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220565 · Beschlussvorlage

Benennung von Jurymitgliedern für den Integrationspreis des Integrationsrates 2022

Nummer
220565
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 23.03.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Integrationsrates 29.03.2022 Anregung
  3. Sitzung des Hauptausschusses 31.05.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 220565-02 ST Benennung von Jurymitgliedern für den Integrationspreis des Integrationsrates 2022
  2. 220565-01 Nachwahl von einem Jury-Mitglied für den Integrationspreis des Integrationsrates 2022

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Beschlussvorlage
öffentlich
220565
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Benennung von Jurymitgliedern für den
Integrationspreis des Integrationsrates 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
23.03.2022 Empfehlung
Integrationsrat 29.03.2022 Anregung
Hauptausschuss 28.04.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte aufgrund verwaltungsinterner Abstimmungen nicht
fristgerecht eingereicht werden. Da die Preisverleihung im Rahmen des
Bühnenprogramms des Bonner Kultur- und Begegnungsfestes „Vielfalt“ am 12.
Juni 2022 durchgeführt werden soll, ist die Beratung im Ausschuss für Soziales,
Migration und Gesundheit sowie im Integrationsrat zwingend im März
erforderlich. Die Beratung in der nächsten fristgerecht erreichbaren Sitzung des
Sozialausschusses am 15. Juni 2022 hätte zur Folge, dass die Preisverleihung
nicht am 12. Juni 2022 erfolgen könnte.
Beschlussvorschlag
I. Integrationspreis
Der Integrationsrat der Bundesstadt Bonn vergibt - vorbehaltlich der
Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel - im Jahr 2022 einen
Integrationspreis. Mit diesem Preis erkennt er das Engagement von
Bürgerinnen und Bürgern, Gruppen und Organisationen an, die sich
aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Der
Integrationspreis ist mit 1.800,00 € dotiert und kann auf maximal drei
Preisträger/innen aufgeteilt werden.
II. Jury
Als Mitglieder der Jury werden vom Integrationsrat benannt:
a) Aus den Reihen des Integrationsrates
1. N. N.
2. N. N.
3. N. N.
b) Externe Mitglieder
1. N. N.Seite 1 von 3
Seite 2
2. N. N.
3. N. N.
Der Integrationsrat strebt an, die Jury möglichst ausgewogen mit Personen
unterschiedlichen Geschlechts sowie mit und ohne Einwanderungsgeschichte
zu besetzen. Die Entscheidung der Jury soll einvernehmlich erfolgen.
Der Integrationspreis des Integrationsrates 2022 wird am 12. Juni 2022 bei
„Vielfalt! Das Bonner Kultur- und Begegnungsfest“ im Rahmen des
Bühnenprogramms verliehen.
Begründung
Der Integrationsrat hat 2008 die Vergabe eines jährlichen Integrationspreises
beschlossen (s. DS 0811019EB2). Die Verwaltung hat die erforderlichen
Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Der Integrationspreis des
Integrationsrates zeichnet Initiativen und Projekte aus, die sich beispielsweise
in den Bereichen Bildung und Sprache, Ausbildung und Arbeit, Frauen, Familie,
Senioren, Gesundheit und Sport, Kultur und Wissenschaft, Medien und
Öffentlichkeit, Partizipation, ehrenamtliches Engagement, Integration im
Stadtteil u.v.m. aktiv und nachhaltig für Integration einsetzen. Ausgezeichnet
werden insbesondere innovative Projekte und Aktivitäten, Initiativen von
Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund sowie bürgerschaftliches
Engagement beispielsweise in Stadtteilen, Kindertagesstätten, Familienzentren,
Vereinen, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften, Bürgerinitiativen
oder Sportvereinen, aber auch im privaten Umfeld stattfindendes Engagement.
Ausgezeichnet werden können Privatpersonen ebenso wie Organisationen
oder Gruppen. Voraussetzung ist, dass die Aktivitäten in Bonn stattfinden. Jede
und jeder kann vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Vorschläge
oder Bewerbungen müssen bis zum veröffentlichten Stichtag mit einer ein- bis
zweiseitigen Darstellung des Projektes bzw. der Aktivitäten in der
Geschäftsstelle des Integrationsrates eingereicht werden. Sie werden dort
vertraulich gesammelt und nach Ablauf der Frist vollständig der Jury
übergeben. Anschließend beruft die/der Vorsitzende des Integrationsrates bzw.
sein/e Stellvertreter/in die Jury zu ihren Beratungen ein.
Der Jury gehören an:
1. die Vorsitzende des Integrationsrates sowie drei weitere Mitglieder des
Integrationsrates, die jährlich neu bestimmt werden;
2. drei externe Personen, die nicht Mitglieder des Integrationsrates sind und
jährlich neu vom Integrationsrat in die Jury berufen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
01.04.01
Produktgruppenbezeichnung
Koordination Integration
Produkt
1.01.04.01
Produktbezeichnung
Koordination IntegrationSeite 2 von 3
Seite 3
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.800,00 190000104/
74.1000
2022
Einzahlungen /
Erträge
0,00
Haushaltsbelastung
jährlich
1.800,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de