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220590 · Mitteilungsvorlage

Entfernung des Naturdenkmals Nr. 48.1, Blutbuche, auf dem Grundstück Kaiserstr. 147, aus Gefahrengründen nach Sturmschaden

Nummer
220590
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
25.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 05.04.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220590
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Entfernung des Naturdenkmals Nr. 48.1, Blutbuche,
auf dem Grundstück Kaiserstr. 147, aus
Gefahrengründen nach Sturmschaden
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 05.04.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Bei dem Naturdenkmal Nr. 48 handelt es sich um die folgenden Bäume:
 48.1 Blutbuche - Fagus sylvatica -, Höhe über 25 m, Stammumfang
über 300 cm, Alter über 100 Jahre
 48.2 Libanon-Zeder - Cedrus libani -, Höhe über 20 m, Stammumfang
über 300 cm, Alter über 100 Jahre
 48.3 Pyramideneiche - Quercus robur fastigiata -, Höhe über 20 m,
Stammumfang über 300 cm, Alter über 100 Jahre.
Das Naturdenkmal Nr. 48.1 - Blutbuche - steht im Hausgarten Kaiserstr. 147.
Die beiden weiteren Naturdenkmale Nr. 48-2 - Libanon-Zeder - und 48.3 -
Pyramideneiche - befinden sich im Hausgarten Joachimstr. 18.
Durch das Sturmwochenende vom 25. bis 27.02.2022 sind Schäden an allen
drei Bäumen entstanden.
Dabei hat es am schwersten die Blutbuche - Naturdenkmal Nr. 48.1 - getroffen.
Hier ist ein kronenbildender Stämmling mit mehr als die Hälfte der Krone
ausgebrochen und in einen Baum auf dem Nachbargrundstück Joachimstr. 18
gestürzt.
Die Krone ist nun weit zur Sonne geöffnet, sodass ein Sonnenbrand nicht mehr
verhindert werden kann. Ein Schutzanstrich mit einer weißen
Stammschutzfarbe ist hier aus fachlicher Sicht nicht mehr zu empfehlen, da
dies nur zeitlich begrenzt einen Sonnenbrand verhindern würde.
Desweiteren ist die Krone so weit geöffnet, dass mit weiteren Astbrüchen bei
Windeinwirkung zu rechnen ist.
An der Ausbruchstelle ist eine ausgedehnte Weißfäule erkennbar.
Ein weiterer Erhalt des Baumes ist aus fachlicher Sicht nicht mehr möglich. Die
Ausnahmegenehmigung zur Fällung des Baumes wurde zur Gefahrenabwehr
erteilt.
Der Kronenstämmling ist in das Naturdenkmal 48.3 - Pyramiden-Eiche -Seite 1 von 2
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gestürzt und hat dabei gleich mehrere kronenbildende Starkäste abgerissen.
Wie umfangreich die Schädigung des Naturdenkmals ist, kann erst bei einer
weiteren Überprüfung nach Abschluss der Aufräumarbeiten ermittelt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass der Baum nach Umsetzung
entsprechender Pflegemaßnahmen weiter erhalten werden kann.
Auch beim Naturdenkmal 48.2 - Libanon-Zeder - hat es Astbrüche durch den
Sturm gegeben. Diese sind nicht so schwerwiegend und müssen lediglich
nachgeschnitten und nachbehandelt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de