220573 · Beschlussvorlage
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes 6222-2 "Bürocampus - Justus-von-Liebig-Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf
Kerndaten
- Nummer
- 220573
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 22.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220573 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes 6222-2 "Bürocampus - Justus- von-Liebig-Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.6222-2 „Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße” im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf, zwischen Justus-von-Liebig-Straße, Fraunhoferstraße, Haberstraße und der Wohnbebauung Römerweg ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein adäquates alternatives Beteiligungsformat durchzuführen. Begründung Plangebiet Das ca. 2, 4 ha große Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Nummer 6222-2 liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im Stadtteil Dransdorf. Es lässt sich im Wesentlichen wie folgt abgrenzen: Im Norden durch die Haberstraße, im Osten durch die Fraunhoferstraße und die dort bestehende gewerbliche Bebauung, im Süden durch die Justus-von-Liebig-Straße undSeite 1 von 19 Seite 2 im Westen durch die Wohnbebauung am Römerweg. Das Gebiet umfasst die Flurstücke Gemarkung Bonn, Flur 045, Flurstücke 104/1, 278/104, 393/104, 394/104, 1386, 1387, Teil von 1641, 1721, 1731, 1850, Teil von 394/104, 401/105 und Flurstück 1730. Gegenwärtig befindet sich im nordwestlichen Teil des Plangebiets der Landschafts- und Gartenbaubetrieb der Bonner Werkstätten der Lebenshilfe e.V. als soziale gemeinnützige Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Zentral südlich der Haberstraße erstreckt sich eine brachliegende Grünfläche. An der Fraunhoferstraße / Ecke Fußgängerweg Haberstraße liegt ein Lagerplatz für Container. Südlich im Plangebiet entlang der Justus-von-Liebig- Straße lag ein Standort für Autoreparaturen sowie ein Gebäude mit Dienstleistungsunternehmen. Alle Gebäude entlang der Justus-von-Liebig- Straße im Plangebiet wurden bereits abgerissen. Mittlerweile ist der Rohbau des ersten Bauabschnittes fertiggestellt und das Gebäude soll Ende 2022/Anfang 2023 für eine Bundesinstitution bezugsfertig sein. Städtebauliches Konzept Die Realisierung des o.g. Büro-Campus soll zeitversetzt über mehrere Bauabschnitte durchgeführt und auf den zukünftigen Nachfragebedarf hinsichtlich möglicher Nutzungen sowie nachgefragter Flächengrößen zugeschnitten werden. Insgesamt wird eine Aufwertung des heute gemischt genutzten Gewerbegebietes bei gleichzeitiger Neuordnung und Nachverdichtung des Plangebietes stattfinden. In Kooperation mit den Bonner Werkstätten wird die Gesamtplanung für den Campus entwickelt. Als erster Bauabschnitt innerhalb der Campusentwicklung ist die Ansiedlung einer für die Bundesstadt Bonn bedeutenden Bundesinstitution geplant. Hierfür ist ein Bereich entlang der Justus-von-Liebig- Straße/Ecke Fraunhoferstraße vorgesehen. Dieses Vorhaben wurde vorab aufgrund des geltenden Planungsrechtes genehmigt und befindet sich bereits im Bau. Im hinteren Teil sollen weitere Bürogebäude sowie ein gemischt genutztes Gebäude der Bonner Werkstätten gebaut werden. Im Sinne der Neuerrichtung der Bonner Werkstätten ergeben sich als Nutzungsbausteine für den nordwestlichen Bereich des Plangebietes ein Frühförderzentrum für Kinder mit Behinderung und Entwicklungsstörungen, Werkstattflächen für Menschen mit Behinderung, eine Kantine und Konferenzräume, Büroflächen im 1., 2. und 3. Obergeschoss, eine Tiefgarage und Technik- und Lagerflächen im Untergeschoss, eine Drop-Off-Zone für Shuttlebusse sowie erforderliche oberirdische Stellplätze vor dem Gebäude. Der Stellplatzbedarf wurde anhand des Entwurfs der künftigen Stellplatzsatzung der Stadt Bonn ermittelt (DS-Nr. 220179). Dieser ergibt sich neben den Stellplätzen für Mitarbeitende und externe Besuchende, wie Eltern, Pädagogen, Gremienmitgliedern, etc. auch durch den Bedarf für eigene Poolfahrzeuge in den Bereichen der Werkstatt und der Frühförderung (ausschließlich Elektrofahrzeuge) sowie in der Verwaltung. Durch eine umsichtige Planung der Stellplatzanzahl soll verhindert werden, dass Gebäudenutzende im öffentlichen Straßenraum im Umfeld parken. Hierbei sind verschiedene Aspekte zu beachten und abzuwägen bzw. im folgenden Planungsverlauf noch weiter zu optimieren: Insgesamt ist die Stellplatzanzahl im Hinblick auf die aktuell ca. 200 geplanten Nutzenden des Gebäudes sehrSeite 2 von 19 Seite 3 knapp bemessen. Allerdings wird die Dimension der im derzeitigen Planungsstand vorgesehenen oberirdischen Stellplatzanlage der „Lebenshilfe“ im Bereich der Haberstraße aus städtebaulicher Sichtweise kritisch gesehen. Eine unter diesem Aspekt wünschenswerte weitestgehende Verlagerung dieser Stellplätze in eine Tiefgarage stellt jedoch für die „Lebenshilfe“ als sozialer Träger eine schwierige finanzielle Herausforderung dar, da es in der Sozialwirtschaft hierfür keine Fördermittel gibt. Die Verwaltung beabsichtigt gleichwohl im weiteren Verlauf des Verfahrens gegenüber den Vorhabenträgerin auf eine Reduzierung der oberirdischen Stellplatzanzahl durch Planung einer entsprechend dimensionierten Tiefgarage und die Anlage eines Parkplatzes lediglich für den Hol- und Bringverkehr der Beschäftigten der Bonner Werkstätten hinzuwirken. Eine weitergehende Beschreibung des städtebaulichen Konzepts befindet sich in den beigefügten Zielen und Zwecken der Planung. Planungsrecht Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt für das Plangebiet gewerbliche Bauflächen und für den Bereich der Lebenshilfe Bonn Grünflächen dar. Der FNP wird im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an die vorgesehenen neuen Nutzungen angepasst. Für das Plangebiet besteht Baurecht in Form der Bebauungspläne Nr. 7423-17, „Römerweg“ und Nr. 7423-1 „Justus-von-Liebig-Straße“. Ersterer weist für die Flächen ostwärts des Römerwegs ein Allgemeines Wohngebiet mit bis zu zwei Vollgeschossen sowie Flächen für den Gemeinbedarf –soziale Einrichtungen, Wohnheim für Behinderte einschließlich Therapieräume – mit bis zu zwei Vollgeschossen aus. Der Grundstücksteil entlang der Haberstraße ist als Grünfläche (Gärtnerei, Gewächshäuser, Betriebsräume der Gärtnerei) festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr.7423-1 setzt für den östlichen Teil des Plangebietes eine gärtnerisch genutzte Fläche sowie ein Gewerbegebiet mit einer Baumassenzahl von 3,5 fest. Einzelhandelsbetriebe aus dem Lebensmittelbereich und Vergnügungsstätten sind generell ausgeschlossen. Sonstige Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe für den Verkauf an letzte Verbraucher sind nur ausnahmsweise zulässig. Der oben genannte erste Bauabschnitt an der Justus- von- Liebig- Straße ist bereits auf Grundlage dieses bestehenden Planungsrechtes genehmigt worden. Zur Realisierung der Planung ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6222-2 erforderlich, der Teile der genannten Bebauungspläne überplant. Planungsanlass Ziel des Verfahrens ist, die Fläche einer städtebaulichen Neuordnung zuzuführen, den Gewerbestandort in Dransdorf zu stärken und die Flächen städtebaulich aufzuwerten. Darüber hinaus wurde im ersten Bauabschnitt die Ansiedlung einer Bundesinstitution vorab genehmigt. Um das Hinterland an der Justus-von-Liebig-Straße weiter zu entwickeln, den Unternehmensstandort derSeite 3 von 19 Seite 4 Lebenshilfe e.V. und den ersten Bauabschnitt der Vorhabenträgerin planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach den Vorgaben des § 13a BauGB im Sinne einer Innenentwicklung unter Schonung der Freiräume am Siedlungsrand erforderlich. Die Anwendungsvoraussetzungen sind gegeben, da aufgrund der vorgesehenen Grundflächenzahl (GRZ) weniger als 2 ha zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO realisiert wird, keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, keine Natura 2000-Gebiete beeinträchtigt werden und keine Störfallbetriebe im Einwirkungsbereich des Vorhabens vorhanden sind. Planungsablauf Am 16.03.2020 stellte die Firma TenBrinke einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, um die Flächen der Lebenshilfe (Bonner Werkstätten) und die weiteren genannten Flächen einer städtebaulichen Neuordnung und einer wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Vorhabenträgerin ist die Office JLS Bonn GmbH gemeinsam mit der Spargelfeld JLS Bonn GmbH. Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 unter Vorberatung in der Bezirksvertretung Bonn am 18.08.2020 sowie dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am 25.08.2020 den Zielbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Drucksache: 201301) gefasst. Als Maßgaben wurden formuliert, dass eine Regenwasserversickerung vor Ort sowie eine Fassadenteilbegrünung sichergestellt wird. Außerdem soll verpflichtend geregelt werden, dass an den Gebäuden Photovoltaik-Anlagen angebracht werden. Hier von ausgehend erarbeitete die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Verwaltung das vorliegende städtebaulichen Konzept. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird hiermit nun der Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung eingeholt. Bevor der Beschluss von der Bezirksvertretung Bonn gefasst wird, kann der Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlungen zum Bebauungsplan abgeben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, innerhalb von zwei Wochen den städtebaulichen Entwurf einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Darüber hinaus wird im Rahmen einer Bürgerversammlung bzw. einem adäquaten alternativen Beteiligungsformat die Möglichkeit gegeben, an die Vorhabenträgerin und deren beauftragtes Architekturbüro Fragen und Stellungnahmen zu richten. Im weiteren Verfahren besteht für die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB die erneute Gelegenheit, zu der Planung Stellung zu nehmen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden nachfolgend wiedergegeben. Sie sind Bestandteil des Beteiligungsplakats für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1. Lage des Plangebiets Das ca. 2, 4 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im Stadtteil Dransdorf. Es lässt sich im Wesentlichen wie folgt abgrenzen:Seite 4 von 19 Seite 5 Im Norden durch die Haberstraße, im Osten durch die Fraunhoferstraße und die dort bestehende gewerbliche Bebauung, im Süden durch die Justus-von-Liebig-Straße und im Westen durch die Wohnbebauung am Römerweg. 2. Planungsanlass Die Vorhabenträgerin ist mit dem Wunsch an die Bundesstadt Bonn herangetreten, einen neuen Büro-Campus, der mit dem Rückbau von bestehenden Gebäuden entlang der Justus-von-Liebig-Straße, der Fraunhoferstraße sowie entlang der Haberstraße einhergeht, zu entwickeln. Außerdem wollen die Bonner Werkstätten Lebenshilfe Bonn gemeinnützige GmbH (im Weiteren Bonner Werkstätten) hier einen neuen Unternehmensstandort errichten. Derzeit besteht für die Bonner Werkstätten ein erheblicher baulicher Erweiterungsbedarf aufgrund vorhandener Überbelegungen am Standort Beuel, dem aufgrund der damit verbundenen Belastung der betreuten Menschen dringend Rechnung getragen werden muss. Das geplante Neubauvorhaben der Bonner Werkstätten mit seinem vorgesehenen Nutzungsmix wird hier zu einer deutlichen Entlastung führen. Weiterhin ist die Frühförderung der Lebenshilfe am Standort in Graurheindorf am Margaretenplatz nicht barrierefrei. Hier besteht lediglich eine temporäre Sondergenehmigung für den Betrieb. Mit dem Standortwechsel nach Dransdorf wird sich die Situation für die Kinder mit Behinderung und deren Angehörige deutlich verbessern. Das öffentliche Interesse an der Planung ist dadurch gekennzeichnet, dass durch das Vorhaben der Bedarf an Büroflächen innerhalb der Bundesstadt Bonn gedeckt und das Gewerbegebiet Justus-von-Liebig- Straße aufgewertet werden kann. Mit der bereits in Bonn ansässigen Bundesinstitution kann des Weiteren die Funktion der Stadt Bonn als Bundesstadt gestärkt werden. Mit der Umsetzung des bereits vorab genehmigten 1. Bauabschnittes an der Justus- von- Liebig- Straße, der sich derzeit mit dem Rohbau in der Umsetzung befindet, wurde bereits ein erster Schritt zur Realisierung des gesamten neuen Büro- Campus angegangen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach den Vorgaben des § 13a BauGB im Sinne einer Innenentwicklung unter Schonung der Freiräume am Siedlungsrand erforderlich. Die Anwendungsvoraussetzungen sind gegeben, da aufgrund der vorgesehenen Grundflächenzahl (GRZ) weniger als 2 ha zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO realisiert wird, keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, keine Natura 2000-Gebiete beeinträchtigt werden und keine Störfallbetriebe im Einwirkungsbereich des Vorhabens vorhanden sind. Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 unter Vorberatung in der Bezirksvertretung Bonn am 18.08.2020 sowie dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am 25.08.2020 den Zielbeschluss (Drucksache: 201301) gefasst. Als Maßgaben wurden formuliert, dass eine Regenwasserversickerung vor Ort sowie eine Fassadenteilbegrünung sichergestellt wird. Außerdem soll verpflichtend geregelt werden, dass an den Gebäuden Photovoltaik-Anlagen angebracht werden.Seite 5 von 19 Seite 6 3. Planungsrechtliche Situation Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt für das Plangebiet gewerbliche Bauflächen und für den Bereich der Lebenshilfe Bonn Grünflächen dar. Der FNP wird im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an die vorgesehenen neuen Nutzungen angepasst. Für das Plangebiet besteht Baurecht in Form der Bebauungspläne Nr. 7423-17, „Römerweg“ und Nr. 7423-1 „Justus-von-Liebig-Straße“. Ersterer weist für die Flächen ostwärts des Römerwegs ein Allgemeines Wohngebiet mit bis zu zwei Vollgeschossen sowie Flächen für den Gemeinbedarf –soziale Einrichtungen, Wohnheim für Behinderte einschließlich Therapieräume – mit bis zu zwei Vollgeschossen aus. Der Grundstücksteil entlang der Haberstraße ist als Grünfläche (Gärtnerei, Gewächshäuser, Betriebsräume der Gärtnerei) festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr.7423-1 setzt für den östlichen Teil des Plangebietes eine gärtnerisch genutzte Fläche sowie ein Gewerbegebiet mit einer Baumassenzahl von 3,5 fest. Einzelhandelsbetriebe aus dem Lebensmittelbereich und Vergnügungsstätten sind generell ausgeschlossen. Sonstige Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe für den Verkauf an letzte Verbraucher sind nur ausnahmsweise zulässig. Zur Realisierung der Planung ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6222-2 erforderlich, der Teile der genannten Bebauungspläne überplant. 4. Bestandssituation Das Plangebiet ist in Ausrichtung zur Haberstraße im Wesentlichen von der Nutzung der Bonner Werkstätten geprägt, die als Arbeitgeber für Menschen mit Behinderungen vor Ort ihren Garten- und Landschaftsbau betreibt. Entlang der Justus-von-Liebig-Straße befanden sich im o.g. 1. Bauabschnitt bis zum Abriss der Gebäude ein Kfz-Handel und Dienstleistungsbetriebe. Das Umfeld des Plangebietes wird im Westen geprägt durch das Wohngebiet am Römerweg und im Norden durch den in Planung befindlichen Naturspielplatz sowie bestehende Kleingärten. Die Fraunhoferstraße im Osten des Plangebietes ist wiederum geprägt durch den Bonner Verein für Pflege- und Gesundheitsberufe e.V. mit Schulungsräumen sowie weiterem Gewerbe. Auf der dem Plangebiet gegenüberliegenden Südseite der Justus-von-Liebig- Straße haben sich vor allem das Autogewerbe und verschiedene Fachmärkte (z.B. Bädertechnik, Camping, Werbetechnik) etabliert. Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt insbesondere über die Justus-von-Liebig-Straße als Haupterschließungsstraße und über die Fraunhoferstraße. Den zentralen Haltepunkt des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stellt die Haltestelle „Tannenbusch Süd“ dar, die unmittelbar nördlich des Plangebietes in fußläufiger Entfernung liegt. Dort verkehren die Stadtbahnlinie 16 (Köln – Bonn; 10 min-Regeltakt), die Straßenbahnlinie 63 (Tannenbusch – Bad Godesberg; 20 min-Regeltakt) und die Buslinie 601 (Tannenbusch – Uniklinikum; 20 min-Regeltakt). DasSeite 6 von 19 Seite 7 Plangebiet ist -wie der Mobilitätsplan aufzeigt- auch über weitere Bushaltestellen, an denen die Buslinien 630 und 631 verkehren, sehr gut an den ÖPNV angebunden. 5. Verfahrensart Das Bebauungsplanverfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch durchgeführt werden. Denn die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes nach den Vorgaben des genannten Paragrafen schont die Freiräume am Siedlungsrand und ist im Sinne einer Innenentwicklung. Im Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, gemäß § 12 Baugesetzbuch und im Zusammenhang mit § 13a BauGB, könnte auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden. Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat am Mi, 26.08.2020 (DS-Nr. 201301) jedoch beschlossen, dass eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB durchzuführen ist. Die Anwendungsvoraussetzungen für ein Verfahren nach § 13a BauGB sind gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum städtebaulichen Konzept wird im zweistufigen Standardverfahren nach den Bonner Leitlinien zur Bürgerbeteiligung stattfinden. Der genaue Zeitpunkt und -rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gegeben. Anschließend wird die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu dem Bebauungsplanentwurf erneut beteiligt und um Stellungnahmen gebeten. Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet abschließend der Rat der Bundesstadt Bonn in Form eines Satzungsbeschlusses. 6. Städtebauliches Konzept Die Realisierung des o.g. Bürocampus soll zeitversetzt über mehrere Bauabschnitte durchgeführt und auf den zukünftigen Nachfragebedarf hinsichtlich möglicher Nutzungen sowie nachgefragter Flächengrößen zugeschnitten werden. Insgesamt wird eine Aufwertung des heute gemischt genutzten Gewerbegebietes bei gleichzeitiger Neuordnung und Nachverdichtung des Plangebietes stattfinden. In Kooperation mit den Bonner Werkstätten wird die Gesamtplanung für den Campus entwickelt. Als erster Bauabschnitt innerhalb der Campusentwicklung ist die Ansiedlung einer für die Bundesstadt Bonn bedeutenden Bundesinstitution geplant. Hierfür ist ein Bereich entlang der Justus-von-Liebig- Straße/Ecke Fraunhoferstraße vorgesehen. Dieses Vorhaben wurde vorab aufgrund des geltenden Planungsrechtes genehmigt und befindet sich bereits im Bau. Im hinteren Teil sollen weitere Bürogebäude sowie ein gemischt genutztes Gebäude der Bonner Werkstätten gebaut werden. Im Sinne der Neuerrichtung der Bonner Werkstätten ergeben sich als Nutzungsbausteine für den nordwestlichen Bereich des Plangebietes ein Frühförderzentrum für Kinder mit Behinderung und Entwicklungsstörungen, Werkstattflächen für Menschen mit Behinderung, eine Kantine und Konferenzräume, Büroflächen im 1., 2. und 3. Obergeschoss, eine Tiefgarage und Technik- und Lagerflächen im Untergeschoss, eine Drop-Off-Zone für Shuttlebusse sowie erforderliche oberirdische Stellplätze vor dem Gebäude. Der Stellplatzbedarf wurde anhand des Entwurfs der künftigenSeite 7 von 19 Seite 8 Stellplatzsatzung der Stadt Bonn ermittelt. Dieser ergibt sich neben den Stellplätzen für Mitarbeitende und externe Besuchende, wie Eltern, Pädagogen, Gremienmitgliedern, etc. auch durch den Bedarf für eigene Poolfahrzeuge in den Bereichen der Werkstatt und der Frühförderung (ausschließlich Elektrofahrzeuge) sowie in der Verwaltung. Durch eine umsichtige Planung der Stellplatzanzahl auf der Basis des Entwurfes der städtischen Stellplatzverordnung soll verhindert werden, dass Gebäudenutzende im öffentlichen Straßenraum im Umfeld parken. Insgesamt ist die Stellplatzanzahl im Hinblick auf die aktuell ca. 200 geplanten Nutzende des Gebäudes sehr knapp bemessen und die Refinanzierung der Tiefgaragenplätze stellt sich für die Lebenshilfe sehr herausfordernd dar, da es in der Sozialwirtschaft hierfür keine Fördermittel gibt. Die Vorhabenträgerin im nordöstlichen Bereich möchte sich die perspektivische Option für den Bau einer Kindertageseinrichtung im 2. Bauabschnitt offenhalten. Durch die Anzahl der im Bürocampus entstehenden Arbeitsplätze könnte sich künftig ggf. ein Bedarf an einem Betriebskindergarten ergeben. Die durch eine Kindertageseinrichtung ausgelösten Verkehre wären innerhalb der geplanten Tiefgaragen abzuwickeln. Die Höhenentwicklung und bauliche Dichte soll einen angemessenen Übergang zwischen der westlich angrenzenden Wohnbebauung und dem östlich neu entwickelten Bürocampus gewährleisten. Dort ist eine gegliederte Bebauung mit 2 (plus Staffelgeschoss) bis 5 Vollgeschossen geplant. Der Eckbereich der Justus-von-Liebig-Straße mit der Fraunhoferstraße wird im 1. Bauabschnitt mit einer bis zu 5-geschossigen Bebauung betont. Die Baumassenzahl (BMZ) für den Bürocampus soll gegenüber dem heute hier zulässigen Umfang erhöht, allerdings auf eine Größenordnung von unter 6,0 begrenzt werden. Die Berechnung der baulichen Dichte im Bereich der Lebenshilfe Bonn wird auf deren Grundstück bezogen. Die BMZ beträgt dort ca. 5,6. Damit würde die bauliche Dichte künftig maximal dem entsprechen, was bereits heute im Industriegebiet östlich der Fraunhoferstraße zulässig ist. Diese Zunahme der baulichen Dichte in der Nähe zur vorhandenen Wohnbebauung gegenüber dem Status quo ist erheblich, trägt aber der Maßgabe des Baugesetzbuchs zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung. Die einzuhaltenden Abstandflächen gewährleisten die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Das Freiraumkonzept wurden vom Büro studio grüngrau aus Düsseldorf erarbeitet und soll im Zuge der weiteren Planungsschritte weiter ausdifferenziert werden. Die Freiflächen sollen in Form eines Grünzuges angelegt und zwischen den einzelnen Gebäuden durch eine platzähnliche Gestaltung sowie ein Wegenetz strukturiert und untereinander sowie mit der angrenzenden Umgebung verknüpft werden. Vor allem die öffentlich zugängliche Nord-Süd-Verbindung für FußgängerInnen und Radfahrende zwischen der Stadtbahnhaltestelle im Norden und der Justus-von-Liebig-Straße im Süden ist ein wichtiges Ziel der Planung. In diesem Zusammenhang soll auch eine Zufahrt von der Justus-von-Liebig-Straße zur Haberstraße für die Feuerwehr vorgesehen werden. Für eine hohe Aufenthaltsqualität im Bereich des Bürocampus werden notwendige Stellplätze generell unterirdisch angeordnet. Die Tiefgaragen sollen von der Justus-von-Liebig-Straße und der Fraunhoferstraße aus erschlossen werden und damit die bestehende Wohnbebauung am Römerweg nicht tangieren. Eine Ausnahme bildet die Drop-Off-Zone der Shuttlebusse für dieSeite 8 von 19 Seite 9 Lebenshilfe/Bonner Werkstätten sowie die aufgrund der Platzverhältnisse nicht in der Tiefgarage unterzubringenden Stellplätze für Besuchende und Mitarbeitende der Lebenshilfe. Die Erschließung dieser Anlagen erfolgt -wie bereits heute- aus Richtung der Haberstraße. Im Rahmen eines Verkehrsgutachtens wurde nachgewiesen, dass der durch das Plangebiet ausgelöste Verkehr über das bestehende Verkehrsnetz abgewickelt werden kann. Die Haberstraße soll im betreffenden Abschnitt für die Erreichbarkeit der Lebenshilfe unter gefahrloser Nutzung von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ausgebaut werden. Neue öffentliche Verkehrsflächen sind innerhalb des Plangebiets nicht vorgesehen. Die o.g. Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Haberstraße und Justus- von- Liebig- Straße soll mit einem Gehrecht für Fußgänger und Fahrrecht für Radfahrende auf privaten Flächen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesichert werden. Die Haltestelle „Tannenbusch Süd“ bietet durch den dort vorhandenen Anschluss an die Stadtbahn sowie den Busverkehr eine gute Alternative zum Kfz- Verkehr. Zusätzlich sollen alternative Mobilitätsangebote verwirklicht werden. Innerhalb eines noch zu erstellenden Mobilitätskonzeptes sollen verschiedene Bausteine beispielsweise Jobtickets, hohe Anzahl von dezentralen Fahrradstellplätzen und weitere Maßnahmen in Abstimmung mit der Vorhabenträgerin bis zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erarbeitet werden. 7. Technische Infrastruktur Das Schmutzwasser soll der bestehenden Kanalisation zugeleitet werden. Aus Sicht der Netzhydraulik bestehen dazu grundsätzlich keine Bedenken. Für die Versorgung mit elektrischer Energie sind je nach Leistungsbedarf und Art der Nutzung Standorte für zwei kundeneigene Trafostationen vorzusehen. Vorzugsweise sollten diese an den Grundstücksgrenzen Justus-von-Liebig- Straße/ Fraunhoferstraße und Haberstraße/ Fraunhoferstraße positioniert werden. Die Gas- und Wasserversorgung (Ruhedruck für 5 Vollgeschosse ausreichend) ist sowohl aus Richtung der Justus-von-Liebig-Straße als auch von der Fraunhoferstraße aus möglich. Eine Fernwärmeversorgung ist nicht geplant. Für die Löschwasserbereitstellung ist für die geplanten Gebäude Justus-von-Liebig-Straße und Fraunhoferstraße derzeit der Grundschutz mit 96 m³/h sichergestellt, für die Gebäude Haberstraße mit 48 m³/h. 8. Schutzgüter Mensch, Klima, Natur und Sonstige 8.1 Schutzgut Mensch Im Nahbereich der Justus-von-Liebig-Straße treten tagsüber durch den Straßenverkehr Immissionspegel größer 65 dB(A) auf. Durch den Schienenverkehr bedingt herrschen an der Haberstraße tagsüber Lärmpegel größer 70 dB(A) vor. Nachts ist von 60 dB(A) durch den Straßen- und Schienenverkehr im gesamten Plangebiet auszugehen. Die Bestandssituation ist im Rahmen eines Lärmgutachtens zu bewerten und geeignete, passive Schallschutzmaßnahmen an den neuen Gebäuden bis zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufzuzeigen. Die Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen sind im weiteren Bebauungsplanverfahren nach TA Lärm im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die bestehende NachbarschaftSeite 9 von 19 Seite 10 ebenfalls im Lärmgutachten zu bewerten. Aus lufthygienischer Sicht kann davon ausgegangen werden, dass ein unkritisches Belastungsniveau hinsichtlich der Luftschadstoffe vorhanden ist. 8.2 Stadtklima/ Klimaanpassung/Energieeffizienz Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden im weiteren Verfahren Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung, nachhaltiges Bauen) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) formuliert, die einen Beitrag zur Zielerreichung leisten. Der Planungsraum weist laut Klimaanalyse für sommerliche, austauscharme Hochdruckwetterlagen am Tag in den bebauten Bereichen genauso wie in den sonnenexponierten Freiflächen eine starke Wärmebelastung auf. In den wenigen mit Bäumen bestandenen und daher verschatteten Bereichen ist die Wärmebelastung geringer. In der Nacht tritt mit 5-6 K Abweichung zur durchschnittlichen Temperatur der Bonner Grün- und Freiflächen ein hoher Wärmeinseleffekt auf. Die Freifläche weist eine hohe Kaltluftproduktionsrate auf. Die umgebenden Siedlungsbereiche profitieren derzeit von dieser Klimafunktion, weshalb diese Ausgleichswirkung nach Möglichkeit erhalten werden sollte. Daher sollte ein möglichst hoher Vegetationsanteil im Planzustand angestrebt werden. Dies soll durch eine möglichst flächensparende Ausdehnung der Tiefgaragen, zum größtmöglichen Erhalt erdgebundener Flächen, bzw. eine ausreichende Überdeckung der Tiefgaragen mit Erdreich über entsprechende Erd-Modellierungen erreicht werden. Maßnahmen zur Verbesserung bzw. zum Entgegenwirken der o.g. thermischen Situation sind daher: Möglichst helle Gestaltung der Fassadenflächen, Fassadenbegrünung, Dachbegrünung von Flachdächern, Anlage eines Grünzuges, der das Plangebiet von Norden nach Süd durchzieht, Unterbringung aller Stellplätze in Tiefgaragen (außer Besucherstellplätze und Logistiker, sowie ein Teil der Stellplätze der Bonner Lebenshilfe als Drop-Off-Zone für Shuttle Busse), Überdeckung von Tiefgaragen mit Erdreich und Anlage als Grünflächen, Erhalt und Neupflanzung von Bäumen (auch als Ersatzpflanzungen) im Bereich der Freianlagen und nicht auf Dächern von Tiefgaragen, Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen für Geh- und Radwege. (Nach Möglichkeit) Erhalt unversiegelter Flächen, Nutzung von Teilversiegelungen um Vollversiegelung zu reduzieren.Seite 10 von 19 Seite 11 Schaffung kühler, verschatteter Außenbereiche. Regenwasserversickerung, -speicherung und -verdunstung. Die vorgesehene Fassadenbegründung wurde auf dem Beteiligungsplakat, den Schnitten und Ansichten beispielhaft für bestimmte Fassadenbereiche dargestellt. Sie wird genauso wie die extensive Begrünung der Flachdächer (Substratdicke 10-15 cm, bei einem Abflussbeiwert von max. 0,4) über entsprechende Festsetzungen im späteren vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesichert. Im weiteren Verfahren wird bis zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Energiekonzept erarbeitet, das verschiedene Versorgungsvarianten untereinander vergleicht. Die Vorhabenträgerinnen ziehen für sämtliche Gebäude einen KfW40 Standard heran. Geeignete Dachflächen sollen laut der Beschlusslage der politischen Gremien für die Installation solarenergetischer Anlagen genutzt werden. Eine weitestgehende Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik wird im weiteren Verfahren geprüft und angestrebt. Die oberirdischen PKW-Stellflächen sind versickerungsfähig zu gestalten. Alternativ dazu ist eine nachgeschaltete Versickerung über die belebte Bodenzone möglich. Die Stellplätze sind weiterhin durch Baumpflanzungen zu beschatten, sofern nach Landesbauordnung keine Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen besteht. 8.3 Schutzgut Natur und Landschaft Im beschleunigten Verfahren (§ 13a (2) Nr. 4 BauGB) gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das Gesetz erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung/ Umweltbericht (gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und Kompensationsermittlung abgesehen werden kann. Dennoch werden mögliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bis zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Begründung dargestellt und die Umweltauswirkungen des Vorhabens untersucht und bewertet. Das Integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn, Stand 2012 gibt für Teile der Bebauungsplanfläche den Planungshinweis „Entwicklung“. Diese Fläche bildet zusammen mit den Gartenflächen am Römerweg eine wichtige Grünverbindung zwischen dem Friedhof Dransdorf, den Kleingärten und dem künftigen Naturspielplatz an der Haberstraße im Norden und der Grün-/Kinderspielfläche am Kettelerplatz im Süden. Eine wegeläufige, begrünte Verbindung dieser Areale wird durch die vorgelegte Planung bewirkt, was jedoch mit einer baulichen Verdichtung des Areals einhergeht. Die im Plangebiet entstehenden Grünflächen sollen größtmöglich mit entsprechender Einsaat und Bepflanzung (biodiversitätsfördernd) hergestellt werden. Von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind keine Natura-2000-, Natur-und Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte oder besonders schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund direkt betroffen. Das Plangebiet weist in den Randbereichen Baum- und Gehölzbestände auf, die teilweise satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sind. Gemäß einem Baumaufmaß befinden sich im Plangebiet 8 Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn fallen. Diese Bäume sind nach ihrem Zustand gutachterlich bewertetSeite 11 von 19 Seite 12 worden. Demnach weisen sie eine gute bis befriedigende Vitalität auf. Zwei Bäume können mit geringfügigen Eingriffen in den Kronen- und Wurzelbereich erhalten werden. 6 Bäume müssen jedoch gefällt werden, da sie innerhalb der vorgesehen Baufelder für die Gebäude bzw. der Tiefgaragen stehen. Als Ersatz werden Neupflanzungen im Plangebiet, außerhalb des Bereiches der Tiefgaragen, gemäß der Bonner Baumschutzsatzung vorgesehen. Das weitere Verfahren, Fällanträge sowie konkrete Regelung über Anzahl, Baumarten und Standorte, wird im Zusammenhang mit der Baugenehmigung geregelt. Bei allen Bauleitplanverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür wurde eine Artenschutzprüfung (ASP Stufe I und II) durchgeführt, die im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen kommt: Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben können für europäisch geschützten Arten (wie die einheimischen Vogel- und Fledermausarten) die in § 44 Abs.1 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote nicht ausgeschlossen werden. Nur nach verbindlicher Umsetzung der folgenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen kann das Vorhaben im Hinblick auf artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG in Zusammenhang mit § 44 Abs. 5 BNatSchG als zulässig angesehen werden. Einhaltung der Bauzeitenregelung (außerhalb der allg. Vogelbrutzeit); Baufeldräumung im Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar Weitgehende Größtmögliche Schonung der Saumgehölze außerhalb des Baufeldes und Schutz der Saumgehölze während der Bauarbeiten. Integration von 8 Fledermausquartieren in den neuen Gebäudebestand an der Haberstraße Vorgezogene Ausgleichmaßnahmen und Ersatzquartiere: Aufhängung von 8 Fledermauskästen im räumlich- funktionalem Zusammenhang des naheliegenden Friedhofes vor der Fällung der Höhlenbäume, wovon mindestens zwei eine Eignung als Ganzjahresquartier besitzen Aufhängung von 4 Vogelnistkästen, welche für Stare geeignet sind Pflanzung von 25 m Heckengehölzen unter Verwendung bodenständiger und biodiversitätsfördernder Arten Durchführung einer biologisch-ökologischen Baubegleitung für die Fällung der Weiden Beleuchtung der Außenanlage mit LED-Leuchtmitteln zum Schutz von Insekten/Nachtaktiven Tieren. Entnahme und Umsetzung sämtlicher Wirbeltiere aus dem Gartenbereich der Bonner Werkstätten vor dessen Beseitigung in das nahliegende Ersatzhabitat des Friedhofs Bonn-Dransdorf Weitere Ersatz-/Anpflanzungen sowie weitgehende Schonung der vorhandenen Freiräume Bauseitige Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag sofern großflächige Glaselemente vorgesehen werden. Hierzu wird auf denSeite 12 von 19 Seite 13 einschlägigen Leitfaden der Schweizer Vogelwarte Sempach verwiesen. Alle Ergebnisse der Artenschutzprüfungen sowie alle notwendigen, artenschutzrechtlichen Maßnahmen werden in den weiteren Planungsprozess und in allen betroffenen Baugenehmigungsverfahren eingebunden und berücksichtigt. 8.4 Schutzgut Boden Im Bereich des Grundstücks Justus-von-Liebig-Str. 28 im Bereich des 1. Bauabschnittes ist das Plangebiet von einer Altstandort-Verdachtsfläche betroffen, die im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn unter der Ziffer 7422- 062 erfasst ist. Auf dieser Verdachtsfläche waren im Zeitraum von 1982 bis 2005 eine Bauunternehmung und ein Kfz-Betrieb ansässig. Durch den vollzogenen Bau der Tiefgarage im 1. Bauabschnitt und durch den Bau weiterer Tiefgaragen im 2. Bauabschnitt ist davon auszugehen, dass ggfs. belasteter Boden schadlos beseitigt wurde bzw. wird. Weitere gutachterliche Aussagen hierzu sind daher im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens nicht notwendig. 8.5 Schutzgut Wasser Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten und gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebieten. Es liegt jedoch zum überwiegenden Teil im Hochwasserrisikogebiet des Dransdorfer Bachs (Hardtbach-System) im Bereich des sog. HQ 500. Gemäß § 78b Abs.1 Satz 2 WHG gilt für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten folgendes: „(…)bei der Aufstellung (…) von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 (…) des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen (…).“ Sinnvoll erscheint daher eine Festsetzung der Erdgeschossfußbodenhöhe im Verhältnis zum Höhenniveau der anliegenden Straßen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Eine Versickerung von Niederschlagswasser kommt nach § 55 Abs. 2 WHG in Betracht, da dies die Bodeneigenschaften und die Grundwasserstände zulassen. Zur Klärung des Sachverhaltes wurde ein hydrogeologisches Gutachten angefertigt. Die Versickerung des im Plangebiet anfallenden Niederschlagswassers erfolgt über Rigolen, die im Arbeitsraum der Tiefgaragen angelegt, seitlich abgedichtet und durch einen entsprechenden Bodenaustausch mit unbelastetem Bodenmaterial in die versickerungsfähigen Bodenschichten einbinden werden. Die Versickerung erfolgt rechnerisch nur über die Sohle der Rigolen. Im Bereich der Tiefgaragenzufahrten und von oberirdischen Stellplätzen wird über Mulden mit belebter Bodenzone versickert. Die weiteren Details der Planung werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit der Unteren Wasserbehörde der Bundesstadt Bonn im Nachgang zum Bebauungsplanverfahren abgestimmt. Es wird im weiteren Verfahren geprüft, ob es ergänzender Festsetzungen zur Versickerungspflicht bedarf. Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten Jahren immer wieder zu erheblichen Überflutungen geführt. Die Erkenntnisse aus den hierdurch entstandenen Schäden sind bei der Objektplanung für neue Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Forderung entspricht den Vorgaben des § 1 Abs. 5 BauGB (Beachtung der Anpassung an den Klimawandel). Die Starkregen-Gefahrenkarten der Bundesstadt Bonn zeigen für das Plangebiet ein Gefährdungspotenzial für Starkregenereignisse. Dies bedeutet, dass bei der Planung einesSeite 13 von 19 Seite 14 Bauvorhabens auszuschließen ist, dass Gefährdungen durch Überflutungen auf dem eigenen Grundstück sowie bestehender Baukörper benachbarter Grundstücke entstehen. Neben der Betrachtung von Grundstückslagen ist auf den objektbezogenen Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des Kanalanschlusses aber auch der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Typische Schwachpunkte wie ebenerdige Eingänge und Terrassen befestigte Flächen mit Gefälle zum Haus Einfahrten mit Gefälle zum Haus tiefliegende Einfahrten sind möglichst zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern. Empfehlungen zum Umgang mit den Gefährdungen aus Starkregenereignissen sind im dem DWA-Themenband T1/2013 „Starkregen und urbane Sturzfluten – Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ zusammengefasst und werden hier berücksichtigt. Dementsprechend wurde ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 geführt. Diese Analyse zeigt, dass eine erforderliche Rückhaltung im Bereich der Außenanlagen mit 294,4 m³ und im Innenhof mit 5,4 m³ eine hinreichende Vorsorge vor 100- jährlichem Starkregenereignis gewährleistet. Der Nachweis ist konkret erfüllt, wenn die weitere Entwässerungs- und Freiflächenplanung ein entsprechendes Volumen aufweist, das größer als die o.g. Werte ist. Dies kann zum Beispiel durch eine Rückhaltung im Gelände (Mulde oder Geländeneigungen bis 30 cm) oder durch Ableitung in einen Stauraum im Erdreich erfolgen. Es wird gutachterlich darauf hingewiesen, dass die Grenze des Untersuchungsgebietes der Grundstücksgrenze entspricht. Außerhalb liegende Flächen wurden in diesem Nachweis nicht betrachtet. Umliegende Flächen dürfen demnach nicht auf das Untersuchungsgebiet entwässert werden, da sonst zusätzliche Wassermengen berücksichtigt werden müssten. Umgekehrt kann das im Plangebet anfallende Niederschlagswasser durch das o.g. Volumen komplett zurückgehalten werden. 8.6 Sonstige Schutzgüter Im Plangebiet besteht ein konkreter Verdacht bezüglich einer militärischen Einrichtung aus dem 2. Weltkrieg. Diesem Verdacht wird unter Zuhilfenahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) vor Beginn der Erdarbeiten nachgegangen. Weitere konkrete Untersuchungen werden vom KBD nicht gesehen. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Konkrete Hinweise auf das Vorhandensein von Bodendenkmälern liegen derzeit nicht vor. Anlage/n 1 Anlage 1 Übersichtsplan B-Plan 6222-2 (öffentlich) 2 Anlage 2 städtebauliches Konzept, Dachaufsicht, B-Plan 6222-2 (öffentlich) 3 Anlage 3 Ansichten mit Fassadenbegrünung (öffentlich)Seite 14 von 19 Seite 15 4 Anlage 4 Ansichten aus Richtung Süden und Westen mit Bestandsbebauung (öffentlich)Seite 15 von 19 Bebauungsplan Nr.. 66222222--22 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bonn Ortsteil Dransdorf Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 1133..0077..22002200 110000 mSeite 16 von 19 Seite 17 von 19 Seite 18 von 19 Seite 19 von 19
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