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220576-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“

Nummer
220576-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220576 Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220576-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat I
Dezernat:
Dez. I
Prüfbericht „Freizug Stadthaus infolge
Stützensanierung“
Beratungsfolge
Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Ermittlung des aktuellen baulichen Zustandes des Stadthauses wurde eine
Stabsstelle eingerichtet (s. Ratsnewsletter Nr. 212 vom 25.02.2022), die unter
externer Beratung die bereits vorliegenden sowie ggf. weitere notwendige
Gutachten und Prüfberichte zu einem Gesamtbild zusammenfasst, um eine
solide Entscheidungsgrundlage über den weiteren Umgang mit dem Stadthaus
zu gewinnen.
In diesem Rahmen wird derzeit u.a. eine Planung für die
Abstützungsmaßnahmen von den beauftragten Fachingenieuren erstellt. Ein
begleitendes Monitoring wurde erstmalig im Zusammenhang mit den Aussagen
zu den vorgezogenen Abstützungsmaßnahmen im September 2021 gefordert
und ist nach Abschluss der Abstützungsmaßnahmen vorgesehen.
Momentan wird eruiert, welche Kompensationsmaßnahmen möglich und
erforderlich sind, um die technischen Anlagen für die maximale „Verweildauer“
zu ertüchtigen, und welche Auswirkungen diese auf den Betrieb des Gebäudes
haben können. Eine erste Risikobewertung der technischen Anlagen mit
Vorschlägen zu Kompensationsmaßnahmen liegt vor und wird derzeit geprüft
und bewertet. Im Anschluss wird die erforderliche Planung beauftragt. Kosten
der notwendigen Kompensationsmaßnahmen für die maximale „Verweildauer“
können erst nach Abschluss der Prüfung und der weiteren Planung ermittelt
werden.
Bezüglich der erforderlichen Sanierung der Brandschutzklappen liegt der
Verwaltung eine Machbarkeitsstudie vor. Um weitergehende Erkenntnisse über
die Auswirkungen auf den Betrieb des Stadthauses sowie die Kosten zu
gewinnen, wird zeitnah eine detaillierte Planung beauftragt.
Eine „vollumfängliche wirtschaftliche Gesamtbetrachtung“ kann erst nach
Auswertung aller Gutachten und Vorlage der dazugehörigen Kosten erfolgen.
Zu den Ergebnissen der o.g. Ermittlungen wird die Verwaltung den Gremien
regelmäßig Bericht erstatten und nach Abschluss der Auswertungen eine
Entscheidungsgrundlage für das weitere Verfahren vorlegen.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de