220547 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Priorisierung bei der Herstellung von Mindestgehwegbreiten von 1,50 Meter gemäß DS 212386 im Stadtbezirk Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 220547
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220547 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 10.03.2022 Bürgerantrag: Priorisierung bei der Herstellung von Mindestgehwegbreiten von 1,50 Meter gemäß DS 212386 im Stadtbezirk Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Die Verwaltung priorisiert bei der Überprüfung und Herstellung von Mindestgehwegbreiten von 1,50 Metern gemäß DS 212386 das Umfeld von Kindertagesstätten, Grundschulen und Senioreneinrichtungen im Umfang eines Radius von 250 Metern Luftlinie um die Schwelle des Haupteingangs zum jeweiligen Einrichtungsgelände. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 10.03.2022 Institution / Verein FDP Bad Godesberg Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Priorisierung bei der Herstellung von Mindestgehwegbreiten von 1,50 Meter gemäß DS 212386 im Stadtbezirk Bad Godesberg Ihr Antrag Die Verwaltung priorisiert bei der Überprüfung und Herstellung von Mindestgehwegbreiten von 1,50 Metern gemäß DS 212386 das Umfeld von Kindertagesstätten, Grundschulen und Senioreneinrichtungen im Umfang eines Radius von 250 Metern Luftlinie um die Schwelle des Haupteingangs zum jeweiligen Einrichtungsgelände. Begründung des Antrags Kinder auf dem Weg zur Kindertagesstätte, Grundschüler und Senioren gehören im Straßenverkehr zu den besonders gefährdeten Fußgängergruppen. Es ist daher sicherzustellen, dass diesen in einem angemessenen Umfeld um die jeweilige Einrichtung die in DS 212386 beschlossene Mindestgehwegbreite zu Verfügung steht. Laut Straßenverkehrsordnung, § 2 Abs. 5, sind Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr verpflichtet, mit dem Fahrrad den Gehweg zu benutzen und weiter bis zum vollendeten 10 Lebensjahr steht ihnen die Nutzung des Gehwegs frei. Von daher sind für diese Verkehrsanfänger insbesondere die immer wiederkehrend genutzten Wege zu Kindertagesstätten sowie Grundschulen entsprechend der DS 212386 zu sichern, zumal sie dort mit Fußgängern sowie Senioren mit Rollatoren um die Gehwegfläche konkurrieren. Hierzu analog sind Senioreneinrichtungen zu behandeln, deren Einwohner sich entweder noch selbst per Rollator fortbewegen oder aber im Rollstuhl geschoben werden. Auch für diese ist sicherzustellen, dass ausreichend Gehwegbreite, auch im Fußgängerbegegnungsverkehr, zu Verfügung steht. Die Verwaltung nimmt die besondere Schutzwürdigkeit der genannten Verkehrsteilnehmer zur Kenntnis, indem sie vor allen anderen Überprüfungen die Gehwegbreiten im Sinne dieses Antrags überprüft und herstellt. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 U3322G3388q44 1100..0033..2222 0088::0066Seite 2 von 2
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