← zurück zu 220570

220570-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Feuerwerk- und Böller-Aussetzung bis auf Weiteres

Nummer
220570-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220570 Bürgerantrag: Feuerwerk- und Böller-Aussetzung bis auf Weiteres

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.013 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220570-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Feuerwerk- und Böller-Aussetzung bis auf Weiteres
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich ist die Stadt Bonn für den Themenkomplex „Feuerwerksverbot im
Stadtgebiet Bonn“ rechtlich nicht zuständig, da für eine mögliche generelle
Untersagung von Feuerwerken, auch im Stadtgebiet Bonn, bislang nur der
Bund die Gesetzgebungskompetenz besitzt.
Nach § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), dürfen
pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis 30.
Dezember eines jeden Jahres nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder
§ 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 oder einer Ausnahmebewilligung
nach § 24 Absatz 1 des Sprengstoffgesetzes verwendet (abgebrannt) werden.
Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen diese auch ohne besondere Erlaubnis
von allen Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben.
Daher besteht für die Stadt Bonn aktuell lediglich die Möglichkeit, an die
Bonnerinnen und Bonner zu appellieren, in diesem Jahr auf ein privates
Feuerwerk zum Jahreswechsel zu verzichten.
Das Erfordernis von infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen aufgrund
einer eventuell neu entstehenden Dynamik des Corona-Infektionsgeschehens
im kommenden Herbst und Winter kann derzeit nicht beurteilt werden.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Der Antragstellende
wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über
die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der
Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 2
Seite 2Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de