220536-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Verein „Radregion Rheinland e.V.“ ab dem Jahr 2023 für die Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220536-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220536-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Verein „Radregion Rheinland e.V.“ ab dem Jahr 2023 für die Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wird mit vorliegendem Änderungsantrag beauftragt, die Bereitschaft der Stadt Bonn, „nur“ 20.000,- Euro als Mitgliedsbeitrag ab dem Jahr 2023 zu zahlen, an den Vorstand der Radregion Rheinland zu kommunizieren. Auch wird die Verwaltung beauftragt, den Standpunkt der Stadt Bonn in der nächsten Mitgliederversammlung zu Diskussion stellen. Sofern jedoch sichergestellt werden soll, dass die Stadt nicht am Ende die absehbare Mitgliedsbeitragserhöhung der Radregion Rheinland e.V. in Höhe von 40.000 Euro mit Wirkung ab dem 01.01.2023 zahlen muss, ohne dass dies politisch gewollt (und beschlossen) ist, müsste die Mitgliedschaft der Bundesstadt Bonn durch Kündigung zum 30.06.2022 mit Wirkung zum Jahresende gemäß geltender Vereinssatzung fristgerecht gekündigt werden. Andernfalls sieht die Satzung des Vereins vor, dass die Stadt Bonn den jeweils in der Beitragsordnung festgesetzten Beitrag entrichtet. Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine Beitragsordnung ab dem Jahr 2023 ff. mit einer 2/3- Mehrheit (also ohne, dass dies die Stadt Bonn mit ihrer Stimme „sperren“ könnte) durch die Mitgliederversammlung geändert werden kann. Weiterhin ist eine Mitgliedschaftskündigung eine Gestaltungserklärung, die nicht mit der Wirkung zurückgenommen werden kann, dass die Vereinsmitgliedschaft dann (mit Wirkung zu einem beliebigen Termin) wieder auflebt. Sollte also zu einem späteren Zeitpunkt die politische Beschlusslage zulassen, den kompletten erhöhten Beitrag zu entrichten, müsste die Stadt Bonn ihre Mitgliedschaft neu begründen durch Beitritt. Es müsste also ein Beitrittsantrag gestellt werden. Ebenfalls ist es möglich, dass hierbei eine Aufnahmegebühr entrichtet werden muss. Bei Beschluss des vorliegenden Änderungsantrages mit einem maximalen Mitgliedsbeitrag von 20.000 Euro, wird die Stadt Bonn die Mitgliedschaft bei der Radregion Rheinland e.V. satzungsgemäß zum 31.12.2022 kündigen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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