220536 · Beschlussvorlage
Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Verein „Radregion Rheinland e.V.“ ab dem Jahr 2023 für die Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220536
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Koalitionsänderungsantrag: Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Verein „Radregion Rheinland e.V.“ ab dem Jahr 2023 für die Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 220536
- Koalitionsänderungsantrag (2): Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Verein „Radregion Rheinland e.V.“ ab dem Jahr 2023 für die Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 220536
- Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Verein „Radregion Rheinland e.V.“ ab dem Jahr 2023 für die Bundesstadt Bonn
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Beschlussvorlage öffentlich 220536 Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Verein „Radregion Rheinland e.V.“ ab dem Jahr 2023 für die Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 26.04.2022 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.05.2022 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung Rat 09.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn stimmt vorbehaltlich der in Vorbereitung befindlichen Entscheidung der Mitgliederversammlung einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrages im Verein „Radregion Rheinland e.V.“ von 15.000 EUR auf 40.000 EUR ab dem Jahr 2023ff für die Bundesstadt Bonn zu. Begründung Die Bundesstadt Bonn ist seit 2011 Mitglied der Radregion Rheinland e.V. (www.radregionrheinland.de, Drucksachen-Nr. 1112536). Der jährliche Mitgliedsbeitrag der insgesamt acht Gebietskörperschaften (dabei handelt es sich um die Städte Bonn, Köln und Leverkusen sowie den Rhein-Sieg-Kreis, den Rhein-Erft-Kreis, den Rheinisch-Bergischen-Kreis, den Oberbergischen Kreis und den Rhein-Kreis-Neuss) belief sich zu Beginn der Mitgliedschaft auf 10.000 Euro und wurde im Jahr 2018 auf 15.000 Euro erhöht (vgl. Drucksachen-Nr. 1713145). Der Radregion Rheinland e.V. (RRR) hat sich nunmehr nach 10 Jahren einem umfassenden und mehrstufigen Strategieprozess unterzogen. Ein besonderes Augenmerk des RRR liegt künftig in einer „Qualitätsstrategie Radtourismus Rheinland“, bei dem die Infrastruktur in Form von Radwegen, Beschilderungen und Knotenpunktsystemen sowie Serviceleistungen im Vordergrund der Arbeit stehen. Darüber hinaus wird man ein „informierendes Marketing“, welches sich vornehmlich an Einwohnende (im Sinne von Naherholung) und Leistungsträger richtet, einsetzen. Mehrwert der Mitgliedschaft im Radregion Rheinland e.V.Seite 1 von 4 Seite 2 — — Der Radregion Rheinland e.V. übernimmt in Zusammenarbeit mit seinen Partnern zahlreiche Aufgaben, um den touristischen Radverkehr in der Region zu fördern und das Radfahren für Naherholungssuchende attraktiv und grenzenlos zu gestalten. Der Verein kümmert sich intensiv um die Weiterentwicklung der gemeinsamen interkommunalen Qualitätsstrategie für Radinfrastruktur und Radservice sowie um die Sensibilisierung der Partner und Akteure für eine nachhaltige Qualitätssicherung. Hierbei richtet der Verein seinen Fokus insbesondere auf die Zielgruppe der Einwohnenden und Tagestouristen mit dem Ziel der Verbesserung des Fahrradangebots im Rheinland und damit der Stärkung einer klimagerechten Verkehrsplanung in der Region. Die Mitglieder des RRR profitieren von der Unterstützung und Beratung bei der Planung radtouristischer Angebots- und Produktentwicklungen. Darüber hinaus bietet der Verein durch die Initiierung, Koordinierung und Abstimmung gesamtregionaler, radtouristischer Angebote, z.B. dem Knotenpunktsystem, einen bedeutenden Mehrwert für seine Partner. Im Sinne der Förderung eines wertschöpfenden Freizeitradverkehrs berät und unterstützt der Verein seine Mitglieder bei der Verknüpfung der radtouristischen Produkte mit den regionalen Gastgebern. In diesem Zusammenhang trägt die Aufwertung des Fahrradangebots zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung bei. Der Radregion Rheinland e.V. kümmert sich sowohl um die Kommunikation des gesamtregionalen Fahrradangebots an die Radfahrenden als auch um das Binnenmarketing für seine Partner und Leistungsträger in der Region. Neben der aktiven Netzwerkarbeit, z.B. in diversen Arbeitskreisen und Gremien, betreibt der Verein Lobbyarbeit für das Fahrradfahren und vertritt die gemeinsamen Interessen der Mitglieder auch auf Landesebene. Folgende Maßnahmen und Aufgaben werden zusammenfassend durch den Verein geplant: Sensibilisierung der Partner für nachhaltige Besucherlenkung Aufwertung des Naherholungs- und Freizeitangebots Gestaltung von grenzenlosem und attraktiven Radfahren für Einwohnende und Naherholungssuchenden Stärkung der regionalen Wertschöpfung Koordinierung der interkommunalen Zusammenarbeit Einfluss auf die überregionale Radverkehrsentwicklung Bündelung Fachexpertise in der Geschäftsstelle Sensibilisierung für eine klimagerechte Verkehrsplanung Interessensvertretung auf Landesebene. Eine detailliertere Planung (Aktionen, Messen, etc.) befindet sich in Vorbereitung. Entstehung des finanziellen MehrbedarfsSeite 2 von 4 Seite 3 — — Im Prozess der Strategieentwicklung wurden gemeinsam mit den Partnern des RRR, den regionalen Akteuren und Expert*innen aus Wirtschaft, Infrastruktur und Tourismus die zukünftigen Aufgaben und Zuständigkeiten des Radregion Rheinland e.V. festgelegt. Das neue Organisations- und Finanzierungskonzept folgt diesen abgestimmten Aufgabenschwerpunkten. Die bisherigen Mitgliedsbeiträge decken schon die derzeitigen und auch die vereinbarten zukünftigen Aufgaben des Radregion Rheinland e.V. nicht ab. Ein Großteil der jetzigen Einnahmen des Vereins stammt zudem aus Förder- und Projektmitteln, die eine langfristige Planbarkeit von Aufgaben und Maßnahmen gemäß der zukünftigen Strategieausrichtung nicht zulassen. Darüber hinaus ist bei Betrachtung der bisherigen Finanzierungssituation darauf hinzuweisen, dass in der Vergangenheit neben den jährlichen Mitgliedsbeiträgen mehrmals zusätzliche Umlagen an die Mitglieder entstanden sind, z.B. für die Qualitätsentwicklung der Infrastruktur, für Eigenanteile für Förderprojekte oder diverse Marketingaktivitäten. Das neue Finanzierungskonzept berücksichtigt dies und soll weitere Umlagen ausschließen. Weiterhin berücksichtigt das zukünftige Finanzierungsmodell die faire Verteilung von Mitgliedsbeiträgen gemäß einer Umlage nach Einwohner-Größenklassen. Für die Stadt Bonn ergibt sich ab dem Jahr 2023 eine Erhöhung von bislang 15.000 EUR auf 40.000 EUR. Das neue Finanzierungsmodell sieht vor, dass zu einem Sockelbeitrag von 10.000 EUR für alle Mitglieder eine Einwohnerbezogene Umlage (bis 300.000 Einwohnende 20.000 EUR, bis 500.000 Einwohnende 30.000 EUR und über 500.000 EUR 40.000 EUR) addiert wird (Bonn: 10.000 EUR + 30.000 EUR, da mehr als 300.000 Einwohnende). Die Verwaltung schlägt vor, ab 2023 im Haushalt der Stadt Bonn die dann notwendigen Mittel von 40.000 EUR einzustellen. Hierbei sollen je 20.000 EUR von der Wirtschaftsförderung und vom Stadtplanungsamt beplant werden. Die Tourismus & Congress GmbH beteiligt sich weiterhin mit 2.500 EUR an diesem Mitgliedsbeitrag. Verfahren In der 34. Vorstandssitzung des Radregion Rheinland e.V. am 03.03.2022 wurde über den Sachstand zur Umsetzung der Ergebnisse des Strategieprozesses sowie über die Rückmeldungen zu den Abstimmungsgesprächen in den Teilregionen bzgl. der Beitragserhöhung berichtet. Demnach werden der Strategieprozess und die damit verbundene Erhöhung des Beitrages ab 2023 von allen Gebietskörperschaften im Grundsatz befürwortet und getragen. Noch ausstehend ist der ordentliche Beschluss zur Beitragserhöhung und Satzungsänderung über die Mitgliederversammlung des RRR. Da dieser Termin möglicherweise nach dem vertragsmäßig regulären Kündigungstermin (30.06.2022) liegt, muss bereits jetzt für die Haushaltsaufstellung entschieden werden, ob die zusätzlichen Gelder in Höhe von 25.000 EUR im Haushalt der Stadt Bonn ab 2023 eingestellt werden, oder dem Strategieprozess nicht mehr gefolgt werden soll, um fristgerecht die Mitgliedschaft zu kündigen. Finanzielle Auswirkungen:Seite 3 von 4 Seite 4 — — Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.15.02 1.12.07 Tourismus Verkehrsplanung 1.03.00.15.02.02 1.12.07.01 Tourismusförderung Individualverkehrsplanung (Innena uftrag 6102000, Zukunft Radverkehr) Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 20.000,00 € 20.000,00 EUR 103001502/74.1000 161001207/ 74.1000 (Sachkonto 543192) 2023-27 10.000,00 € Weitere 10.000.00 € jährlich in HH- Anmeldung 2023/24 ff. berücksichtigt ab 2023: 20.000 EUR jährlich in HH- Anmeldung 2023/24 ff. Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Budget 03 20.000,00 Budget 61 20.000,00 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de