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220572 · Beschlussvorlage

Kosten für die Aufnahme von Geflüchteten – Die Verwaltung muss kurzfristig handlungsfähig sein

Nummer
220572
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 23.03.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 17.03.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220572
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Kosten für die Aufnahme von Geflüchteten – Die
Verwaltung muss kurzfristig handlungsfähig sein
Beratungsfolge
Rat 17.03.2022 Entscheidung
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
23.03.2022 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Angriffskrieg auf die Ukraine wie auch die sich daraus ergebende
Fluchtbewegung von in der Ukraine lebenden Menschen in den Westen erfolgte
plötzlich und war für die Verwaltung nicht vorhersehbar. Es konnten keinerlei
Vorbereitungen getroffen werden. Gleichwohl ist die Bundesstadt Bonn aus
humanitären Gründen aber auch auf der Grundlage von gesetzlichen
Vorschriften zur Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Betreuung der in
Bonn ankommenden bzw. der nach Bonn zugewiesenen Flüchtlinge
verpflichtet. Damit sind zusätzliche Aufgaben verbunden, Aufträge sind zu
erteilen, die keinen Aufschub dulden. Mehrausgaben in derzeit noch völlig
unvorhersehbarer Höhe entstehen bereits jetzt und belasten den Haushalt
zusätzlich.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Unterbringung,
Versorgung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine, erforderlichen
Maßnahmen – unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit - zu treffen.
Begründung
Seit rund 2 Wochen erreichen Flüchtlinge aus der Ukraine infolge des
russischen Angriffskrieges auch die Bundesstadt Bonn. Der Angriffskrieg und
die daraus resultierende Fluchtbewegung war für die Verwaltung nicht
absehbar, sodass mangels Möglichkeit der Vorbereitung oftmals ad hoc
Maßnahmen ergriffen und Entscheidungen gefällt werden müssen, um die
Menschen kurzfristig unterzubringen und zu versorgen.
Die Entwicklung und der Zustrom sind aktuell sehr dynamisch und
unübersichtlich. Stand 15.03.2022 um 10 Uhr hat die Verwaltung 461 Personen
im Stadtgebiet untergebracht. Es sind uns aber noch lange nicht alle
ukrainischen Flüchtlinge, die zwischenzeitlich in Bonn angekommen sind und
bei Verwandten oder Bekannten leben, bekannt. Eine valide Bezifferung kannSeite 1 von 3
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somit nicht erfolgen. Darüber hinaus sind mit hoher Wahrscheinlichkeit noch
weitere Geflüchtete in den nächsten Tagen, Wochen und vielleicht sogar
Monaten zu erwarten.
Um die in Bonn ankommenden Flüchtlinge aufnehmen zu können, müssen sehr
kurzfristig Möglichkeiten geschaffen werden, um den Menschen in erster Linie
eine Unterkunft zu bieten. Weiterhin sind sie mit dem Lebensnotwendigen zu
versorgen. Dazu zählen insbesondere:
• Die Beauftragung Dritter zum Betrieb von Sammelunterkünften wie
Turnhallen oder einer Erstanlaufstelle. Dazu zählen auch Caterer,
Reinigungsfirmen oder Sicherheitsdienste.
• Die Beschaffung von Lebensmitteln und Getränken bzw. die Ausgabe
von Lebensmittelgutscheinen.
• Die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen wie Betten und
Matratzen.
• Instandsetzung von temporär genutzten Sammelunterkünften wie
Turnhallen.
• Die Anmietung von Hotelzimmern, Wohnungen oder sonstigen
Unterkünften.
• Taxikosten, z.B. von der Erstanlaufstelle zur Unterkunft.
• Die Beauftragung von sozialen Dienstleistungen bei
Wohlfahrtsverbänden und in Bonn vernetzten Vereinen.
Diese Aufzählung ist sicherlich nicht abschließend. Gesetzliche
Pflichtleistungen wie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
im Rahmen der Krankenhilfe sind selbstverständlich. Vor dem Hintergrund der
faktisch nicht vorhandenen Reaktions- und / oder Vorbereitungszeiten können
auch übliche Verfahren wie Ausschreibungen nicht ordnungsgemäß erfolgen.
Bereits jetzt ist festzustellen, dass der Markt auf die bestehende Krise reagiert.
So sind die Preise für Bettgestelle oder Matratzen stark gestiegen, teils doppelt
so teuer wie noch vor wenigen Wochen. Darüber hinaus ist die Nachfrage nach
solchen Ausstattungsgegenständen so hoch, dass bereits jetzt mit längeren
Lieferzeiten zu rechnen ist. Lieferengpässe sind zu erwarten. Daher ist es
unerlässlich, ausreichend Vorräte anzuschaffen.
Leider ist gegenwärtig nicht absehbar, wie lange die aktuellen Entwicklungen
noch anhalten werden. Es ist auch in keinster Weise vorherzusagen, wie viele
Geflüchtete in Bonn ankommen und von der Verwaltung unterzubringen sind,
so dass im Ergebnis zu den zu erwartenden Kosten gegenwärtig keine
Aussage getroffen werden kann.
Was die Beteiligung des Landes / Bundes an den Kosten betrifft, so sind
sämtliche ukrainische Flüchtlinge, die einen Aufenthaltsstatus nach § 24
AufenthG erhalten, grundsätzlich nach § 4 FlüAG NRW erstattungsfähig. Für
diese Personen erhält die Bundesstadt Bonn für die Dauer von maximal 3Seite 2 von 3
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Jahren eine monatliche Pauschale von derzeit 1.125 EURO. Über
darüberhinausgehende Landes- oder Bundeserstattungen liegen derzeit keine
Informationen der Verwaltung vor.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de