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220542 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Antrag auf Änderung der Bonner Baumschutzsatzung

Nummer
220542
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.03.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 17.08.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 17.08.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 220542-01 ST Antrag auf Änderung der Bonner Baumschutzsatzung

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220542
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
09.03.2022
Bürgerantrag: Antrag auf Änderung der Bonner
Baumschutzsatzung
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
30.03.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Folgendes wird beantragt:
Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt,
zeitnah Vorschläge für eine Änderung der Bonner Baumschutzsatzung
auszuarbeiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4
Bürgerantrag Online
Datum
09.03.2022
Institution / Verein
Aktion BAUMWÄCHTER
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Antrag auf Änderung der Bonner Baumschutzsatzung
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
qm55qTBhe
0099..0033..2222 1199::3366Seite 2 von 4
Ihr Antrag
Eine neue Baumschutzsatzung für Bonn
Bürgerantrag: Neue Bäume braucht die Stadt - Modernisierung der
Baumschutzsatzung
Folgendes wird beantragt:
Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt,
zeitnah Vorschläge für eine Änderung der Bonner Baumschutzsatzung
auszuarbeiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen.
• Für die Pflanzung müssen vorrangig sogenannte "Zukunftsbäume"
vorgesehen werden, z. B. aus der Liste der Bayerischen Landesanstalt für
Weinbau und Gartenbau (LWG) "Stadtgrün 2021":
https://www.lwg.bayern.de/landespflege/urbanes_gruen/085113/index.php
• In der Baumschutzsatzung muss eine zwingende, generelle
Nachpflanzverpflichtung für gefällte Bäume aufgenommen werden, und zwar
unabhängig vom jeweiligen Fällgrund und dem gesundheitlichen
Baumzustand. Ausgleichszahlungen ohne entsprechende Nachpflanzung sind
nur noch in begründeten Einzelfällen zulässig.
• Für jeden gefällten Baum mit einem Stammfang von mehr als 2 m müssen
mindestens 5 neue Jungbäume (Verhältnis 5 : 1) gepflanzt werden, um
einen mikroklimatisch günstigen Ausgleich zu erreichen. Die
Ausgleichspflanzungen müssen deshalb auch unbedingt standortnah, d. h.
in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Fällortes erfolgen, maximal aber in
einer Entfernung von 1.500 m und nicht auf Forstflächen.
Die neue Baumschutzsatzung muss den Schutz aller Laubbäume inklusive
alle Obst- und Nussbäume sowie Kastanien und Eiben umfassen.
Streuobstwiesen ab einer Größe von 2500 qm müssen aufgrund ihrer
ökologischen Bedeutung ebenfalls geschützt werden.
Baumbilanz
Die Stadtverwaltung legt der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über
den Zustand des Bonner Baumbestandes, über die Zahl der gefällten Bäume
und die Zahl und den Ort der Ersatzpflanzungen vor.
Die Stadtverwaltung hat vor positiven Bescheiden zu Bauvoranfragen
darauf hinzuwirken, dass Bauherren und Investoren bei ihren Planungen
auf ökologisch wertvollen Baum- und Pflanzenbestand Rücksicht zu nehmen
haben.
Für die Bonner BAUMWÄCHTER
Mitglied im Aktionsbündnis „StadtGRÜN erhalten!“
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4
Begründung des Antrags
Begründung:
Die aktuell geltende Baumschutzsatzung ist in Zeiten von Klimawandel,
Klimakrise und anhaltendem Baumschwund nicht mehr zeitgemäß. Die
Trockensommer der Jahre 2018 - 2020 haben zahlreichen Bäumen im Bonner
Stadtgebiet und im Stadtwald das Leben gekostet. Viele sind bereits
schwer geschädigt oder schon tot, jedoch noch nicht gefällt. Hinzu kommt
neben dem Baumverlust durch verstärkte Bautätigkeiten noch die durch den
Trockenstress und Wassermangel höhere Schädlingsanfälligkeit der Bäume
durch tierische Schädlinge, Baumpilze und pflanzliche Baumschmarotzer
wie Misteln.
Bonn leidet aktuell unter einem massiven Baumschwund, der durch gängige
Nachpflanzmaßnahmen im Verhältnis 1 : 1 (also 1 Jungbaum für 1 Altbaum)
nicht ausgeglichen werden kann, da die Verdunstungsleistung eines alten
Straßenbaums je nach Baumart rund 500 bis 1000 Liter Wasser an einem
einzigen heißen und windigen Sommertag entsprechen kann. Die
Gesamtverdunstungsleistung von Bäumen ist ausschlaggebend für die
Entwicklung des städtischen Mikroklimas, vor allem bei der zahlenmäßig
zu erwartenden Zunahme von Hitzesommern mit lang anhaltenden
Trockenperioden und häufigen Starkregenereignissen, bei denen das
anfallende Niederschlagswasser tiefere Erdschichten schlecht erreicht,
weil es gleich an der Oberfläche abfließt. Der überaus große Wert von
Stadt- und Parkbäumen für die CO2-Bindung und als Sauerstoff- und
Schattenspender wie auch als Feinstaubfilter sind unbestritten.
Stadtgrün als Klimaanlage
Die Bäume sind notwendig, damit die Erhitzung des Stadtklimas in heißen
und trockenen Sommern – wie sie in Zukunft noch häufiger zu erwarten
sind - begrenzt werden kann. Klimatologen halten Bonn aufgrund seiner
geografischen Lage inzwischen für eine der wärmsten Städte in
Deutschland mit Temperaturen wie in Norditalien und mit mehr und mehr
Tropennächten. Was schon für vollkommen gesunde Menschen eine schwere
Belastung ist, kann für Senior*innen, für Allergiker und Vorerkrankte im
schlimmsten Fall den Tod bedeuten. Um das Leben in Bonn auf einem
erträglichen Niveau zu halten, muss deshalb die Stadt jetzt dafür
sorgen, dass wir in 30 bis 40 Jahren eine Art „grünes Schutzdach“ durch
viele hohe Bäume haben. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Pflanzung
von 700 Bäumen pro Jahr ist dafür völlig unzureichend. Der nächste
Hitze- und Trockensommer kommt bestimmt.
Baumschutz ist Artenschutz und sichert die Artenvielfalt
Ein wirkungsvoller Schutz und der Erhalt von ökologisch wertvollen
Stadt- und Parkbäumen sowie Hecken und Streuobstwiesen sind von
herausragender Bedeutung und dient als wichtige ökologische Grundlage
für den Artenschutz und die Artenvielfalt, sind diese ja bekanntlich
Lebens- und Nist- und Rückzugsorte für viele und teils vom Aussterben
bedrohte Tierarten: Vögel, Insekten und Kleinsäuger wie Fledermäuse,
Eichhörnchen oder Siebenschläfer.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de