220591 · Mitteilungsvorlage
Weitere Nutzung des Konzertzimmers im WordCCBonn
Kerndaten
- Nummer
- 220591
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220591 Die Oberbürgermeisterin Federführung: II-1 Stabsstelle Konferenzzentrum/Beethovenhalle Dezernat: Dez. II Weitere Nutzung des Konzertzimmers im WordCCBonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.04.2022 Kenntnisnahme Kulturausschuss 07.04.2022 Kenntnisnahme Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Aufgrund der nachfolgend beschriebenen Situation hat die Betreiber- gesellschaft des WorldCCBonn, die BonnCC GmbH, bei der Verwaltung bezüglich der weiteren Nutzung und Einlagerung des Konzertzimmers im WorldCCBonn angefragt. Für das Jahr 2022 hat die Int. Beethovenfest Bonn gGmbH entschieden (vgl. Beschlussvorlage zum Wirtschaftsplan 2022 der IFBF DS-Nr. 220109), im großen Saal des Hauptgebäudes des WorldCCBonn kein Konzert durchzuführen. Auch das Beethovenorchester Bonn führt seit längerem keine Konzerte im WorldCCBonn durch. Damit zeichnet sich aus Sicht der BonnCC GmbH ab, dass das Konzertzimmer auf absehbare Zeit nicht genutzt wird. Aufgrund der gegenwärtig fehlenden Verwendungsmöglichkeit im WorldCCBonn möchte die BonnCC GmbH das Konzertzimmer abgeben und dadurch auch die Kosten für die Anmietung von Lagerraum einsparen. Für die Beurteilung der aufgeworfenen Frage wird im Folgenden die Historie des Konzertzimmers dargestellt Wegen der Sanierung der Beethovenhalle wurde im WorldCCBonn die Konzerttauglichkeit hergestellt und das sog. „mechanische Konzertzimmer“ angeschafft. Ziel war die Schaffung einer Ersatzspielstätte für das Beethovenfest und das Beethovenorchester. Dies ging im Wesentlichen auf eine gemeinsame Initiative der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH, des Beethovenorchester Bonn und des Theater Bonn vom 09.09.2013 zurück (Siehe Anlage DS 1312741ED3). Im Jahr 2016 wurde durch den Rat entschieden neben der Herstellung der Konzerttauglichkeit im WorldCCBonn auch die flexible Nutzung des Konzertzimmers in der Oper zu ermöglichen. Die Modalitäten der Nutzung des Konzertzimmers im WorldCCBonn und in der Oper wurden von der Verwaltung in der Mitteilungsvorlage DS-Nr. 1613274Seite 1 von 10 Seite 2 (siehe Anlage DS 1613274) dargestellt und zuvor zwischen allen Beteiligten abgestimmt. Wesentliche Eckpunkte sind: • Das Konzertzimmer ist wie die Erweiterungsbauten des WorldCCBonn Eigentum des Betriebes gewerblicher Art (BgA) Beethovenhalle/ Kongresszentrum. • Die Bilanzierung erfolgt beim BgA. Die Konzertmuschel wird über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. • Der BgA stellt der BonnCC GmbH das Konzertzimmer unentgeltlich zur Verfügung. Die Überlassung erfolgt auf der Grundlage der bestehenden unechten Betriebsführung. Das Konzertzimmer ist damit Ausstattung des WorldCCBonn. Ab 2017 ist auch eine Nutzung in der Oper möglich. • Nach der Nutzung im WorldCCBonn wird das Konzertzimmer im Theater eingelagert und von diesem ohne Zahlung eines Entgeltes disponiert und genutzt. (Gemeint war hier der Zeitpunkt, wann das WorldCCBonn nicht mehr als Ersatzspielstätte genutzt wird.) Der letzte Punkt hat sich insofern erledigt, als das Theater, da es in der Vergangenheit zu Terminkollisionen kam, für das Opernhaus eine Konzert- zimmerstruktur hergestellt hat, die ohne Elemente des für das WorldCCBonn gebaute Konzertzimmer auskommt. Es sind deshalb auch keine Teile des WorldCCBonn-Konzertzimmers mehr beim Theater gelagert. Das Theater wird auch künftig nicht mehr auf dieses Konzertzimmer oder Teile davon zurückgreifen. Die Frage der Kosten der Einlagerung des Konzertzimmers wurde von der BonnCC GmbH bereits im Jahr 2016 (Aufsichtsrat) und 2017 (Mail an die Verwaltung) aufgeworfen. In der Amtsleiterbesprechung von Dezernat II am 03.02.2017 wurde die Frage erörtert und sodann der BonnCC GmbH folgendes mitgeteilt: „Ihre Frage haben wir heute Vormittag verwaltungsintern unter Einbeziehung von Frau Heidler, Frau Andrey und Herr Kömpel besprochen. Die Kosten werden i.R. des Betriebsführungsvertrages über die Rechnung 1 (vgl. § 12 Abs. 1 erster Spiegelpunkt „eine (Sammel-)Rechnung zu den vorliegenden Eingangsrechnungen“), d.h. auf dem üblichen Weg mit der Stadt abgerechnet. Für eine hiervon abweichende Kostenerstattung besteht zwischen der BonnCC und der Stadt keine vertragliche Grundlage.“ Anlässlich der Beratung des Wirtschaftsplans 2017 der BonnCC GmbH im Rat am 06.07.2017 wurde die Frage der Finanzierung des Konzertzimmers gestellt und wie folgt zu Protokoll beantwortet: „Zur Frage der Anschaffung, Finanzierung und Nutzung des Konzertzimmers im WorldCCBonn hatte die Verwaltung für die Ratssitzung am 08.12.2016 eine Mitteilungsvorlage erstellt (vgl. DS-Nr.: 1613274). Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Kosten, die für den Auf- und Abbau des Konzertzimmers entstehen sind in den Nutzungsentgelten enthalten, die das Beethovenorchester bzw. das Beethovenfest an die Betreibergesellschaft BonnCC GmbH für Konzertveranstaltungen entrichtet. Vgl. hierzu die Mitteilungsvorlage (DS-Nr.: 1411339) für die Ratssitzung am 15.05.2014 „Kosten für dieSeite 2 von 10 Seite 3 Durchführung klassischer Konzerte im Großen Saal des WCCB bei hergestellter Konzerttauglichkeit“. Das Konzertzimmer ist im WorldCCBonn eingelagert. Nach Angaben der Betreibergesellschaft wird aufgrund anderweitiger Veranstaltungen im WorldCCBonn das Konzertzimmer schätzungsweise dreimal ausgelagert werden müssen, wofür Kosten in Höhe von rd. EUR 100.000 entstünden. Hierbei handelt es sich um Betriebsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des WorldCCBonn, die i.R. des bestehenden Betriebsführungsmodells – wie alle anderen Betriebsaufwendungen auch – durch die Stadt erstattet werden.“ Für die Beurteilung der Fragestellung kommen zwei weitere Rahmenbeding- ungen in Betracht, die ebenfalls zu berücksichtigen sind: Wann die Sanierung der Beethovenhalle tatsächlich abgeschlossen sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Gewissheit gesagt werden. Außerdem ist unklar, wie lange die Oper aufgrund ihres baulichen Zustandes und der vorgesehenen Sanierung als Spielstätte für das BOB zur Verfügung steht. Dies vorausgeschickt empfehlen Dezernat II und IV wie folgt weiter vorzugehen. Die Frage, ob das Konzertzimmer weiterhin eingelagert werden soll, ist angesichts der vielen Unbekannten nicht einfach zu beantworten. Es besteht eine große Ungewissheit über die weitere mögliche Nutzung von Beethovenhalle und Theater für Konzertveranstaltungen. Weitere Alternativspielstätten für Beethoven Orchester und Beethovenfest sind weiterhin nicht in Sicht. Käme BOB und Beethovenfest auch noch das Opernhaus abhanden, stünde die Stadt in der Tat ohne große Spielstätte da. Angesichts dieses Worst Case Szenarios ist die Frage der Einlagerungskosten relevant. Die BonnCC GmbH spricht von EUR 900 pro Monat, also rund EUR 11.000 im Jahr. Das ist angesichts des Spielstättenrisikos in den kommenden Jahren ein zu vertretender Betrag. Sollten Oper und Beethovenhalle gleichzeitig unbespielbar sein, könnte unkompliziert auf das WorldCCBonn zurückgegriffen werden. Entfällt der Bedarf am Konzertzimmer eines Tages endgültig, kann die Stadt das Konzertzimmer weiterverkaufen. Daher wird empfohlen, bis zum Abschluss der Sanierung der Beethovenhalle nicht auf die Ersatzspielstätte WorldCCBonn und das Konzertzimmer zu verzichten. Hinsichtlich der Einlagerungskosten wird auf die Antwort an die BonnCC GmbH vom 03.02.2017 verwiesen. Der zuvor geschilderte Sachverhalt hat der Verwaltungsvorstand am 15.03.2022 beraten und sodann folgende Beschlüsse gefasst. 1. Der Verwaltungsvorstand spricht sich dafür aus, bis zum Abschluss der Sanierung der Beethovenhalle nicht auf die Möglichkeit der Nutzung des WorldCCBonn als Ersatzspielstätte und das Konzertzimmer zuSeite 3 von 10 Seite 4 verzichten. 2. Das Konzertzimmer ist weiterhin Ausstattung des WorldCCBonn und ist von der BonnCC GmbH einzulagern. Die Kosten der Einlagerung sind Betriebsaufwendungen, die unverändert von der Stadt im Rahmen der Betriebsführung erstattet werden. 3. Kulturausschuss, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe und Rat werden über eine Mitteilungsvorlage über diesen Sachverhalt informiert. Anlage/n 1 1312741ED3_STN_Intendanzen (öffentlich) 2 1613274 (öffentlich)Seite 4 von 10 Sanierung der Beethovenhalle Stellungnahme der Intendanzen von Beethovenfest, Orchester und Theater zu möglichen Ausweichspielstätten während der anstehenden Schließung Von zentraler Bedeutung für die Arbeit der o.g. Kulturinstitute und ihre weitere Entwicklung – insbesondere auch im Hinblick auf das Beethovenjubiläum 2020 – ist es, möglichst rasch verlässliche Rahmenbedingen zu erhalten: Für welchen präzisen Zeitraum steht die Beethovenhalle nicht zur Verfügung? Mit welcher Ausweichspielstätte soll alternativ geplant werden? Welche Auswirkungen hat das auf das jeweilige Budget? Da für die Stadt eine eigens zu errichtende, temporäre Interimskonzerthalle aufgrund der hohen Kosten (ein konkretes Angebot aus 2008 bezifferte Gesamtkosten in Höhe von rd. 10,6 Mio. € einschl. MWSt.) offenbar nicht in Betracht kommt, soll auf vorhandene bzw. dann zur Verfügung stehende Räumlich‐ keiten zurückgegriffen werden. Das sind nach heutigen Erkenntnissen der Große Saal im WCCB und die Oper. Die wichtigsten Parameter für die Bewertung einer Ersatzspielstätte sind: a. Platzkapazität b. Akustik c. Probenraum / Nebenflächen Die Oper halten wir als Ausweichspielstätte für ungeeignet: a. Platzkapazität: Im Opernhaus stehen 500 Plätze (oder 1/3) weniger Plätze zur Verfügung als in der Beethovenhalle. Das würde auf der Basis des bisherigen Veranstaltungsumfanges beim Beethovenfest zu Einnahmeausfällen in Höhe von 450.000 € p.a. und beim Beethoven Orchester allein bei den 11 Hauptkonzerten in Höhe von ca. 45.000 € p.a. (zuzüglich möglicher Einnahmeverluste bei den Sonderkonzerten, der Reihe „Klassik um 11“, Kinder‐ und Familienkonzerten) führen. Dabei ist nicht berücksichtigt, dass es hinsichtlich des Veranstaltungsumfanges aufgrund des Spielbetriebes in der Oper selbst zu Einschränkungen kommen kann. Weiterhin nicht berücksichtigt sind Auswirkungen auf Abonnements und touristische Effekte. b. Akustik: Grundvoraussetzung für die Nutzung der Oper ist die Beschaffung eines sog. Konzertzimmers, einer akustischen Konstruktion, die den Klang in den Zuschauerraum lenkt, damit er nicht hinter der Bühne verklingt. (geschätzte Kosten rd. 180.000€). Aufgrund der Bühnen‐ und Raumgröße im Opernhaus können nur Werke der Klassik, der Vorromantik und kleinbesetze zeitgenössische Kompositionen gespielt werden, jedoch nicht bzw. nur eingeschränkt Werke der Romantik (keine Symphonien von Mahler, Bruckner u.a.), der Spätromantik sowie die zentralen Werke des 20. und 21. Jahrhunderts. Dies führt zwangsläufig zu einer erheblichen programmatischen Einschränkung für das Beethoven Orchester und zu einer empfindlichen Einschränkung des Beethovenfestes bei der Auswahl der einzuladenden Ensembles. Hinzu kommt, dass die Nachhallzeiten in dem ursprünglich als Sprechtheater konzipierten Opernsaal zu akustisch unzumutbaren Einschränkungen führen. c. Probenraum / Nebenflächen: Aufgrund des parallel laufenden Proben‐ und Spielbetriebs in der Oper sind Proben des Beethoven Orchesters sowie eingeladener Ensembles des Beethovenfestes grundsätzlich nicht auf derSeite 5 von 10 Opernbühne möglich. Die Nutzung der Oper bleibt auf Endproben und Aufführungen beschränkt. Das bedeutet, dass zumindest für die Zeit der Sanierung der Beethovenhalle ein separater, hochwertiger Probenraum für das Beethoven Orchester – der während des Beethovenfestes auch von den eingeladenen Ensembles genutzt wird – zur Verfügung stehen muss. Wahrscheinlich ist, dass während des Beethovenfestes in der Oper zusätzliche Flächen (z.B. VIP‐Zelt vor der Oper, o.ä.) benötigt werden, was ebenfalls Kosten verursacht. Darüber hinaus hat eine mögliche Nutzung der Oper als Ausweichspielstätte aber auch erhebliche Auswirkungen auf das Theater: o Um den erforderlichen Auf‐ und Abbau sowie den Transport von Bühnenbildern bzw. des Konzertzimmers zu gewährleisten, sind zusätzlich zu dem bisher vorhandenen Personal im Bereich der Technik für die Zeit der Interimsnutzung zusätzlich 12 Stellen erforderlich (rd. 500.000 € p.a.). o Eine Belegung der Opernbühne durch Beethovenfest und Beethoven Orchester führt aber auch dazu, dass eigene Reihen des Theaters (Internationale Tanzgastspiele) und etablierte Kooperationsveranstaltungen (Quatsch keine Oper) entfallen und die Anzahl von Aufführungen je Produktion – auch bei einnahmeträchtigen Musicalproduktionen – reduziert werden müssten. o Die aus Gründen der Arbeitssicherheit in den kommenden Jahren anstehende, dringend erforderliche Erneuerung großer Teile der Bühnentechnik der Oper soll zwar weitgehend in die spielfreie Zeit der Sommerpausen erfolgen, weitere Beeinträchtigungen des Spielbetriebes sind aber nicht auszuschließen o Insgesamt wäre die Nutzung der Oper als Ausweichspielstätte nur mit einer deutlichen Erhöhung des jährlichen Zuschusses an das Theater zum Ausgleich von Mehrkosten und Einnahmeausfällen möglich. Damit würde das Sparkonzept des Theaters konterkariert und die konzeptionelle Arbeit des Intendanten eingeschränkt. Der Große Saal im WCCB würde – unter Voraussetzung der Herstellung der Konzerttauglichkeit – die o.g. Anforderungen an eine Ersatzspielstätte im Wesentlichen erfüllen. Notwendige Bedingung sowohl für das Beethovenfest als auch für das Beethoven Orchester ist allerdings, dass die Anmietung des WCCB inklusive der benötigten Nebenflächen zu vergleichbaren Kosten wie in der Beethovenhalle möglich sein muss, bzw. Mehrkosten durch die Stadt Bonn getragen werden. Um den Betrieb des Kongresszentrums außerhalb des Festivalzeitraumes nicht zu sehr einzuschränken, wäre es aber auch bei dieser Ausweichspielstätte erforderlich, für die Proben des Beethoven Orchesters einen unabhängigen Proberaum zur Verfügung zu stellen. Fazit Seitens der Intendanzen von Beethovenfest, Beethoven Orchester und Theater gibt es eine klare Präferenz zugunsten des Großen Saales im WCCB unter der Voraussetzung der Herstellung der Konzerttauglichkeit. Bonn, 9.9.2013 Ilona Schmiel Stefan Blunier Dr. Bernhard Helmich Intendantin/Geschäftsführerin Generalmusikdirektor Generalintendant Internationale Beethovenfeste Beethoven Orchester Bonn Theater Bonn Bonn gGmbHSeite 6 von 10 Bundesstadt Bonn TOP Der Oberbürgermeister BE Stabsstelle Konferenzzentrum Mitteilungsvorlage - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1613274 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro - Foto Konzertzimmer 27.10.2016 Betreff Nutzung des für das WorldCCBonn hergestellten Konzertzimmers in der Oper Finanzielle Auswirkungen Stellenplanmäßige Auswirkungen X Ja, sh. Begründung Nein Ja, sh. Begründung X Nein Verwaltungsinterne Abstimmung Datum Unterschrift Federführung: Stabsstelle Konferenzzentrum 26.10.2016 gez. Koch Dez. I (i. V. für Dez. II) 27.10.2016 gez. Fuchs Amt 20 26.10.2016 gez. Kömpel Amt 21 26.10.2016 gez. Andrey Amt 41 26.10.2016 gez. Heuser Amt 41-9 Theater 27.10.2016 Gez. Frings Dez. IV 26.10.2016 gez. Schumacher SGB 26.10.2016 gez. i.V. Duisberg Genehmigung/Freigabe durch OB/Amt 01 28.10.2016 gez. Sridharan Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Kulturausschuss 15.11.2016 Kenntnis genommen Unterausschuss Konferenzzentrum 01.12.2016 Kenntnisnahme Rat 08.12.2016 Kenntnisnahme Inhalt der Mitteilung Ausgangssituation und bisherige Entwicklung In seiner Sitzung am 03.05.2016 hat der Rat beschlossen, dass der große Saal im WorldCCBonn konzerttauglich ertüchtigt wird (vgl.DS-Nr.: 1610855ST11). Entgegen der ursprünglichen Planung sollte nur das sog. mechanische Konzertzimmer umgesetzt und auf die Beschaffung und Installation einer Nachhallverlängerungsanlage verzichtet werden. Darüber hinaus sollte eine flexible Nutzung des Konzertzimmers in der Oper geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden. Für die Nutzung des Konzertzimmers in der Oper waren die planerischen, haushalterischen, steuerlichen und vertraglichen Voraussetzungen zu prüfen. In der Ratssitzung am 22.09.2016 wurde die Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters zur Vergabe des Auftrags für Bauleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung der Konzerttauglichkeit im WorldCCBonn genehmigt (vgl. DS-Nr.: 1612166). Dieser Auftrag beinhaltete auch die Leistungen, die für eine flexible Nutzung des Konzertzimmers in der Oper erforderlich sind. Hinsichtlich derSeite 7 von 10 Finanzierung wurde in der Dringlichkeitsentscheidung ausgeführt, dass die Auftragssumme i.H.v. EUR 529.317,34 netto über das vom Rat bereitgestellte Budget (EUR 2,47 Mio. netto) für die Herstellung der Konzerttauglichkeit abgedeckt ist, so dass keine zusätzliche Budgetfreigabe bzw. -erhöhung erforderlich war. Der Anteil an der Auftragssumme für die Herstellung der flexiblen Nutzung des Konzertzimmers in der Oper setzt sich aus rd. TEUR 131 Baukosten und rd. TEUR 26 Planungskosten (gesamt rd. TEUR 157) zusammen. Die Planungskosten sind derzeit noch mit 20% der Bausumme geschätzt und können ggf. noch von dem genannten Betrag abweichen. Der Bauherr SGB geht nach heutigem Stand davon aus, dass sowohl die Planungs- wie auch die Bauleistungen für die flexible Nutzung des Konzertzimmers in der Oper über das vom Rat bereitgestellte Budget abgedeckt werden kann. Ein Foto des im WorldCCBonn probeweise aufgebauten Konzertzimmers ist als Anlage dieser Mitteilungsvorlage beigefügt. In Bezug auf die weiteren im Ratsbeschluss vom 03.05.2016 aufgeworfenen Fragestellungen schlägt die Verwaltung im Ergebnis vor, dass das Konzertzimmer unverändert vom BgA Beethovenhalle / Kongresszentrum als „Eigentümer“ angeschafft und auch dort bilanziert wird. Andere Modelle / Szenarien haben sich nicht als vorteilhaft erwiesen. Zur Abwägung der Modelle / Szenarien im Einzelnen: Für die Jahre 2016 bis 2018 ist geplant, dass die Konzertmuschel für Konzerte des Internationalen Beethovenfestes sowie des Beethovenorchesters im großen Saal des Erweiterungsbaus des WorldCCBonn sowie ab 2017 auch in der Oper der Bundesstadt Bonn zum Einsatz kommt. Die Anschaffungskosten der eigentlichen Konzertmuschel betragen EUR 529.317,34 netto. Auf diesem Betrag entfällt eine Vorsteuer i. H. v. EUR 100.570,29. Für die Prüfung, ob die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden kann, wurde von folgenden „Eigentümer“-Modellen ausgegangen: 1. Modell „Eigentümer“ BgA Beethovenhalle/ Kongresszentrum: Bei diesem Modell würde der BgA Beethovenhalle/ Kongresszentrum der BonnCC GmbH und zusätzlich ab 2017 der Oper der Bundesstadt Bonn – Teilbereich des gemeinnützigen BgA Theater - das Konzertzimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen. Die Überlassung an die BonnCC GmbH würde im Rahmen der bestehenden unechten Betriebsführung erfolgen. Da der BgA Beethovenhalle/ Kongresszentrum bereits Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne ist, können die aus der Anschaffung resultierenden Vorsteuern i. H. v. EUR 100.570 in 2016 gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Da es sich bei der Nutzung der Konzertmuschel durch die Oper um eine vorsteuerschädliche NutzungSeite 8 von 10 handelt, sind für den Zeitraum 2017 bis 2020 Vorsteuer i. H. v. insgesamt EUR 47.964 an das Finanzamt zurückzuzahlen (2017: EUR 3.868, 2018: EUR 3.868, 2019: EUR 20.114, 2020: EUR 20.114). Damit verbleiben von den ursprünglichen Vorsteuern i. H. v. EUR 100.570 Vorsteuern lediglich noch EUR 52.606. Dies entspricht einer Vorsteuerquote von 52,30%. Die Bilanzierung erfolgt beim BgA mit den Anschaffungskosten. Die Konzertmuschel wird über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. 2. Modell „Eigentümer“ Kulturverwaltung: Die Kulturverwaltung gehört zum hoheitlichen und damit nicht umsatzsteuerbaren Bereich der Bundesstadt Bonn. Weder die Überlassung an die BonnCC GmbH noch die Zurverfügungstellung an die Oper Bonn führt dazu, dass durch die Tätigkeit ein Betrieb gewerblicher Art begründet wird. Aus diesem Grunde würde die Kulturverwaltung die Konzertmuschel als Nichtunternehmer anschaffen. Von daher ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich. Die Anschaffungskosten erhöhen sich um die nichtabzugsfähigen Vorsteuern i. H. v. EUR 100.570 und sind über die Nutzungsdauer der Konzertzimmers abzuschreiben. Dies wäre das teuerste Modell. 3. Modell „Eigentümer“ gemeinnütziger BgA Theater Bei diesem Modell müsste der gemeinnützige BgA Theater die Konzertmuschel der BonnCC GmbH entgeltlich überlassen und zusätzlich ab 2017 der Oper der Bundesstadt Bonn zur Verfügung stellen. Die mit einer entgeltlichen Überlassung des Konzertzimmers verbundenen Mehraufwendungen sind bisher bei den beteiligten Institutionen nicht kalkuliert und würden zu entsprechenden Mehraufwendungen führen. Hinsichtlich der Vorsteuerabzugsberechtigung wird auf das Modell „Eigentümer BgA Beethovenhalle/ Kongresszentrum“ verwiesen. Auch in diesem Modell würden dem gemeinnützigen BgA Theater von den ursprünglichen Vorsteuern i. H. v EUR 100.570 Vorsteuern lediglich noch EUR 52.606 verbleiben. Dies entspricht einer Vorsteuerquote von 52,30%. Zusammenfassung und weiteres Vorgehen: Dies vorausgeschickt wird unter Abwägung der dargestellten Argumente seitens der Verwaltung folgende Lösung abgestimmt und umgesetzt: Das Konzertzimmer wird im Rahmen des vom Rat für die Herstellung der Konzerttauglichkeit bereitgestellten Budgets angeschafft. Die für die Nutzung des Konzertzimmers in der Oper erforderlichen Mehrkosten können auch über dieses Budget abgedeckt werden und müssen nicht vom Theater erstattet werden. Das Konzertzimmer wird wie die gesamten Erweiterungsbauten des WorldCCBonn Eigentum des BgA Beethovenhalle / Kongresszentrum.Seite 9 von 10 Der BgA Beethovenhalle/ Kongresszentrum stellt der BonnCC GmbH und zusätzlich ab 2017 der Oper der Bundesstadt Bonn –Teilbereich des gemeinnützigen BgA Theater - das Konzertzimmer unentgeltlich zur Verfügung. Die aufgrund der vorsteuerschädlichen Nutzung des Konzertzimmers in der Oper in den Jahren 2017 bis 2020 an das Finanzamt zurückzuzahlende Vorsteuer wird dem BgA Beethovenhalle / Kongresszentrum durch das Theater erstattet. Nach der Nutzung des Konzertzimmers im WorldCCBonn wird dieses im Theater eingelagert und von diesem ohne Zahlung eines Entgeltes disponiert und genutzt. Die damit verbundene verdeckte Gewinnausschüttung ist seitens des BgA Beethovenhalle / Kongresszentrum zu erklären, führt aber aufgrund der Verlustsituation zu keinem finanziellen Nachteil. Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.04.11 Theater Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 3.868 3.868 20.114 20.114 141900411 141900411 141900411 141900411 2017 2018 2019 2020 0 0 0 0 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlichSeite 10 von 10
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de