220587 · Mitteilungsvorlage
Präsentation des Nutzungskonzeptes für das Landesbehördenhaus
Kerndaten
- Nummer
- 220587
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220587 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Präsentation des Nutzungskonzeptes für das Landesbehördenhaus Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 06.04.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 07.04.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 26.04.2022 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 04.05.2022 Kenntnisnahme Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 17.05.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Kenntnisnahme Schulausschuss 12.05.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Im September 2020 beauftragte der Rat die Verwaltung, bis Ende des Jahres 2020 für das Areal des ehemaligen Landesbehördenhauses unter Hinzuziehung eines externen Planungsbüros und unter Berücksichtigung der Rahmenplanung Bundesviertel ein Nutzungskonzept zu erarbeiten und der Kommunalpolitik vorzulegen (Ds.-Nr. 201543). Die Verwaltung hat bis Frühjahr 2021 Nutzungsideen als Grundlage für eine Ausschreibung erarbeitet. Im Dezember 2021 hat die Verwaltung das Büro Cityförster, das bereits die Rahmenplanung Bundesviertel realisiert hat, mit der Erstellung eines Nutzungskonzeptes beauftragt. Das Nutzungskonzept, das intensiv zwischen dem Büro Cityförster und der Verwaltung abgestimmt wurde, wird Anfang April 2022 vorliegen. In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen am 06.04.2022 wird das Büro Cityförster das Nutzungskonzept vorstellen. Da die Abstimmung des Konzeptes noch bis Ende März in Anspruch nehmen wird, wird die Präsentation Anfang April nachgereicht. Ausgangspunkt für die Beauftragung waren und sind folgende NutzungsideenSeite 1 von 6 Seite 2 und Rahmenbedingungen: Es soll ein lebendiges, gemischtes Quartier mit unterschiedlichen Nutzungen auf Basis der Rahmenplanung des Bundesviertels und der Nutzungsideen der Stadt Bonn realisiert werden. Auf dem Areal sollen Wohnungsbau, unter anderem mit gefördertem Wohnen, Flächen für die Stadtverwaltung, eine Schule, eine Kindertagesstätte, überregional bedeutsame Einrichtungen, Platz für Handel und Gastronomie sowie Frei- und Grünflächen entstehen. Der verkehrliche Leitgedanke der Rahmenplanung Bundesviertel bildet ebenfalls ein wichtiges Element. Der Standort des ehemaligen Landesbehördenhauses ist in der Rahmenplanung als ein Schlüsselprojekt definiert, dessen Neustrukturierung strukturell, programmatisch und verkehrlich wesentlich zur Erreichung der definierten Entwicklungsziele beitragen kann. Der in der Rahmenplanung als „Labor“ bezeichnete Standort kann wegen der zentralen räumlichen Lage, seiner Größe und einer möglichen zeitnahen Umsetzung impulsgebend für die veränderten Zielsetzungen für das Bundesviertel sein. Die Rahmenplanung sieht für das Grundstück eine mögliche BGF von rund 140.000 m² vor. Im Hochhauskonzept wird der Standort wegen seiner Lage an großen und übergeordneten Verkehrsachsen, der fußläufigen Erreichbarkeit von Stationen des schienengebundenen Personennahverkehrs und seiner übergeordneten Strahlkraft, als Standort für zwei mögliche Hochpunkte der Kategorie 1 (100 - 120 m Höhe) und der Kategorie 3 (40 m Höhe) als geeignet eingestuft. Ein Hochhaus der Kategorie 3 an der Nahum-Goldmann-Allee sowie ein Hochhaus der Kategorie 1 an der Friedrich-Ebert-Allee / BAB 562 sollen nach der Rahmenplanung das südliche Entree in das Bundesviertel prägen. Die Rahmenplanung definiert auch die Höhenspannen für das Gesamtareal. Auf Basis der Gespräche, die zwischen dem Land NRW und der Stadt Bonn geführt wurden, bildet dabei den Schwerpunkt der Bereich Wohnen mit ca. 60% bezogen auf die Gesamtgrundstücksfläche. Auf die kommunale Nutzung entfallen ca. 30% der Gesamtgrundstücksfläche und die verbleibenden ca. 10% entfallen auf die übrigen o.g. Nutzungen. Im Folgenden werden die Nutzungsideen beschrieben. 1. Wohnungsbau Rund 60% des Areals sollen zur Errichtung von Wohnraum, davon 50- 60% öffentlich geförderter Geschosswohnungsbau, genutzt werden. 2. Kommunale Nutzung a. Stadtverwaltung/Technisches Rathaus Auf einer Teilfläche des Areals sollen Büroimmobilien zur langfristigen kommunalen Nutzung als Ersatzfläche für das Stadthaus (sowie für Nutzungen im Landesinteresse, siehe 3.) errichtet werden. Die notwendigen Grundlagenplanungen zu einer möglichen zukünftigen Unterbringung der Stadtverwaltung werden parallel erarbeitet. Hier kommt eine Fläche für max. 1.500 Mitarbeitende in Frage. b. SchuleSeite 2 von 6 Seite 3 Für den Fall einer entsprechenden Entwicklung der Schülerzahlen im Schulbezugsraum bzw. Schuleinzugsbereich wird eine dreizügige Grundschule geplant. Bei der Planung werden Flächen für eine Schule (inkl. OGS), Mensa, Turnhalle und Schulhof berücksichtigt. c. Kindertagesstätte Es wird eine dreigruppige Kindertagesstätte am Standort Landesbehördenhaus geplant. Der Umfang des Bedarfs ist abhängig von der Anzahl der familiengeeigneten Wohneinheiten und dem Realisierungszeitraum der Maßnahme. Sollte eine Verlagerung der Stadthausarbeitsplätze geplant sein, müssen darüber hinaus Ersatzflächen für die bestehende zweigruppige Kindertagesstätte des Stadthauses eingeplant werden. 3. Weitere Nutzungen im Landesinteresse: überregional bedeutsame Einrichtungen Die Ansiedlung von überregional bedeutsamen innovativen Zentren (z.B. im Bereich der Cybersicherheit oder der Nachhaltigkeit) sowie von kulturellen bzw. sozialen Einrichtungen ist wünschenswert. a. Campus für internationale Nichtregierungsorganisationen Die weitere Stärkung Bonns als deutscher Standort der Vereinten Nationen und internationaler Einrichtungen ist ein Kernanliegen der Stadt und auch im Leitbild „Bundesstadt Bonn - Kompetenzzentrum für Deutschland“ der Region Bonn / Rhein-Sieg / Ahrweiler / Neuwied für die Verhandlungen mit dem Bund zum „Bonn-Vertrag“ hinterlegt. Vor diesem Hintergrund bemüht sich die Stadt Bonn - neben der Unterstützung der Bundesregierung bei der Ansiedlung von UNO- Einrichtungen und weiteren internationalen Organisationen - insbesondere um die Ansiedlung von internationalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Themenfeld „Nachhaltigkeit“ (Umwelt, Klima, Erneuerbare Energien, Zertifizierung etc.). NGOs bilden das zivilgesellschaftliche Pendant zu den in Bonn angesiedelten Einheiten der Vereinten Nationen. Ihre Bedeutung ist in den vergangenen Jahrzehnten aufgrund des wachsenden gesellschaftlichen Engagements in Fragen des Umwelt-/Klimaschutzes und der nachhaltigen Entwicklung enorm gestiegen. NGOs leisten daher einen wichtigen Beitrag zur Stärkung Bonns als Zentrum für globale Zukunftsfragen und als „Sustainability Hub“. Eine wesentliche Voraussetzung für Neuansiedlungen ist die Bereitstellung von Büroflächen in zentraler Lage zu günstigen Konditionen. Die Stadt Bonn ist daher vom Rat beauftragt worden, die Machbarkeit eines „NRO- Campus“ zu prüfen. Hierzu hat die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie vorgelegt. Derzeit finden Gespräche mit potentiellen Interessenten und Förderern (interessierten NGOs, Bundesministerien etc.)statt. Zur Umsetzung des Vorhabens und zur Gewinnung von weiteren Partnern benötigt die Stadt jedoch geeignete Flächen bzw. Immobilien. Das Areal des ehemaligen Landesbehördenhauses wäre auch hierfür ein geeigneter Standort. b. Secure Digital City Bonn mit Innovations- und Bildungszentrum Um die besonderen Potenziale der Region Bonn im Kompetenzfeld Cyber- Sicherheit/Datendienste zu fördern, wurde die Projektidee „Secure Digital City Bonn“ durch den Verein Cyber Security Cluster Bonn entwickelt. Das ProjektSeite 3 von 6 Seite 4 soll aus zwei Bausteinen bestehen: Ein Innovationszentrum als Plattform für kollaborative High-End Forschung von Wissenschaft, Industrie und öffentlichen Institutionen und gleichzeitig auch als neutrale Beratungsplattform für Politik und Gesellschaft. Im Zentrum der Aktivitäten stehen die Entwicklung von anwendungsbezogenen und umsetzungsorientierten Lösungen zur sicheren Gestaltung der Digitalisierung sowie von Strategien, diese Lösungen effektiv in die Fläche zubringen. Ein angeschlossenes Bildungszentrum macht zum anderen digitale Technologien erlebbar und bildet für den sicheren Umgang mit diesen aus. Das Bildungszentrum beherbergt zudem eine „Coding School“, in der das sichere Programmieren von Software den Schwerpunkt bildet. Betrieben werden soll die „Secure Digital City Bonn“ in einer eigens dafür geschaffenen Struktur, in der akademische und wirtschaftliche Interessen sowie die Bedarfe der öffentlichen Hand hinreichende Berücksichtigung finden. c. Deutsches Museum Bonn - Digital World Museum Das Deutsche Museum Bonn, Zweigstelle des größten Technikmuseums weltweit, des Deutschen Museums München, plant mittel- und langfristig den Aufbau eines weltweit einmaligen „Vermittlungs- und Kompetenzzentrums digitale Welten“. In einem umfassenden, ganzheitlichen Ansatz sollen hier aus allen Feldern der digitalen Forschung neueste Technologien und Verfahren gesammelt, das Verständnis und damit der mündige Umgang aber auch vor allem die Konsequenzen der Nutzung einer breiten, insbesondere aber jugendlichen Öffentlichkeit vermittelt werden. Damit bildet das Deutsche Museum im Rahmen eines Pilotprojektes mit Leuchtturmcharakter eine Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft und zugleich eine bidirektionale Dialogplattform für eine breite gesellschaftliche Beteiligung. Nur so können Akzeptanz und Kompetenz vermittelt, gesellschaftlicher Konsens und der ethische Rahmen neu ausdiskutiert und erreicht werden. Die Umsetzung dieser Pläne kann am derzeitigen Ort nicht erfolgen, da sie mindestens eine Verdopplung der Flächen auf 3.500 m² bis zu 5.000 m² erfordert. 4. Handel und Gastronomie Ortsnahe Versorgungseinrichtungen und Gastronomie sollen ebenfalls berücksichtigt werden. 5. Grün- und Aufenthaltsflächen In dem Areal ist den Nutzungen und dem Ziel einer qualifizierten mehrfachen Innenentwicklung entsprechend, ein ausreichend großer Anteil für Grün-und Aufenthaltsflächen zu berücksichtigen. Die Grün- und Freiräume sollen den angrenzenden Nutzungen ein qualitätsvolles Umfeld bieten. Bei der Anlage von hochwertigen Grünflächen und Freiräumen ist neben dem Erhalt von geschützten Alleebäumen, sowie Gehölz- und Baumbestand im Plangebiet, die Vernetzung mit den angrenzenden Grün- und Freiflächen zu ermöglichen. Nicht unterbaute, für Baumpflanzungen geeignete Freiflächen sind ausreichend groß zu dimensionieren.Seite 4 von 6 Seite 5 Zum Schutz der Artenvielfalt finden Maßnahmen zum Vogelschutz vor nachteiligen Effekten durch Glasfassaden sowie zu insektenfreundlicher Beleuchtung Berücksichtigung. Spielflächen In Abhängigkeit von der Größe und Anzahl der Wohneinheiten ist an dem Standort neben den bauordnungsrechtlich vorgesehenen Kleinkindspielflächen auch zu prüfen, ob sich aus dem Bauvorhaben der Bedarf für einen öffentlichen Kinderspielplatz ableiten lässt. Im Nahbereich des ehemaligen Landesbehördenhauses gibt es keinen Spielplatz. 6. Klimaschutz und Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden im weiteren Verfahren Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung, nachhaltiges Bauen) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die einen Beitrag zur Zielerreichung leisten. Ersteinschätzung zur klimatischen Situation: Die Planungshinweiskarte der Stadt Bonn beschreibt für den Planungsraum derzeit eine weniger günstige bioklimatische Situation. Aufgrund des sich weiter intensivierenden Klimawandels wird sich die Situation künftig weiter verschlechtern. Im Zuge der Neuentwicklung des Planungsraumes ergeben sich jedoch umfangreiche Möglichkeiten, um Maßnahmen zur Klimaanpassung zu ergreifen, damit die stadtklimatische Situation sich nicht verschlechtert und darüber hinaus eine gegenüber künftigen Anforderungen resilientere Situation zu schaffen. Die Bestandsgebäude sind nicht begrünt, zudem weisen die nicht bebauten Teilflächen mitunter sehr hohe Versiegelungsgrade auf. Daher kann insbesondere durch die Begrünung von Gebäuden und baulichen Anlagen, Entsiegelung von Flächen und eine qualitätsvolle Gestaltung von Grün- und Freianlagen mit hohem Verschattungsanteil eine Verbesserung im Planzustand erreicht werden. Zudem kann durch eine optimierte Ausrichtung der Neubauten im Vergleich zum Bestand zu einer verbesserten Durchlüftung des Areals beigetragen werden. Die Möglichkeiten von Dach- und Fassadenbegrünungen sollen berücksichtigt werden. Fassaden sollen darüber hinaus wie auch beim aktuellen Bestandsbau über hohe Albedowerte verfügen. Zudem sollte geprüft werden, inwieweit Wasserflächen vorgesehen werden können, um durch Verdunstungskühlung einen weiteren Beitrag zur Reduktion von sommerlicher Wärmebelastung zu leisten. 7. Mobilität und Erschließung Das Nutzungskonzept muss sich an den verkehrlichen Leitgedanken der Rahmenplanung Bundesviertel orientieren. In diesem Zusammenhang istSeite 5 von 6 Seite 6 insbesondere der Anteil des motorisierten Individualverkehrs an den vom Vorhaben erzeugten Quell-und Zielverkehren zu Gunsten des Umweltverbundes und anderer alternativer Mobilitätsangebote gering zu halten. Das muss sich auch am Umgang mit dem ruhenden Verkehr widerspiegeln. Kfz-Stellplätze sind entsprechend auf ein notwendiges Mindestmaß zu begrenzen. Dafür sind größere Flächen/Bereiche für Fahrradabstellplätze in radverkehrsgünstiger Lage vorzuhalten. An geeigneter und zentraler Stelle ist zudem eine Mobilitätsstation einzuplanen. Die Erschließung des Grundstückes für den Fußgängerverkehr sollte sich insbesondere an der Lage der Stadtbahnhaltestelle „Olof-Palme- Allee“ und an den fußläufigen Anbindungen im Umfeld (z.B. Bahnüberweg auf Höhe des Südfriedhofes) orientieren. Die Radverkehrserschließung muss den bahnparallelen Radweg und die Radinfrastruktur an der B9 berücksichtigen. Die interne Erschließung des Grundstückes per Rad und zu Fuß sollte für die Allgemeinheit nutzbar sein und direkte Wegeverbindungen parallel zur Autobahn ermöglichen. Die Kfz- Erschließung kann nur über die Nahum-Goldmann-Allee und/oder Olof-Palme- Allee erfolgen. Eine Zuwegung an die B9 wird grundsätzlich ausgeschlossen. Im Nutzungskonzept ist die Abwicklung des Anlieferverkehrs auf Privatflächen einzuplanen bzw. darzustellen. Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de