220565 · Beschlussvorlage
Benennung von Jurymitgliedern für den Integrationspreis des Integrationsrates 2022
Kerndaten
- Nummer
- 220565
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Integrationsrates Anregung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220565 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Benennung von Jurymitgliedern für den Integrationspreis des Integrationsrates 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 23.03.2022 Empfehlung Integrationsrat 29.03.2022 Anregung Hauptausschuss 28.04.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage konnte aufgrund verwaltungsinterner Abstimmungen nicht fristgerecht eingereicht werden. Da die Preisverleihung im Rahmen des Bühnenprogramms des Bonner Kultur- und Begegnungsfestes „Vielfalt“ am 12. Juni 2022 durchgeführt werden soll, ist die Beratung im Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit sowie im Integrationsrat zwingend im März erforderlich. Die Beratung in der nächsten fristgerecht erreichbaren Sitzung des Sozialausschusses am 15. Juni 2022 hätte zur Folge, dass die Preisverleihung nicht am 12. Juni 2022 erfolgen könnte. Beschlussvorschlag I. Integrationspreis Der Integrationsrat der Bundesstadt Bonn vergibt - vorbehaltlich der Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel - im Jahr 2022 einen Integrationspreis. Mit diesem Preis erkennt er das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Gruppen und Organisationen an, die sich aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Der Integrationspreis ist mit 1.800,00 € dotiert und kann auf maximal drei Preisträger/innen aufgeteilt werden. II. Jury Als Mitglieder der Jury werden vom Integrationsrat benannt: a) Aus den Reihen des Integrationsrates 1. N. N. 2. N. N. 3. N. N. b) Externe Mitglieder 1. N. N.Seite 1 von 3 Seite 2 2. N. N. 3. N. N. Der Integrationsrat strebt an, die Jury möglichst ausgewogen mit Personen unterschiedlichen Geschlechts sowie mit und ohne Einwanderungsgeschichte zu besetzen. Die Entscheidung der Jury soll einvernehmlich erfolgen. Der Integrationspreis des Integrationsrates 2022 wird am 12. Juni 2022 bei „Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ im Rahmen des Bühnenprogramms verliehen. Begründung Der Integrationsrat hat 2008 die Vergabe eines jährlichen Integrationspreises beschlossen (s. DS 0811019EB2). Die Verwaltung hat die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Der Integrationspreis des Integrationsrates zeichnet Initiativen und Projekte aus, die sich beispielsweise in den Bereichen Bildung und Sprache, Ausbildung und Arbeit, Frauen, Familie, Senioren, Gesundheit und Sport, Kultur und Wissenschaft, Medien und Öffentlichkeit, Partizipation, ehrenamtliches Engagement, Integration im Stadtteil u.v.m. aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Ausgezeichnet werden insbesondere innovative Projekte und Aktivitäten, Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund sowie bürgerschaftliches Engagement beispielsweise in Stadtteilen, Kindertagesstätten, Familienzentren, Vereinen, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften, Bürgerinitiativen oder Sportvereinen, aber auch im privaten Umfeld stattfindendes Engagement. Ausgezeichnet werden können Privatpersonen ebenso wie Organisationen oder Gruppen. Voraussetzung ist, dass die Aktivitäten in Bonn stattfinden. Jede und jeder kann vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Vorschläge oder Bewerbungen müssen bis zum veröffentlichten Stichtag mit einer ein- bis zweiseitigen Darstellung des Projektes bzw. der Aktivitäten in der Geschäftsstelle des Integrationsrates eingereicht werden. Sie werden dort vertraulich gesammelt und nach Ablauf der Frist vollständig der Jury übergeben. Anschließend beruft die/der Vorsitzende des Integrationsrates bzw. sein/e Stellvertreter/in die Jury zu ihren Beratungen ein. Der Jury gehören an: 1. die Vorsitzende des Integrationsrates sowie drei weitere Mitglieder des Integrationsrates, die jährlich neu bestimmt werden; 2. drei externe Personen, die nicht Mitglieder des Integrationsrates sind und jährlich neu vom Integrationsrat in die Jury berufen werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 01.04.01 Produktgruppenbezeichnung Koordination Integration Produkt 1.01.04.01 Produktbezeichnung Koordination IntegrationSeite 2 von 3 Seite 3 Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.800,00 190000104/ 74.1000 2022 Einzahlungen / Erträge 0,00 Haushaltsbelastung jährlich 1.800,00 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de