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220536-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Verein „Radregion Rheinland e.V.“ ab dem Jahr 2023 für die Bundesstadt Bonn

Nummer
220536-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220536 Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Verein „Radregion Rheinland e.V.“ ab dem Jahr 2023 für die Bundesstadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220536-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Verein
„Radregion Rheinland e.V.“ ab dem Jahr 2023 für
die Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird mit vorliegendem Änderungsantrag beauftragt, die
Bereitschaft der Stadt Bonn, „nur“ 20.000,- Euro als Mitgliedsbeitrag ab dem
Jahr 2023 zu zahlen, an den Vorstand der Radregion Rheinland zu
kommunizieren. Auch wird die Verwaltung beauftragt, den Standpunkt der Stadt
Bonn in der nächsten Mitgliederversammlung zu Diskussion stellen.
Sofern jedoch sichergestellt werden soll, dass die Stadt nicht am Ende die
absehbare Mitgliedsbeitragserhöhung der Radregion Rheinland e.V. in Höhe
von 40.000 Euro mit Wirkung ab dem 01.01.2023 zahlen muss, ohne dass dies
politisch gewollt (und beschlossen) ist, müsste die Mitgliedschaft der
Bundesstadt Bonn durch Kündigung zum 30.06.2022 mit Wirkung zum
Jahresende gemäß geltender Vereinssatzung fristgerecht gekündigt werden.
Andernfalls sieht die Satzung des Vereins vor, dass die Stadt Bonn den jeweils
in der Beitragsordnung festgesetzten Beitrag entrichtet. Darüber hinaus ist zu
beachten, dass eine Beitragsordnung ab dem Jahr 2023 ff. mit einer 2/3-
Mehrheit (also ohne, dass dies die Stadt Bonn mit ihrer Stimme „sperren“
könnte) durch die Mitgliederversammlung geändert werden kann.
Weiterhin ist eine Mitgliedschaftskündigung eine Gestaltungserklärung, die
nicht mit der Wirkung zurückgenommen werden kann, dass die
Vereinsmitgliedschaft dann (mit Wirkung zu einem beliebigen Termin) wieder
auflebt. Sollte also zu einem späteren Zeitpunkt die politische Beschlusslage
zulassen, den kompletten erhöhten Beitrag zu entrichten, müsste die Stadt
Bonn ihre Mitgliedschaft neu begründen durch Beitritt. Es müsste also ein
Beitrittsantrag gestellt werden. Ebenfalls ist es möglich, dass hierbei eine
Aufnahmegebühr entrichtet werden muss.
Bei Beschluss des vorliegenden Änderungsantrages mit einem maximalen
Mitgliedsbeitrag von 20.000 Euro, wird die Stadt Bonn die Mitgliedschaft bei der
Radregion Rheinland e.V. satzungsgemäß zum 31.12.2022 kündigen.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de