220572 · Beschlussvorlage
Kosten für die Aufnahme von Geflüchteten – Die Verwaltung muss kurzfristig handlungsfähig sein
Kerndaten
- Nummer
- 220572
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 220572 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Kosten für die Aufnahme von Geflüchteten – Die Verwaltung muss kurzfristig handlungsfähig sein Beratungsfolge Rat 17.03.2022 Entscheidung Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 23.03.2022 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Der Angriffskrieg auf die Ukraine wie auch die sich daraus ergebende Fluchtbewegung von in der Ukraine lebenden Menschen in den Westen erfolgte plötzlich und war für die Verwaltung nicht vorhersehbar. Es konnten keinerlei Vorbereitungen getroffen werden. Gleichwohl ist die Bundesstadt Bonn aus humanitären Gründen aber auch auf der Grundlage von gesetzlichen Vorschriften zur Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Betreuung der in Bonn ankommenden bzw. der nach Bonn zugewiesenen Flüchtlinge verpflichtet. Damit sind zusätzliche Aufgaben verbunden, Aufträge sind zu erteilen, die keinen Aufschub dulden. Mehrausgaben in derzeit noch völlig unvorhersehbarer Höhe entstehen bereits jetzt und belasten den Haushalt zusätzlich. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine, erforderlichen Maßnahmen – unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit - zu treffen. Begründung Seit rund 2 Wochen erreichen Flüchtlinge aus der Ukraine infolge des russischen Angriffskrieges auch die Bundesstadt Bonn. Der Angriffskrieg und die daraus resultierende Fluchtbewegung war für die Verwaltung nicht absehbar, sodass mangels Möglichkeit der Vorbereitung oftmals ad hoc Maßnahmen ergriffen und Entscheidungen gefällt werden müssen, um die Menschen kurzfristig unterzubringen und zu versorgen. Die Entwicklung und der Zustrom sind aktuell sehr dynamisch und unübersichtlich. Stand 15.03.2022 um 10 Uhr hat die Verwaltung 461 Personen im Stadtgebiet untergebracht. Es sind uns aber noch lange nicht alle ukrainischen Flüchtlinge, die zwischenzeitlich in Bonn angekommen sind und bei Verwandten oder Bekannten leben, bekannt. Eine valide Bezifferung kannSeite 1 von 3 Seite 2 somit nicht erfolgen. Darüber hinaus sind mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weitere Geflüchtete in den nächsten Tagen, Wochen und vielleicht sogar Monaten zu erwarten. Um die in Bonn ankommenden Flüchtlinge aufnehmen zu können, müssen sehr kurzfristig Möglichkeiten geschaffen werden, um den Menschen in erster Linie eine Unterkunft zu bieten. Weiterhin sind sie mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen. Dazu zählen insbesondere: • Die Beauftragung Dritter zum Betrieb von Sammelunterkünften wie Turnhallen oder einer Erstanlaufstelle. Dazu zählen auch Caterer, Reinigungsfirmen oder Sicherheitsdienste. • Die Beschaffung von Lebensmitteln und Getränken bzw. die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen. • Die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen wie Betten und Matratzen. • Instandsetzung von temporär genutzten Sammelunterkünften wie Turnhallen. • Die Anmietung von Hotelzimmern, Wohnungen oder sonstigen Unterkünften. • Taxikosten, z.B. von der Erstanlaufstelle zur Unterkunft. • Die Beauftragung von sozialen Dienstleistungen bei Wohlfahrtsverbänden und in Bonn vernetzten Vereinen. Diese Aufzählung ist sicherlich nicht abschließend. Gesetzliche Pflichtleistungen wie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder im Rahmen der Krankenhilfe sind selbstverständlich. Vor dem Hintergrund der faktisch nicht vorhandenen Reaktions- und / oder Vorbereitungszeiten können auch übliche Verfahren wie Ausschreibungen nicht ordnungsgemäß erfolgen. Bereits jetzt ist festzustellen, dass der Markt auf die bestehende Krise reagiert. So sind die Preise für Bettgestelle oder Matratzen stark gestiegen, teils doppelt so teuer wie noch vor wenigen Wochen. Darüber hinaus ist die Nachfrage nach solchen Ausstattungsgegenständen so hoch, dass bereits jetzt mit längeren Lieferzeiten zu rechnen ist. Lieferengpässe sind zu erwarten. Daher ist es unerlässlich, ausreichend Vorräte anzuschaffen. Leider ist gegenwärtig nicht absehbar, wie lange die aktuellen Entwicklungen noch anhalten werden. Es ist auch in keinster Weise vorherzusagen, wie viele Geflüchtete in Bonn ankommen und von der Verwaltung unterzubringen sind, so dass im Ergebnis zu den zu erwartenden Kosten gegenwärtig keine Aussage getroffen werden kann. Was die Beteiligung des Landes / Bundes an den Kosten betrifft, so sind sämtliche ukrainische Flüchtlinge, die einen Aufenthaltsstatus nach § 24 AufenthG erhalten, grundsätzlich nach § 4 FlüAG NRW erstattungsfähig. Für diese Personen erhält die Bundesstadt Bonn für die Dauer von maximal 3Seite 2 von 3 Seite 3 Jahren eine monatliche Pauschale von derzeit 1.125 EURO. Über darüberhinausgehende Landes- oder Bundeserstattungen liegen derzeit keine Informationen der Verwaltung vor. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de