220549-01 · Mitteilungsvorlage
4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) – Verzicht auf das Merkmal des Grunderwerbs
Kerndaten
- Nummer
- 220549-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 22.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.622 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 220549-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) – Verzicht auf das Merkmal des Grunderwerbs Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme Mitteilungsvorlage In der Sitzung vom 06.04.2022 wurde dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Vergabe die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) zur Anhörung vorgelegt. Die Änderung umfasste den Verzicht auf das Merkmal des Grunderwerbs. Die Änderung der Satzung wurde beschlossen und im Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 25.05.2022 veröffentlicht, sodass sie seit der Veröffentlichung als Inkrafttreten gilt. Folgende Abrechnungen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) wurden nach Änderung der Erschließungsbeitragssatzung durchgeführt: • Buschweg (von Flughafenstraße bis einschließlich Haus-Nr. 17) • Im Burgacker • Auf dem Heidgen (von Ippendorf West II / ab Stichweg bis Haus-Nr. 15/17) Für die Verwaltungspraxis hat die Satzungsänderung keinerlei nennenswerte Veränderung mit sich gebracht. Es gab keinerlei Klagen seit der Satzungsänderung. Die Abrechnungspraxis solcher Altmaßnahmen hat sich dadurch aber vereinfacht und eine Vielzahl von Maßnahmen kann nun vor Eintreten der Ausschlussfrist nach BauGB-AG NRW durch die Erhebung von Beiträgen refinanziert werden. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de