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220573 · Beschlussvorlage

Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes 6222-2 "Bürocampus - Justus-von-Liebig-Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf

Nummer
220573
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
22.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220573
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB für die Neuaufstellung des
Bebauungsplanes 6222-2 "Bürocampus - Justus-
von-Liebig-Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Dransdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.6222-2 „Bürocampus
Justus-von-Liebig-Straße” im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dransdorf,
zwischen Justus-von-Liebig-Straße, Fraunhoferstraße, Haberstraße und
der Wohnbebauung Römerweg ist die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
durchzuführen.
2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und
Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein
adäquates alternatives Beteiligungsformat durchzuführen.
Begründung
Plangebiet
Das ca. 2, 4 ha große Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
mit der Nummer 6222-2 liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im Stadtteil
Dransdorf. Es lässt sich im Wesentlichen wie folgt abgrenzen:
 Im Norden durch die Haberstraße,
 im Osten durch die Fraunhoferstraße und die dort bestehende
gewerbliche Bebauung,
 im Süden durch die Justus-von-Liebig-Straße undSeite 1 von 19
Seite 2
 im Westen durch die Wohnbebauung am Römerweg.
Das Gebiet umfasst die Flurstücke Gemarkung Bonn, Flur 045, Flurstücke
104/1, 278/104, 393/104, 394/104, 1386, 1387, Teil von 1641, 1721, 1731,
1850, Teil von 394/104, 401/105 und Flurstück 1730.
Gegenwärtig befindet sich im nordwestlichen Teil des Plangebiets der
Landschafts- und Gartenbaubetrieb der Bonner Werkstätten der Lebenshilfe
e.V. als soziale gemeinnützige Einrichtung für Menschen mit Behinderung.
Zentral südlich der Haberstraße erstreckt sich eine brachliegende Grünfläche.
An der Fraunhoferstraße / Ecke Fußgängerweg Haberstraße liegt ein
Lagerplatz für Container. Südlich im Plangebiet entlang der Justus-von-Liebig-
Straße lag ein Standort für Autoreparaturen sowie ein Gebäude mit
Dienstleistungsunternehmen. Alle Gebäude entlang der Justus-von-Liebig-
Straße im Plangebiet wurden bereits abgerissen. Mittlerweile ist der Rohbau
des ersten Bauabschnittes fertiggestellt und das Gebäude soll Ende
2022/Anfang 2023 für eine Bundesinstitution bezugsfertig sein.
Städtebauliches Konzept
Die Realisierung des o.g. Büro-Campus soll zeitversetzt über mehrere
Bauabschnitte durchgeführt und auf den zukünftigen Nachfragebedarf
hinsichtlich möglicher Nutzungen sowie nachgefragter Flächengrößen
zugeschnitten werden. Insgesamt wird eine Aufwertung des heute gemischt
genutzten Gewerbegebietes bei gleichzeitiger Neuordnung und
Nachverdichtung des Plangebietes stattfinden.
In Kooperation mit den Bonner Werkstätten wird die Gesamtplanung für den
Campus entwickelt. Als erster Bauabschnitt innerhalb der Campusentwicklung
ist die Ansiedlung einer für die Bundesstadt Bonn bedeutenden
Bundesinstitution geplant. Hierfür ist ein Bereich entlang der Justus-von-Liebig-
Straße/Ecke Fraunhoferstraße vorgesehen. Dieses Vorhaben wurde vorab
aufgrund des geltenden Planungsrechtes genehmigt und befindet sich bereits
im Bau. Im hinteren Teil sollen weitere Bürogebäude sowie ein gemischt
genutztes Gebäude der Bonner Werkstätten gebaut werden. Im Sinne der
Neuerrichtung der Bonner Werkstätten ergeben sich als Nutzungsbausteine für
den nordwestlichen Bereich des Plangebietes ein Frühförderzentrum für Kinder
mit Behinderung und Entwicklungsstörungen, Werkstattflächen für Menschen
mit Behinderung, eine Kantine und Konferenzräume, Büroflächen im 1., 2. und
3. Obergeschoss, eine Tiefgarage und Technik- und Lagerflächen im
Untergeschoss, eine Drop-Off-Zone für Shuttlebusse sowie erforderliche
oberirdische Stellplätze vor dem Gebäude.
Der Stellplatzbedarf wurde anhand des Entwurfs der künftigen
Stellplatzsatzung der Stadt Bonn ermittelt (DS-Nr. 220179). Dieser ergibt sich
neben den Stellplätzen für Mitarbeitende und externe Besuchende, wie Eltern,
Pädagogen, Gremienmitgliedern, etc. auch durch den Bedarf für eigene
Poolfahrzeuge in den Bereichen der Werkstatt und der Frühförderung
(ausschließlich Elektrofahrzeuge) sowie in der Verwaltung. Durch eine
umsichtige Planung der Stellplatzanzahl soll verhindert werden, dass
Gebäudenutzende im öffentlichen Straßenraum im Umfeld parken. Hierbei sind
verschiedene Aspekte zu beachten und abzuwägen bzw. im folgenden
Planungsverlauf noch weiter zu optimieren: Insgesamt ist die Stellplatzanzahl
im Hinblick auf die aktuell ca. 200 geplanten Nutzenden des Gebäudes sehrSeite 2 von 19
Seite 3
knapp bemessen. Allerdings wird die Dimension der im derzeitigen
Planungsstand vorgesehenen oberirdischen Stellplatzanlage der „Lebenshilfe“
im Bereich der Haberstraße aus städtebaulicher Sichtweise kritisch gesehen.
Eine unter diesem Aspekt wünschenswerte weitestgehende Verlagerung dieser
Stellplätze in eine Tiefgarage stellt jedoch für die „Lebenshilfe“ als sozialer
Träger eine schwierige finanzielle Herausforderung dar, da es in der
Sozialwirtschaft hierfür keine Fördermittel gibt. Die Verwaltung beabsichtigt
gleichwohl im weiteren Verlauf des Verfahrens gegenüber den
Vorhabenträgerin auf eine Reduzierung der oberirdischen Stellplatzanzahl
durch Planung einer entsprechend dimensionierten Tiefgarage und die Anlage
eines Parkplatzes lediglich für den Hol- und Bringverkehr der Beschäftigten der
Bonner Werkstätten hinzuwirken. Eine weitergehende Beschreibung des
städtebaulichen Konzepts befindet sich in den beigefügten Zielen und Zwecken
der Planung.
Planungsrecht
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg
ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt für das
Plangebiet gewerbliche Bauflächen und für den Bereich der Lebenshilfe Bonn
Grünflächen dar. Der FNP wird im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2
Nr. 2 BauGB an die vorgesehenen neuen Nutzungen angepasst. Für das
Plangebiet besteht Baurecht in Form der Bebauungspläne Nr. 7423-17,
„Römerweg“ und Nr. 7423-1 „Justus-von-Liebig-Straße“. Ersterer weist für die
Flächen ostwärts des Römerwegs ein Allgemeines Wohngebiet mit bis zu zwei
Vollgeschossen sowie Flächen für den Gemeinbedarf –soziale Einrichtungen,
Wohnheim für Behinderte einschließlich Therapieräume – mit bis zu zwei
Vollgeschossen aus. Der Grundstücksteil entlang der Haberstraße ist als
Grünfläche (Gärtnerei, Gewächshäuser, Betriebsräume der Gärtnerei)
festgesetzt.
Der Bebauungsplan Nr.7423-1 setzt für den östlichen Teil des Plangebietes
eine gärtnerisch genutzte Fläche sowie ein Gewerbegebiet mit einer
Baumassenzahl von 3,5 fest. Einzelhandelsbetriebe aus dem
Lebensmittelbereich und Vergnügungsstätten sind generell ausgeschlossen.
Sonstige Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe für den Verkauf an letzte
Verbraucher sind nur ausnahmsweise zulässig. Der oben genannte erste
Bauabschnitt an der Justus- von- Liebig- Straße ist bereits auf Grundlage
dieses bestehenden Planungsrechtes genehmigt worden.
Zur Realisierung der Planung ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 6222-2 erforderlich, der Teile der genannten
Bebauungspläne überplant.
Planungsanlass
Ziel des Verfahrens ist, die Fläche einer städtebaulichen Neuordnung
zuzuführen, den Gewerbestandort in Dransdorf zu stärken und die Flächen
städtebaulich aufzuwerten. Darüber hinaus wurde im ersten Bauabschnitt die
Ansiedlung einer Bundesinstitution vorab genehmigt. Um das Hinterland an der
Justus-von-Liebig-Straße weiter zu entwickeln, den Unternehmensstandort derSeite 3 von 19
Seite 4
Lebenshilfe e.V. und den ersten Bauabschnitt der Vorhabenträgerin
planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines neuen
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach den Vorgaben des § 13a BauGB
im Sinne einer Innenentwicklung unter Schonung der Freiräume am
Siedlungsrand erforderlich. Die Anwendungsvoraussetzungen sind gegeben,
da aufgrund der vorgesehenen Grundflächenzahl (GRZ) weniger als 2 ha
zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO realisiert wird, keine Pflicht
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, keine Natura
2000-Gebiete beeinträchtigt werden und keine Störfallbetriebe im
Einwirkungsbereich des Vorhabens vorhanden sind.
Planungsablauf
Am 16.03.2020 stellte die Firma TenBrinke einen Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens, um die Flächen der Lebenshilfe (Bonner
Werkstätten) und die weiteren genannten Flächen einer städtebaulichen
Neuordnung und einer wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen. Vorhabenträgerin
ist die Office JLS Bonn GmbH gemeinsam mit der Spargelfeld JLS Bonn
GmbH. Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner
Sitzung am 26.08.2020 unter Vorberatung in der Bezirksvertretung Bonn am
18.08.2020 sowie dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am
25.08.2020 den Zielbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (Drucksache:
201301) gefasst. Als Maßgaben wurden formuliert, dass eine
Regenwasserversickerung vor Ort sowie eine Fassadenteilbegrünung
sichergestellt wird. Außerdem soll verpflichtend geregelt werden, dass an den
Gebäuden Photovoltaik-Anlagen angebracht werden.
Hier von ausgehend erarbeitete die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der
Verwaltung das vorliegende städtebaulichen Konzept. Im weiteren Verlauf des
Verfahrens wird hiermit nun der Beschluss über die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung eingeholt. Bevor der Beschluss von der
Bezirksvertretung Bonn gefasst wird, kann der Ausschuss für Wohnen, Planung
und Bauen Empfehlungen zum Bebauungsplan abgeben. Im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit
Gelegenheit gegeben, innerhalb von zwei Wochen den städtebaulichen Entwurf
einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Darüber hinaus wird im
Rahmen einer Bürgerversammlung bzw. einem adäquaten alternativen
Beteiligungsformat die Möglichkeit gegeben, an die Vorhabenträgerin und
deren beauftragtes Architekturbüro Fragen und Stellungnahmen zu richten. Im
weiteren Verfahren besteht für die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage des
Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB die erneute Gelegenheit, zu
der Planung Stellung zu nehmen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung werden nachfolgend wiedergegeben. Sie sind Bestandteil des
Beteiligungsplakats für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
1. Lage des Plangebiets
Das ca. 2, 4 ha große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn und dort im Stadtteil
Dransdorf. Es lässt sich im Wesentlichen wie folgt abgrenzen:Seite 4 von 19
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 Im Norden durch die Haberstraße,
 im Osten durch die Fraunhoferstraße und die dort bestehende
gewerbliche Bebauung,
 im Süden durch die Justus-von-Liebig-Straße und
 im Westen durch die Wohnbebauung am Römerweg.
2. Planungsanlass
Die Vorhabenträgerin ist mit dem Wunsch an die Bundesstadt Bonn
herangetreten, einen neuen Büro-Campus, der mit dem Rückbau von
bestehenden Gebäuden entlang der Justus-von-Liebig-Straße, der
Fraunhoferstraße sowie entlang der Haberstraße einhergeht, zu entwickeln.
Außerdem wollen die Bonner Werkstätten Lebenshilfe Bonn gemeinnützige
GmbH (im Weiteren Bonner Werkstätten) hier einen neuen
Unternehmensstandort errichten. Derzeit besteht für die Bonner Werkstätten
ein erheblicher baulicher Erweiterungsbedarf aufgrund vorhandener
Überbelegungen am Standort Beuel, dem aufgrund der damit verbundenen
Belastung der betreuten Menschen dringend Rechnung getragen werden muss.
Das geplante Neubauvorhaben der Bonner Werkstätten mit seinem
vorgesehenen Nutzungsmix wird hier zu einer deutlichen Entlastung führen.
Weiterhin ist die Frühförderung der Lebenshilfe am Standort in Graurheindorf
am Margaretenplatz nicht barrierefrei. Hier besteht lediglich eine temporäre
Sondergenehmigung für den Betrieb. Mit dem Standortwechsel nach Dransdorf
wird sich die Situation für die Kinder mit Behinderung und deren Angehörige
deutlich verbessern. Das öffentliche Interesse an der Planung ist dadurch
gekennzeichnet, dass durch das Vorhaben der Bedarf an Büroflächen innerhalb
der Bundesstadt Bonn gedeckt und das Gewerbegebiet Justus-von-Liebig-
Straße aufgewertet werden kann. Mit der bereits in Bonn ansässigen
Bundesinstitution kann des Weiteren die Funktion der Stadt Bonn als
Bundesstadt gestärkt werden. Mit der Umsetzung des bereits vorab
genehmigten 1. Bauabschnittes an der Justus- von- Liebig- Straße, der sich
derzeit mit dem Rohbau in der Umsetzung befindet, wurde bereits ein erster
Schritt zur Realisierung des gesamten neuen Büro- Campus angegangen. Um
die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung eines
neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach den Vorgaben des § 13a
BauGB im Sinne einer Innenentwicklung unter Schonung der Freiräume am
Siedlungsrand erforderlich. Die Anwendungsvoraussetzungen sind gegeben,
da aufgrund der vorgesehenen Grundflächenzahl (GRZ) weniger als 2 ha
zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO realisiert wird, keine Pflicht
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, keine Natura
2000-Gebiete beeinträchtigt werden und keine Störfallbetriebe im
Einwirkungsbereich des Vorhabens vorhanden sind.
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung
am 26.08.2020 unter Vorberatung in der Bezirksvertretung Bonn am
18.08.2020 sowie dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz am
25.08.2020 den Zielbeschluss (Drucksache: 201301) gefasst. Als Maßgaben
wurden formuliert, dass eine Regenwasserversickerung vor Ort sowie eine
Fassadenteilbegrünung sichergestellt wird. Außerdem soll verpflichtend
geregelt werden, dass an den Gebäuden Photovoltaik-Anlagen angebracht
werden.Seite 5 von 19
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3. Planungsrechtliche Situation
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg
ist das Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt für das
Plangebiet gewerbliche Bauflächen und für den Bereich der Lebenshilfe Bonn
Grünflächen dar. Der FNP wird im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2
Nr. 2 BauGB an die vorgesehenen neuen Nutzungen angepasst. Für das
Plangebiet besteht Baurecht in Form der Bebauungspläne Nr. 7423-17,
„Römerweg“ und Nr. 7423-1 „Justus-von-Liebig-Straße“. Ersterer weist für die
Flächen ostwärts des Römerwegs ein Allgemeines Wohngebiet mit bis zu zwei
Vollgeschossen sowie Flächen für den Gemeinbedarf –soziale Einrichtungen,
Wohnheim für Behinderte einschließlich Therapieräume – mit bis zu zwei
Vollgeschossen aus. Der Grundstücksteil entlang der Haberstraße ist als
Grünfläche (Gärtnerei, Gewächshäuser, Betriebsräume der Gärtnerei)
festgesetzt.
Der Bebauungsplan Nr.7423-1 setzt für den östlichen Teil des Plangebietes
eine gärtnerisch genutzte Fläche sowie ein Gewerbegebiet mit einer
Baumassenzahl von 3,5 fest. Einzelhandelsbetriebe aus dem
Lebensmittelbereich und Vergnügungsstätten sind generell ausgeschlossen.
Sonstige Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe für den Verkauf an letzte
Verbraucher sind nur ausnahmsweise zulässig.
Zur Realisierung der Planung ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 6222-2 erforderlich, der Teile der genannten
Bebauungspläne überplant.
4. Bestandssituation
Das Plangebiet ist in Ausrichtung zur Haberstraße im Wesentlichen von der
Nutzung der Bonner Werkstätten geprägt, die als Arbeitgeber für Menschen mit
Behinderungen vor Ort ihren Garten- und Landschaftsbau betreibt.
Entlang der Justus-von-Liebig-Straße befanden sich im o.g. 1. Bauabschnitt bis
zum Abriss der Gebäude ein Kfz-Handel und Dienstleistungsbetriebe. Das
Umfeld des Plangebietes wird im Westen geprägt durch das Wohngebiet am
Römerweg und im Norden durch den in Planung befindlichen Naturspielplatz
sowie bestehende Kleingärten. Die Fraunhoferstraße im Osten des
Plangebietes ist wiederum geprägt durch den Bonner Verein für Pflege- und
Gesundheitsberufe e.V. mit Schulungsräumen sowie weiterem Gewerbe. Auf
der dem Plangebiet gegenüberliegenden Südseite der Justus-von-Liebig-
Straße haben sich vor allem das Autogewerbe und verschiedene Fachmärkte
(z.B. Bädertechnik, Camping, Werbetechnik) etabliert.
Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt insbesondere über die
Justus-von-Liebig-Straße als Haupterschließungsstraße und über die
Fraunhoferstraße. Den zentralen Haltepunkt des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) stellt die Haltestelle „Tannenbusch Süd“ dar, die
unmittelbar nördlich des Plangebietes in fußläufiger Entfernung liegt. Dort
verkehren die Stadtbahnlinie 16 (Köln – Bonn; 10 min-Regeltakt), die
Straßenbahnlinie 63 (Tannenbusch – Bad Godesberg; 20 min-Regeltakt) und
die Buslinie 601 (Tannenbusch – Uniklinikum; 20 min-Regeltakt). DasSeite 6 von 19
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Plangebiet ist -wie der Mobilitätsplan aufzeigt- auch über weitere
Bushaltestellen, an denen die Buslinien 630 und 631 verkehren, sehr gut an
den ÖPNV angebunden.
5. Verfahrensart
Das Bebauungsplanverfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13a
Baugesetzbuch durchgeführt werden. Denn die Aufstellung eines neuen
Bebauungsplanes nach den Vorgaben des genannten Paragrafen schont die
Freiräume am Siedlungsrand und ist im Sinne einer Innenentwicklung. Im
Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, gemäß § 12
Baugesetzbuch und im Zusammenhang mit § 13a BauGB, könnte auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden. Der Ausschuss für
Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat am Mi, 26.08.2020 (DS-Nr. 201301)
jedoch beschlossen, dass eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3
Abs. 1 BauGB durchzuführen ist. Die Anwendungsvoraussetzungen für ein
Verfahren nach § 13a BauGB sind gegeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum städtebaulichen Konzept wird im
zweistufigen Standardverfahren nach den Bonner Leitlinien zur
Bürgerbeteiligung stattfinden. Der genaue Zeitpunkt und -rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird ortsüblich bekannt gegeben.
Anschließend wird die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu dem
Bebauungsplanentwurf erneut beteiligt und um Stellungnahmen gebeten. Über
die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet abschließend der Rat der
Bundesstadt Bonn in Form eines Satzungsbeschlusses.
6. Städtebauliches Konzept
Die Realisierung des o.g. Bürocampus soll zeitversetzt über mehrere
Bauabschnitte durchgeführt und auf den zukünftigen Nachfragebedarf
hinsichtlich möglicher Nutzungen sowie nachgefragter Flächengrößen
zugeschnitten werden. Insgesamt wird eine Aufwertung des heute gemischt
genutzten Gewerbegebietes bei gleichzeitiger Neuordnung und
Nachverdichtung des Plangebietes stattfinden.
In Kooperation mit den Bonner Werkstätten wird die Gesamtplanung für den
Campus entwickelt. Als erster Bauabschnitt innerhalb der Campusentwicklung
ist die Ansiedlung einer für die Bundesstadt Bonn bedeutenden
Bundesinstitution geplant. Hierfür ist ein Bereich entlang der Justus-von-Liebig-
Straße/Ecke Fraunhoferstraße vorgesehen. Dieses Vorhaben wurde vorab
aufgrund des geltenden Planungsrechtes genehmigt und befindet sich bereits
im Bau. Im hinteren Teil sollen weitere Bürogebäude sowie ein gemischt
genutztes Gebäude der Bonner Werkstätten gebaut werden.
Im Sinne der Neuerrichtung der Bonner Werkstätten ergeben sich als
Nutzungsbausteine für den nordwestlichen Bereich des Plangebietes ein
Frühförderzentrum für Kinder mit Behinderung und Entwicklungsstörungen,
Werkstattflächen für Menschen mit Behinderung, eine Kantine und
Konferenzräume, Büroflächen im 1., 2. und 3. Obergeschoss, eine Tiefgarage
und Technik- und Lagerflächen im Untergeschoss, eine Drop-Off-Zone für
Shuttlebusse sowie erforderliche oberirdische Stellplätze vor dem
Gebäude. Der Stellplatzbedarf wurde anhand des Entwurfs der künftigenSeite 7 von 19
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Stellplatzsatzung der Stadt Bonn ermittelt. Dieser ergibt sich neben den
Stellplätzen für Mitarbeitende und externe Besuchende, wie Eltern, Pädagogen,
Gremienmitgliedern, etc. auch durch den Bedarf für eigene Poolfahrzeuge in
den Bereichen der Werkstatt und der Frühförderung (ausschließlich
Elektrofahrzeuge) sowie in der Verwaltung. Durch eine umsichtige Planung der
Stellplatzanzahl auf der Basis des Entwurfes der städtischen
Stellplatzverordnung soll verhindert werden, dass Gebäudenutzende im
öffentlichen Straßenraum im Umfeld parken. Insgesamt ist die Stellplatzanzahl
im Hinblick auf die aktuell ca. 200 geplanten Nutzende des Gebäudes sehr
knapp bemessen und die Refinanzierung der Tiefgaragenplätze stellt sich für
die Lebenshilfe sehr herausfordernd dar, da es in der Sozialwirtschaft hierfür
keine Fördermittel gibt.
Die Vorhabenträgerin im nordöstlichen Bereich möchte sich die perspektivische
Option für den Bau einer Kindertageseinrichtung im 2. Bauabschnitt
offenhalten. Durch die Anzahl der im Bürocampus entstehenden Arbeitsplätze
könnte sich künftig ggf. ein Bedarf an einem Betriebskindergarten ergeben. Die
durch eine Kindertageseinrichtung ausgelösten Verkehre wären innerhalb der
geplanten Tiefgaragen abzuwickeln. Die Höhenentwicklung und bauliche Dichte
soll einen angemessenen Übergang zwischen der westlich angrenzenden
Wohnbebauung und dem östlich neu entwickelten Bürocampus gewährleisten.
Dort ist eine gegliederte Bebauung mit 2 (plus Staffelgeschoss) bis 5
Vollgeschossen geplant. Der Eckbereich der Justus-von-Liebig-Straße mit der
Fraunhoferstraße wird im 1. Bauabschnitt mit einer bis zu 5-geschossigen
Bebauung betont. Die Baumassenzahl (BMZ) für den Bürocampus soll
gegenüber dem heute hier zulässigen Umfang erhöht, allerdings auf eine
Größenordnung von unter 6,0 begrenzt werden. Die Berechnung der baulichen
Dichte im Bereich der Lebenshilfe Bonn wird auf deren Grundstück bezogen.
Die BMZ beträgt dort ca. 5,6. Damit würde die bauliche Dichte künftig maximal
dem entsprechen, was bereits heute im Industriegebiet östlich der
Fraunhoferstraße zulässig ist. Diese Zunahme der baulichen Dichte in der
Nähe zur vorhandenen Wohnbebauung gegenüber dem Status quo ist
erheblich, trägt aber der Maßgabe des Baugesetzbuchs zum sparsamen
Umgang mit Grund und Boden Rechnung. Die einzuhaltenden Abstandflächen
gewährleisten die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse.
Das Freiraumkonzept wurden vom Büro studio grüngrau aus Düsseldorf
erarbeitet und soll im Zuge der weiteren Planungsschritte weiter
ausdifferenziert werden. Die Freiflächen sollen in Form eines Grünzuges
angelegt und zwischen den einzelnen Gebäuden durch eine platzähnliche
Gestaltung sowie ein Wegenetz strukturiert und untereinander sowie mit der
angrenzenden Umgebung verknüpft werden. Vor allem die öffentlich
zugängliche Nord-Süd-Verbindung für FußgängerInnen und Radfahrende
zwischen der Stadtbahnhaltestelle im Norden und der Justus-von-Liebig-Straße
im Süden ist ein wichtiges Ziel der Planung. In diesem Zusammenhang soll
auch eine Zufahrt von der Justus-von-Liebig-Straße zur Haberstraße für die
Feuerwehr vorgesehen werden.
Für eine hohe Aufenthaltsqualität im Bereich des Bürocampus werden
notwendige Stellplätze generell unterirdisch angeordnet. Die Tiefgaragen sollen
von der Justus-von-Liebig-Straße und der Fraunhoferstraße aus erschlossen
werden und damit die bestehende Wohnbebauung am Römerweg nicht
tangieren. Eine Ausnahme bildet die Drop-Off-Zone der Shuttlebusse für dieSeite 8 von 19
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Lebenshilfe/Bonner Werkstätten sowie die aufgrund der Platzverhältnisse nicht
in der Tiefgarage unterzubringenden Stellplätze für Besuchende und
Mitarbeitende der Lebenshilfe. Die Erschließung dieser Anlagen erfolgt -wie
bereits heute- aus Richtung der Haberstraße. Im Rahmen eines
Verkehrsgutachtens wurde nachgewiesen, dass der durch das Plangebiet
ausgelöste Verkehr über das bestehende Verkehrsnetz abgewickelt werden
kann. Die Haberstraße soll im betreffenden Abschnitt für die Erreichbarkeit der
Lebenshilfe unter gefahrloser Nutzung von Fußgänger*innen und
Radfahrer*innen ausgebaut werden. Neue öffentliche Verkehrsflächen sind
innerhalb des Plangebiets nicht vorgesehen. Die o.g. Fuß- und
Radwegeverbindung zwischen Haberstraße und Justus- von- Liebig- Straße
soll mit einem Gehrecht für Fußgänger und Fahrrecht für Radfahrende auf
privaten Flächen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesichert werden. Die
Haltestelle „Tannenbusch Süd“ bietet durch den dort vorhandenen Anschluss
an die Stadtbahn sowie den Busverkehr eine gute Alternative zum Kfz-
Verkehr. Zusätzlich sollen alternative Mobilitätsangebote verwirklicht werden.
Innerhalb eines noch zu erstellenden Mobilitätskonzeptes sollen verschiedene
Bausteine beispielsweise Jobtickets, hohe Anzahl von dezentralen
Fahrradstellplätzen und weitere Maßnahmen in Abstimmung mit der
Vorhabenträgerin bis zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
erarbeitet werden.
7. Technische Infrastruktur
Das Schmutzwasser soll der bestehenden Kanalisation zugeleitet werden. Aus
Sicht der Netzhydraulik bestehen dazu grundsätzlich keine Bedenken. Für die
Versorgung mit elektrischer Energie sind je nach Leistungsbedarf und Art der
Nutzung Standorte für zwei kundeneigene Trafostationen vorzusehen.
Vorzugsweise sollten diese an den Grundstücksgrenzen Justus-von-Liebig-
Straße/ Fraunhoferstraße und Haberstraße/ Fraunhoferstraße positioniert
werden. Die Gas- und Wasserversorgung (Ruhedruck für 5 Vollgeschosse
ausreichend) ist sowohl aus Richtung der Justus-von-Liebig-Straße als auch
von der Fraunhoferstraße aus möglich.
Eine Fernwärmeversorgung ist nicht geplant. Für die Löschwasserbereitstellung
ist für die geplanten Gebäude Justus-von-Liebig-Straße und Fraunhoferstraße
derzeit der Grundschutz mit 96 m³/h sichergestellt, für die Gebäude
Haberstraße mit 48 m³/h.
8. Schutzgüter Mensch, Klima, Natur und Sonstige
8.1 Schutzgut Mensch
Im Nahbereich der Justus-von-Liebig-Straße treten tagsüber durch den
Straßenverkehr Immissionspegel größer 65 dB(A) auf. Durch den
Schienenverkehr bedingt herrschen an der Haberstraße tagsüber Lärmpegel
größer 70 dB(A) vor. Nachts ist von 60 dB(A) durch den Straßen- und
Schienenverkehr im gesamten Plangebiet auszugehen. Die Bestandssituation
ist im Rahmen eines Lärmgutachtens zu bewerten und geeignete, passive
Schallschutzmaßnahmen an den neuen Gebäuden bis zur Offenlage des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufzuzeigen. Die Ein- und Ausfahrten
von Tiefgaragen sind im weiteren Bebauungsplanverfahren nach TA Lärm im
Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die bestehende NachbarschaftSeite 9 von 19
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ebenfalls im Lärmgutachten zu bewerten. Aus lufthygienischer Sicht kann
davon ausgegangen werden, dass ein unkritisches Belastungsniveau
hinsichtlich der Luftschadstoffe vorhanden ist.
8.2 Stadtklima/ Klimaanpassung/Energieeffizienz
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (DS190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden im weiteren Verfahren Anforderungen und
Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung,
solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung, nachhaltiges Bauen) und
Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung)
formuliert, die einen Beitrag zur Zielerreichung leisten.
Der Planungsraum weist laut Klimaanalyse für sommerliche, austauscharme
Hochdruckwetterlagen am Tag in den bebauten Bereichen genauso wie in den
sonnenexponierten Freiflächen eine starke Wärmebelastung auf. In den
wenigen mit Bäumen bestandenen und daher verschatteten Bereichen ist die
Wärmebelastung geringer. In der Nacht tritt mit 5-6 K Abweichung zur
durchschnittlichen Temperatur der Bonner Grün- und Freiflächen ein hoher
Wärmeinseleffekt auf. Die Freifläche weist eine hohe Kaltluftproduktionsrate
auf. Die umgebenden Siedlungsbereiche profitieren derzeit von dieser
Klimafunktion, weshalb diese Ausgleichswirkung nach Möglichkeit erhalten
werden sollte. Daher sollte ein möglichst hoher Vegetationsanteil im
Planzustand angestrebt werden. Dies soll durch eine möglichst
flächensparende Ausdehnung der Tiefgaragen, zum größtmöglichen Erhalt
erdgebundener Flächen, bzw. eine ausreichende Überdeckung der
Tiefgaragen mit Erdreich über entsprechende Erd-Modellierungen erreicht
werden.
Maßnahmen zur Verbesserung bzw. zum Entgegenwirken der o.g. thermischen
Situation sind daher:
 Möglichst helle Gestaltung der Fassadenflächen,
 Fassadenbegrünung,
 Dachbegrünung von Flachdächern,
 Anlage eines Grünzuges, der das Plangebiet von Norden nach Süd
durchzieht,
 Unterbringung aller Stellplätze in Tiefgaragen (außer
Besucherstellplätze und Logistiker, sowie ein Teil der Stellplätze der
Bonner Lebenshilfe als Drop-Off-Zone für Shuttle Busse),
 Überdeckung von Tiefgaragen mit Erdreich und Anlage als Grünflächen,
 Erhalt und Neupflanzung von Bäumen (auch als Ersatzpflanzungen) im
Bereich der Freianlagen und nicht auf Dächern von Tiefgaragen,
 Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen für Geh- und Radwege.
 (Nach Möglichkeit) Erhalt unversiegelter Flächen, Nutzung von
Teilversiegelungen um Vollversiegelung zu reduzieren.Seite 10 von 19
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 Schaffung kühler, verschatteter Außenbereiche.
 Regenwasserversickerung, -speicherung und -verdunstung.
Die vorgesehene Fassadenbegründung wurde auf dem Beteiligungsplakat, den
Schnitten und Ansichten beispielhaft für bestimmte Fassadenbereiche
dargestellt. Sie wird genauso wie die extensive Begrünung der Flachdächer
(Substratdicke 10-15 cm, bei einem Abflussbeiwert von max. 0,4) über
entsprechende Festsetzungen im späteren vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gesichert.
Im weiteren Verfahren wird bis zur Offenlage des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes ein Energiekonzept erarbeitet, das verschiedene
Versorgungsvarianten untereinander vergleicht. Die Vorhabenträgerinnen
ziehen für sämtliche Gebäude einen KfW40 Standard heran. Geeignete
Dachflächen sollen laut der Beschlusslage der politischen Gremien für die
Installation solarenergetischer Anlagen genutzt werden. Eine weitestgehende
Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik wird im weiteren Verfahren
geprüft und angestrebt.
Die oberirdischen PKW-Stellflächen sind versickerungsfähig zu gestalten.
Alternativ dazu ist eine nachgeschaltete Versickerung über die belebte
Bodenzone möglich. Die Stellplätze sind weiterhin durch Baumpflanzungen zu
beschatten, sofern nach Landesbauordnung keine Verpflichtung zur Installation
von Photovoltaik-Anlagen besteht.
8.3 Schutzgut Natur und Landschaft
Im beschleunigten Verfahren (§ 13a (2) Nr. 4 BauGB) gelten Eingriffe, die auf
Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des
§ 1a (3) vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Das Gesetz
erlaubt, dass auf dieser Grundlage von einer Umweltprüfung/ Umweltbericht
(gem. § 2 (4) BauGB) sowie der Abhandlung der Eingriffsregelung und
Kompensationsermittlung abgesehen werden kann. Dennoch werden mögliche
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bis zur Offenlage des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Begründung dargestellt und die
Umweltauswirkungen des Vorhabens untersucht und bewertet.
Das Integrierte Freiraumsystem der Stadt Bonn, Stand 2012 gibt für Teile der
Bebauungsplanfläche den Planungshinweis „Entwicklung“. Diese Fläche bildet
zusammen mit den Gartenflächen am Römerweg eine wichtige Grünverbindung
zwischen dem Friedhof Dransdorf, den Kleingärten und dem künftigen
Naturspielplatz an der Haberstraße im Norden und der Grün-/Kinderspielfläche
am Kettelerplatz im Süden. Eine wegeläufige, begrünte Verbindung dieser
Areale wird durch die vorgelegte Planung bewirkt, was jedoch mit einer
baulichen Verdichtung des Areals einhergeht. Die im Plangebiet entstehenden
Grünflächen sollen größtmöglich mit entsprechender Einsaat und Bepflanzung
(biodiversitätsfördernd) hergestellt werden. Von der Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind keine Natura-2000-, Natur-und
Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte oder besonders
schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den
Biotopverbund direkt betroffen. Das Plangebiet weist in den Randbereichen
Baum- und Gehölzbestände auf, die teilweise satzungsgeschützt und
artenschutzrechtlich relevant sind. Gemäß einem Baumaufmaß befinden sich
im Plangebiet 8 Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der Bundesstadt
Bonn fallen. Diese Bäume sind nach ihrem Zustand gutachterlich bewertetSeite 11 von 19
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worden. Demnach weisen sie eine gute bis befriedigende Vitalität auf. Zwei
Bäume können mit geringfügigen Eingriffen in den Kronen- und Wurzelbereich
erhalten werden. 6 Bäume müssen jedoch gefällt werden, da sie innerhalb der
vorgesehen Baufelder für die Gebäude bzw. der Tiefgaragen stehen. Als Ersatz
werden Neupflanzungen im Plangebiet, außerhalb des Bereiches der
Tiefgaragen, gemäß der Bonner Baumschutzsatzung vorgesehen. Das weitere
Verfahren, Fällanträge sowie konkrete Regelung über Anzahl, Baumarten und
Standorte, wird im Zusammenhang mit der Baugenehmigung geregelt.
Bei allen Bauleitplanverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange
beachtet werden. Hierfür wurde eine Artenschutzprüfung (ASP Stufe I und II)
durchgeführt, die im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen kommt:
Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben können für europäisch geschützten
Arten (wie die einheimischen Vogel- und Fledermausarten) die in § 44 Abs.1
BNatSchG formulierten Zugriffsverbote nicht ausgeschlossen werden.
Nur nach verbindlicher Umsetzung der folgenden Vermeidungs- und
Minderungsmaßnahmen kann das Vorhaben im Hinblick auf
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3
BNatSchG in Zusammenhang mit § 44 Abs. 5 BNatSchG als zulässig
angesehen werden.
 Einhaltung der Bauzeitenregelung (außerhalb der allg. Vogelbrutzeit);
 Baufeldräumung im Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar
 Weitgehende Größtmögliche Schonung der Saumgehölze außerhalb
des Baufeldes und Schutz der Saumgehölze während der Bauarbeiten.
 Integration von 8 Fledermausquartieren in den neuen Gebäudebestand
an der Haberstraße
 Vorgezogene Ausgleichmaßnahmen und Ersatzquartiere:
 Aufhängung von 8 Fledermauskästen im räumlich- funktionalem
Zusammenhang des naheliegenden Friedhofes vor der Fällung der
Höhlenbäume, wovon mindestens zwei eine Eignung als
Ganzjahresquartier besitzen
 Aufhängung von 4 Vogelnistkästen, welche für Stare geeignet sind
 Pflanzung von 25 m Heckengehölzen unter Verwendung
bodenständiger und biodiversitätsfördernder Arten
 Durchführung einer biologisch-ökologischen Baubegleitung für die
Fällung der Weiden
 Beleuchtung der Außenanlage mit LED-Leuchtmitteln zum Schutz von
Insekten/Nachtaktiven Tieren.
 Entnahme und Umsetzung sämtlicher Wirbeltiere aus dem
Gartenbereich der Bonner Werkstätten vor dessen Beseitigung in das
nahliegende Ersatzhabitat des Friedhofs Bonn-Dransdorf
 Weitere Ersatz-/Anpflanzungen sowie weitgehende Schonung der
vorhandenen Freiräume
 Bauseitige Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag sofern
großflächige Glaselemente vorgesehen werden. Hierzu wird auf denSeite 12 von 19
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einschlägigen Leitfaden der Schweizer Vogelwarte Sempach verwiesen.
Alle Ergebnisse der Artenschutzprüfungen sowie alle notwendigen,
artenschutzrechtlichen Maßnahmen werden in den weiteren Planungsprozess
und in allen betroffenen Baugenehmigungsverfahren eingebunden und
berücksichtigt.
8.4 Schutzgut Boden
Im Bereich des Grundstücks Justus-von-Liebig-Str. 28 im Bereich des 1.
Bauabschnittes ist das Plangebiet von einer Altstandort-Verdachtsfläche
betroffen, die im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn unter der Ziffer 7422-
062 erfasst ist. Auf dieser Verdachtsfläche waren im Zeitraum von 1982 bis
2005 eine Bauunternehmung und ein Kfz-Betrieb ansässig. Durch den
vollzogenen Bau der Tiefgarage im 1. Bauabschnitt und durch den Bau weiterer
Tiefgaragen im 2. Bauabschnitt ist davon auszugehen, dass ggfs. belasteter
Boden schadlos beseitigt wurde bzw. wird. Weitere gutachterliche Aussagen
hierzu sind daher im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens nicht
notwendig.
8.5 Schutzgut Wasser
Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten und gesetzlich
festgelegten Überschwemmungsgebieten. Es liegt jedoch zum überwiegenden
Teil im Hochwasserrisikogebiet des Dransdorfer Bachs (Hardtbach-System) im
Bereich des sog. HQ 500. Gemäß § 78b Abs.1 Satz 2 WHG gilt für
Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten folgendes: „(…)bei
der Aufstellung (…) von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 (…) des
Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von
Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der
Abwägung nach § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen (…).“
Sinnvoll erscheint daher eine Festsetzung der Erdgeschossfußbodenhöhe im
Verhältnis zum Höhenniveau der anliegenden Straßen im vorhabenbezogenen
Bebauungsplan. Eine Versickerung von Niederschlagswasser kommt nach § 55
Abs. 2 WHG in Betracht, da dies die Bodeneigenschaften und die
Grundwasserstände zulassen. Zur Klärung des Sachverhaltes wurde ein
hydrogeologisches Gutachten angefertigt.
Die Versickerung des im Plangebiet anfallenden Niederschlagswassers erfolgt
über Rigolen, die im Arbeitsraum der Tiefgaragen angelegt, seitlich abgedichtet
und durch einen entsprechenden Bodenaustausch mit unbelastetem
Bodenmaterial in die versickerungsfähigen Bodenschichten einbinden werden.
Die Versickerung erfolgt rechnerisch nur über die Sohle der Rigolen. Im Bereich
der Tiefgaragenzufahrten und von oberirdischen Stellplätzen wird über Mulden
mit belebter Bodenzone versickert. Die weiteren Details der Planung werden im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit der Unteren Wasserbehörde der
Bundesstadt Bonn im Nachgang zum Bebauungsplanverfahren abgestimmt. Es
wird im weiteren Verfahren geprüft, ob es ergänzender Festsetzungen zur
Versickerungspflicht bedarf. Starkregenereignisse mit extremen
Niederschlägen haben in den letzten Jahren immer wieder zu erheblichen
Überflutungen geführt. Die Erkenntnisse aus den hierdurch entstandenen
Schäden sind bei der Objektplanung für neue Bauvorhaben zu berücksichtigen.
Die Forderung entspricht den Vorgaben des § 1 Abs. 5 BauGB (Beachtung der
Anpassung an den Klimawandel). Die Starkregen-Gefahrenkarten der
Bundesstadt Bonn zeigen für das Plangebiet ein Gefährdungspotenzial für
Starkregenereignisse. Dies bedeutet, dass bei der Planung einesSeite 13 von 19
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Bauvorhabens auszuschließen ist, dass Gefährdungen durch Überflutungen auf
dem eigenen Grundstück sowie bestehender Baukörper benachbarter
Grundstücke entstehen. Neben der Betrachtung von Grundstückslagen ist auf
den objektbezogenen Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die
Rückstausicherung des Kanalanschlusses aber auch der Schutz vor
oberflächlichen Überflutungen.
Typische Schwachpunkte wie
 ebenerdige Eingänge und Terrassen
 befestigte Flächen mit Gefälle zum Haus
 Einfahrten mit Gefälle zum Haus
 tiefliegende Einfahrten
sind möglichst zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern.
Empfehlungen zum Umgang mit den Gefährdungen aus Starkregenereignissen
sind im dem DWA-Themenband T1/2013 „Starkregen und urbane Sturzfluten –
Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“ zusammengefasst und werden hier
berücksichtigt. Dementsprechend wurde ein Überflutungsnachweis nach DIN
1986-100 geführt. Diese Analyse zeigt, dass eine erforderliche Rückhaltung im
Bereich der Außenanlagen mit 294,4 m³ und im Innenhof mit 5,4 m³ eine
hinreichende Vorsorge vor 100- jährlichem Starkregenereignis gewährleistet.
Der Nachweis ist konkret erfüllt, wenn die weitere Entwässerungs- und
Freiflächenplanung ein entsprechendes Volumen aufweist, das größer als die
o.g. Werte ist. Dies kann zum Beispiel durch eine Rückhaltung im Gelände
(Mulde oder Geländeneigungen bis 30 cm) oder durch Ableitung in einen
Stauraum im Erdreich erfolgen. Es wird gutachterlich darauf hingewiesen, dass
die Grenze des Untersuchungsgebietes der Grundstücksgrenze entspricht.
Außerhalb liegende Flächen wurden in diesem Nachweis nicht betrachtet.
Umliegende Flächen dürfen demnach nicht auf das Untersuchungsgebiet
entwässert werden, da sonst zusätzliche Wassermengen berücksichtigt werden
müssten. Umgekehrt kann das im Plangebet anfallende Niederschlagswasser
durch das o.g. Volumen komplett zurückgehalten werden.
8.6 Sonstige Schutzgüter
Im Plangebiet besteht ein konkreter Verdacht bezüglich einer militärischen
Einrichtung aus dem 2. Weltkrieg. Diesem Verdacht wird unter Zuhilfenahme
des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) vor Beginn der Erdarbeiten
nachgegangen. Weitere konkrete Untersuchungen werden vom KBD nicht
gesehen. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein entsprechender
Hinweis aufgenommen. Konkrete Hinweise auf das Vorhandensein von
Bodendenkmälern liegen derzeit nicht vor.
Anlage/n
1 Anlage 1 Übersichtsplan B-Plan 6222-2 (öffentlich)
2 Anlage 2 städtebauliches Konzept, Dachaufsicht, B-Plan 6222-2 (öffentlich)
3 Anlage 3 Ansichten mit Fassadenbegrünung (öffentlich)Seite 14 von 19
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4 Anlage 4 Ansichten aus Richtung Süden und Westen mit Bestandsbebauung
(öffentlich)Seite 15 von 19
Bebauungsplan Nr.. 66222222--22
Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Dransdorf
Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 1133..0077..22002200
110000 mSeite 16 von 19
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Datenstand: 02.11.2026, 23:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de