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220587 · Mitteilungsvorlage

Präsentation des Nutzungskonzeptes für das Landesbehördenhaus

Nummer
220587
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
06.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.04.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 17.05.2022 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Kenntnisnahme
  6. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 04.05.2022 Kenntnisnahme
  7. Sitzung des Schulausschusses 08.06.2022 Kenntnisnahme
  8. Sitzung des Rates 05.05.2022 Kenntnisnahme
  9. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.05.2022 Kenntnisnahme
  10. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 26.04.2022 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 220587-01 ST Präsentation des Nutzungskonzeptes für das Landesbehördenhaus
  2. 220587-02 ST Präsentation des Nutzungskonzeptes für das Landesbehördenhaus

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220587
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Präsentation des Nutzungskonzeptes für das
Landesbehördenhaus
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
06.04.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 07.04.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
26.04.2022 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 04.05.2022 Kenntnisnahme
Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
17.05.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Kenntnisnahme
Schulausschuss 12.05.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Im September 2020 beauftragte der Rat die Verwaltung, bis Ende des Jahres
2020 für das Areal des ehemaligen Landesbehördenhauses unter
Hinzuziehung eines externen Planungsbüros und unter Berücksichtigung der
Rahmenplanung Bundesviertel ein Nutzungskonzept zu erarbeiten und der
Kommunalpolitik vorzulegen (Ds.-Nr. 201543).
Die Verwaltung hat bis Frühjahr 2021 Nutzungsideen als Grundlage für eine
Ausschreibung erarbeitet.
Im Dezember 2021 hat die Verwaltung das Büro Cityförster, das bereits die
Rahmenplanung Bundesviertel realisiert hat, mit der Erstellung eines
Nutzungskonzeptes beauftragt.
Das Nutzungskonzept, das intensiv zwischen dem Büro Cityförster und der
Verwaltung abgestimmt wurde, wird Anfang April 2022 vorliegen.
In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am
06.04.2022 wird das Büro Cityförster das Nutzungskonzept vorstellen. Da die
Abstimmung des Konzeptes noch bis Ende März in Anspruch nehmen wird,
wird die Präsentation Anfang April nachgereicht.
Ausgangspunkt für die Beauftragung waren und sind folgende NutzungsideenSeite 1 von 6
Seite 2
und Rahmenbedingungen:
Es soll ein lebendiges, gemischtes Quartier mit unterschiedlichen Nutzungen
auf Basis der Rahmenplanung des Bundesviertels und der Nutzungsideen der
Stadt Bonn realisiert werden. Auf dem Areal sollen Wohnungsbau, unter
anderem mit gefördertem Wohnen, Flächen für die Stadtverwaltung, eine
Schule, eine Kindertagesstätte, überregional bedeutsame Einrichtungen, Platz
für Handel und Gastronomie sowie Frei- und Grünflächen entstehen. Der
verkehrliche Leitgedanke der Rahmenplanung Bundesviertel bildet ebenfalls
ein wichtiges Element.
Der Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses ist in der
Rahmenplanung als ein Schlüsselprojekt definiert, dessen Neustrukturierung
strukturell, programmatisch und verkehrlich wesentlich zur Erreichung der
definierten Entwicklungsziele beitragen kann. Der in der Rahmenplanung als
„Labor“ bezeichnete Standort kann wegen der zentralen räumlichen Lage,
seiner Größe und einer möglichen zeitnahen Umsetzung impulsgebend für die
veränderten Zielsetzungen für das Bundesviertel sein. Die Rahmenplanung
sieht für das Grundstück eine mögliche BGF von rund 140.000 m² vor. Im
Hochhauskonzept wird der Standort wegen seiner Lage an großen und
übergeordneten Verkehrsachsen, der fußläufigen Erreichbarkeit von Stationen
des schienengebundenen Personennahverkehrs und seiner übergeordneten
Strahlkraft, als Standort für zwei mögliche Hochpunkte der Kategorie 1 (100 -
120 m Höhe) und der Kategorie 3 (40 m Höhe) als geeignet eingestuft. Ein
Hochhaus der Kategorie 3 an der Nahum-Goldmann-Allee sowie ein Hochhaus
der Kategorie 1 an der Friedrich-Ebert-Allee / BAB 562 sollen nach der
Rahmenplanung das südliche Entree in das Bundesviertel prägen. Die
Rahmenplanung definiert auch die Höhenspannen für das Gesamtareal.
Auf Basis der Gespräche, die zwischen dem Land NRW und der Stadt Bonn
geführt wurden, bildet dabei den Schwerpunkt der Bereich Wohnen mit ca. 60%
bezogen auf die Gesamtgrundstücksfläche. Auf die kommunale Nutzung
entfallen ca. 30% der Gesamtgrundstücksfläche und die verbleibenden ca. 10%
entfallen auf die übrigen o.g. Nutzungen.
Im Folgenden werden die Nutzungsideen beschrieben.
1. Wohnungsbau
Rund 60% des Areals sollen zur Errichtung von Wohnraum, davon 50- 60%
öffentlich geförderter Geschosswohnungsbau, genutzt werden.
2. Kommunale Nutzung
a. Stadtverwaltung/Technisches Rathaus
Auf einer Teilfläche des Areals sollen Büroimmobilien zur langfristigen
kommunalen Nutzung als Ersatzfläche für das Stadthaus (sowie für Nutzungen
im Landesinteresse, siehe 3.) errichtet werden. Die notwendigen
Grundlagenplanungen zu einer möglichen zukünftigen Unterbringung der
Stadtverwaltung werden parallel erarbeitet. Hier kommt eine Fläche für max.
1.500 Mitarbeitende in Frage.
b. SchuleSeite 2 von 6
Seite 3
Für den Fall einer entsprechenden Entwicklung der Schülerzahlen im
Schulbezugsraum bzw. Schuleinzugsbereich wird eine dreizügige Grundschule
geplant. Bei der Planung werden Flächen für eine Schule (inkl. OGS), Mensa,
Turnhalle und Schulhof berücksichtigt.
c. Kindertagesstätte
Es wird eine dreigruppige Kindertagesstätte am Standort Landesbehördenhaus
geplant. Der Umfang des Bedarfs ist abhängig von der Anzahl der
familiengeeigneten Wohneinheiten und dem Realisierungszeitraum der
Maßnahme. Sollte eine Verlagerung der Stadthausarbeitsplätze geplant sein,
müssen darüber hinaus Ersatzflächen für die bestehende zweigruppige
Kindertagesstätte des Stadthauses eingeplant werden.
3. Weitere Nutzungen im Landesinteresse: überregional bedeutsame
Einrichtungen
Die Ansiedlung von überregional bedeutsamen innovativen Zentren (z.B. im
Bereich der Cybersicherheit oder der Nachhaltigkeit) sowie von kulturellen bzw.
sozialen Einrichtungen ist wünschenswert.
a. Campus für internationale Nichtregierungsorganisationen
Die weitere Stärkung Bonns als deutscher Standort der Vereinten Nationen und
internationaler Einrichtungen ist ein Kernanliegen der Stadt und auch im Leitbild
„Bundesstadt Bonn - Kompetenzzentrum für Deutschland“ der Region Bonn /
Rhein-Sieg / Ahrweiler / Neuwied für die Verhandlungen mit dem Bund zum
„Bonn-Vertrag“ hinterlegt. Vor diesem Hintergrund bemüht sich die Stadt Bonn -
neben der Unterstützung der Bundesregierung bei der Ansiedlung von UNO-
Einrichtungen und weiteren internationalen Organisationen - insbesondere um
die Ansiedlung von internationalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im
Themenfeld „Nachhaltigkeit“ (Umwelt, Klima, Erneuerbare Energien,
Zertifizierung etc.). NGOs bilden das zivilgesellschaftliche Pendant zu den in
Bonn angesiedelten Einheiten der Vereinten Nationen. Ihre Bedeutung ist in
den vergangenen Jahrzehnten aufgrund des wachsenden gesellschaftlichen
Engagements in Fragen des Umwelt-/Klimaschutzes und der nachhaltigen
Entwicklung enorm gestiegen. NGOs leisten daher einen wichtigen Beitrag zur
Stärkung Bonns als Zentrum für globale Zukunftsfragen und als „Sustainability
Hub“. Eine wesentliche Voraussetzung für Neuansiedlungen ist die
Bereitstellung von Büroflächen in zentraler Lage zu günstigen Konditionen. Die
Stadt Bonn ist daher vom Rat beauftragt worden, die Machbarkeit eines „NRO-
Campus“ zu prüfen. Hierzu hat die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie
vorgelegt. Derzeit finden Gespräche mit potentiellen Interessenten und
Förderern (interessierten NGOs, Bundesministerien etc.)statt.
Zur Umsetzung des Vorhabens und zur Gewinnung von weiteren Partnern
benötigt die Stadt jedoch geeignete Flächen bzw. Immobilien. Das Areal des
ehemaligen Landesbehördenhauses wäre auch hierfür ein geeigneter Standort.
b. Secure Digital City Bonn mit Innovations- und Bildungszentrum
Um die besonderen Potenziale der Region Bonn im Kompetenzfeld Cyber-
Sicherheit/Datendienste zu fördern, wurde die Projektidee „Secure Digital City
Bonn“ durch den Verein Cyber Security Cluster Bonn entwickelt. Das ProjektSeite 3 von 6
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soll aus zwei Bausteinen bestehen:
 Ein Innovationszentrum als Plattform für kollaborative High-End
Forschung von Wissenschaft, Industrie und öffentlichen Institutionen
und gleichzeitig auch als neutrale Beratungsplattform für Politik und
Gesellschaft. Im Zentrum der Aktivitäten stehen die Entwicklung von
anwendungsbezogenen und umsetzungsorientierten Lösungen zur
sicheren Gestaltung der Digitalisierung sowie von Strategien, diese
Lösungen effektiv in die Fläche zubringen.
 Ein angeschlossenes Bildungszentrum macht zum anderen digitale
Technologien erlebbar und bildet für den sicheren Umgang mit diesen
aus. Das Bildungszentrum beherbergt zudem eine „Coding School“, in
der das sichere Programmieren von Software den Schwerpunkt bildet.
Betrieben werden soll die „Secure Digital City Bonn“ in einer eigens dafür
geschaffenen Struktur, in der akademische und wirtschaftliche Interessen sowie
die Bedarfe der öffentlichen Hand hinreichende Berücksichtigung finden.
c. Deutsches Museum Bonn - Digital World Museum
Das Deutsche Museum Bonn, Zweigstelle des größten Technikmuseums
weltweit, des Deutschen Museums München, plant mittel- und langfristig den
Aufbau eines weltweit einmaligen „Vermittlungs- und Kompetenzzentrums
digitale Welten“. In einem umfassenden, ganzheitlichen Ansatz sollen hier aus
allen Feldern der digitalen Forschung neueste Technologien und Verfahren
gesammelt, das Verständnis und damit der mündige Umgang aber auch vor
allem die Konsequenzen der Nutzung einer breiten, insbesondere aber
jugendlichen Öffentlichkeit vermittelt werden. Damit bildet das Deutsche
Museum im Rahmen eines Pilotprojektes mit Leuchtturmcharakter eine
Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft und zugleich
eine bidirektionale Dialogplattform für eine breite gesellschaftliche Beteiligung.
Nur so können Akzeptanz und Kompetenz vermittelt, gesellschaftlicher
Konsens und der ethische Rahmen neu ausdiskutiert und erreicht werden. Die
Umsetzung dieser Pläne kann am derzeitigen Ort nicht erfolgen, da sie
mindestens eine Verdopplung der Flächen auf 3.500 m² bis zu 5.000 m²
erfordert.
4. Handel und Gastronomie
Ortsnahe Versorgungseinrichtungen und Gastronomie sollen ebenfalls
berücksichtigt werden.
5. Grün- und Aufenthaltsflächen
In dem Areal ist den Nutzungen und dem Ziel einer qualifizierten mehrfachen
Innenentwicklung entsprechend, ein ausreichend großer Anteil für Grün-und
Aufenthaltsflächen zu berücksichtigen. Die Grün- und Freiräume sollen den
angrenzenden Nutzungen ein qualitätsvolles Umfeld bieten.
Bei der Anlage von hochwertigen Grünflächen und Freiräumen ist neben dem
Erhalt von geschützten Alleebäumen, sowie Gehölz- und Baumbestand im
Plangebiet, die Vernetzung mit den angrenzenden Grün- und Freiflächen zu
ermöglichen. Nicht unterbaute, für Baumpflanzungen geeignete Freiflächen
sind ausreichend groß zu dimensionieren.Seite 4 von 6
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Zum Schutz der Artenvielfalt finden Maßnahmen zum Vogelschutz vor
nachteiligen Effekten durch Glasfassaden sowie zu insektenfreundlicher
Beleuchtung Berücksichtigung.
Spielflächen
In Abhängigkeit von der Größe und Anzahl der Wohneinheiten ist an dem
Standort neben den bauordnungsrechtlich vorgesehenen Kleinkindspielflächen
auch zu prüfen, ob sich aus dem Bauvorhaben der Bedarf für einen öffentlichen
Kinderspielplatz ableiten lässt. Im Nahbereich des ehemaligen
Landesbehördenhauses gibt es keinen Spielplatz.
6. Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden im weiteren Verfahren Anforderungen und
Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung,
solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung, nachhaltiges Bauen) und
Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung)
formuliert, die einen Beitrag zur Zielerreichung leisten.
Ersteinschätzung zur klimatischen Situation: Die Planungshinweiskarte der
Stadt Bonn beschreibt für den Planungsraum derzeit eine weniger günstige
bioklimatische Situation. Aufgrund des sich weiter intensivierenden
Klimawandels wird sich die Situation künftig weiter verschlechtern. Im Zuge der
Neuentwicklung des Planungsraumes ergeben sich jedoch umfangreiche
Möglichkeiten, um Maßnahmen zur Klimaanpassung zu ergreifen, damit die
stadtklimatische Situation sich nicht verschlechtert und darüber hinaus eine
gegenüber künftigen Anforderungen resilientere Situation zu schaffen. Die
Bestandsgebäude sind nicht begrünt, zudem weisen die nicht bebauten
Teilflächen mitunter sehr hohe Versiegelungsgrade auf. Daher kann
insbesondere durch die Begrünung von Gebäuden und baulichen Anlagen,
Entsiegelung von Flächen und eine qualitätsvolle Gestaltung von Grün- und
Freianlagen mit hohem Verschattungsanteil eine Verbesserung im Planzustand
erreicht werden. Zudem kann durch eine optimierte Ausrichtung der Neubauten
im Vergleich zum Bestand zu einer verbesserten Durchlüftung des Areals
beigetragen werden.
Die Möglichkeiten von Dach- und Fassadenbegrünungen sollen berücksichtigt
werden. Fassaden sollen darüber hinaus wie auch beim aktuellen Bestandsbau
über hohe Albedowerte verfügen. Zudem sollte geprüft werden, inwieweit
Wasserflächen vorgesehen werden können, um durch Verdunstungskühlung
einen weiteren Beitrag zur Reduktion von sommerlicher Wärmebelastung zu
leisten.
7. Mobilität und Erschließung
Das Nutzungskonzept muss sich an den verkehrlichen Leitgedanken der
Rahmenplanung Bundesviertel orientieren. In diesem Zusammenhang istSeite 5 von 6
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insbesondere der Anteil des motorisierten Individualverkehrs an den vom
Vorhaben erzeugten Quell-und Zielverkehren zu Gunsten des
Umweltverbundes und anderer alternativer Mobilitätsangebote gering zu halten.
Das muss sich auch am Umgang mit dem ruhenden Verkehr widerspiegeln.
Kfz-Stellplätze sind entsprechend auf ein notwendiges Mindestmaß zu
begrenzen. Dafür sind größere Flächen/Bereiche für Fahrradabstellplätze in
radverkehrsgünstiger Lage vorzuhalten. An geeigneter und zentraler Stelle ist
zudem eine Mobilitätsstation einzuplanen. Die Erschließung des Grundstückes
für den Fußgängerverkehr sollte sich insbesondere an der Lage der
Stadtbahnhaltestelle „Olof-Palme- Allee“ und an den fußläufigen Anbindungen
im Umfeld (z.B. Bahnüberweg auf Höhe des Südfriedhofes) orientieren. Die
Radverkehrserschließung muss den bahnparallelen Radweg und die
Radinfrastruktur an der B9 berücksichtigen. Die interne Erschließung des
Grundstückes per Rad und zu Fuß sollte für die Allgemeinheit nutzbar sein und
direkte Wegeverbindungen parallel zur Autobahn ermöglichen. Die Kfz-
Erschließung kann nur über die Nahum-Goldmann-Allee und/oder Olof-Palme-
Allee erfolgen. Eine Zuwegung an die B9 wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Nutzungskonzept ist die Abwicklung des Anlieferverkehrs auf Privatflächen
einzuplanen bzw. darzustellen.
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 09:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de