtet werden.
Darüber hinaus sollte eine flexible Nutzung des Konzertzimmers in der
Oper geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden. Für die Nutzung
des Konzertzimmers in der Oper waren die planerischen,
haushalterischen, steuerlichen und vertraglichen Voraussetzungen zu
prüfen.
In der Ratssitzung am 22.09.2016 wurde die Dringlichkeitsentscheidung
des Oberbürgermeisters zur Vergabe des Auftrags für Bauleistungen im
Zusammenhang mit der Herstellung der Konzerttauglichkeit im
WorldCCBonn genehmigt (vgl. DS-Nr.: 1612166). Dieser Auftrag
beinhaltete auch die Leistungen, die für eine flexible Nutzung des
Konzertzimmers in der Oper erforderlich sind. Hinsichtlich derSeite 7 von 10
Finanzierung wurde in der Dringlichkeitsentscheidung ausgeführt, dass
die Auftragssumme i.H.v. EUR 529.317,34 netto über das vom Rat
bereitgestellte Budget (EUR 2,47 Mio. netto) für die Herstellung der
Konzerttauglichkeit abgedeckt ist, so dass keine zusätzliche
Budgetfreigabe bzw. -erhöhung erforderlich war.
Der Anteil an der Auftragssumme für die Herstellung der flexiblen
Nutzung des Konzertzimmers in der Oper setzt sich aus rd. TEUR 131
Baukosten und rd. TEUR 26 Planungskosten (gesamt rd. TEUR 157)
zusammen. Die Planungskosten sind derzeit noch mit 20% der Bausumme
geschätzt und können ggf. noch von dem genannten Betrag abweichen. Der
Bauherr SGB geht nach heutigem Stand davon aus, dass sowohl die
Planungs- wie auch die Bauleistungen für die flexible Nutzung des
Konzertzimmers in der Oper über das vom Rat bereitgestellte Budget
abgedeckt werden kann.
Ein Foto des im WorldCCBonn probeweise aufgebauten Konzertzimmers ist
als Anlage dieser Mitteilungsvorlage beigefügt.
In Bezug auf die weiteren im Ratsbeschluss vom 03.05.2016
aufgeworfenen Fragestellungen schlägt die Verwaltung im Ergebnis vor,
dass das Konzertzimmer unverändert vom BgA Beethovenhalle /
Kongresszentrum als „Eigentümer“ angeschafft und auch dort bilanziert
wird. Andere Modelle / Szenarien haben sich nicht als vorteilhaft
erwiesen.
Zur Abwägung der Modelle / Szenarien im Einzelnen:
Für die Jahre 2016 bis 2018 ist geplant, dass die Konzertmuschel für
Konzerte des Internationalen Beethovenfestes sowie des
Beethovenorchesters im großen Saal des Erweiterungsbaus des
WorldCCBonn sowie ab 2017 auch in der Oper der Bundesstadt Bonn zum
Einsatz kommt.
Die Anschaffungskosten der eigentlichen Konzertmuschel betragen EUR
529.317,34 netto. Auf diesem Betrag entfällt eine Vorsteuer i. H. v.
EUR 100.570,29. Für die Prüfung, ob die Vorsteuer gegenüber dem
Finanzamt geltend gemacht werden kann, wurde von folgenden
„Eigentümer“-Modellen ausgegangen:
1. Modell „Eigentümer“ BgA Beethovenhalle/ Kongresszentrum:
Bei diesem Modell würde der BgA Beethovenhalle/ Kongresszentrum der
BonnCC GmbH und zusätzlich ab 2017 der Oper der Bundesstadt Bonn –
Teilbereich des gemeinnützigen BgA Theater - das Konzertzimmer
unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die Überlassung an die BonnCC
GmbH würde im Rahmen der bestehenden unechten Betriebsführung
erfolgen.
Da der BgA Beethovenhalle/ Kongresszentrum bereits Unternehmer im
umsatzsteuerlichen Sinne ist, können die aus der Anschaffung
resultierenden Vorsteuern i. H. v. EUR 100.570 in 2016 gegenüber dem
Finanzamt geltend gemacht werden. Da es sich bei der Nutzung der
Konzertmuschel durch die Oper um eine vorsteuerschädliche NutzungSeite 8 von 10
handelt, sind für den Zeitraum 2017 bis 2020 Vorsteuer i. H. v.
insgesamt EUR 47.964 an das Finanzamt zurückzuzahlen (2017: EUR 3.868,
2018: EUR 3.868, 2019: EUR 20.114, 2020: EUR 20.114). Damit verbleiben
von den ursprünglichen Vorsteuern i. H. v. EUR 100.570 Vorsteuern
lediglich noch EUR 52.606. Dies entspricht einer Vorsteuerquote von
52,30%.
Die Bilanzierung erfolgt beim BgA mit den Anschaffungskosten. Die
Konzertmuschel wird über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben.
2. Modell „Eigentümer“ Kulturverwaltung:
Die Kulturverwaltung gehört zum hoheitlichen und damit nicht
umsatzsteuerbaren Bereich der Bundesstadt Bonn. Weder die Überlassung
an die BonnCC GmbH noch die Zurverfügungstellung an die Oper Bonn
führt dazu, dass durch die Tätigkeit ein Betrieb gewerblicher Art
begründet wird.
Aus diesem Grunde würde die Kulturverwaltung die Konzertmuschel als
Nichtunternehmer anschaffen. Von daher ist ein Vorsteuerabzug nicht
möglich. Die Anschaffungskosten erhöhen sich um die nichtabzugsfähigen
Vorsteuern i. H. v. EUR 100.570 und sind über die Nutzungsdauer der
Konzertzimmers abzuschreiben. Dies wäre das teuerste Modell.
3. Modell „Eigentümer“ gemeinnütziger BgA Theater
Bei diesem Modell müsste der gemeinnützige BgA Theater die
Konzertmuschel der BonnCC GmbH entgeltlich überlassen und zusätzlich
ab 2017 der Oper der Bundesstadt Bonn zur Verfügung stellen. Die mit
einer entgeltlichen Überlassung des Konzertzimmers verbundenen
Mehraufwendungen sind bisher bei den beteiligten Institutionen nicht
kalkuliert und würden zu entsprechenden Mehraufwendungen führen.
Hinsichtlich der Vorsteuerabzugsberechtigung wird auf das Modell
„Eigentümer BgA Beethovenhalle/ Kongresszentrum“ verwiesen. Auch in
diesem Modell würden dem gemeinnützigen BgA Theater von den
ursprünglichen Vorsteuern i. H. v EUR 100.570 Vorsteuern lediglich
noch EUR 52.606 verbleiben. Dies entspricht einer Vorsteuerquote von
52,30%.
Zusammenfassung und weiteres Vorgehen:
Dies vorausgeschickt wird unter Abwägung der dargestellten Argumente
seitens der Verwaltung folgende Lösung abgestimmt und umgesetzt:
 Das Konzertzimmer wird im Rahmen des vom Rat für die Herstellung der
Konzerttauglichkeit bereitgestellten Budgets angeschafft. Die für
die Nutzung des Konzertzimmers in der Oper erforderlichen Mehrkosten
können auch über dieses Budget abgedeckt werden und müssen nicht vom
Theater erstattet werden.
 Das Konzertzimmer wird wie die gesamten Erweiterungsbauten des
WorldCCBonn Eigentum des BgA Beethovenhalle / Kongresszentrum.Seite 9 von 10
 Der BgA Beethovenhalle/ Kongresszentrum stellt der BonnCC GmbH und
zusätzlich ab 2017 der Oper der Bundesstadt Bonn –Teilbereich des
gemeinnützigen BgA Theater - das Konzertzimmer unentgeltlich zur
Verfügung.
 Die aufgrund der vorsteuerschädlichen Nutzung des Konzertzimmers in
der Oper in den Jahren 2017 bis 2020 an das Finanzamt
zurückzuzahlende Vorsteuer wird dem BgA Beethovenhalle /
Kongresszentrum durch das Theater erstattet.
 Nach der Nutzung des Konzertzimmers im WorldCCBonn wird dieses im
Theater eingelagert und von diesem ohne Zahlung eines Entgeltes
disponiert und genutzt. Die damit verbundene verdeckte
Gewinnausschüttung ist seitens des BgA Beethovenhalle /
Kongresszentrum zu erklären, führt aber aufgrund der
Verlustsituation zu keinem finanziellen Nachteil.
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.04.11 Theater
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt)
Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten)
Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt)
Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung
Auszahlungen / Aufwendungen 3.868
3.868
20.114
20.114
141900411
141900411
141900411
141900411
2017
2018
2019
2020
0
0
0
0
Einzahlungen / Erträge
Haushaltsbelastung jährlichSeite 10 von 10

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Datenstand: 02.11.2026, 17:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de