220590 · Mitteilungsvorlage
Entfernung des Naturdenkmals Nr. 48.1, Blutbuche, auf dem Grundstück Kaiserstr. 147, aus Gefahrengründen nach Sturmschaden
Kerndaten
- Nummer
- 220590
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 25.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220590 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Entfernung des Naturdenkmals Nr. 48.1, Blutbuche, auf dem Grundstück Kaiserstr. 147, aus Gefahrengründen nach Sturmschaden Beratungsfolge Naturschutzbeirat 05.04.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Bei dem Naturdenkmal Nr. 48 handelt es sich um die folgenden Bäume: 48.1 Blutbuche - Fagus sylvatica -, Höhe über 25 m, Stammumfang über 300 cm, Alter über 100 Jahre 48.2 Libanon-Zeder - Cedrus libani -, Höhe über 20 m, Stammumfang über 300 cm, Alter über 100 Jahre 48.3 Pyramideneiche - Quercus robur fastigiata -, Höhe über 20 m, Stammumfang über 300 cm, Alter über 100 Jahre. Das Naturdenkmal Nr. 48.1 - Blutbuche - steht im Hausgarten Kaiserstr. 147. Die beiden weiteren Naturdenkmale Nr. 48-2 - Libanon-Zeder - und 48.3 - Pyramideneiche - befinden sich im Hausgarten Joachimstr. 18. Durch das Sturmwochenende vom 25. bis 27.02.2022 sind Schäden an allen drei Bäumen entstanden. Dabei hat es am schwersten die Blutbuche - Naturdenkmal Nr. 48.1 - getroffen. Hier ist ein kronenbildender Stämmling mit mehr als die Hälfte der Krone ausgebrochen und in einen Baum auf dem Nachbargrundstück Joachimstr. 18 gestürzt. Die Krone ist nun weit zur Sonne geöffnet, sodass ein Sonnenbrand nicht mehr verhindert werden kann. Ein Schutzanstrich mit einer weißen Stammschutzfarbe ist hier aus fachlicher Sicht nicht mehr zu empfehlen, da dies nur zeitlich begrenzt einen Sonnenbrand verhindern würde. Desweiteren ist die Krone so weit geöffnet, dass mit weiteren Astbrüchen bei Windeinwirkung zu rechnen ist. An der Ausbruchstelle ist eine ausgedehnte Weißfäule erkennbar. Ein weiterer Erhalt des Baumes ist aus fachlicher Sicht nicht mehr möglich. Die Ausnahmegenehmigung zur Fällung des Baumes wurde zur Gefahrenabwehr erteilt. Der Kronenstämmling ist in das Naturdenkmal 48.3 - Pyramiden-Eiche -Seite 1 von 2 Seite 2 gestürzt und hat dabei gleich mehrere kronenbildende Starkäste abgerissen. Wie umfangreich die Schädigung des Naturdenkmals ist, kann erst bei einer weiteren Überprüfung nach Abschluss der Aufräumarbeiten ermittelt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass der Baum nach Umsetzung entsprechender Pflegemaßnahmen weiter erhalten werden kann. Auch beim Naturdenkmal 48.2 - Libanon-Zeder - hat es Astbrüche durch den Sturm gegeben. Diese sind nicht so schwerwiegend und müssen lediglich nachgeschnitten und nachbehandelt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de