220542 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Antrag auf Änderung der Bonner Baumschutzsatzung
Kerndaten
- Nummer
- 220542
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220542 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 09.03.2022 Bürgerantrag: Antrag auf Änderung der Bonner Baumschutzsatzung Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.03.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Folgendes wird beantragt: Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah Vorschläge für eine Änderung der Bonner Baumschutzsatzung auszuarbeiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Bürgerantrag Online Datum 09.03.2022 Institution / Verein Aktion BAUMWÄCHTER Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Antrag auf Änderung der Bonner Baumschutzsatzung PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 qm55qTBhe 0099..0033..2222 1199::3366Seite 2 von 4 Ihr Antrag Eine neue Baumschutzsatzung für Bonn Bürgerantrag: Neue Bäume braucht die Stadt - Modernisierung der Baumschutzsatzung Folgendes wird beantragt: Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah Vorschläge für eine Änderung der Bonner Baumschutzsatzung auszuarbeiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen. • Für die Pflanzung müssen vorrangig sogenannte "Zukunftsbäume" vorgesehen werden, z. B. aus der Liste der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) "Stadtgrün 2021": https://www.lwg.bayern.de/landespflege/urbanes_gruen/085113/index.php • In der Baumschutzsatzung muss eine zwingende, generelle Nachpflanzverpflichtung für gefällte Bäume aufgenommen werden, und zwar unabhängig vom jeweiligen Fällgrund und dem gesundheitlichen Baumzustand. Ausgleichszahlungen ohne entsprechende Nachpflanzung sind nur noch in begründeten Einzelfällen zulässig. • Für jeden gefällten Baum mit einem Stammfang von mehr als 2 m müssen mindestens 5 neue Jungbäume (Verhältnis 5 : 1) gepflanzt werden, um einen mikroklimatisch günstigen Ausgleich zu erreichen. Die Ausgleichspflanzungen müssen deshalb auch unbedingt standortnah, d. h. in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Fällortes erfolgen, maximal aber in einer Entfernung von 1.500 m und nicht auf Forstflächen. Die neue Baumschutzsatzung muss den Schutz aller Laubbäume inklusive alle Obst- und Nussbäume sowie Kastanien und Eiben umfassen. Streuobstwiesen ab einer Größe von 2500 qm müssen aufgrund ihrer ökologischen Bedeutung ebenfalls geschützt werden. Baumbilanz Die Stadtverwaltung legt der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über den Zustand des Bonner Baumbestandes, über die Zahl der gefällten Bäume und die Zahl und den Ort der Ersatzpflanzungen vor. Die Stadtverwaltung hat vor positiven Bescheiden zu Bauvoranfragen darauf hinzuwirken, dass Bauherren und Investoren bei ihren Planungen auf ökologisch wertvollen Baum- und Pflanzenbestand Rücksicht zu nehmen haben. Für die Bonner BAUMWÄCHTER Mitglied im Aktionsbündnis „StadtGRÜN erhalten!“ PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Begründung des Antrags Begründung: Die aktuell geltende Baumschutzsatzung ist in Zeiten von Klimawandel, Klimakrise und anhaltendem Baumschwund nicht mehr zeitgemäß. Die Trockensommer der Jahre 2018 - 2020 haben zahlreichen Bäumen im Bonner Stadtgebiet und im Stadtwald das Leben gekostet. Viele sind bereits schwer geschädigt oder schon tot, jedoch noch nicht gefällt. Hinzu kommt neben dem Baumverlust durch verstärkte Bautätigkeiten noch die durch den Trockenstress und Wassermangel höhere Schädlingsanfälligkeit der Bäume durch tierische Schädlinge, Baumpilze und pflanzliche Baumschmarotzer wie Misteln. Bonn leidet aktuell unter einem massiven Baumschwund, der durch gängige Nachpflanzmaßnahmen im Verhältnis 1 : 1 (also 1 Jungbaum für 1 Altbaum) nicht ausgeglichen werden kann, da die Verdunstungsleistung eines alten Straßenbaums je nach Baumart rund 500 bis 1000 Liter Wasser an einem einzigen heißen und windigen Sommertag entsprechen kann. Die Gesamtverdunstungsleistung von Bäumen ist ausschlaggebend für die Entwicklung des städtischen Mikroklimas, vor allem bei der zahlenmäßig zu erwartenden Zunahme von Hitzesommern mit lang anhaltenden Trockenperioden und häufigen Starkregenereignissen, bei denen das anfallende Niederschlagswasser tiefere Erdschichten schlecht erreicht, weil es gleich an der Oberfläche abfließt. Der überaus große Wert von Stadt- und Parkbäumen für die CO2-Bindung und als Sauerstoff- und Schattenspender wie auch als Feinstaubfilter sind unbestritten. Stadtgrün als Klimaanlage Die Bäume sind notwendig, damit die Erhitzung des Stadtklimas in heißen und trockenen Sommern – wie sie in Zukunft noch häufiger zu erwarten sind - begrenzt werden kann. Klimatologen halten Bonn aufgrund seiner geografischen Lage inzwischen für eine der wärmsten Städte in Deutschland mit Temperaturen wie in Norditalien und mit mehr und mehr Tropennächten. Was schon für vollkommen gesunde Menschen eine schwere Belastung ist, kann für Senior*innen, für Allergiker und Vorerkrankte im schlimmsten Fall den Tod bedeuten. Um das Leben in Bonn auf einem erträglichen Niveau zu halten, muss deshalb die Stadt jetzt dafür sorgen, dass wir in 30 bis 40 Jahren eine Art „grünes Schutzdach“ durch viele hohe Bäume haben. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Pflanzung von 700 Bäumen pro Jahr ist dafür völlig unzureichend. Der nächste Hitze- und Trockensommer kommt bestimmt. Baumschutz ist Artenschutz und sichert die Artenvielfalt Ein wirkungsvoller Schutz und der Erhalt von ökologisch wertvollen Stadt- und Parkbäumen sowie Hecken und Streuobstwiesen sind von herausragender Bedeutung und dient als wichtige ökologische Grundlage für den Artenschutz und die Artenvielfalt, sind diese ja bekanntlich Lebens- und Nist- und Rückzugsorte für viele und teils vom Aussterben bedrohte Tierarten: Vögel, Insekten und Kleinsäuger wie Fledermäuse, Eichhörnchen oder Siebenschläfer. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de