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220579 · Beschlussvorlage

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6823-1 "Siegburger Straße" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost zwischen Röhfeldstraße, Am Langen Graben, Siegburger Straße und A 59

Nummer
220579
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.03.2024
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220579
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die
Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 6823-1 "Siegburger Straße"
im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost zwischen
Röhfeldstraße, Am Langen Graben, Siegburger
Straße und A 59
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
18.08.2022 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 31.08.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6823-1 "Siegburger
Straße" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost zwischen
Röhfeldstraße, Am Langen Graben, Siegburger Straße und A 59 ist die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Zudem
erfolgt ein Aushang der Planunterlagen auch in der
Bezirksverwaltungsstelle Beuel. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu
geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist
eine Bürgerversammlung bzw. ein adäquates Beteiligungsformat
durchzuführen, das der pandemiebedingten Situation angepasst ist.
Begründung
Plangebiet
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6823-1
„Siegburger Straße“ umfasst eine Fläche von rund 15.600 m² und grenzt im
Norden an die Siegburger Straße, im Osten an die Autobahn A 59, im SüdenSeite 1 von 19
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an die Röhfeldstraße bzw. die Grundstücksgrenzen der anliegenden
Wohnbebauung sowie im Westen an die vorhandene Wohnbebauung entlang
der Straße Am Langen Graben (siehe anliegender Lageplan).
Das Plangebiet ist derzeit im Wesentlichen durch eine unversiegelte
Wiesenfläche gekennzeichnet, welche gelegentlich intensiv als
Veranstaltungsfläche genutzt wird. Das Plangebiet wird entlang der Siegburger
Straße durch eine geschützte Allee begrenzt.
Die Umgebung des Vorhabenstandortes ist durch überwiegend
zweigeschossige Wohnbebauung entlang der Straßen Röhfeldstraße und Am
Langen Graben geprägt sowie durch das nördlich der Siegburger Straße
befindliche kleine Nahversorgungszentrum.
Planungsanlass
Gemäß des am 11.10.2018 gefassten Zielbeschlusses (DS-Nr. 1812136)
wurde durch die Vorhabenträgerin Ten Brinke Group in Abstimmung mit der
Verwaltung ein Planungskonzept erarbeitet. Diese Planung, zu welcher ein
städtebaulicher und hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt
wurde, sah die Errichtung einer großflächigen Einzelhandelsnutzung
(Vollsortimenter) samt zugehöriger oberirdischer Stellplätze sowie
Wohnungsbau und Büronutzungen vor (vgl. DS-Nr. 201454).
Gemäß den Maßgaben des Änderungsantrages DS-Nr. 201454-02 AA wurde
das nun vorliegende städtebauliche Konzept mit geänderter Zielsetzung neu
erarbeitet.
Planungsvorgaben
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg,
ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen.Die
Planung entspricht damit den Zielen der Raumordnung.
Der Flächennutzungsplan der Bundestadt Bonn stellt für das Plangebiet im
westlichen Teil Wohnbauflächen und im östlichen Teil Grünflächen dar.
Das Plangebiet ist nahezu vollständig im Außenbereich gelegen und es besteht
kein geltendes Planungsrecht.
Planungskonzept
Das neue Planungskonzept sieht die Entwicklung eines gemischt genutzten,
attraktiven Quartiers mit einem zentralen Quartiersplatz vor.
Ziel der Planung ist eine verdichtete, die umgebende Bausubstanz zum Teil
erheblich übersteigende, aber städtebaulich angemessene Bebauung bei einer
möglichst geringen Flächenversiegelung, einer gleichzeitig hohen
städtebaulichen Qualität, die Schaffung von Aufenthaltsqualitäten im Quartier,Seite 2 von 19
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nachhaltigem Umgang mit anfallendem Regen, einem Beitrag zum Mikroklima
und die Förderung von alternativen Mobilitätsangeboten. Damit entspricht es
den Maßgaben der mehrfachen Innentwicklung.
Westlich des Quartiersplatzes ist eine vier bis fünfgeschossige Wohnbebauung
mit 80-90 Wohneinheiten und einem kleinteiligen Besatz an gewerblichen
Nutzungen in der Erdgeschosszone geplant. Zudem sollen Voraussetzungen
für die Realisierung von Wohnkonzepten für Senioren und/oder zum
Mehrgenerationenwohnen geschaffen werden. Östlich des Platzes und zur
Autobahn hin orientiert sollen zwei fünfgeschossige gewerblich genutzte
Gebäude mit überwiegend Büroflächen in den Obergeschossen sowie Flächen
für eine gastronomische Nutzung oder Dienstleistungsangebote im
Erdgeschoss entstehen. Die Ansiedlung eines Betriebs des
Lebensmitteleinzelhandels ist im aktuellen Konzept nicht vorgesehen.
Die Zufahrt erfolgt von der Siegburger Straße über eine öffentliche Stichstraße
mittig in das Gebiet. Die öffentliche Verkehrsfläche reicht dabei nur bis zu den
Tiefgaragenzufahrten sowie zum Quartiersplatz. Alle anschließenden Flächen
sollen in privatem Eigentum verbleiben. Die Zugänglichkeit des
Quartiersplatzes wird über Geh-, Fahr- und ggf. Leitungsrechte gesichert. Der
Stellplatzbedarf für die Wohnbebauung sowie für die gewerblichen Nutzungen
soll vollständig über Tiefgaragenstellplätze gedeckt werden. Ausreichend
Fahrradabstellanlagen werden in den Tiefgaragen sowie zugeordnet zu den
einzelnen Gebäudeeingängen angelegt. Das Mobilitätskonzept wird zur
notwendigen Anzahl der Stellplätze und alternativer Mobilitätsangebote
Aussagen liefern.
Die im Osten an die geplante Bebauung anschließende, öffentlich zugängliche
private Grünfläche wird von Bebauung freigehalten. Die Grünfläche soll auch
zur Versickerung des Niederschlagswassers und als ökologische
Ausgleichsfläche genutzt werden.
Unter Anwendung der Regelungen des Bonner Baulandmodells und gemäß
einer bereits 2019 getroffenen Planungsvereinbarung zwischen dem
Vorhabenträger und der Bundesstadt Bonn sowie dem für das Vorhaben
bereits vorliegenden Zielbeschluss sind mindestens 40% der geplanten
Wohnbaufläche im geförderten Wohnungsbau zu errichten.
Planverfahren
Der Bebauungsplan Nr. 6823-1 soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan
nach § 12 BauGB im Vollverfahren aufgestellt werden. Die notwendige
Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren im Wege der
Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
Im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens im Vollverfahren gem. § 2 Abs. 4
BauGB werden mögliche Eingriffe, welche aufgrund der Aufstellung des
Bebauungsplanes zu erwarten sind, ermittelt und bewertet und durch geeignete
Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat die
Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Entwicklung imSeite 3 von 19
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Plangebiet zu informieren und sich zu den Planungsabsichten zu äußern.
Die Abgrenzung des Plangebietes sowie der Plan zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung sind als Anlage beigefügt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
1. Plangebiet und Umgebung
Die Vorhabenträgerin Ten Brinke plant in Abstimmung mit der Bundesstadt
Bonn an der Siegburger Straße im Ortsteil Beuel-Ost die Entwicklung eines
gemischt genutzten Quartiers, welches der Wohnnutzung sowie zur
Unterbringung verschiedener gewerblicher Nutzungen mit Schwerpunkt im
Bürobereich dienen soll. Im Zentrum der Neubebauung soll ein autofreier,
begrünter Quartiersplatz mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen, welcher zur
Ausbildung eines belebten und attraktiven Standortes beitragen soll.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6823-1,
Siegburger Straße, liegt im Ortsteil Beuel-Ost an der Schnittstelle zu den
Ortsteilen Pützchen / Bechlinghoven und Vilich sowie in unmittelbarer Nähe zur
Autobahn A 59.
Das Plangebiet grenzt im Norden an die Siegburger Straße, im Osten an die
Autobahn A 59, im Süden und Westen an die bestehende Wohnbebauung
entlang der Straßen Röhfeldstraße und Am Langen Graben. Das nahezu
vollständig im Außenbereich gelegene Plangebiet ist derzeit im Wesentlichen
durch eine Wiesenfläche, welche gelegentlich intensiv als Veranstaltungsfläche
genutzt wird, sowie eine straßenbegleitende und das Plangebiet begrenzende
Baumreihe (großkronige Platanen) entlang der Siegburger Straße (L 83)
gekennzeichnet. Am westlichen Rand des Plangebietes befinden sich mehrere
Schuppen und Lauben einer ehemaligen und im Bestand teilweise verwilderten
Kleingartenanlage sowie weiterer Baum- und Gehölzbestand, der
artenschutzrechtlich relevant sein kann.
Nördlich an das Plangebiet angrenzend, im Kreuzungsbereich Siegburger
Straße / Maria-Montessori-Allee, befindet sich ein Nahversorgungszentrum.
Das Plangebiet liegt im Umgriff dieses Nahversorgungszentrums, welches
gemäß dem vom Rat beschlossenen Einzelhandel- und Zentrenkonzept der
Bundesstand Bonn (BEZK 2012) der Kategorie D zuzuordnen ist. Das D-
Zentrum zeichnet sich durch reine Nahversorgungsangebote mit überwiegend
kleinteiligem Einzelhandel aus. Im heutigen Zentrum befinden sich im
Erdgeschoss ein Lebensmittelmarkt, Dienstleistungsangebote, eine Bäckerei
und Gastronomie. In den Obergeschossen befinden sich überwiegend
Wohnungen, mehrere Praxen sowie vereinzelt weitere
Dienstleistungsangebote.
Durch die Errichtung ergänzender gewerblicher Nutzungen bzw. das
Anknüpfen der Planung an das bestehende Nahversorgungszentrum soll
dieses gestärkt werden.
Die weitere Umgebung um den Vorhabenstandort ist durch Wohnnutzung
geprägt und bietet verschiedene infrastrukturelle Angebote (Nahversorgung,Seite 4 von 19
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Schule, Kindergärten, Freizeitflächen etc.).
Die Gebietsgröße beträgt ca. 1,6 ha und umfasst in der Gemarkung Beuel Flur
59 die Flurstücke 306, 165, 24, 23, 471, 474 und 419.
2. Anlass und Ziel der Planung
Das vorrangige Ziel der Planung ist die Entwicklung eines gemischt genutzten
und weitestgehend autofreien Quartiers. Mit der Errichtung von Wohnbebauung
soll ein Beitrag zum dringend benötigten Wohnraumbedarf in der Stadt Bonn
geleistet werden. Durch die Ergänzung gewerblicher Nutzungen im Plangebiet
soll die direkte Umgebung und der Ortsteil Bonn Beuel-Ost funktional
aufgewertet werden. Durch die Neubebauung soll ein Bezug zum Bestand am
Kreuzungsbereich Siegburger Straße / Maria-Montessori-Allee entstehen,
durch den die vorhandenen gewerblichen Einrichtungen zukünftig gestärkt
werden. Ziel ist es, mit den das Wohnen im Plangebiet ergänzenden
Nutzungen, wie z.B. Gastronomie, Büros oder Gewerbe und Dienstleistungen,
eine attraktive Stadteingangssituation zu schaffen und durch die
Nutzungsmischung im Plangebiet selbst sowie in der Verzahnung mit dem
Umfeld einen zukunftsfähigen Standort mit einem lebendigen Quartiersplatz zu
entwickeln.
Die ursprüngliche Planung, zu welcher ein städtebaulicher und hochbaulicher
Realisierungswettbewerb durchgeführt wurde, sah die Errichtung einer
großflächigen Einzelhandelsnutzung (Vollsortimenter) samt zugehöriger
oberirdischer Stellplätze sowie Wohnungsbau und Büronutzungen vor (vgl. DS-
Nr. 201454). In Vorabstimmungen fand die geplante Einzelhandelsnutzung mit
der dazugehörigen großflächigen, oberirdischen Stellplatzanlage allerdings
nicht die erforderliche Zustimmung der politischen Vertreter*innen der
Bundesstadt Bonn. Gemäß den Maßgaben des Änderungsantrages (DS-Nr.
201454-02 AA) wurde das nun vorliegende städtebauliche Konzept mit
geänderter Zielsetzung neu erarbeitet.
Zur Umsetzung der städtebaulichen Planung ist die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich. Die Herausforderung des Projektes besteht
darin, eine verträgliche Nutzungsmischung zwischen Wohnen sowie
gewerblichen Nutzungen sowie eine verdichtete, aber städtebaulich
angemessene Bebauung bei einer möglichst geringen Flächenversiegelung zu
erreichen und gleichzeitig eine hohe städtebauliche Qualität sowie
Aufenthaltsqualität im Quartier zu schaffen.
3. Bestehendes Planungsrecht
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Bonn/Rhein-Sieg aus dem Jahre 2004 weist für das Plangebiet einen
allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. Auch der aktuelle Entwurf für die
Neuaufstellung des Regionalplans Köln (Stand November 2021) weist für das
Plangebiet einen ASB aus. Direkt angrenzend befindet sich im Osten die
Anschlussstelle A 59 BN-Pützchen. Ein Teil des Plangebietes liegt innerhalb
der 40 m-Anbauverbotszone entlang der Autobahn, welche grundsätzlich vonSeite 5 von 19
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Bebauung, zumindest aber von betriebsnotwendigen Einrichtungen,
freizuhalten ist.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Bundestadt Bonn stellt für das
Untersuchungsgebiet verschiedene Nutzungen dar. Im westlichen Teil werden
Wohnbauflächen und im östlichen Teil Grünflächen dargestellt. Die
beabsichtigte wohnbauliche Entwicklung lässt sich lediglich im nordwestlichen
Bereich des Plangebietes aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans für
Wohnbauflächen entwickeln. Die Realisierung des Quartiersplatzes sowie der
beiden hin zur Autobahn ausgerichteten Baublöcke setzen eine Änderung der
Darstellungen des Flächennutzungsplans voraus.
Das im Außenbereich gelegene Plangebiet liegt weder im Geltungsbereich
eines rechtskräftigen noch eines im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes.
Der aufzustellende Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan
nach § 12 BauGB im Vollverfahren aufgestellt werden. Die Änderung des
Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Im Rahmen des
Planaufstellungsverfahrens als Vollverfahren werden mögliche Eingriffe, welche
aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, ermittelt und
bewertet und durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.
4. Planung
4.1 Städtebauliches Konzept
Das aktuelle städtebauliche Konzept sieht drei polygonale Baukörper vor,
welche um einen zentralen Quartiersplatz angeordnet sind. Die Erschließung
des Plangebietes soll über die Siegburger Straße gegenüber der Einmündung
in die Maria-Montessori-Allee erfolgen. Eine öffentliche Stichstraße im
Plangebiet soll als Shared Space (Mischverkehrsfläche) die westlich gelegene
Wohnnutzung sowie die östlich gelegenen gewerblichen Nutzungen verknüpfen
und findet mit dem zentral gelegenen, möglichst gering versiegelten
Quartiersplatz einen räumlichen Abschluss.
Der Bedarf an Parkplätzen für Anwohner, Mitarbeitende der gewerblichen
Nutzungen sowie Besucher soll durch Tiefgaragenstellplätze unter den
Gebäuden gedeckt werden. Die Tiefgaragen sind insbesondere mit Blick auf
die Besucher entsprechend zu konzipieren. Die entsprechenden
Tiefgaragenzufahrten sind im Norden des Plangebietes, nahe der Einmündung
zur Siegburger Straße vorgesehen. Eine oberirdische Unterbringung von
Parkplätzen ist nicht vorgesehen.
Aus städtebaulichen sowie stadtgestalterischen Gründen nimmt die
Gebäudehöhe ausgehend von den fünfgeschossigen Gebäuden entlang der
Quartiersmitte hin zu den Randbereichen des Quartiers ab, übersteigt die
vornehmlich zweigeschossige Umgebungsbebauung z.T. jedoch deutlich.
Durch die Einhaltung entsprechender Grenzabstände wird jedoch auf die
niedrigere Bestandsbebauung reagiert.
Zur Autobahn hin orientiert, sollen zwei maximal fünfgeschossige Baukörper in
offener Bauweise und vogelschlagvermeidender Gestaltung entstehen, in
welchen verschiedene gewerbliche Nutzungen untergebracht werden sollen.Seite 6 von 19
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Aufgrund möglichst flexibler Grundrissgestaltungen und Raumgrößen werden
für die Erdgeschosse der beiden Baukörper nach dem aktuellen Planungsstand
beispielsweise die Ansiedlung von gastronomischen Nutzungen, eines
Fitnessstudios, eines Co-Working-Spaces oder einer sozialen Nutzung (z.B.
Mehrgenerationen-Treffpunkt) vorgesehen. Die Ansiedlung eines filialisierten
Betriebs des Lebensmitteleinzelhandels ist kein Ziel der Planung, da ein
wirtschaftlicher Betrieb bei einer Verkaufsfläche von weniger als 800 m²
(Grenze zum großflächigen Einzelhandel) nicht gesehen wird. In den
Obergeschossen sind Büros, Praxen oder andere Dienstleistungen
beabsichtigt. Für den nördlicheren Baukörper soll dabei die Bauform eines
Riegels aufgegriffen werden, mit einer rund 3.800 m² umfassenden Brutto-
Grundfläche (BGF). Der südlichere und L-förmige Baukörper verfügt nach
aktuellem Planungsstand über eine BGF von rund 4.100 m². Der den
Quartiersplatz südöstlich begrenzende Baukörper ist von fünf auf drei
Vollgeschosse abgestaffelt, um sich an die Bestandsbebauung im Umfeld
anzupassen. Die Bebauung erfolgt entlang einer Baugrenze, die sich an der
Verlängerung der östlichen Bebauung der Maria-Montessori-Allee orientiert. Die
östlich der Bebauung gelegene und zur Autobahn hin orientierte Freifläche wird
grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden.
Der vier- bis fünfgeschossige und nach Westen hin geöffnete Baublock im
Nordwesten des Plangebietes soll hingegen größtenteils zum Wohnen dienen.
Lediglich im zur Erschließungsstraße hin orientierten Teilbereich des
Erdgeschosses sind zum aktuellen Stand der Planung verschiedene kleinteilige
Mischnutzungen vorgesehen. Das Gebäude bildet einen von der Siegburger
Straße sowie der Erschließungsachse des Quartiers abgeschirmten Innenhof
aus. Dieser bietet als geschützter Außenraum attraktive Freiflächen für die
Wohnungen und stellt zudem eine gute Belichtung der geplanten
Wohneinheiten sicher. Für das Wohngebäude im Nordwesten des Plangebietes
wird die Schaffung von 70 bis 80 Wohneinheiten auf einer BGF von rund 7.400
Quadratmetern vorgesehen. Unter Anwendung der Regelungen des Bonner
Baulandmodells und gemäß einer bereits 2019 getroffenen
Planungsvereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und der Bundesstadt
Bonn sowie einer bereits vorliegenden verfahrensleitenden Beschlussfassung
sind hiervon mindestens 40% im geförderten Wohnungsbau zu errichten.
Zudem sollen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohnkonzepten für
Senioren und/oder zum Mehrgenerationenwohnen geschaffen werden.
Die im Osten an die geplante Bebauung anschließende Grünfläche,
einschließlich der überlagernden Anbauverbotszone der A 59, wird als solche
erhalten, weiterentwickelt und aufgewertet werden. Die Grünfläche soll der
Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers dienen und sollte zum
ökologischen Ausgleich sinnvoll aufgewertet werden.
4.2 Erschließung / Ruhender Verkehr
Äußere Erschließung
Die innerstädtische und überörtliche Anbindung des Plangebiets erfolgt über
die Siegburger Straße (L 83). Das Plangebiet liegt außerhalb der festgelegten
Ortsdurchfahrt. Im Zuge der Neubebauung des Plangebietes wird beabsichtigt,
den bestehenden dreiarmigen Knotenpunkt Siegburger Straße / Maria-Seite 7 von 19
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Montessori-Allee zu einem unsignalisierten, vierarmigen Knotenpunkt
auszubauen. Aufgrund der Klassifizierung der Siegburger Straße als
Landesstraße bedarf es hierzu noch einer Abstimmung mit Straßen.NRW. Als
Folge der durch die Planung voraussichtlich hervorgerufenen erhöhten
Fußgängerfrequentierung zwischen dem Plangebiet sowie dem bestehenden
Nahversorgungszentrum werden zwei Fußgängerüberwege zur Querung der
Siegburger Straße im Bereich der Kreuzung vorgesehen. Auch hierzu bedarf es
noch einer Klärung mit Straßen.NRW.
Unbeschadet der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger bedarf es für
die Anpassungsarbeiten für die Verkehrserschließung einer
Kreuzungsvereinbarung (Planung, Baudurchführung, Unterhaltung,
Kostenteilung, Ablösung usw.) zwischen der Bundesstadt Bonn und
Straßen.NRW.
Von der Siegburger Straße ausgehend in Richtung Osten befindet sich in
unmittelbarer Nähe die Auffahrt 42 Bonn-Pützchen auf die Autobahn A 59. In
Richtung Norden führt die Autobahn zum Köln Bonn Airport, im Süden zum
Kreuz Bonn-Ost. Die Autobahn GmbH plant auf der A59 zwischen der
Anschlussstelle Bonn-Vilich und dem Autobahnkreuz Bonn-Ost eine neue
Anschlussstelle Bonn-Maarstraße. Nach Herstellung dieser neuen
Anschlussstelle soll die Anschlussstelle Bonn-Pützchen entfallen.
Im öffentlichen Nahverkehr besteht über die nördlich an das Plangebiet
angrenzende Bushaltestelle Maria-Montessori-Allee, welche sich in fußläufiger
Erreichbarkeit (100m Radius) befindet, eine gute, direkte Verbindung zum
Beueler Zentrum und der Bonner Innenstadt. Die Buslinie 529 verkehrt im 30-
Minuten Takt zwischen dem Bonner Hauptbahnhof und dem Bahnhof Hennef
(Rhein-Sieg-Kreis). Die Buslinie 529 verkehrt im 20-Minutentakt zwischen dem
Beueler Zentrum sowie dem Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven.
Für den Radverkehr besteht über die Siegburger Straße eine Hauptroute zur
Erreichung der umliegenden Ortsteile. Ebenso bildet die Siegburger Straße
einen Anschluss zum Radweg Bröltalbahnweg, der eine sichere Wegeführung
abseits des Autoverkehrs darstellt und eine Anbindung Richtung Beueler
Zentrum und zum Naherholungsbereich am Rheinufer bietet.
Innere Erschließung
Die Zufahrt zum Plangebiet wird zukünftig mittig in das Gebiet über die
auszubauende Kreuzung an der Siegburger Straße / Maria Montessori-Allee
erfolgen. Die geplante Zufahrt ist dabei als öffentliche Stichstraße bis zum
Quartiersplatz vorgesehen.
Der Autoverkehr soll möglichst direkt im Anschluss an die
Quartierserschließung in die jeweiligen Tiefgaragen abgeleitet werden, sodass
sich das übrige Plangebiet als weitestgehend autofrei darstellt. Die Zufahrt und
Wendemöglichkeiten für Liefer- oder Müllfahrzeuge sowie Löschfahrzeuge der
Feuerwehr zu den einzelnen Baublöcken muss allerdings über den
Quartiersplatz sichergestellt werden. Dies wird auf den privaten Flächen (z.B.
Quartiersplatz) durch Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sichergestellt.
Ruhender VerkehrSeite 8 von 19
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Der Stellplatzbedarf für Anwohner sowie für die gewerblichen Nutzungen im
Quartier soll vollständig über eine zusammenhängende oder zwei räumlich
getrennte Tiefgarage(n) gedeckt werden. Einzelne Stellplätze für Menschen mit
Behinderung und für Anlieferungen sollen im Zufahrtsbereich ermöglicht
werden.
Ausreichend Fahrradabstellanlagen werden in den Tiefgaragen sowie
zugeordnet zu den einzelnen Gebäudeeingängen angelegt, um Alternativen
zum motorisierten Individualverkehr möglichst zu fördern. Zur Konkretisierung
der Maßnahmen wird im weiteren Verfahren ein Mobilitätskonzept erarbeitet,
dessen Umsetzung mithilfe eines städtebaulichen Vertrags abgesichert werden
soll.
4.3 Freiraumkonzept
Das Integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn, Stand 2012, trifft für
Teilbereiche des dargestellten Planvorhabens den Planungshinweis „lineare
Umfeldverbesserung als Grünverbindung“. Dies ist im Bebauungsplanverfahren
abwägungsrelevant. Die Aspekte Freiraumplanung und Klimaanpassung
werden im Sinne des Prinzips einer mehrfachen Innentwicklung im weiteren
Verfahren Berücksichtigung finden. Mit der baulichen Nachverdichtung wird
gleichzeitig eine intensive Begrünung, gestalterische Aufwertung sowie ein
nachhaltiges Mobilitätsangebot einhergehen.
Im Rahmen des weiteren Planverfahrens wird ein Frei- und
Grünraumkonzept erarbeitet, welches die Gestaltung des Quartiersplatzes
sowie der Grünflächen im Osten des Plangebietes konkretisiert. Das Ziel
hierbei ist es, eine möglichst hohe Aufenthaltsqualität im Plangebiet für
Anwohner sowie die künftigen Nutzer zu schaffen, ausreichende Spielangebote
auf den Freiflächen sicherzustellen und durch Baum- und Gehölzpflanzungen
sowie eine klima- und wassersensible Gestaltung die negativen ökologischen
und klimatischen Wirkungen der geplanten Bebauung zu mindern und
auszugleichen. Des Weiteren soll das Niederschlagswasser im Plangebiet
versickert werden. Die notwendigen Ersatzpflanzungen für die Entfernung von
satzungsgeschütztem Baumbestand sollen, gem. Baumschutzsatzung der
Stadt Bonn, im Plangebiet realisiert werden. Die verfügbaren und nicht durch
Gebäudetechnik in Anspruch genommenen Dachflächen der Neubauten,
werden mindestens extensiv begrünt.
4.4 Energiekonzept
Die Stadt Bonn hat vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ehrgeizige Ziele
zur Minderung der CO2–Emissionen formuliert. 2019 wurde das Leitbild zu
Klimaschutz und Klimaanpassung beschlossen, welches bis 2035 die
Klimaneutralität und die weitestgehende Umstellung der Energieversorgung auf
erneuerbare Energien vorsieht. Da ein großer Anteil der Emissionen im
Gebäudebereich verursacht wird, sollen durch besonders energieeffiziente
Neubauten CO2–Emissionen vermieden und somit ein Beitrag zum
Klimaschutz geleistet werden. Im Zuge der Planaufstellung ist gemäß
Beschluss des Hauptausschusses vom 14.11.1995 ein Energiekonzept zuSeite 9 von 19
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erstellen, in welchem verschiedene Energieversorgungsvarianten vergleichend
untersucht und das Potenzial zum Einsatz erneuerbarer Energien geprüft
werden. Gemäß politischer Beschlussfassung DS-Nr. 201454-02 AA wird die
Bebauung mindestens im Energieeffizienzhaus 40-Standard ausgeführt.
Neben Maßnahmen zur Minimierung des Energiebedarfs sollen auch
Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung berücksichtigt werden.
Dabei sind passive bauliche Maßnahmen, wie außenliegender Sonnenschutz,
Vordächer, der Einsatz entsprechender Materialien, Begrünung oder die
solaroptimierte Grundrissgestaltung gegenüber einer aktiven Kühlung zu
bevorzugen. Im Falle einer aktiven Kühlung sollte diese auf der Basis von
regenerativen Energien erfolgen.
Vor dem Hintergrund des Beschlusses zur Solarverpflichtung im Neubau (DS-
Nr. 210919) werden Dach- und Fassadenflächen für Photovoltaik und/oder
Solarthermie genutzt und in Kombination mindestens extensiv begrünt.
4.5 Technische Erschließung
In der Siegburger Straße liegt ein Stauraumkanal DN 1200. Eine ungedrosselte
Einleitung des auf dem Grundstück anfallenden Abwassers (Regen- und
Schmutzwasser) in die öffentliche Abwasseranlage an der Siegburger Straße
ist aus hydraulischen Gründen nicht möglich. Vorhandene Versorgungsanlagen
für Wasser und Gas sind gegeben. Ebenfalls ist für die
Löschwasserbereitstellung der Grundschutz nach DVGW Arbeitsblatt W 405
über Hydranten im öffentlichen Versorgungsnetz mit 48 m³/h für das
Grundstück sichergestellt.
Für die Versorgung des geplanten Gebiets ist ein zusätzlicher Stationsstandort
für eine Netzstation an der Siegburger Straße im Bereich der Maria-Montessori-
Allee erforderlich.
5. Auswirkungen der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren (Vollverfahren).
Somit erfolgen im weiteren Verfahren eine umfassende Umweltprüfung sowie
die Abhandlung der Eingriffsregelung im Rahmen der Erstellung des
landschaftspflegerischen Fachbeitrags. Zur Kompensation der Eingriffe in Natur
und Landschaft durch die Planung, werden geeignete ökologische Maßnahmen
erarbeitet und sind verbindlich umzusetzen. Nachfolgend werden die
voraussichtlichen, dem aktuellen Planungsstand entsprechenden
Auswirkungen der Planung zusammengefasst.
5.1 Verkehr
Die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens werden im Rahmen eines
Verkehrsgutachtens ermittelt und geprüft. Dabei sind vor allem die
Auswirkungen auf das bestehende Verkehrsnetz, die Beurteilung der beidenSeite 10 von 19
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angrenzend befindlichen Lichtsignalanlagen und die Anzahl der notwendigen
Stellplätze im Plangebiet zu prüfen.
Eine erste verkehrstechnische Untersuchung der durch das Vorhaben zu
erwartenden Auswirkungen, welche auf einer Verkehrszählung vor Ort aus dem
Jahr 2017 aufbaut, gelangt zu dem Ergebnis, dass im Zuge einer Realisierung
des Vorhabens keine gravierenden negativen Auswirkungen auf den
Verkehrsablauf im umliegenden Straßennetz zu erwarten sind. Eine Errichtung
eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Siegburger Straße / Maria-
Montessori-Allee, wie es in der ursprünglichen Planung aus
Leistungsfähigkeitsgründen vorgesehen war, wird wegen der Neuausrichtung
der Planung nicht mehr als notwendig erachtet. Durch eine einfache Kreuzung
ohne Lichtsignalanlage kann das zusätzliche Verkehrsaufkommen
leistungsfähig abwickelt werden. Als Folge einer zukünftigen Schließung der AS
Pützchen ist gemäß der verkehrstechnischen Untersuchung tendenziell eine
Verbesserung der Situation bzw. eine Abnahme des Verkehrs auf der
Siegburger Straße zu erwarten. Zuzüglich zur verkehrlichen Betrachtung, wird
auch ein Mobilitätskonzept erstellt.
5.2 Schutzgut Mensch
Aufgrund der unmittelbaren Lage des Plangebietes an der A 59 und der
Siegburger Straße ist der Standort durch Luftschadstoffe und Lärmimmissionen
aus dem Straßenverkehr vorbelastet. Hinsichtlich der Luftschadstoffbelastung
kann davon ausgegangen werden, dass eine Überschreitung von Grenzwerten
für Luftschadstoffe (hier: Stickstoffdioxid und Feinstaub) im Planungsraum nicht
auftritt.
Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens wurde seinerzeit bereits eine
schalltechnische Ersteinschätzung erarbeitet, welche die
Verkehrsbelastungssituation im Plangebiet darstellt und Empfehlungen gibt, wie
im Zuge der Planung auf die Geräuschbelastung reagiert werden sollte, um
insbesondere gesunde Wohnverhältnisse im Einflussbereich der Siegburger
Straße gewährleisten zu können. Die schalltechnischen Orientierungswerte für
städtebauliche Planungen werden durch das Beiblatt zur DIN 18005-1
angegeben. Für Mischgebiete (MI) wird demnach die Einhaltung von tagsüber
60 und nachts 50 dB(A) angestrebt. Die Empfehlungen, wie z.B. die
schutzbedürftigen Räume stets auf den lärmabgewandten Gebäudeseiten
einzuplanen, wurden bei der Entwicklung des aktuellen städtebaulichen
Konzepts berücksichtigt.
Die gewerblichen Neubauten im Osten des Plangebietes dienen u.a. als
passiver Schallschutz für die geplante Wohnbebauung und die bestehende
Nachbarbebauung. Im weiteren Verfahren werden sowohl die Erforderlichkeit
zur zusätzlichen Einrichtung von Schallschutzmaßnahmen für die südwestlich
angrenzende Bestandsbebauung als auch die weiteren
schallschutztechnischen Auswirkungen, z.B. durch Gewerbelärm auf die
geplante Wohnnutzung, zur Gewährleistung gesunder Wohn- und
Arbeitsverhältnisse gutachterlich untersucht.Seite 11 von 19
Seite 12
5.3 Schutzgut Boden
Nach den vorliegenden Informationen ist das Plangebiet weder von Altlasten
(Altablagerungen, Altablagerungsverdachtsflächen, Altstandorte,
Verdachtsflächen für Altstandorte) noch von schädlichen Bodenveränderungen
betroffen.
Im Zuge des weiteren Verfahrens wird eine Luftbildauswertung hinsichtlich
eines potentiellen Kampfmittelvorkommens abgefragt werden.
5.4 Schutzgut Wasser
Die Bezirksregierung Köln hat Hochwassergefahren- und -risikokarten für ein
10-jährliches, ein 100-jährliches und ein extremes Hochwasserereignis
herausgegeben (2018/2019). Das Plangebiet liegt demnach außerhalb eines
gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebietes des Rheins oder von
anderen Gewässern, sowie außerhalb einer festgesetzten oder geplanten
Trinkwasserschutzzone. Für den Bereich der Oberflächengewässer bestehen
aus wasserrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben.
Da es sich für die Änderungsfläche um eine Erstbebauung nach dem Stichtag
01.01.1996 handelt, ist entsprechend § 44 des Landeswassergesetzes NRW
bei der Planung die dezentrale Niederschlagwasserbeseitigung zu
untersuchen. Das auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser kann ohne
Beschränkung der Einleitung in den öffentlichen Kanal in der Siegburger Straße
eingeleitet werden. Das auf dem Grundstück anfallende Regenwasser soll auf
dem Grundstück versickert werden. Des Weiteren können
Niederschlagsabflüsse gegebenenfalls auch über Rigolen unterhalb der
Untergeschosse zur Versickerung gebracht werden. Falls eine Versickerung
auf dem Grundstück nicht möglich ist, ist vor der Einleitung in den öffentlichen
Kanal in der Siegburger Straße eine Drosselung vorzusehen.
Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten
Jahren immer wieder zu erheblichen Überflutungen geführt. Die Erkenntnisse
aus den hierdurch entstandenen Schäden sind in der Bauleitplanung und bei
der Objektplanung für neue Bauvorhaben aber auch in der Betrachtung des
Bestandes zu berücksichtigen. Die Forderung entspricht den Vorgaben des
Baugesetzbuches § 1 Abs. 5 BauGB (Beachtung der Anpassung an den
Klimawandel).
Die Starkregen-Gefahrenkarte der Stadt Bonn weist für das neu zu
erschließende Gebiet bereits bei einem Regenereignis, das statistisch gesehen
alle 50 Jahre auftritt, eine besondere Überflutungsgefahr mit einer
flächendeckenden Einstautiefe > 0,5m aus. Dies und vor allem auch die
Vorgabe, für die umgebende Bebauung keine Verschlechterung
herbeizuführen, sind bei der Planung zu berücksichtigen. Eine gutachterliche
Ersteinschätzung zu einer möglichen Regenwasserentwässerung ist auf
Grundlage des seinerzeitigen Wettbewerbsergebnisses sowie im
Zusammenhang mit den Änderungen zum aktuellen Planungskonzept erfolgt.
Aufgrund eines verringerten Versiegelungsgrades wird als Folge der
Planungsänderungen von verbesserten Versickerungsmöglichkeiten
ausgegangen. Die Grünfläche im Osten des Plangebiets kann grundsätzlich zurSeite 12 von 19
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Versickerung und zur Rückhaltung der bei einem Starkregenereignis
anfallenden Niederschlagsmengen genutzt werden, was im weiteren Verfahren
detaillierter zu untersuchen ist. Die Ergebnisse des Überflutungsnachweises
können ggf. noch Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept zur Folge
haben.
Ein ausreichender Abstand zum HHW (höchster beobachteter
Hochwasserstand) ist grundsätzlich ebenso gegeben wie eine ausreichende
Durchlässigkeit des gewachsenen Bodens. Bezüglich der Aufnahme und
Führung müssen die Abflüsse entsprechend der erwarteten Abflussbelastung
voneinander getrennt werden. Abflüsse der Dachflächen können ohne weitere
Vorbehandlung abgeleitet werden. Abflüsse von Außenflächen müssen vor der
Versickerung über eine belebte Bodenzone vorbehandelt werden und können
anschließend eingeleitet werden. Die konkrete technische Ausgestaltung ist im
weiteren Verfahren zu prüfen.
Zur weiteren Konkretisierung ist eine erweiterte Überflutungsbetrachtung
erforderlich. Ein Starkregennachweis ist durch geeignete Nachweisverfahren zu
erbringen und zu entscheiden, wie die Umsetzung eventuell erforderlicher
Maßnahmen sichergestellt werden kann. Bei der Planung von Bauvorhaben ist
auszuschließen, dass Gefährdungen durch Überflutungen entstehen. Es sind
Notwasserwege aufzuzeigen, in denen das Wasser auf der Geländeoberfläche
gefahrlos abgeleitet werden kann. Das städtische Kanalnetz ist für die
Ableitung der Abflüsse bei Starkregenereignissen ungeeignet. Neben diesen
Überlegungen ist auf den objektbezogenen Schutz zu achten. Hierzu gehört die
Rückstausicherung des Kanalhausanschlusses, aber auch der Schutz vor
oberflächlichen Überflutungen. Typische Schwachpunkte wie ebenerdige
Eingänge und Terrassen, befestigte Flächen und Einfahrten mit Gefälle zum
Haus, Souterrainwohnungen und tiefliegende Einfahrten sind zu vermeiden
oder mit geeigneten Mitteln zu sichern.
5.5. Schutzgut Klima / Luft
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz
(z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische
Optimierung, Solarverpflichtung, siehe 4.4 Energiekonzept) und
Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung)
formuliert, die einen Beitrag zur Zielerreichung leisten.
Der Planungsraum weist laut Klimaanalyse für sommerliche austauscharme
Hochdruckwetterlagen am Tag in mit Bäumen bestandenen Bereichen eine
mäßige, in den nicht verschatteten Bereichen eine starke Wärmebelastung auf.
Die Grünflächen wirken im Bestand in der Nacht als Kaltluftentstehungsgebiet
mit einer hohen überdurchschnittlichen Kaltluftproduktionsrate. Die
angrenzenden Siedlungsbereiche profitieren von dieser ausgleichenden
Wirkung, sodass dort ein eher mäßiger Wärmeinseleffekt auftritt. MitSeite 13 von 19
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zunehmendem Abstand zu den Grünflächen nimmt der Wärmeinseleffekt zu.
Die geplante Bebauung führt durch die Neuversiegelung zu einem Verlust
innerstädtischer Grünflächen mit randständigen Baum- und Gehölzbeständen.
Ein Beitrag zur innerstädtischen Erwärmung sowie zur Verschärfung der Folgen
des fortschreitenden Klimawandels kann nicht ausgeschlossen werden und
wird im Rahmen der Umweltprüfung näher thematisiert; die Folgen müssen so
weit als möglich minimiert werden. Die Umsetzung von Maßnahmen zur
Reduktion der zusätzlichen Wärmebelastung im Sinne einer mehrfachen
Innenentwicklung sowie nach dem Prinzip der Schwammstadt ist im Hinblick
auf den sich weiter intensivierenden Klimawandel beabsichtigt und wird geprüft.
Im städtebaulichen Konzept ist eine mindestens extensive Begrünung der
Dachflächen vorgesehen. Die Kombination mit solarenergetischen Anlagen
wird erwartet. Die vorgesehenen Frei- und Grünflächen sollen gärtnerisch als
auch, im Hinblick auf die Steigerung der Artenvielfalt, biodiversitätsfördernd
gestaltet werden. Ob und inwiefern Wasserflächen zur Verdunstungskühlung
vorgesehen werden können, wird im weiteren Verfahren noch untersucht. Mit
einer Begrünung der Dachflächen (Mindestabflussbeiwert 0,4) sowie der
Freiflächen kann insgesamt einer intensiven Aufheizung und mangelnder
nächtlichen Abkühlung entgegengewirkt und zu einer Verbesserung des
Mikroklimas beigetragen werden. Fassadenbegrünung sind in der Planung nur
schwierig umzusetzen, da die angestrebten Nutzung keine großen fensterlosen
Fassaden zulassen. Die Möglichkeit von Fassadenbegrünungen ist sorgfältig
zu prüfen; bei entsprechender Bauweise sind auch Fassaden mit
Fensteröffnungen begrünbar. Daher werden Fassaden und Oberflächen die
nicht begrünt werden können mit möglichst hellen Oberflächenfarben gestaltet
(hohe Albedo).
5.6. Schutzgut Pflanzen
Das fast vollständig im Außenbereich gelegene Plangebiet liegt nicht im
Geltungsbereich eines Landschaftsplans, in einem Natura-2000, Natur- oder
Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope
sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund, sind von der
Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen.
Von der Aufstellung des Bebauungsplans gehen Wirkungen auf den
Naturhaushalt und die Landschaft aus, welche Veränderungen der Gestalt oder
Nutzung von Grundflächen hervorrufen und somit einen Eingriff im Sinne des §
14 (1) BNatSchG verursachen. Die geplante Bebauung führt durch
Nachverdichtung und Neuversiegelung zu einem Verlust innerstädtischer
Grünflächen mit Baum- und Gehölzbeständen. Neben dem Lebensraumverlust
von Pflanzen und Tieren, kann ein Beitrag zur Reduzierung der Artenvielfalt
nicht ausgeschlossen werden.
Zur rechtssicheren Berücksichtigung der Umweltbelange ist bei der Aufstellung
des Bebauungsplans im Vollverfahren eine Umweltprüfung sowie zur
Abhandlung der Eingriffsregelung ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
(inklusive Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung und Vorschläge) zu erstellen. Zur
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes (gem. § 3 (2) BauGB) ist die
Verfügbarkeit geeigneter Kompensationsflächen sowie eineSeite 14 von 19
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Maßnahmenplanung nachzuweisen, welche dazu geeignet ist, die Eingriffe in
Natur und Landschaft im Plangebiet zu kompensieren. Bis zum
Satzungsbeschluss wird eine vertragliche Regelung zur verbindlichen
Durchführung der entsprechenden Kompensationsmaßnahmen erarbeitet. Die
Kosten der Maßnahmen (inklusive Kosten für Erhalt sowie Pflege für die
gesamte Dauer des festgelegten Ausgleichszeitraum) sind durch den
Vorhabenträger zu tragen.
Im Plangebiet, insbesondere im westlichen Randbereich, ist Baumbestand
vorhanden, welcher teilweise unter den Schutz der Baumschutzsatzung der
Stadt Bonn fallen und artenschutzrechtlich relevant sein könnte.
Des Weiteren befinden sich im Bereich des Straßenraums der Siegburger
Straße (außerhalb der Plangebietsbegrenzung) geschützte Alleebäume, zu
deren Standorten die geplante Bebauung die zum Schutz der Bäume
notwendigen Mindestabstände und Maßnahmen einhalten und durchführen
wird. Zur Umsetzung des aktuellen Planungsstandes müssen zwei Alleebäume
gefällt werden. Im Zuge der Realisierung des geplanten Vorhabens wird im
entstehenden Kreuzungsbereich an der Siegburger Straße bzw. im geplanten
Zufahrtsbereich ein Baum entfernt werden müssen, um die Erschließung des
Plangebietes sowie den Anschluss an die Siegburger Straße herstellen zu
können. Ein weiterer Alleebaum muss entfernt werden, um das vorliegende
städtebauliche Konzept ohne eine erhebliche Wohnflächenreduzierung
realisieren zu können. Da es sich in diesem Bereich der Siegburger Straße im
Bestand um eine doppelreihige Allee handelt, kann die geschützte Allee auch
nach Fällen dieses Baumes zumindest einreihig erhalten bleiben. Der durch die
Planung betroffene Baumbestand wird im weiteren Verfahren vollständig durch
ein Fachgutachten erfasst und bewertet.
Für alle satzungsgeschützten Bäume im Plangebiet, die nicht erhalten werden
können, ist eine Fällgenehmigung erforderlich. Hinsichtlich der
straßenbegleitenden, gesetzlich geschützten Alleebäume ist im weiteren
Verfahren noch eine Abstimmung mit Straßen.NRW und ggf. dem
Naturschutzbeirat notwendig. Hinsichtlich des Ausgleichs entfallender Bäume
sind die Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn und für
Alleebäume die des BNatSchG (§29, §67) und des LNatSchG (§41)
maßgeblich. Notwendige Ersatzpflanzungen für die Fällung von
satzungsgeschütztem Baumbestand sowie Alleebäumen sind nach Möglichkeit
innerhalb des Plangebietes vorzunehmen.
5.7. Schutzgut Tiere und biologische Vielfalt / Artenschutz
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die Belange des Artenschutzes
gemäß §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu berücksichtigen und zu
bewerten. Es ist zu prüfen, ob eine Verletzung artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG zu erwarten ist (Stufe I: Vorprüfung)
und ob ggf. weiterführende Untersuchungen oder Betrachtungen (Stufe II:
Vertiefende Prüfung) notwendig sind. Die artenschutzrechtlichen Vorschriften
des §44 Abs.1 BNatSchG stellen zwingend zu beachtende gesetzliche Verbote
dar, die nicht der Abwägung des §1 Abs.7 BauGB zugänglich sind.
Im Zuge der vorangegangenen Planung wurde im Rahmen einerSeite 15 von 19
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Artenschutzprüfung Stufe I (ASP Vorprüfung) bereits im Frühjahr 2020 geprüft,
ob eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach §44
BNatSchG zu erwarten ist. Im Januar 2022 ist eine Aktualisierung der ASP I auf
Grundlage des neuen Planungsstandes erfolgt und kommt zu folgendem
Ergebnis:
Gemäß der ASP I muss mit dem Vorkommen von planungsrelevanten
Vogelarten gerechnet werden, die in ihrem Futterhabitat betroffen sein können.
Der Fläche ist jedoch keine signifikante Bedeutung zuzuschreiben, sodass eine
erhebliche Beeinträchtigung der jeweiligen lokalen Population nicht zu erwarten
ist. Allerdings können die Platanen-Reihe an der Siegburger Straße, sowie
ggfls. auch die verbliebenen Gehölze der ehemaligen Kleingartenanlage,
potenzielle Bruthöhlen für den Star bieten, was durch eine vertiefende
Untersuchung der Stufe II VV-Artenschutz noch geprüft wird.
Des Weiteren muss mit der potentiellen Betroffenheit von verschiedenen
Fledermausarten gerechnet werden, für die das Plangebiet voraussichtlich ein
Jagdhabitat darstellt sowie möglicherweise als Verbindungsachse zwischen
Teilhabitaten dient. Zudem besteht sowohl im Platanenbestand, als auch im
Bereich der auf dem Plangebiet befindlichen ehemaligen Kleingartenanlage ein
Quartierspotenzial für verschiedene Fledermausarten.
Auch eine Betroffenheit der Zauneidechse kann nicht ausgeschlossen werden,
da die Autobahnböschung und der damit verbundene lineare Gehölzstreifen
einen möglichen Lebensraum darstellen kann.
Die ASP Stufe I kommt daher zu dem Ergebnis, dass eine vertiefende
Artenschutzprüfung (ASP Stufe II) erforderlich ist. Zur naturschutzfachlich
angemessenen Bearbeitung der Artenschutzbelange ist eine systematische
faunistische Erhebung aller planungsrelevanten Tierarten (hier: Vögel,
Fledermäuse, Reptilien) notwendig, für die artenschutzrechtliche Konflikte nicht
ausgeschlossen werden können.
5.8. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Durch die Neuplanung ist ein Verlust von Freiflächen nicht vermeidbar. Da eine
Bebauung ausschließlich westlich einer Baugrenze erfolgt, welche sich an der
Verlängerung der Baugrenze entlang der Maria-Montessori-Allee orientiert, wird
zumindest die östlich dieser Baugrenze gelegene Freifläche grundsätzlich von
Bebauung freigehalten und als öffentlich zugängliche Grünfläche gestaltet. Es
erfolgt eine ökologische Aufwertung der verbleibenden Grünfläche, welche
sowohl von der Siegburger Straße als auch von der Röhfeldstraße aus
zugänglich sein wird.
Die prägende Baumreihe entlang der Siegburger Straße kann wegen des
geplanten Straßenumbaus zur Erschließung des Plangebiets nicht vollständig
erhalten werden. Die außerhalb des Plangebiets gelegenen baum- und
gehölzbestandenen Böschungen der Autobahn werden durch die Planung nicht
tangiert.
Durch die Planung entsteht eine attraktive Ortseingangssituation für den
Ortsteil Beuel-Ost, welche sowohl von der Siegburger Straße als auch derSeite 16 von 19
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Bundesautobahn wahrnehmbar sein wird. Durch eine hochwertige Gestaltung
der Gebäude und Fassaden und differenzierte Begrünungsmaßnahmen wird zu
einer Aufwertung des Stadtbildes beigetragen. Im Zuge der Planung erfolgen
eine angemessene Arrondierung des Siedlungsrandes sowie eine Neufassung
des Übergangs vom Siedlungsgebiet zum landschaftlichen Außenbereich.
5.9. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Das Plangebiet liegt nicht im Bereich eingetragener Baudenkmäler. Auf Basis
der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte mit
den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen.
Anlage/n
1 Übersichtsplan 6823-1 (öffentlich)
2 Beteiligungsplan Siegburger Straße (öffentlich)Seite 17 von 19
Stadtbezirk Beuel / Ortsteil Beuel-Ost
Bebauungsplan Nr. 6823-1 / Siegburger Straße
Übersichtsplan
Bundesstadt Bonn Amt 61-2
M. 1:2500Seite 18 von 19
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Datenstand: 02.11.2026, 23:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de