220562 · Beschlussvorlage
9. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220562
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 220562 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV 9. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.05.2022 Empfehlung Kulturausschuss 07.06.2022 Empfehlung Rat 09.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die 9. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule der Bundesstadt Bonn wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen. Begründung Die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule der Bundesstadt Bonn (LvBM) führt seit einigen Jahren das kulturelle Bildungsprogramm NRW „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ in Kooperation mit 13 Bonner Grundschulen durch. Im Schuljahr 2021/2022 nehmen im Rahmen von „JeKits“ über 1.500 Kinder ein musikalisches Unterrichtsangebot wahr. Seit einigen Jahren ist das Bildungsprogramm JeKits auf zwei Jahre angelegt: Allen Zweitklässlern der teilnehmenden Grundschulen werden in den sogenannten JeKits 1 Kursen musikalische Grundfertigkeiten vermittelt. Für die dritten Klassen haben sich die teilnehmenden Grundschulen für einen Schwerpunkt der Bereiche Instrumente, Tanzen oder Singen entschieden. In den sogenannten JeKits 2 Kursen können sich Drittklässler für einen musikalischen Unterricht entsprechend des festgelegten Schwerpunktangebots entscheiden. Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung NRW entschieden, das bisher auf zwei Jahre angelegte Bildungsprogramm JeKits inhaltlich und strukturell weiterzuentwickeln und ab dem Schuljahr 2021/2022 sukzessive auf vier JahreSeite 1 von 21 Seite 2 und damit auf die gesamte Grundschulzeit auszuweiten. Im Übergangsjahr 2021/2022 konnte die LvBM das Angebot ausweiten: In etwa der Hälfte der teilnehmenden Grundschulen findet bereits im Rahmen eines Doppeljahrgangs der für alle Grundschulkinder verpflichtende und kostenlose Unterrichtskurs JeKits 1 statt. In den anderen Grundschulen wird im kommenden Schuljahr 2022/2023 der Doppeljahrgang Jekits 1 begonnen. Zudem starten erstmals die Unterrichtskurse JeKits 3 und JeKits 4. Anpassung der Unterrichtsgebühren für das Bildungsprogramm JeKits Die inhaltliche und strukturelle Neustrukturierung des kulturellen Bildungsprogramms JeKits beinhaltet auch eine Veränderung der Teilnahmegebühren. Entsprechend der neuen Förderkriterien variiert die Höhe der zu erhebenden Unterrichtsgebühren dabei je nach Unterrichtsangebot. JeKits 1 Der bislang in der zweiten Klasse stattfindende Unterricht JeKits 1 verschiebt sich in die erste Klasse. Dieser Unterricht bleibt weiterhin für alle Kinder der teilnehmenden Grundschule verpflichtend und kostenlos. JeKits 2 Der bislang in der dritten Klasse stattfindende Unterricht JeKits 2 verschiebt sich in die zweite Klasse. Hier können Kinder sich freiwillig für das Lernen eines Musikinstruments, die Teilnahme am Tanz- oder Singunterricht entscheiden. Dieser Unterricht ist gebührenpflichtig: Die monatliche Unterrichtsgebühr beträgt derzeit im Tanzunterricht 17 EUR, im Singunterricht 12 EUR und im Instrumentalunterricht 23 EUR. Dabei ist hervorzuheben, dass der Instrumentalunterricht um eine wöchentliche Ensemblestunde ergänzt wird und keine zusätzliche Leihgebühr für das Musikinstrument erhoben wird. Entsprechend der neuen Förderkriterien soll für den Tanzunterricht ein Maximalbetrag von 19 EUR und für den Singunterricht maximal 6,50 EUR erhoben werden. Im Instrumentalunterricht wird ein Maximalbetrag von 26 EUR verlangt. JeKits 3 & 4 Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird das Bildungsprogramm JeKits um einen dritten und vierten Jahrgang (JeKits 3 und JeKits 4) erweitert. In den Fächern Tanzen und Singen entspricht der Betrag dem Betrag der JeKits 2 Kursen von max. 19 EUR bzw. max. 6,50 EUR. Für den Instrumentalunterricht dagegen wird gegenüber den JeKits 2 Kursen ein erhöhter Betrag von max. 35 EUR benannt. Entsprechend der Förderkriterien wird im Tanz- und Singunterricht in den Kursen JeKits 2 bis 4 ein Maximalbetrag von 19 EUR bzw. 6,50 EUR vorgegeben. Im Instrumentalunterricht wird ein Maximalbetrag von 26 EUR (JeKits 2) und 35 EUR (JeKits 3 & 4) vorgegeben. Die Leitung der LvBM empfiehlt den vorgegebenen Maximalbetrag umzusetzen: Zum einen war die Unterrichtsgebühr im Unterrichtsangebot JeKits in den vergangenen Jahren niedrig angesetzt, zum anderen ist dieSeite 2 von 21 Seite 3 Unterrichtsgebühr in der benannten Höhe zur notwendigen Finanzierung des Unterrichtsangebot JeKits erforderlich. In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Familien, die staatliche Transferleistungen erhalten, vollständig von den Gebühren befreit sind. Zudem wird der Zuschuss im Rahmen von Bildung und Teilhabe akzeptiert und eine Geschwisterermäßigung von 50 % auf die Unterrichtsgebühr angerechnet. Aufgrund der nach wie vor sehr günstigen Unterrichtsgebühr für die Teilnahme am Bildungsprogramm JeKits hält die Leitung der LvBM die Gebührenerhöhung für vertretbar und empfiehlt die Erhöhung der Unterrichtsgebühr umzusetzen. Finanzielle Auswirkungen: Keine, da parallel der JeKits-Folgeunterricht wegfällt und dessen Einnahmen Produktgruppe 1.04.05 Produktgruppenbe- zeichnung Musikschule Produkt 1.04.05.07 Produktbezeichnung Kooperationen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Anlagen Gebührenordnung (öffentlich)Seite 3 von 21 1 Anlage 1 9. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs für die Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn Vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … aufgrund § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV. NRW.2023), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1353), und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/ SGV.NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember .2019 (GV. NRW. S. 1029), folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Gebührenordnung für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn vom 22. Juni 1998 (Amts- blatt der Bundesstadt Bonn S. 310), zuletzt geändert durch Satzung vom 05.04.2019 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 235) wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Abs. 1 wird der folgende Satz als neuer Satz 4 hinzugefügt: „Ausgenommen ist der Tarif 2.8 - JeKits Singen 2. - 4. Jahr.“ Satz 4 wird zu Satz 5. 2. In § 7 Abs. 1 wird Satz 7 wie folgt neu gefasst: „Finden bei JeKits (Nr. 2.8 Gebührentarif) im zweiten - vierten Jahr JeKits (JeKits 2-4) weniger als 35 Termine des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des Ensembleunterrichts) im Schuljahr statt, so kann hier ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem Termin des Gruppenunterrichts 1/35 der Gebühr pro Schuljahr).“ Artikel II Die Tarifnummer 2.8 des Gebührentarifs zur Gebührenordnung für die Musikschule der Bundesstadt Bonn erhält folgende Fassung: Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Unterrichts- einheit Min./Woche Jahresgebühr Euro monatlich Euro 2.8 „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) in Kooperation mit Grundschulen nach Vorgaben des Landes NRW. Das Entgelt schließt die kostenfreie Bereitstellung eines Leihinstrumentes im zweiten - vierten JeKits-Jahr mit ein. 1. Jahr JeKits kostenlos kostenlos 2. Jahr JeKits (Instrumente)*² 312,00 26,00 2. Jahr JeKits (Tanzen)*² 228,00 19,00 2. Jahr JeKits (Singen)*² 78,00 6,50 3./4. Jahr JeKits (Instrumente)*² 420,00 35,00 3./4. Jahr JeKits (Tanzen)*² 228,00 19,00Seite 4 von 21 2 3./4. Jahr JeKits (Singen)*² 78,00 6,50 *²) Die Empfänger bestimmter staatlicher Transferleistungen, nämlich Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59ff. SGB III) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind auf Antrag von den Elternbeiträgen befreit. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50%. Artikel III Diese Satzung tritt am 01. August 2022 in Kraft.Seite 5 von 21 Anlage 2 Synoptische Gegenüberstellung Gebührenordnung alt (Stand 01.08.2019) und neu (Stand 01.08.2022) 4 Gebührenordnung und Gebührentarif für die Musikschule der Bundesstadt Bonn (01.08.2019) Gebührenordnung und Gebührentarif für die Musikschule der Bundesstadt Bonn (01.08.2022) Änderungen gegenüber der Fassung vom 01.08.2019 sind in rot gedruckt Bemerkungen § 1 Gebührenpflicht Für die Anmeldung zu und Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn und für die Vermietung von Musikinstrumenten werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil dieser Gebührenordnung ist, erhoben. Die Anmeldegebühr wird mit der ersten Einteilung zu einem Unterrichtsangebot der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn fällig. Bei JeKits (Landesprojekt) sowie bei kostenfreien Angeboten fällt keine Anmeldegebühr an. unverändert § 2 Maßstab der Gebühr (1) Maßstab der Gebühr ist das Fach, die Unterrichtsform, die Unterrichtseinheit oder das Lebensalter entsprechend der Gebührenordnung und dem Gebührentarif für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn. unverändert (2) Für Erwachsene wird im Bereich des instrumentalen und vokalen Hauptfach- unterrichts bei 30 Minuten und 45 Minuten Unterricht ein Zuschlag in Höhe von 33 % erhoben. Geringe Abweichungen hiervon liegen in den Auf- bzw. Abrundungen der Jahresbeiträge, die nun monatlich fällig werden. Erwachsene im Sinne der unverändertSeite 6 von 21 5 Gebührenordnung und des Gebührentarifs sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Davon ausgenommen sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie sich in Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung, oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind. § 3 Gebührenschuldner Zur Zahlung der Gebühr sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, verpflichtet. unverändert § 4 Fälligkeit (1) Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren für ein Schuljahr. Sie sind in zwölf Raten, die monatlich zu jedem 5. fällig werden, zu bezahlen. unverändert (2) Erfolgt die Einteilung zum Unterricht im laufenden Schuljahr, wird die Unterrichtsgebühr für das betreffende Schuljahr anteilig für die eingeteilten Monate berechnet. unverändert (3) Eine Änderung der Gebührenordnung bzw. des Gebührentarifs ist zu jedem Schulhalbjahr möglich. unverändert § 5 Ermäßigung § 5 ErmäßigungSeite 7 von 21 6 (1) Eine Ermäßigung der Gebühren - ggf. neben- einander - wird auf Antrag gewährt. Die Er- mäßigung wird ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat gültig. Für die Teilnahme an Unterrichtsveran- staltungen nach den Nrn. 1,2 und 3 des Ge- bührentarifes ist in jedem Fall eine Mindest- gebühr von 120 Euro pro Schuljahr zu zahlen. Ermäßigungen werden gewährt, a) aus sozialen Gründen (Abs. 2), b) bei Unterricht von mehreren Mitgliedern einer Familie (Abs. 3), Ermäßigungen können gewährt werden: c) im Falle der Feststellung einer besonderen Begabung bei Belegung mehrerer Fächer (Abs. 4), d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als Hauptfach aufgrund eines besonderen Interesses der Musikschule (Abs. 5) unverändert Neu: Ausgenommen ist der Tarif 2.8 - JeKits Singen 2. - 4. Jahr. unverändert unverändert Mindestjahresgebühr für JeKits Singen (2.-4. Jahr): 78,00 EUR (2) Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die selbst oder deren Erziehungsberechtigte im Besitz von Ermäßigungskarten für städtische Leistungen sind, erhalten eine Ermäßigung, die sich nach den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises richtet. Auf die Gebühr für das Mieten von unverändertSeite 8 von 21 7 Musikinstrumenten wird keine Ermäßigung gewährt. Bei der erstmaligen Anmeldung für den Unterricht muss der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn ein gültiger Bonn-Ausweis für die angemeldete Person vor Beginn des Unterrichts vorliegen, damit eine Ermäßigung gewährt werden kann. Die Ermäßigung wird für die Dauer der Gültigkeit des Bonn-Ausweises gewährt. Folge-Bonn-Ausweise (bei schon bestehendem Unterricht in der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn) werden ab dem Zeitpunkt der Vorlage in der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn entsprechend ihrer Gültigkeit maximal für die vorangegangen sechs Monate rückwirkend akzeptiert. Sie müssen der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn unaufgefordert vorgelegt werden. (3) Werden mehrere Mitglieder einer Familie in gebührenpflichtigen Fächern gem. Nr. 1 Gebührentarif sowie der Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif unterrichtet, gilt folgende Familienermäßigung: Erste Teilnehmerin bzw. erster Teilnehmer der Familie = voller Gebührensatz, zweite Teilnehmerin bzw. zweiter Teilnehmer der Familie = 20 % Ermäßigung, dritte Teilnehmerin bzw. dritter Teilnehmer der Familie = 40 % Ermäßigung, jede weitere Teilnehmerin bzw. jeder weitere Teilnehmer der Familie = 60 % Ermäßigung, mindestens aber 120,00 Euro pro Schuljahr unverändertSeite 9 von 21 8 Das Familienmitglied mit den höchsten Gebühren (ein oder mehrere Fächer) gilt als erste Teilnehmerin bzw. erster Teilnehmer. Das mit den zweithöchsten Gebühren (ein oder mehrere Fächer) gilt als zweite Teilnehmerin bzw. zweiter Teilnehmer, etc. (4) Im Falle einer durch Fachbereichsleitung, Fachlehrkraft und Schulleitung festgestellten besonderen Begabung, kann die Schulleitung bei Belegung mehrerer Fächer auf Antrag eine Ermäßigung im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel festlegen. unverändert (5) Belegt eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer ausschließlich Ergänzungsfach- unterricht nach Nr. 3 Gebührentarif, ohne ein instrumentales oder vokales Hauptfach nach Nr. 2 Gebührentarif zu belegen, so kann die Teilnahmegebühr ermäßigt werden, wenn ein besonderes Interesse der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn an der Mitwirkung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers in dem betreffenden Ensemble besteht. Bei Belegung eines Ergänzungsfachs nach Nr. 3 Gebührentarif wird die Gebühr auf die Mindestgebühr nach § 5 (1) der Gebührenordnung ermäßigt. Für die Gewährung dieser Ermäßigung ist ein schriftlicher Antrag der jeweiligen Ensembleleiterin oder des Ensembleleiters bei der Schulleitung notwendig. Ausnahmen von dieser Regelung sind in § 6 (3) geregelt. unverändertSeite 10 von 21 9 § 6 Ergänzungsunterricht / Studienvorbereitende Ausbildung (1) Die Gebühr für den Unterricht nach den Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1. Gebührentarif umfasst auch die Gebühr für den Ergänzungsunterricht. Wird ausschließlich Ergänzungsunterricht erteilt, so gilt er als Hauptfach und ist nach Nr. 3. Gebührentarif gebührenpflichtig. unverändert (2) Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Abteilung Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) zahlen die Unterrichtsgebühr für ein von ihnen belegtes erstes künstlerisches Hauptfach. Für den Unterricht im zweiten Hauptfach wird während der Zeit ihrer Zugehörigkeit zur SVA eine Rabattierung i.H.v. 50 % gewährt. Wird ein Fach, das nach den Regelungen der SVA als erstes Hauptfach anzusehen ist, außerhalb der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn belegt, ist für das in der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn belegte zweite Hauptfach der reguläre Tarif zu bezahlen. unverändert (3) Für die Teilnahme an folgenden Ensembleunterrichtsveranstaltungen werden für externe Schülerinnen und Schüler keine Gebühren erhoben: Musikschulorchester, Bonner Jugendsinfonie unverändertSeite 11 von 21 10 orchester, Jugendblasorchester, Big Band Bad Godesberg, B4 Bigband, Mixed Bag Boogie Band Hardtberg, Kinder- und Erwachsenen- chor sowie die im Ensemble- und Ergänzungs- fächerverzeichnis entsprechend ausgewiesenen Folk- und Percussionsensembles. Über die kostenfreie Teilnahme an weiteren Ensembles entscheidet die Musikschulleitung in Ab- stimmung mit der jeweiligen Ensembleleitung. § 7 Erstattungen / Unterrichtsausfall / Anteilige Gebühren (1) Sollten aus einem von der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn zu vertretenden Grund bei den Nrn. 1.1.1 bis 2.5.1 und 2.7 Gebührentarif weniger als 35 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr unterrichtet werden, so wird für jede ausgefallene Unterrichtsstunde, die unter dem Jahresmindestsoll von 35 Unterrichtsstunden liegt, 1/35 der Jahresgebühr erstattet. Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Dieser ist bis Ablauf des 28.02. des Folgejahres bei der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn einzureichen. Finden bei den OGS-Kooperationen (Nr. 2.6 Gebührentarif) weniger als die vorher verein- barten 30, 33 oder 36 Termine des Gruppen- unverändertSeite 12 von 21 11 unterrichts (nicht jedoch des Orchesterunter- richts) im Schuljahr statt, so kann hier eben falls eine Erstattung erfolgen (pro ausge- fallenem Termin des Gruppenunterrichts 1/30, 1/33 oder 1/36 der Gebühr pro Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis Ablauf des 30.09. des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen. Finden bei JeKits (Nr. 2.8 Gebührentarif) im zweiten Jahr JeKits (JeKits2) weniger als 35 Termine des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des Ensembleunterrichts) im Schuljahr statt, so kann hier ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem Termin des Gruppenunterrichts 1/35 der Gebühr pro Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis Ablauf 30.09. des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen. Finden bei JeKits (Nr. 2.8 Gebührentarif) im zweiten - vierten Jahr JeKits (JeKits 2-4) weniger als 35 Termine des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des Ensembleunterrichts) im Schuljahr statt, so kann hier ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem Termin des Gruppenunterrichts 1/35 der Gebühr pro Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis Ablauf 30.09. des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen. Neu: JeKits 3-4 (2) Erfolgt die Einteilung zum Unterricht im laufenden Schuljahr, wird die Gebühr auf fristgemäßen schriftlichen Antrag anteilig dann erstattet, wenn das anteilige Jahresmindestsoll an Unterrichtsstunden für das Schuljahr nicht erreicht wird. Das anteilige Jahresmindestsoll an Unterrichtsstunden wird proportional unter Berücksichtigung der Anzahl der eingeteilten Unterrichtsmonate berechnet. unverändertSeite 13 von 21 12 (3) Bei Unterrichtsausfall wegen höherer Gewalt oder zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist eine Gebührenerstattung ausgeschlossen unverändert § 8 Regelungen zum Gruppenunterricht Scheidet bei großen bzw. kleinen Gruppen (Nrn. 2.1.1 bis 2.2.2 Gebührentarif) eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer aus, so dass die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht mehr erreicht wird, wird der Unterricht in der äquivalenten Unterrichtsform nach Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif weitergeführt. unverändert § 9 Einzelstundenkontingente (1) Der Unterricht nach den Nrn. 2.3.1 – 2.5.1 Gebührentarif kann für Erwachsene auch in einem oder mehreren Kontingenten zu jeweils 5 Unterrichtseinheiten gebucht werden. Die Gebühr beträgt je Unterrichtseinheit 1/35 der Jahresgebühr des jeweiligen Tarifs. unverändert (2) Der Unterricht nach dem Tarif Nr. 2.3.1 – 2.5.1 kann für Erwachsene auch in einem oder mehreren Kontingenten zu jeweils 5 Unterrichtseinheiten gebucht werden. Die Gebühr beträgt je Unterrichtseinheit 1/35 der Jahresgebühr des jeweiligen Tarifs. Bei Kindern und Jugendlichen können Einzelstundenkontingente ausschließlich ergänzend zum regelmäßig wöchentlich unverändertSeite 14 von 21 13 stattfindenden Musikschulunterricht gebucht werden. (3) Die Vergabe der Kontingente wird auf Antrag im Rahmen der hierfür bereitstehenden freien Unterrichtsplätze durch die Verwaltung der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn vorgenommen. unverändert § 10 Vermietung / Leihe von Musikinstrumenten (1) Aus dem Instrumentenbestand der Ludwig- van-Beethoven-Musikschule Bonn können Musikinstrumente gemietet werden. unverändert (2) Die Mietgebühr wird vom Beginn des Ausgabemonats bis zum Ende des Rückgabemonats berechnet. Sie wird monatlich fällig. unverändert (3) Für Verlust oder Beschädigungen der Musikinstrumente haften die Mieterinnen bzw. Mieter. Eine Reparatur kann nur nach Absprache mit der Ludwig-van-Beethoven- Musikschule Bonn veranlasst werden. Die regelmäßige Unterhaltung der Musikinstrumente obliegt der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn. Verschleißteile wie Saiten und Bogenbezüge sind ggf. durch die Mieterinnen und Mieter zu ersetzen. unverändertSeite 15 von 21 14 Blasinstrumente müssen gereinigt zurückgegeben werden. (4) Sofern Musikinstrumente von Teilnehmerinnen oder Teilnehmern der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn überwiegend für die Mitwirkung in Orchestern oder Ensembles der Ludwig-van- Beethoven-Musikschule Bonn benötigt oder von Lehrkräften für Unterrichtszwecke eingesetzt werden, werden sie leihweise ohne Erhebung einer Gebühr zur Verfügung gestellt. unverändert (5) Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden Unterrichtsmonat unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 3 Euro zu entrichten (Nr. 5.1 Gebührentarif) unverändert § 11 Inkrafttreten Diese Gebührenordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Musikschule der Stadt Bonn vom 30. März 1982 außer Kraft.. unverändertSeite 16 von 21 Anlage 3 Synopse Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Musikschule der Bundesstadt Bonn 15 Gebührentarife ab 08/2019 Gebührentarife ab 08/2022 Bemerkungen Tarif-Nr. Bemessungsgrundlage Unterri chts- einheit Min. / Woche Jahresgebü hr Euro Monatlic h Euro Jahresge- bühr Euro Monat- lich Euro 1. Grundfächer 1.1.1 Musikalische Früherziehung (8-10 Kinder pro Kurs) 60‘ 276,00 23,00 unverändert 1.1.2 Musikalische Früherziehung (11-13 Kinder pro Kurs) 75‘ 276,00 23,00 unverändert 1.2.1 Musikalische Grundausbildung (8-10 Kinder pro Kurs) 60‘ 276,00 23,00 unverändert 1.2.2 Musikalische Grundausbildung (11-13 Kinder pro Kurs) 75‘ 276,00 23,00 unverändert 1.3.1 Eltern-Kind-Kurse (6-7 Kinder pro Kurs) 45‘ 276,00 23,00 unverändert 1.3.2 Eltern-Kind-Kurse (8-10 Kinder pro Kurs) 60‘ 276,00 23,00 unverändert 1.4.1 Orientierungskurse (4-5 Kinder pro Kurs) 45‘ 420,00 35,00 unverändert 1.4.2 Orientierungskurse (6-8 Kinder pro Kurs) 60‘ 420,00 35,00 unverändert 2. Instrumental- und Vokalunterricht (Hauptfach) 2.1.1 Große Gruppe (4-6 Schüler) 45‘ 480,00 40,00 unverändertSeite 17 von 21 Synopse Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Musikschule der Bundesstadt Bonn 16 2.1.2 Große Gruppe (4-6 Schüler) 60‘ 600,00 50,00 unverändert 2.1.3 Große Gruppe (ab 7 Schüler) 60‘ 540,00 45,00 unverändert 2.1.4 Große Gruppe Erwachsene* 60‘ 804,00 67,00 unverändert 2.2.1 Kleine Gruppe (2-3 Schüler) 45‘ 600,00 50,00 unverändert 2.2.2 Kleine Gruppe Erwachsene* 45‘ 804,00 67,00 unverändert 2.3.1 Einzelunterricht 30‘ 720,00 60,00 unverändert 2.3.2 Einzelunterricht Erwachsene* 30‘ 960,00 80,00 unverändert 2.4.1 Einzelunterricht 45‘ 1.020,00 85,00 unverändert 2.4.2 Einzelunterricht Erwachsene* 45‘ 1.365,00 113,00 unverändert 2.5.1 Einzelunterricht 60‘ 1.188,00 99,99 unverändert *)Erwachsene sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Ausgenommen sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie sich in Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder Freiwillige i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind. unverändert 2.6 Kooperationen mit Offenen Ganztagsschulen Flexibler wöchentlicher Gruppenunterricht ab 2 TN. (30 Min./Woche), 3 TN (45 Min./Woche) oder alternativ 4 TN (60 Min./Woche) sowie zusätzlich wöchentlicher Orchester-/Ensembleunterricht ab 9 Teilnehmer, 45 Min./Woche, eine Lehrkraft ab 12 Teilnehmer, 60 Min./Woche, eine Lehrkraft ab 18 Teilnehmer, 45 Min./Woche, zwei Lehrkräfte ab 24 Teilnehmer, 60 Min./Woche, zwei Lehrkräfte -bei je 30 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 60 Termine), Jahresgebühr 500,- € pro TN, zahlbar in 10 Monatsraten von je 50,- € 500,00 - 600,00 Je nach Anzahl der Termine 50,00 unverändertSeite 18 von 21 Synopse Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Musikschule der Bundesstadt Bonn 17 -bei je 33 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 66 Termine), Jahresgebühr 550,- € pro TN, zahlbar in 11 Monatsraten von je 50,- € -bei je 36 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche: insgesamt 66 Termine), Jahresgebühr 600,- € pro TN, zahlbar in 12 Monatsraten von je 50,- € 2.7 Kooperation mit Schulen, Kindergärten und weiteren Institutionen Über die Höhe der Gebühren entscheidet die Musikschulleitung in Anlehnung an die vorhandenen Tarife. 2.8 „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) in Kooperation mit Grundschulen Nach Vorgaben des Landes NRW. Das Entgelt schließt die kostenfreie Bereitstellung eines Leihinstruments im zweiten JeKits-Jahr mit ein. Das Entgelt schließt die kostenfreie Bereitstellung eines Leihinstruments im zweiten – vierten JeKits-Jahr mit ein. 1. Jahr JeKits kostenlos kostenlos Unverändert 2. Jahr JeKits (Instrumente)*² 276,00 23,00 312,00 26,00 2. Jahr JeKits (Tanzen)*² 204,00 17,00 228,00 19,00 2. Jahr JeKits (Singen)*² 144,00 12,00 78,00 6,50 3./4. Jahr JeKits Instrumente)*² Neu Neu 420,00 35,00 3./4. Jahr JeKits (Tanzen)*² Neu Neu 228,00 19,00 3./4. Jahr JeKits (Singen)*2 Neu Neu 78,00 6,50 *²) Die Empfänger bestimmter staatlicher Transferleistungen, nämlich Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG- neuSeite 19 von 21 Synopse Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Musikschule der Bundesstadt Bonn 18 Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59ff. SGB III) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind auf Antrag von den Elternbeiträgen befreit. Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50 %. 3. Ergänzungsunterricht als Hauptfach 3.1 Ergänzungsfächer 216,00 18,00 unverändert 4. Ermäßigungen Ermäßigungen werden gewährt: a) aus sozialen Gründen (§ 5 Abs. 2 Gebührenordnung) b) bei Unterricht von mehreren Mitgliedern einer Familie (§ 5 Abs. 3 Gebührenordnung) Ermäßigungen können gewährt werden: c) im Falle der Feststellung einer besonderen Begabung bei Belegung mehrerer Fächer (§ 5 Abs. 4 Gebührenordnung) d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als Hauptfach aufgrund eines besonderen Interesses der Musikschule (§ 5 Abs. 5 Gebührenordnung) Gründe und Höhe der Ermäßigung ergeben sich aus § 5 und § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung. unverändert 5. Überlassung von Musikinstrumenten 5.1 Für die Bereithaltung städtischer Klaviere, Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden Unterrichtsmonat im Fachbereich Klavier unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 3 EUR zu entrichten. unverändert 5.2.1 Im 1. Jahr 132,00 11,00 unverändert 5.2.2 Im 2. Jahr 180,00 15,00 unverändertSeite 20 von 21 Synopse Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Musikschule der Bundesstadt Bonn 19 5.2.3 Im 3. Jahr 216,00 18,00 unverändert 6. Anmeldegebühr Für die Anmeldung zu Unterrichtsveranstaltungen der Musikschule ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 14,00 EUR zu bezahlen. Die Gebühr wird mit der erstmaligen Einteilung zum Unterricht fällig. unverändertSeite 21 von 21
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