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220562 · Beschlussvorlage

9. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn

Nummer
220562
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.05.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Kulturausschusses 07.06.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220562
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
9. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung
und des Gebührentarifs der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
18.05.2022 Empfehlung
Kulturausschuss 07.06.2022 Empfehlung
Rat 09.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 9. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs für
die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule der Bundesstadt Bonn wird in der
Fassung der Anlage 1 beschlossen.
Begründung
Die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule der Bundesstadt Bonn (LvBM) führt
seit einigen Jahren das kulturelle Bildungsprogramm NRW „JeKits – Jedem
Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ in Kooperation mit 13 Bonner Grundschulen
durch.
Im Schuljahr 2021/2022 nehmen im Rahmen von „JeKits“ über 1.500 Kinder ein
musikalisches Unterrichtsangebot wahr.
Seit einigen Jahren ist das Bildungsprogramm JeKits auf zwei Jahre angelegt:
Allen Zweitklässlern der teilnehmenden Grundschulen werden in den
sogenannten JeKits 1 Kursen musikalische Grundfertigkeiten vermittelt. Für die
dritten Klassen haben sich die teilnehmenden Grundschulen für einen
Schwerpunkt der Bereiche Instrumente, Tanzen oder Singen entschieden. In
den sogenannten JeKits 2 Kursen können sich Drittklässler für einen
musikalischen Unterricht entsprechend des festgelegten Schwerpunktangebots
entscheiden.
Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung NRW entschieden, das bisher
auf zwei Jahre angelegte Bildungsprogramm JeKits inhaltlich und strukturell
weiterzuentwickeln und ab dem Schuljahr 2021/2022 sukzessive auf vier JahreSeite 1 von 21
Seite 2
und damit auf die gesamte Grundschulzeit auszuweiten. Im Übergangsjahr
2021/2022 konnte die LvBM das Angebot ausweiten: In etwa der Hälfte der
teilnehmenden Grundschulen findet bereits im Rahmen eines Doppeljahrgangs
der für alle Grundschulkinder verpflichtende und kostenlose Unterrichtskurs
JeKits 1 statt. In den anderen Grundschulen wird im kommenden Schuljahr
2022/2023 der Doppeljahrgang Jekits 1 begonnen. Zudem starten erstmals die
Unterrichtskurse JeKits 3 und JeKits 4.
Anpassung der Unterrichtsgebühren für das Bildungsprogramm JeKits
Die inhaltliche und strukturelle Neustrukturierung des kulturellen
Bildungsprogramms JeKits beinhaltet auch eine Veränderung der
Teilnahmegebühren. Entsprechend der neuen Förderkriterien variiert die Höhe
der zu erhebenden Unterrichtsgebühren dabei je nach Unterrichtsangebot.
JeKits 1
Der bislang in der zweiten Klasse stattfindende Unterricht JeKits 1 verschiebt
sich in die erste Klasse. Dieser Unterricht bleibt weiterhin für alle Kinder der
teilnehmenden Grundschule verpflichtend und kostenlos.
JeKits 2
Der bislang in der dritten Klasse stattfindende Unterricht JeKits 2 verschiebt
sich in die zweite Klasse. Hier können Kinder sich freiwillig für das Lernen eines
Musikinstruments, die Teilnahme am Tanz- oder Singunterricht entscheiden.
Dieser Unterricht ist gebührenpflichtig: Die monatliche Unterrichtsgebühr
beträgt derzeit im Tanzunterricht 17 EUR, im Singunterricht 12 EUR und im
Instrumentalunterricht 23 EUR. Dabei ist hervorzuheben, dass der
Instrumentalunterricht um eine wöchentliche Ensemblestunde ergänzt wird und
keine zusätzliche Leihgebühr für das Musikinstrument erhoben wird.
Entsprechend der neuen Förderkriterien soll für den Tanzunterricht ein
Maximalbetrag von 19 EUR und für den Singunterricht maximal 6,50 EUR
erhoben werden. Im Instrumentalunterricht wird ein Maximalbetrag von 26 EUR
verlangt.
JeKits 3 & 4
Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird das Bildungsprogramm JeKits um einen
dritten und vierten Jahrgang (JeKits 3 und JeKits 4) erweitert. In den Fächern
Tanzen und Singen entspricht der Betrag dem Betrag der JeKits 2 Kursen von
max. 19 EUR bzw. max. 6,50 EUR. Für den Instrumentalunterricht dagegen
wird gegenüber den JeKits 2 Kursen ein erhöhter Betrag von max. 35 EUR
benannt.
Entsprechend der Förderkriterien wird im Tanz- und Singunterricht in den
Kursen JeKits 2 bis 4 ein Maximalbetrag von 19 EUR bzw. 6,50 EUR
vorgegeben. Im Instrumentalunterricht wird ein Maximalbetrag von 26 EUR
(JeKits 2) und 35 EUR (JeKits 3 & 4) vorgegeben.
Die Leitung der LvBM empfiehlt den vorgegebenen Maximalbetrag
umzusetzen: Zum einen war die Unterrichtsgebühr im Unterrichtsangebot
JeKits in den vergangenen Jahren niedrig angesetzt, zum anderen ist dieSeite 2 von 21
Seite 3
Unterrichtsgebühr in der benannten Höhe zur notwendigen Finanzierung des
Unterrichtsangebot JeKits erforderlich.
In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Familien, die staatliche
Transferleistungen erhalten, vollständig von den Gebühren befreit sind. Zudem
wird der Zuschuss im Rahmen von Bildung und Teilhabe akzeptiert und eine
Geschwisterermäßigung von 50 % auf die Unterrichtsgebühr angerechnet.
Aufgrund der nach wie vor sehr günstigen Unterrichtsgebühr für die Teilnahme
am Bildungsprogramm JeKits hält die Leitung der LvBM die Gebührenerhöhung
für vertretbar und empfiehlt die Erhöhung der Unterrichtsgebühr umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine, da parallel der JeKits-Folgeunterricht
wegfällt und dessen Einnahmen
Produktgruppe
1.04.05
Produktgruppenbe-
zeichnung
Musikschule
Produkt
1.04.05.07
Produktbezeichnung
Kooperationen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Anlagen Gebührenordnung (öffentlich)Seite 3 von 21
1
Anlage 1
9. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung und des Gebührentarifs für die Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn
Vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … aufgrund § 7 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV. NRW S. 666/SGV. NRW.2023), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. Dezember
2021 (GV. NRW. S. 1353), und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/ SGV.NRW. 610), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19. Dezember .2019 (GV. NRW. S. 1029), folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Gebührenordnung für die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn vom 22. Juni 1998 (Amts-
blatt der Bundesstadt Bonn S. 310), zuletzt geändert durch Satzung vom 05.04.2019 (Amtsblatt der
Bundesstadt Bonn S. 235) wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 1 wird der folgende Satz als neuer Satz 4 hinzugefügt:
„Ausgenommen ist der Tarif 2.8 - JeKits Singen 2. - 4. Jahr.“
Satz 4 wird zu Satz 5.
2. In § 7 Abs. 1 wird Satz 7 wie folgt neu gefasst:
„Finden bei JeKits (Nr. 2.8 Gebührentarif) im zweiten - vierten Jahr JeKits (JeKits 2-4) weniger als
35 Termine des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des Ensembleunterrichts) im Schuljahr statt, so
kann hier ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem Termin des Gruppenunterrichts
1/35 der Gebühr pro Schuljahr).“
Artikel II
Die Tarifnummer 2.8 des Gebührentarifs zur Gebührenordnung für die Musikschule der
Bundesstadt Bonn erhält folgende Fassung:
Tarif-
Nr. Bemessungsgrundlage
Unterrichts-
einheit
Min./Woche
Jahresgebühr
Euro
monatlich
Euro
2.8 „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) in Kooperation mit Grundschulen
nach Vorgaben des Landes NRW. Das Entgelt schließt die kostenfreie
Bereitstellung eines Leihinstrumentes im zweiten - vierten JeKits-Jahr mit ein.
1. Jahr JeKits kostenlos kostenlos
2. Jahr JeKits (Instrumente)*² 312,00 26,00
2. Jahr JeKits (Tanzen)*² 228,00 19,00
2. Jahr JeKits (Singen)*² 78,00 6,50
3./4. Jahr JeKits (Instrumente)*² 420,00 35,00
3./4. Jahr JeKits (Tanzen)*² 228,00 19,00Seite 4 von 21
2
3./4. Jahr JeKits (Singen)*² 78,00 6,50
*²) Die Empfänger bestimmter staatlicher Transferleistungen, nämlich Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach
SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII (insbesondere Hilfe zum
Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld nach Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge
nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe
nach den §§ 59ff. SGB III) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind auf Antrag von den Elternbeiträgen befreit.
Geschwister erhalten eine Beitragsermäßigung von 50%.
Artikel III
Diese Satzung tritt am 01. August 2022 in Kraft.Seite 5 von 21
Anlage 2
Synoptische Gegenüberstellung Gebührenordnung alt (Stand 01.08.2019) und neu (Stand 01.08.2022)
4
Gebührenordnung und Gebührentarif für die
Musikschule der Bundesstadt Bonn
(01.08.2019)
Gebührenordnung und Gebührentarif für die
Musikschule der Bundesstadt Bonn
(01.08.2022)
Änderungen gegenüber der Fassung vom 01.08.2019
sind in rot gedruckt
Bemerkungen
§ 1
Gebührenpflicht
Für die Anmeldung zu und Teilnahme an den
Unterrichtsveranstaltungen der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn und für die Vermietung
von Musikinstrumenten werden Gebühren nach dem
anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil dieser
Gebührenordnung ist, erhoben. Die Anmeldegebühr
wird mit der ersten Einteilung zu einem
Unterrichtsangebot der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn fällig. Bei JeKits (Landesprojekt)
sowie bei kostenfreien Angeboten fällt keine
Anmeldegebühr an.
unverändert
§ 2
Maßstab der Gebühr
(1) Maßstab der Gebühr ist das Fach, die
Unterrichtsform, die Unterrichtseinheit oder
das Lebensalter entsprechend der
Gebührenordnung und dem Gebührentarif für
die Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn.
unverändert
(2) Für Erwachsene wird im Bereich des
instrumentalen und vokalen Hauptfach-
unterrichts bei 30 Minuten und 45 Minuten
Unterricht ein Zuschlag in Höhe von 33 %
erhoben. Geringe Abweichungen hiervon
liegen in den Auf- bzw. Abrundungen der
Jahresbeiträge, die nun monatlich fällig
werden. Erwachsene im Sinne der
unverändertSeite 6 von 21
5
Gebührenordnung und des Gebührentarifs
sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab dem
vollendeten 18. Lebensjahr. Davon
ausgenommen sind Teilnehmerinnen und
Teilnehmer bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres, wenn sie sich in
Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung,
oder freiwilligem sozialem Jahr befinden oder
Freiwillige i.S.d.
Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind.
§ 3
Gebührenschuldner
Zur Zahlung der Gebühr sind die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen
Vertreterinnen und Vertreter, verpflichtet.
unverändert
§ 4
Fälligkeit
(1) Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren
für ein Schuljahr. Sie sind in zwölf Raten, die
monatlich zu jedem 5. fällig werden, zu
bezahlen.
unverändert
(2) Erfolgt die Einteilung zum Unterricht im
laufenden Schuljahr, wird die
Unterrichtsgebühr für das betreffende
Schuljahr anteilig für die eingeteilten
Monate berechnet.
unverändert
(3) Eine Änderung der Gebührenordnung bzw.
des Gebührentarifs ist zu jedem Schulhalbjahr
möglich.
unverändert
§ 5
Ermäßigung
§ 5
ErmäßigungSeite 7 von 21
6
(1) Eine Ermäßigung der Gebühren - ggf. neben-
einander - wird auf Antrag gewährt. Die Er-
mäßigung wird ab dem auf die Antragstellung
folgenden Monat gültig.
Für die Teilnahme an Unterrichtsveran-
staltungen nach den Nrn. 1,2 und 3 des Ge-
bührentarifes ist in jedem Fall eine Mindest-
gebühr von 120 Euro pro Schuljahr zu zahlen.
Ermäßigungen werden gewährt,
a) aus sozialen Gründen (Abs. 2),
b) bei Unterricht von mehreren Mitgliedern
einer Familie (Abs. 3),
Ermäßigungen können gewährt werden:
c) im Falle der Feststellung einer besonderen
Begabung bei Belegung mehrerer Fächer
(Abs. 4),
d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als
Hauptfach aufgrund eines besonderen
Interesses der Musikschule (Abs. 5)
unverändert
Neu:
Ausgenommen ist der Tarif 2.8 - JeKits Singen 2. - 4. Jahr.
unverändert
unverändert
Mindestjahresgebühr für JeKits
Singen (2.-4. Jahr): 78,00 EUR
(2) Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die selbst oder
deren Erziehungsberechtigte im Besitz von
Ermäßigungskarten für städtische Leistungen sind,
erhalten eine Ermäßigung, die sich nach den
Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises
richtet. Auf die Gebühr für das Mieten von
unverändertSeite 8 von 21
7
Musikinstrumenten wird keine Ermäßigung gewährt.
Bei der erstmaligen Anmeldung für den Unterricht
muss der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn
ein gültiger Bonn-Ausweis für die angemeldete
Person vor Beginn des Unterrichts vorliegen, damit
eine Ermäßigung gewährt werden kann.
Die Ermäßigung wird für die Dauer der Gültigkeit des
Bonn-Ausweises gewährt. Folge-Bonn-Ausweise (bei
schon bestehendem Unterricht in der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn) werden ab dem
Zeitpunkt der Vorlage in der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn entsprechend ihrer Gültigkeit
maximal für die vorangegangen sechs Monate
rückwirkend akzeptiert. Sie müssen der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn unaufgefordert
vorgelegt werden.
(3) Werden mehrere Mitglieder einer Familie in
gebührenpflichtigen Fächern gem. Nr. 1
Gebührentarif sowie der Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1
Gebührentarif unterrichtet, gilt folgende
Familienermäßigung:
Erste Teilnehmerin bzw. erster Teilnehmer der
Familie = voller Gebührensatz,
zweite Teilnehmerin bzw. zweiter Teilnehmer der
Familie = 20 % Ermäßigung,
dritte Teilnehmerin bzw. dritter Teilnehmer der
Familie = 40 % Ermäßigung,
jede weitere Teilnehmerin bzw. jeder weitere
Teilnehmer der Familie = 60 % Ermäßigung,
mindestens aber 120,00 Euro pro Schuljahr
unverändertSeite 9 von 21
8
Das Familienmitglied mit den höchsten Gebühren
(ein oder mehrere Fächer) gilt als erste
Teilnehmerin bzw. erster Teilnehmer. Das mit den
zweithöchsten Gebühren (ein oder mehrere
Fächer) gilt als zweite Teilnehmerin bzw. zweiter
Teilnehmer, etc.
(4) Im Falle einer durch Fachbereichsleitung,
Fachlehrkraft und Schulleitung festgestellten
besonderen Begabung, kann die Schulleitung
bei Belegung mehrerer Fächer auf Antrag eine
Ermäßigung im Rahmen der im Haushalt
bereitgestellten Mittel festlegen.
unverändert
(5) Belegt eine Teilnehmerin oder ein
Teilnehmer ausschließlich Ergänzungsfach-
unterricht nach Nr. 3 Gebührentarif, ohne
ein instrumentales oder vokales Hauptfach
nach Nr. 2 Gebührentarif zu belegen, so
kann die Teilnahmegebühr ermäßigt
werden, wenn ein besonderes Interesse
der Ludwig-van-Beethoven-Musikschule
Bonn an der Mitwirkung der Teilnehmerin
oder des Teilnehmers in dem betreffenden
Ensemble besteht. Bei Belegung eines
Ergänzungsfachs nach Nr. 3 Gebührentarif
wird die Gebühr auf die Mindestgebühr
nach § 5 (1) der Gebührenordnung
ermäßigt. Für die Gewährung dieser
Ermäßigung ist ein schriftlicher Antrag der
jeweiligen Ensembleleiterin oder des
Ensembleleiters bei der Schulleitung
notwendig. Ausnahmen von dieser
Regelung sind in § 6 (3) geregelt.
unverändertSeite 10 von 21
9
§ 6
Ergänzungsunterricht /
Studienvorbereitende Ausbildung
(1) Die Gebühr für den Unterricht nach den
Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1. Gebührentarif umfasst
auch die Gebühr für den
Ergänzungsunterricht. Wird ausschließlich
Ergänzungsunterricht erteilt, so gilt er als
Hauptfach und ist nach Nr. 3.
Gebührentarif gebührenpflichtig.
unverändert
(2) Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
Abteilung Studienvorbereitende
Ausbildung (SVA) zahlen die
Unterrichtsgebühr für ein von ihnen
belegtes erstes künstlerisches Hauptfach.
Für den Unterricht im zweiten Hauptfach
wird während der Zeit ihrer Zugehörigkeit
zur SVA eine Rabattierung i.H.v. 50 %
gewährt. Wird ein Fach, das nach den
Regelungen der SVA als erstes Hauptfach
anzusehen ist, außerhalb der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn belegt, ist
für das in der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn belegte zweite
Hauptfach der reguläre Tarif zu bezahlen.
unverändert
(3) Für die Teilnahme an folgenden
Ensembleunterrichtsveranstaltungen werden
für externe Schülerinnen und Schüler keine
Gebühren erhoben:
Musikschulorchester, Bonner Jugendsinfonie
unverändertSeite 11 von 21
10
orchester, Jugendblasorchester, Big Band Bad
Godesberg, B4 Bigband, Mixed Bag Boogie
Band Hardtberg, Kinder- und Erwachsenen-
chor sowie die im Ensemble- und Ergänzungs-
fächerverzeichnis entsprechend ausgewiesenen
Folk- und Percussionsensembles. Über die
kostenfreie Teilnahme an weiteren Ensembles
entscheidet die Musikschulleitung in Ab-
stimmung mit der jeweiligen Ensembleleitung.
§ 7
Erstattungen / Unterrichtsausfall / Anteilige
Gebühren
(1) Sollten aus einem von der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn zu
vertretenden Grund bei den Nrn. 1.1.1 bis
2.5.1 und 2.7 Gebührentarif weniger als 35
Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr
unterrichtet werden, so wird für jede
ausgefallene Unterrichtsstunde, die unter
dem Jahresmindestsoll von 35
Unterrichtsstunden liegt, 1/35 der
Jahresgebühr erstattet. Die Erstattung erfolgt
ausschließlich auf fristgemäßen schriftlichen
Antrag. Dieser ist bis Ablauf des 28.02. des
Folgejahres bei der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn einzureichen.
Finden bei den OGS-Kooperationen (Nr. 2.6
Gebührentarif) weniger als die vorher verein-
barten 30, 33 oder 36 Termine des Gruppen-
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11
unterrichts (nicht jedoch des Orchesterunter-
richts) im Schuljahr statt, so kann hier eben
falls eine Erstattung erfolgen (pro ausge-
fallenem Termin des Gruppenunterrichts 1/30,
1/33 oder 1/36 der Gebühr pro Schuljahr). Die
Erstattung erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen
schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis Ablauf des
30.09. des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen.
Finden bei JeKits (Nr. 2.8 Gebührentarif) im
zweiten Jahr JeKits (JeKits2) weniger als 35
Termine des Gruppenunterrichts (nicht jedoch des
Ensembleunterrichts) im Schuljahr statt, so kann
hier ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro
ausgefallenem Termin des Gruppenunterrichts
1/35 der Gebühr pro Schuljahr). Die Erstattung
erfolgt ausschließlich auf fristgemäßen
schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis Ablauf
30.09. des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen.
Finden bei JeKits (Nr. 2.8 Gebührentarif) im zweiten -
vierten Jahr JeKits (JeKits 2-4) weniger als 35 Termine des
Gruppenunterrichts (nicht jedoch des
Ensembleunterrichts) im Schuljahr statt, so kann hier
ebenfalls eine Erstattung erfolgen (pro ausgefallenem
Termin des Gruppenunterrichts 1/35 der Gebühr pro
Schuljahr). Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf
fristgemäßen schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bis
Ablauf 30.09. des jeweiligen Jahres bei der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn einzureichen.
Neu: JeKits 3-4
(2) Erfolgt die Einteilung zum Unterricht im
laufenden Schuljahr, wird die Gebühr auf
fristgemäßen schriftlichen Antrag anteilig
dann erstattet, wenn das anteilige
Jahresmindestsoll an Unterrichtsstunden für
das Schuljahr nicht erreicht wird. Das anteilige
Jahresmindestsoll an Unterrichtsstunden wird
proportional unter Berücksichtigung der
Anzahl der eingeteilten Unterrichtsmonate
berechnet.
unverändertSeite 13 von 21
12
(3) Bei Unterrichtsausfall wegen höherer Gewalt
oder zwingender gesetzlicher Bestimmungen
ist eine Gebührenerstattung ausgeschlossen unverändert
§ 8
Regelungen zum Gruppenunterricht
Scheidet bei großen bzw. kleinen Gruppen (Nrn. 2.1.1
bis 2.2.2 Gebührentarif) eine Teilnehmerin oder ein
Teilnehmer aus, so dass die vorgesehene
Teilnehmerzahl nicht mehr erreicht wird, wird der
Unterricht in der äquivalenten Unterrichtsform nach
Nrn. 2.1.1 bis 2.5.1 Gebührentarif weitergeführt.
unverändert
§ 9
Einzelstundenkontingente
(1) Der Unterricht nach den Nrn. 2.3.1 – 2.5.1
Gebührentarif kann für Erwachsene auch in
einem oder mehreren Kontingenten zu jeweils
5 Unterrichtseinheiten gebucht werden. Die
Gebühr beträgt je Unterrichtseinheit 1/35 der
Jahresgebühr des jeweiligen Tarifs.
unverändert
(2) Der Unterricht nach dem Tarif Nr. 2.3.1 – 2.5.1
kann für Erwachsene auch in einem oder
mehreren Kontingenten zu jeweils 5
Unterrichtseinheiten gebucht werden. Die
Gebühr beträgt je Unterrichtseinheit 1/35 der
Jahresgebühr des jeweiligen Tarifs. Bei Kindern
und Jugendlichen können
Einzelstundenkontingente ausschließlich
ergänzend zum regelmäßig wöchentlich
unverändertSeite 14 von 21
13
stattfindenden Musikschulunterricht gebucht
werden.
(3) Die Vergabe der Kontingente wird auf Antrag
im Rahmen der hierfür bereitstehenden freien
Unterrichtsplätze durch die Verwaltung der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn
vorgenommen.
unverändert
§ 10
Vermietung / Leihe von Musikinstrumenten
(1) Aus dem Instrumentenbestand der Ludwig-
van-Beethoven-Musikschule Bonn können
Musikinstrumente gemietet werden.
unverändert
(2) Die Mietgebühr wird vom Beginn des
Ausgabemonats bis zum Ende des
Rückgabemonats berechnet. Sie wird
monatlich fällig.
unverändert
(3) Für Verlust oder Beschädigungen der
Musikinstrumente haften die Mieterinnen
bzw. Mieter. Eine Reparatur kann nur nach
Absprache mit der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule Bonn veranlasst werden. Die
regelmäßige Unterhaltung der
Musikinstrumente obliegt der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn.
Verschleißteile wie Saiten und
Bogenbezüge sind ggf. durch die
Mieterinnen und Mieter zu ersetzen.
unverändertSeite 15 von 21
14
Blasinstrumente müssen gereinigt
zurückgegeben werden.
(4) Sofern Musikinstrumente von
Teilnehmerinnen oder Teilnehmern der
Ludwig-van-Beethoven-Musikschule Bonn
überwiegend für die Mitwirkung in
Orchestern oder Ensembles der Ludwig-van-
Beethoven-Musikschule Bonn benötigt oder
von Lehrkräften für Unterrichtszwecke
eingesetzt werden, werden sie leihweise ohne
Erhebung einer Gebühr zur Verfügung
gestellt.
unverändert
(5) Für die Bereithaltung städtischer Klaviere,
Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und
Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden
Unterrichtsmonat unabhängig vom
tatsächlichen Nutzungsumfang eine
monatliche Bereitstellungsgebühr von 3 Euro
zu entrichten (Nr. 5.1 Gebührentarif)
unverändert
§ 11
Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt am 1. August 1998 in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die
Musikschule der Stadt Bonn vom 30. März 1982
außer Kraft..
unverändertSeite 16 von 21
Anlage 3
Synopse
Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Musikschule der Bundesstadt Bonn
15
Gebührentarife
ab 08/2019
Gebührentarife
ab 08/2022
Bemerkungen
Tarif-Nr. Bemessungsgrundlage Unterri
chts-
einheit
Min. /
Woche
Jahresgebü
hr
Euro
Monatlic
h
Euro
Jahresge-
bühr
Euro
Monat-
lich
Euro
1. Grundfächer
1.1.1 Musikalische Früherziehung
(8-10 Kinder pro Kurs)
60‘ 276,00 23,00 unverändert
1.1.2 Musikalische Früherziehung
(11-13 Kinder pro Kurs)
75‘ 276,00 23,00 unverändert
1.2.1 Musikalische Grundausbildung
(8-10 Kinder pro Kurs)
60‘ 276,00 23,00 unverändert
1.2.2 Musikalische Grundausbildung
(11-13 Kinder pro Kurs)
75‘ 276,00 23,00 unverändert
1.3.1 Eltern-Kind-Kurse
(6-7 Kinder pro Kurs)
45‘ 276,00 23,00 unverändert
1.3.2 Eltern-Kind-Kurse
(8-10 Kinder pro Kurs)
60‘ 276,00 23,00 unverändert
1.4.1 Orientierungskurse
(4-5 Kinder pro Kurs)
45‘ 420,00 35,00 unverändert
1.4.2 Orientierungskurse
(6-8 Kinder pro Kurs)
60‘ 420,00 35,00 unverändert
2. Instrumental- und Vokalunterricht (Hauptfach)
2.1.1 Große Gruppe (4-6 Schüler) 45‘ 480,00 40,00 unverändertSeite 17 von 21
Synopse
Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Musikschule der Bundesstadt Bonn
16
2.1.2 Große Gruppe (4-6 Schüler) 60‘ 600,00 50,00 unverändert
2.1.3 Große Gruppe (ab 7 Schüler) 60‘ 540,00 45,00 unverändert
2.1.4 Große Gruppe Erwachsene* 60‘ 804,00 67,00 unverändert
2.2.1 Kleine Gruppe (2-3 Schüler) 45‘ 600,00 50,00 unverändert
2.2.2 Kleine Gruppe Erwachsene* 45‘ 804,00 67,00 unverändert
2.3.1 Einzelunterricht 30‘ 720,00 60,00 unverändert
2.3.2 Einzelunterricht Erwachsene* 30‘ 960,00 80,00 unverändert
2.4.1 Einzelunterricht 45‘ 1.020,00 85,00 unverändert
2.4.2 Einzelunterricht Erwachsene* 45‘ 1.365,00 113,00 unverändert
2.5.1 Einzelunterricht 60‘ 1.188,00 99,99 unverändert
*)Erwachsene sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer
ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Ausgenommen
sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie sich in
Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung oder
freiwilligem sozialem Jahr befinden oder Freiwillige
i.S.d. Bundesfreiwilligendienstgesetzes sind.
unverändert
2.6 Kooperationen mit Offenen Ganztagsschulen
Flexibler wöchentlicher Gruppenunterricht ab 2 TN. (30
Min./Woche), 3 TN (45 Min./Woche) oder alternativ 4
TN (60 Min./Woche)
sowie zusätzlich
wöchentlicher Orchester-/Ensembleunterricht
ab 9 Teilnehmer, 45 Min./Woche, eine Lehrkraft
ab 12 Teilnehmer, 60 Min./Woche, eine Lehrkraft
ab 18 Teilnehmer, 45 Min./Woche, zwei Lehrkräfte
ab 24 Teilnehmer, 60 Min./Woche, zwei Lehrkräfte
-bei je 30 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche:
insgesamt 60 Termine), Jahresgebühr 500,- € pro TN,
zahlbar in 10 Monatsraten von je 50,- €
500,00
-
600,00
Je nach
Anzahl
der
Termine
50,00 unverändertSeite 18 von 21
Synopse
Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Musikschule der Bundesstadt Bonn
17
-bei je 33 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche:
insgesamt 66 Termine), Jahresgebühr 550,- € pro TN,
zahlbar in 11 Monatsraten von je 50,- €
-bei je 36 Terminen im Schuljahr (2 Termine pro Woche:
insgesamt 66 Termine), Jahresgebühr 600,- € pro TN,
zahlbar in 12 Monatsraten von je 50,- €
2.7 Kooperation mit Schulen, Kindergärten und weiteren Institutionen
Über die Höhe der Gebühren entscheidet die Musikschulleitung in Anlehnung an die vorhandenen Tarife.
2.8 „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) in Kooperation mit Grundschulen
Nach Vorgaben des Landes NRW. Das Entgelt schließt die kostenfreie Bereitstellung eines Leihinstruments
im zweiten JeKits-Jahr mit ein.
Das Entgelt schließt die
kostenfreie Bereitstellung
eines Leihinstruments im
zweiten – vierten JeKits-Jahr
mit ein.
1. Jahr JeKits kostenlos kostenlos Unverändert
2. Jahr JeKits (Instrumente)*² 276,00 23,00 312,00 26,00
2. Jahr JeKits (Tanzen)*² 204,00 17,00 228,00 19,00
2. Jahr JeKits (Singen)*² 144,00 12,00 78,00 6,50
3./4. Jahr JeKits
Instrumente)*²
Neu Neu 420,00 35,00
3./4. Jahr JeKits (Tanzen)*² Neu Neu 228,00 19,00
3./4. Jahr JeKits (Singen)*2 Neu Neu 78,00 6,50
*²) Die Empfänger bestimmter staatlicher Transferleistungen, nämlich Leistungen zur Sicherstellung des
Lebensunterhalts nach SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII
(insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Wohngeld nach
Wohngeldgesetz, Kinderzuschläge nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes, Ausbildungsbeihilfe (insbesondere BAföG-
neuSeite 19 von 21
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Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Musikschule der Bundesstadt Bonn
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Leistungen und Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 59ff. SGB III) und Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz sind auf Antrag von den Elternbeiträgen befreit. Geschwister erhalten eine
Beitragsermäßigung von 50 %.
3. Ergänzungsunterricht als Hauptfach
3.1 Ergänzungsfächer 216,00 18,00 unverändert
4. Ermäßigungen
Ermäßigungen werden gewährt:
a) aus sozialen Gründen (§ 5 Abs. 2 Gebührenordnung)
b) bei Unterricht von mehreren Mitgliedern einer Familie (§ 5 Abs. 3
Gebührenordnung)
Ermäßigungen können gewährt werden:
c) im Falle der Feststellung einer besonderen Begabung bei Belegung
mehrerer Fächer (§ 5 Abs. 4 Gebührenordnung)
d) bei Teilnahme am Ergänzungsunterricht als Hauptfach aufgrund eines
besonderen Interesses der Musikschule (§ 5 Abs. 5 Gebührenordnung)
Gründe und Höhe der Ermäßigung ergeben sich aus § 5 und § 6 Abs. 2 der
Gebührenordnung.
unverändert
5. Überlassung von Musikinstrumenten
5.1 Für die Bereithaltung städtischer Klaviere,
Cembali, Flügel, Harfen, Schlagzeuge und
Kontrabässe ist für jeden zu bezahlenden
Unterrichtsmonat im Fachbereich Klavier
unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang
eine monatliche Bereitstellungsgebühr von 3 EUR
zu entrichten.
unverändert
5.2.1 Im 1. Jahr 132,00 11,00 unverändert
5.2.2 Im 2. Jahr 180,00 15,00 unverändertSeite 20 von 21
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Gebührentarif zur Gebührenordnung für die Musikschule der Bundesstadt Bonn
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5.2.3 Im 3. Jahr 216,00 18,00 unverändert
6. Anmeldegebühr
Für die Anmeldung zu Unterrichtsveranstaltungen der
Musikschule ist eine Anmeldegebühr in Höhe von
14,00 EUR zu bezahlen. Die Gebühr wird mit der
erstmaligen Einteilung zum Unterricht fällig.
unverändertSeite 21 von 21

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Datenstand: 03.11.2026, 02:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de