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220536 · Beschlussvorlage

Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Verein „Radregion Rheinland e.V.“ ab dem Jahr 2023 für die Bundesstadt Bonn

Nummer
220536
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 26.04.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.05.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 220536-01 AA Koalitionsänderungsantrag: Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Verein „Radregion Rheinland e.V.“ ab dem Jahr 2023 für die Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 220536
  2. 220536-03 AA Koalitionsänderungsantrag (2): Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Verein „Radregion Rheinland e.V.“ ab dem Jahr 2023 für die Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 220536
  3. 220536-02 ST Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Verein „Radregion Rheinland e.V.“ ab dem Jahr 2023 für die Bundesstadt Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
220536
Die Oberbürgermeisterin
—
—
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Verein
„Radregion Rheinland e.V.“ ab dem Jahr 2023 für
die Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
26.04.2022 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
18.05.2022 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
Rat 09.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Bonn stimmt vorbehaltlich der in Vorbereitung befindlichen
Entscheidung der Mitgliederversammlung einer Erhöhung des
Mitgliedsbeitrages im Verein „Radregion Rheinland e.V.“ von 15.000 EUR auf
40.000 EUR ab dem Jahr 2023ff für die Bundesstadt Bonn zu.
Begründung
Die Bundesstadt Bonn ist seit 2011 Mitglied der Radregion Rheinland e.V.
(www.radregionrheinland.de, Drucksachen-Nr. 1112536). Der jährliche
Mitgliedsbeitrag der insgesamt acht Gebietskörperschaften (dabei handelt es
sich um die Städte Bonn, Köln und Leverkusen sowie den Rhein-Sieg-Kreis, den
Rhein-Erft-Kreis, den Rheinisch-Bergischen-Kreis, den Oberbergischen Kreis
und den Rhein-Kreis-Neuss) belief sich zu Beginn der Mitgliedschaft auf 10.000
Euro und wurde im Jahr 2018 auf 15.000 Euro erhöht (vgl. Drucksachen-Nr.
1713145).
Der Radregion Rheinland e.V. (RRR) hat sich nunmehr nach 10 Jahren einem
umfassenden und mehrstufigen Strategieprozess unterzogen. Ein besonderes
Augenmerk des RRR liegt künftig in einer „Qualitätsstrategie Radtourismus
Rheinland“, bei dem die Infrastruktur in Form von Radwegen, Beschilderungen
und Knotenpunktsystemen sowie Serviceleistungen im Vordergrund der Arbeit
stehen. Darüber hinaus wird man ein „informierendes Marketing“, welches sich
vornehmlich an Einwohnende (im Sinne von Naherholung) und Leistungsträger
richtet, einsetzen.
Mehrwert der Mitgliedschaft im Radregion Rheinland e.V.Seite 1 von 4
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—
Der Radregion Rheinland e.V. übernimmt in Zusammenarbeit mit seinen
Partnern zahlreiche Aufgaben, um den touristischen Radverkehr in der Region
zu fördern und das Radfahren für Naherholungssuchende attraktiv und
grenzenlos zu gestalten. Der Verein kümmert sich intensiv um die
Weiterentwicklung der gemeinsamen interkommunalen Qualitätsstrategie für
Radinfrastruktur und Radservice sowie um die Sensibilisierung der Partner und
Akteure für eine nachhaltige Qualitätssicherung. Hierbei richtet der Verein seinen
Fokus insbesondere auf die Zielgruppe der Einwohnenden und Tagestouristen
mit dem Ziel der Verbesserung des Fahrradangebots im Rheinland und damit
der Stärkung einer klimagerechten Verkehrsplanung in der Region.
Die Mitglieder des RRR profitieren von der Unterstützung und Beratung bei der
Planung radtouristischer Angebots- und Produktentwicklungen. Darüber hinaus
bietet der Verein durch die Initiierung, Koordinierung und Abstimmung
gesamtregionaler, radtouristischer Angebote, z.B. dem Knotenpunktsystem,
einen bedeutenden Mehrwert für seine Partner.
Im Sinne der Förderung eines wertschöpfenden Freizeitradverkehrs berät und
unterstützt der Verein seine Mitglieder bei der Verknüpfung der radtouristischen
Produkte mit den regionalen Gastgebern. In diesem Zusammenhang trägt die
Aufwertung des Fahrradangebots zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung
bei.
Der Radregion Rheinland e.V. kümmert sich sowohl um die Kommunikation des
gesamtregionalen Fahrradangebots an die Radfahrenden als auch um das
Binnenmarketing für seine Partner und Leistungsträger in der Region. Neben der
aktiven Netzwerkarbeit, z.B. in diversen Arbeitskreisen und Gremien, betreibt der
Verein Lobbyarbeit für das Fahrradfahren und vertritt die gemeinsamen
Interessen der Mitglieder auch auf Landesebene.
Folgende Maßnahmen und Aufgaben werden zusammenfassend durch den
Verein geplant:
 Sensibilisierung der Partner für nachhaltige Besucherlenkung
 Aufwertung des Naherholungs- und Freizeitangebots
 Gestaltung von grenzenlosem und attraktiven Radfahren für
Einwohnende und Naherholungssuchenden
 Stärkung der regionalen Wertschöpfung
 Koordinierung der interkommunalen Zusammenarbeit
 Einfluss auf die überregionale Radverkehrsentwicklung
 Bündelung Fachexpertise in der Geschäftsstelle
 Sensibilisierung für eine klimagerechte Verkehrsplanung
 Interessensvertretung auf Landesebene.
Eine detailliertere Planung (Aktionen, Messen, etc.) befindet sich in
Vorbereitung.
Entstehung des finanziellen MehrbedarfsSeite 2 von 4
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Im Prozess der Strategieentwicklung wurden gemeinsam mit den Partnern des
RRR, den regionalen Akteuren und Expert*innen aus Wirtschaft, Infrastruktur
und Tourismus die zukünftigen Aufgaben und Zuständigkeiten des Radregion
Rheinland e.V. festgelegt. Das neue Organisations- und Finanzierungskonzept
folgt diesen abgestimmten Aufgabenschwerpunkten. Die bisherigen
Mitgliedsbeiträge decken schon die derzeitigen und auch die vereinbarten
zukünftigen Aufgaben des Radregion Rheinland e.V. nicht ab. Ein Großteil der
jetzigen Einnahmen des Vereins stammt zudem aus Förder- und Projektmitteln,
die eine langfristige Planbarkeit von Aufgaben und Maßnahmen gemäß der
zukünftigen Strategieausrichtung nicht zulassen. Darüber hinaus ist bei
Betrachtung der bisherigen Finanzierungssituation darauf hinzuweisen, dass in
der Vergangenheit neben den jährlichen Mitgliedsbeiträgen mehrmals
zusätzliche Umlagen an die Mitglieder entstanden sind, z.B. für die
Qualitätsentwicklung der Infrastruktur, für Eigenanteile für Förderprojekte oder
diverse Marketingaktivitäten. Das neue Finanzierungskonzept berücksichtigt
dies und soll weitere Umlagen ausschließen. Weiterhin berücksichtigt das
zukünftige Finanzierungsmodell die faire Verteilung von Mitgliedsbeiträgen
gemäß einer Umlage nach Einwohner-Größenklassen.
Für die Stadt Bonn ergibt sich ab dem Jahr 2023 eine Erhöhung von bislang
15.000 EUR auf 40.000 EUR. Das neue Finanzierungsmodell sieht vor, dass zu
einem Sockelbeitrag von 10.000 EUR für alle Mitglieder eine
Einwohnerbezogene Umlage (bis 300.000 Einwohnende 20.000 EUR, bis
500.000 Einwohnende 30.000 EUR und über 500.000 EUR 40.000 EUR) addiert
wird (Bonn: 10.000 EUR + 30.000 EUR, da mehr als 300.000 Einwohnende).
Die Verwaltung schlägt vor, ab 2023 im Haushalt der Stadt Bonn die dann
notwendigen Mittel von 40.000 EUR einzustellen. Hierbei sollen je 20.000 EUR
von der Wirtschaftsförderung und vom Stadtplanungsamt beplant werden. Die
Tourismus & Congress GmbH beteiligt sich weiterhin mit 2.500 EUR an diesem
Mitgliedsbeitrag.
Verfahren
In der 34. Vorstandssitzung des Radregion Rheinland e.V. am 03.03.2022 wurde
über den Sachstand zur Umsetzung der Ergebnisse des Strategieprozesses
sowie über die Rückmeldungen zu den Abstimmungsgesprächen in den
Teilregionen bzgl. der Beitragserhöhung berichtet. Demnach werden der
Strategieprozess und die damit verbundene Erhöhung des Beitrages ab 2023
von allen Gebietskörperschaften im Grundsatz befürwortet und getragen.
Noch ausstehend ist der ordentliche Beschluss zur Beitragserhöhung und
Satzungsänderung über die Mitgliederversammlung des RRR. Da dieser Termin
möglicherweise nach dem vertragsmäßig regulären Kündigungstermin
(30.06.2022) liegt, muss bereits jetzt für die Haushaltsaufstellung entschieden
werden, ob die zusätzlichen Gelder in Höhe von 25.000 EUR im Haushalt der
Stadt Bonn ab 2023 eingestellt werden, oder dem Strategieprozess nicht mehr
gefolgt werden soll, um fristgerecht die Mitgliedschaft zu kündigen.
Finanzielle Auswirkungen:Seite 3 von 4
Seite 4
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—
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.15.02
1.12.07
Tourismus
Verkehrsplanung
1.03.00.15.02.02
1.12.07.01
Tourismusförderung
Individualverkehrsplanung (Innena
uftrag 6102000,
Zukunft Radverkehr)
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
20.000,00 €
20.000,00
EUR
103001502/74.1000
161001207/
74.1000
(Sachkonto
543192)
2023-27
10.000,00 €
Weitere 10.000.00
€ jährlich in HH-
Anmeldung
2023/24 ff.
berücksichtigt
ab 2023:
20.000 EUR
jährlich in HH-
Anmeldung
2023/24 ff.
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Budget 03
20.000,00
Budget 61
20.000,00
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de