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220535 · Mitteilungsvorlage

Grundsatzpapier Kommunale Sportpolitik und Sportförderung

Nummer
220535
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
07.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 02.06.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220535
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Grundsatzpapier Kommunale Sportpolitik
und Sportförderung
Beratungsfolge
Sportausschuss 02.06.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat am 25. Januar 2022 ein
Grundsatzpapier "Kommunale Sportpolitik und Sportförderung" verabschiedet.
Die Verwaltung gibt dem Sportausschuss dieses Grundsatzpapier zur Kenntnis.
Anlage/n
1 Schreiben Deutscher Städtetag (öffentlich)
2 Grundsatzpapier (öffentlich)Seite 1 von 30
Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin  Telefon 030 37711-0 Telefax 030 37711-999
Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln  Telefon 0221 3771-0 Telefax 0221 3771-128
Avenue des Nerviens 9 - 31, 1040 BRUXELLES, BELGIEN  Telefon +32 2 74016-20 Telefax +32 2 74016-21
Internet: www.staedtetag.de
Deutscher Städtetag | Gereonstraße 18-32 | 50670 Köln
An die
- Mitglieder des Sportausschusses
des Deutschen Städtetages
- Mitglieder des Sportausschusses
des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Kommunale Sportpolitik und Sportförderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns sehr, Ihnen heute das anhängende Grundsatzpapier Kommunale Sportpolitik
und Sportförderung zukommen lassen zu können (Anlage). Das Papier ist vom Sportausschuss
des Deutschen Städtetages in einem intensiven Diskussionsprozess erarbeitet worden. Für die
breite Beteiligung möchten wir Ihnen auf diesem Wege nochmals danken.
Das Papier soll einen doppelten Zweck erfüllen: Als Handreichung für Städte werden Empfeh-
lungen zu den wichtigsten sportpolitischen Handlungsfeldern formuliert. Darüber hinaus ent-
hält das Papier die zentralen sportpolitischen Forderungen der Städte an Bund, Länder und
den organisierten Sport. Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat das Papier am
25. Januar 2022 verabschiedet.
08.03.2022/wo
Kontakt
Dr. Alex Mommert
alex.mommert@staedtetag.de
Gereonstraße 18-32
50670 Köln
Telefon 0221 3771-340
Telefax 0221 3771-309
www.staedtetag.de
Aktenzeichen
52.00.12 D
Dokumenten-Nr.
U 3044
Kurzüberblick: Das Rundschreiben informiert über das kürzlich vom Präsidium des Deut-
schen Städtetages verabschiedete Grundsatzpapier Kommunale Sportpolitik und Sport-
förderung.Seite 2 von 30
Seite 2 / 2
Wir hoffen, dass das Papier Sie in Ihrer Arbeit unterstützen wird.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Stefan Hahn
AnlageSeite 3 von 30
STAEDTETAG.DE
Kommunale
Sportpolitik und Sportförderung
Positionen und Empfehlungen des Deutschen StädtetagesSeite 4 von 30
Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 5 von 30
ISBN 978-3-88082-358-7
© Deutscher Städtetag Berlin und Köln, Januar 2022
Titelbild: © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann
Kommunale
Sportpolitik und Sportförderung
Positionen und Empfehlungen des
Deutschen StädtetagesDeutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 6 von 30
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 5
1. Sport und Bewegung sind unverzichtbar für Lebensqualität und
Zusammenleben in den Städten 6
2. Sportförderung ist zentraler Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge 7
3. Eine moderne und bedarfsgerechte Sportinfrastruktur ist die Grundlage
jeder Sportentwicklung 8
4. Kommunale Sportförderung muss auf verändertes Sportverhalten reagieren 11
5. Eine regelmäßige, am Sportverhalten orientierte Sportentwicklungsplanung
bildet die Grundlage kommunaler Sportförderung 13
6. Die Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport ist und bleibt eine
wichtige Säule kommunaler Sportförderung 14
7. Sport ist Teil integrierter Stadtentwicklung 17
8. Digitalisierung im Sport sollte ausgebaut und für sportbezogene
Ziele genutzt werden 19
9. Sportgroßveranstaltungen sind Bestandteil einer aktiven Sport- und
Stadtentwicklungspolitik 21
10. Das Engagement der Kommunen im Leistungssport ist beträchtlich 23
Quellen- und Literaturverzeichnis 24
Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages zum
vorliegenden Diskussionspapier 25
4Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 7 von 30
Ob das Joggen im Park, das Lokalturnier im Sportstadion oder der Schwimmunterricht im
Hallenbad. Sport ist ein zentraler Bestandteil im Leben vieler Menschen. Die Liste der
Aktivitäten ließe sich beliebig erweitern. Den Kommunen kommt als größter Förderer des
Sports eine besondere Verantwortung zu. Sie bringen rund 80 % aller öffentlichen Gesamt-
ausgaben im Sport auf. Moderne, multifunktionale Sportanlagen und Sportmöglichkeiten im
öffentlichen Raum sind Gradmesser für die Attraktivität und Lebensqualität in der Stadt.
Es braucht daher dringend ein gut ausgestattetes Investitionsprogramm für Sportstätten.
Vor allem Veränderungen im Sportverhalten und die demografische Entwicklung erfordern
ein Umdenken. Menschen sind bis ins hohe Alter sportlich aktiv. Sport wird zunehmend
individuell im öffentlichen Raum ausgeübt. In Grünanlagen, Parks, Wäldern, Seen und
Flüssen sowie auf Radwegen und Straßen findet die Hälfte der Sport- und Bewegungs-
aktivitäten statt. Daneben gibt es die bewährten Strukturen, die es weiterhin zu fördern gilt.
Sie reichen von der Sportvereinsförderung über die Ausrichtung von Sportevents bis zur
Förderung des Leistungssports. Die kommunale Sportförderung muss diesen Anforderun-
gen im Gesamten Rechnung tragen.
Der Deutsche Städtetag möchte mit dem Grundsatzpapier „Kommunale Sportpolitik und
Sportförderung“ einen Beitrag zu einer zukunftsgerichteten und erfolgreichen Sportpolitik
leisten. Das Papier soll einen doppelten Zweck erfüllen: Als Handreichung für die Mitglied-
städte werden Empfehlungen zu den wichtigsten sportpolitischen Handlungsfeldern
formuliert. Darüber hinaus enthält das Papier die zentralen sportpolitischen Forderungen
der Städte an Bund, Länder und den organisierten Sport. Denn eines ist sicher: Die Bewälti-
gung der bestehenden Herausforderungen kann nur gemeinsam gelingen.
Helmut Dedy
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages
5Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und Sportförderung
VorwortSeite 8 von 30
Sport und Bewegung wirken sich positiv auf die physische und psychische Gesundheit
und das Wohlbefinden der Bevölkerung aus. Sportliche Aktivität hilft dabei, sogenannten
Zivilisationskrankheiten vorzubeugen und die Gesundheit zu stärken. Darüber hinaus
kommt Sport dem allgemeinen psychischen Wohlbefinden zugute und stärkt die individu-
ellen sozialen Ressourcen. Körperliche Inaktivität und Bewegungsmangel haben dem-
gegenüber eine Vielzahl negativer Konsequenzen. Die Weltgesundheitsorganisation sieht
im Bewegungsmangel einen führenden Risikofaktor für gesundheitliche Probleme und
macht dessen Folgen für ca. 10 Prozent aller Todesfälle in Europa verantwortlich.
Sport übt darüber hinaus wichtige soziale Funktionen aus. Kindern und Jugendlichen
werden mit Fairness, Gleichberechtigung und Toleranz im Sport Werte vermittelt, die
wichtig für das gesellschaftliche Zusammenleben sind. Daneben übt der leicht zugäng-
liche und anschlussoffene Sport auch eine integrative Funktion aus. Gerade Teamsport
bietet nahezu ideale Bedingungen, um Menschen fremder Herkunft die Integration in die
Gesellschaft zu erleichtern. Sport schafft Begegnungsmöglichkeiten, die auch für ältere
Menschen von großer Bedeutung sind. Sport spielt somit eine wichtige Rolle bei der
Ermöglichung langfristiger sozialer Bindungen. Sportvereine organisieren ihre Angebote
weitgehend durch ehrenamtliche Mitarbeit und stärken so ein gesellschaftliches Engage-
ment in der Kommune.
Sport ist ein Standortfaktor kommunaler Entwicklung. Die Vielfalt des Sportangebotes und
die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen tragen zur Attraktivität und zur Lebens-
qualität in einer Stadt bei. Gemeinsame Sporterlebnisse sind identitätsstiftend für eine
Stadt und eine Region. Darüber hinaus ist der Sport für einen beachtlichen Teil der Wert-
schöpfung in Deutschland verantwortlich und generiert Wertschöpfungsbeiträge in unter-
schiedlichen Wirtschaftsbereichen, wie zum Beispiel dem Dienstleistungs-, Handels- und
Gastgewerbebereich. Neben den gesundheitspräventiven und sozialen Funktionen kommt
dem Sport demnach eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu.
1. Sport und Bewegung sind unverzichtbar
für Lebensqualität und Zusammenleben
in den Städten
© LSB NRW / Andrea Bowinkelmann
6Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 9 von 30
2. Sportförderung ist zentraler Bestandteil
kommunaler Daseinsvorsorge
Der Förderung des Sports und einer aktiven
Lebensweise kommt eine große Bedeutung zu.
Von den drei staatlichen Ebenen widmet sich
vor allem die kommunale Ebene der Förderung des
Sports für die gesamte Bevölkerung. Sportförde-
rung gehört mit Ausnahme der Verpflichtung
zur Bereitstellung und Unterhaltung der für den
Schulsport erforderlichen Infrastruktur rechtlich
zu den sog. freiwilligen Selbstverwaltungsaufga-
ben der Kommunen. Gleichwohl ist die Sport-
förderung Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.
Die Rolle der Kommunen besteht dabei insbeson-
dere darin, Sportstätten für den Schul- und Breiten-
sport zu planen, zu bauen und zu unterhalten. Die
Kommunen leisten ca. 80 Prozent der öffentlichen
Gesamtausgaben in diesem Bereich. Ungefähr
zwei Drittel der Sportstätten in Deutschland be-
finden sich in kommunaler Trägerschaft. Darüber
hinaus fördern und unterhalten die Kommunen
eine Vielzahl nicht normierter Sportmöglichkeiten
und -gelegenheiten im öffentlichen Raum. Eine
Sportpolitik, die die sportliche Aktivität der Bevöl-
kerung fördern möchte, setzt daher vor allem auf
kommunaler Ebene an. Die Kommunen schaffen
die Rahmenbedingungen, um die gesundheits-
präventiven und sozialen Funktionen des Sports
zu fördern und sind damit zentrale Akteure einer
aktiven Sportpolitik.
Empfehlungen und Forderungen
● Kommunale Sportförderung aktiv betreiben
Kommunale Sportförderung und -entwicklung sollte als
dynamischer, kontinuierlicher Prozess verstanden werden. Von
zentraler Bedeutung sind dabei die lokal verfügbaren Sportan-
gebote und das Sportverhalten der Bevölkerung. Sportangebot
und Sportverhalten bedingen sich gegenseitig, was die kontinu-
ierliche und langfristige Fortführung und Weiterentwicklung von
Sportfördermaßnahmen erforderlich macht. Eine erfolgreiche
Sportpolitik stellt somit gleichermaßen eine Notwendigkeit und
eine Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund sollten die
Städte Sportpolitik und Sportförderung aktiv betreiben.
● Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
Sportförderung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der
Kommune. Die kommunale Selbstverwaltung muss gestärkt
und die Kommunen in die Lage versetzt werden, eine aktive
Sportförderpolitik betreiben zu können. Eine aktive Förderpolitik
ist ein zentrales Steuerungsinstrument in den Kommunen. Frei
verwendbare Pauschalen für den Sport (wie zum Beispiel in
Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen) können dies
gewährleisten, wenn sie in entsprechender Höhe zur Verfügung
gestellt werden.
© LSB NRW / Andrea Bowinkelmann
7Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 10 von 30
3. Eine moderne und bedarfsgerechte
Sportinfrastruktur ist die Grundlage jeder
Sportentwicklung
Von den Sportstätten in Deutschland entfallen ca. zwei Drittel auf Anlagen kommunaler
Trägerschaft und ca. ein Drittel auf vereinseigene und sonstige Anlagen, inklusive solcher
in kommerzieller Trägerschaft. In kommunaler Verantwortung befinden sich dabei vor
allem solche Sportstätten und -anlagen, welche unmittelbar der Daseinsvorsorge dienen,
wie zum Beispiel Schulsportstätten und der Großteil der Schwimmbäder. Während Betrieb
und Unterhalt der Sportstätten rechtlich gesehen zu den sogenannten freiwilligen Leis-
tungen der Kommunen gehört, besteht eine Verpflichtung der Kommunen, Sportstätten
und Bäder für den Sport- und Schwimmunterricht zur Verfügung zu stellen.
Der Sanierungsbedarf der Sportstätten in Deutschland liegt im zweistelligen Milliarden-
bereich. Ausgehend vom KfW-Kommunalpanel schätzt eine gemeinsame Expertise des
Deutschen Olympischen Sportbunds, des Deutschen Städtetages und des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes aus dem Jahr 2018 den Sanierungsbedarf für alle öffentlich
getragenen Sportstätten in Deutschland auf 20 Milliarden Euro. Hinzu kommt ein Sanie-
rungsbedarf im Bereich der Vereinssportstätten in Höhe von 11 Milliarden Euro.
Der Investitionsstau im Bereich der Sportstätten stellt die Kommunen vor große Heraus-
forderungen. Viele Kommunen sind aufgrund ihrer Haushaltslage nicht in der Lage, die
eigenen Sportstätten kurz- oder mittelfristig bedarfsgerecht zu sanieren und zu moder-
nisieren. Vor diesem Hintergrund sind umfangreiche Sportstätteninvestitionsprogramme
von Bund und Ländern unabdingbar. Darüber hinaus gilt es, die Kommunen durch eine
angemessene finanzielle Ausstattung in die Lage zu versetzen, die eigene Sportstätten-
infrastruktur langfristig zu erhalten und weiter zu entwickeln.
Unabhängig davon, ob Sportaktivitäten in öffentlichen Bereichen oder auf bzw. in
bestimmten Sportanlagen stattfinden: Sport braucht Räume und Infrastruktur. Sport als
Flächennutzungstyp sieht sich im städtischen oder urbanen Raum diversen Herausfor-
derungen gegenübergestellt. In Anbetracht zunehmender (Nach-)Verdichtung der Städte
und der damit einhergehenden Flächenkonkurrenz muss sich der Sport gegenüber ande-
ren Nutzungstypen behaupten. Dies ist in Anbetracht der herausragenden Bedeutung von
Themen wie Wohnen und Mobilität für die Stadtgesellschaft eine Herausforderung.
Schwimmbäder stellen einen unverzichtbaren Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge
dar. Es besteht die Verpflichtung der Kommunen, Sportstätten und Bäder für den Sport-
bzw. Schwimmunterricht zur Verfügung zu stellen. Bäder erfüllen dabei als Sportraum
nicht nur gesundheitspräventive, sondern als Freizeit- und Begegnungsraum auch viel-
fältige soziale Funktionen. Dementsprechend halten viele Bürgerinnen und Bürger die
von Städten und Gemeinden betriebenen Bäder, ganz gleich welcher Art, für wichtig und
erwarten entsprechende Anlagen vor Ort. Die aktuelle Situation der Bäder ist jedoch vor
allem davon geprägt, dass deren Betrieb erhebliche Kosten verursacht und so die kommu-
nalen Haushalte belastet. Daher gibt es in vielen Städten immer wieder Diskussionen über
die Entwicklung, den Betrieb und auch die Schließung von Bädern. Seit kurzem existiert
mit dem Projekt „Bäderleben“ (2020) eine valide Datengrundlage für den deutschlandweiten
Bäderbestand, mit der sich auch die Entwicklung des Bestandes über die Zeit nachverfol-
gen lässt. Fest steht, dass der Bäderbestand in den letzten 20 Jahren geschrumpft
ist. Allerdings sagt dies nichts über die Entwicklung der Gesamtwasserfläche aus. Eine
Einordnung der Entwicklung ist darüber hinaus schwierig, da Durchschnittswerte die
lokale Bäderversorgung nur unzureichend beleuchten, wenn sie isoliert von lokalen Bedarfen
betrachtet werden.
8Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 11 von 30
Der Sportstättenbegriff unterlag in den letzten Jahren und Jahrzehnten einem grund-
legenden Wandel. So stehen heutzutage neben den klassischen Kern- und Wettkampf-
sportstätten zunehmend Sportstätten für den Breiten und Freizeitsport sowie Sport-
gelegenheiten im Fokus. Mit Sportgelegenheiten sind meist öffentliche Räume gemeint,
die eine Sportausübung ermöglichen, aber auch zu anderen Zwecken genutzt werden.
Die Sportausübung im öffentlichen Raum geht jedoch mit weiteren Herausforderungen
einher. So dienen beispielsweise die häufig für den Sport genutzten Grünanlagen und
Parks zugleich der Erholung. Für das sportliche Radfahren werden Verkehrsflächen
genutzt, deren Primärzweck die Mobilität der Bevölkerung ist. Neben diesen Zielkonflikten
stehen aber auch verschiedene Sportnutzungen der öffentlichen Flächen in einem gewis-
sen Spannungsverhältnis. Wird beispielsweise auf einer Grünfläche Fußball gespielt,
so steht diese nicht für andere Sportnutzungen zur Verfügung. Sportanlagen und sportlich
genutzte Flächen sind demnach im Gesamtsystem Stadt und den diesbezüglichen Wechsel-
wirkungen zu betrachten. Die (Neu-)Aufteilung des öffentlichen Raumes stellt bereits
jetzt ein essenzielles Thema für den Sport dar, welches die zukünftigen Entwicklungs-
möglichkeiten maßgeblich bestimmen wird.
© LSB NRW / Andrea BowinkelmannDeutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und Sportförderung
9Seite 12 von 30
Empfehlungen und Forderungen
● Sportinfrastruktur bedarfsgerecht ausbauen und offene
Sporträume schaffen
Die Bedarfe an eine geeignete Sportinfrastruktur sind einem ständigen Wandel unterzogen. Daher
sind Städte stets mit der Aufgabe befasst, die eigene Sportinfrastruktur weiterzuentwickeln. In
urbanverdichteten Räumen sind zunehmend (regel-)offene Sporträume und multifunktionale
Sportanlagen von Bedeutung. Zu diesem Zweck werden mancherorts auch vorhandene Sport-
stätten umgebaut. Offene Sporträume und multifunktionale Sportanlagen haben den Vorteil, die
Ausübung einer Vielzahl von Sportarten zu erlauben und somit Angebote für viele verschiedene
Nutzergruppen darzustellen. Gleichzeitig gehen mit dieser flexiblen Nutzung aber auch Heraus-
forderungen, wie beispielsweise Konflikte zwischen verschiedenen Sportarten, einher. Mit multi-
funktionalen Sporträumen ist eine Kommune aber auch gut für zukünftige Veränderungen der
Sportartenlandschaft gewappnet. Die Städte sollten demnach einen Fokus auf regeloffene Sport-
raumkonzepte und multifunktional nutzbare Anlagen legen und so einen langfristigen und somit
nachhaltigen Nutzen schaffen.
● Vorhandene Sportstätten öffnen
Sportorte sollten möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen. Gerade im hochver-
dichteten Stadtgebiet mit starker Flächenkonkurrenz muss daher ein Augenmerk darauf liegen, der
Bevölkerung einen breiten Zugang zu vorhandenen Sportorten zu ermöglichen. Eine Öffnung von
Schulhöfen für nicht-schulische Sport- und Bewegungsaktivitäten ist ein Beispiel für eine derartige
Maßnahme. Potential liegt auch in den vereinseigenen Sportstätten, die sich auch für eine private
Nutzung eignen. Bei solchen Maßnahmen sollte immer ein Augenmerk auf der Gewährleistung der
Sicherheit und dem Schutz vor Vandalismus liegen.
● Öffentlichen Raum als Sportraum stärken
Die Städte sollten den öffentlichen Raum als Sportraum stärken. Er ist für den Sport von so großer
Bedeutung, dass dieser in seiner Widmung und Gestaltung Berücksichtigung finden muss. In An-
betracht der vielfältigen Nutzungszwecke stellt sich für die Kommunalpolitik die Herausforderung,
Nutzungsinteressen und Zielkonflikte möglichst zu einem Ausgleich zu bringen. Dabei haben sich
unterschiedliche Dialogformate unter Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern sowie Vertrete-
rinnen und Vertretern der beteiligten Fachressorts als zielführend erwiesen.
● Interkommunal kooperieren
Bestimmte Sportstätten stellen Kommunen vor besondere Herausforderungen. Dies trifft insbeson-
dere auf (Hallen-)Bäder oder auch Eissporthallen zu: Einerseits sind Bau und Betrieb dieser Anlagen
mit hohen Kosten für eine Kommune verbunden, andererseits gestaltet es sich für bestimmte Sport-
stätten zunehmend schwierig, qualifiziertes Personal zu finden. Interkommunale Kooperationen
bei Bau und Betrieb von Sportstätten sind dazu geeignet, die Kosten auf mehrere Schultern zu
verteilen und die (Personal-)Ressourcen effektiv einzusetzen. Die Städte sollten daher der inter-
kommunalen Kooperation gegenüber offen sein. Dabei gilt es immer, Kostenfragen mit Fragen der
Auslastung und der Zumutbarkeit von Anfahrtswegen abzuwägen.
● Sportstätteninvestitionsprogramm mit einem jährlichen Fördervolumen von
1 Milliarde Euro auflegen
Es braucht ein langfristig angelegtes und angemessen dimensioniertes Sportstätteninvesti-
tionsprogramm des Bundes, das sowohl Sanierung als auch den Neubau ermöglicht. Solch ein
Programm muss ein jährliches Fördervolumen von mindestens 1 Milliarde Euro aufweisen, um den
Investitionsstau in absehbarer Zeit auflösen zu können. Das Investitionsprogramm muss sich neben
dem klassischen Sportstättenbegriff auch an einer modernen Sportraumkonzeption orientieren, um
eine flexible Nutzung für möglichst viele Zielgruppen zu ermöglichen. Das Programm sollte Kommu-
nen und Vereinen zugutekommen und bei der Verteilung der Fördermittel die Trägerstrukturen der
Sportstätten berücksichtigen. Bei der Umsetzung des Programms sollte auf angemessene Förder-
summen, ein bürokratiearmes Verfahren und zügige Bearbeitung geachtet werden.
10Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 13 von 30
4. Kommunale Sportförderung muss auf
verändertes Sportverhalten reagieren
Eine entscheidende Grundlage für kommunale Sportförderung und Sportentwicklung vor
Ort stellt das dynamische, sich weiterentwickelnde Sportverhalten der Bevölkerung dar.
Für die kommunale Sportpolitik ist aufgrund diverser Faktoren ein Bedienen kurzfristiger
Trends schwierig, aber auch nicht unbedingt erforderlich. Demgegenüber sollten mit-
tel- und langfristige Entwicklungen im Sportverhalten der Bevölkerung in die kommunale
Sportpolitik einfließen und diese maßgeblich mitbestimmen.
Die wohl wichtigste Kenngröße im Sportverhalten der Bevölkerung ist die sog. Aktiven-
quote, das heißt die Zahl sport- und bewegungsaktiver Menschen. Einerseits zielen die
Maßnahmen der Sportentwicklung meist darauf ab, diese zu steigern, andererseits be-
dingt eine hohe Aktivenquote auch eine hohe Nachfrage nach Sportangeboten. Die
Aktivenquote in der deutschen Stadtbevölkerung liegt laut verschiedenen aktuellen Er-
hebungen bei 70 bis 85 Prozent. Auch wenn die zugrundeliegenden Studien mit gewissen
Unschärfen verbunden sind, können diese Zahlen als Hinweis darauf verstanden werden,
dass die Aktivenquote insgesamt in den letzten Jahren gestiegen ist.
Eine weitere wichtige Kenngröße des Sportverhaltens stellen die Gründe oder Motive der
Sport- und Bewegungsaktivität dar. Es lässt sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Mo-
tiven unterscheiden, wobei häufig mehrere verschiedene Motive in unterschiedlich starker
Ausprägung mit der Bewegungs- und Sportaktivität verbunden sind. Eine herausragende
Rolle spielen die Bereiche Gesundheit und Fitness, Spaß und Spiel sowie Ausgleich und
Erholung. Von großer Bedeutung sind außerdem das Zusammensein mit anderen, Natur-
erleben sowie mit dem eigenen Körper verbundene Ziele. Sportlicher Wettkampf, Erfolg
sowie Leistung spielen demgegenüber eine eher untergeordnete Rolle.
Im Hinblick auf die Sportarten ist seit längerem ein Prozess der Ausdifferenzierung und
Diversifizierung festzustellen. Dieser Ausdifferenzierungsprozess bedeutet naturgemäß
auch eine Diversifizierung der ausgeübten Sport- und Bewegungsformen. Zu den be-
liebtesten Sportarten gehören seit längerem Radfahren, Laufen / Joggen, Schwimmen
und Fitness / Gymnastik. Auffällig ist, dass es sich bei diesen Aktivitäten ausnahmslos um
Individualsportarten handelt.
Sport wird heutzutage mit großem Abstand meist selbstorganisiert – also ohne Rückgriff
auf Sportanbieter – ausgeübt. Die wichtigsten Sportanbieter sind die Sportvereine sowie
die kommerziellen Anbieter. Mit Volkshochschulen, Hochschulen, Betrieben und Kranken-
kassen existieren weitere Sportanbieter, über die jedoch nur ein verhältnismäßig kleiner
Teil der Sportausübung organisiert wird. Insgesamt findet mehr als 90 Prozent der lokalen
Sportausübung selbstorganisiert, im Verein oder bei kommerziellen Anbietern statt. Die
überwiegende Mehrheit der aktiven Bevölkerung betreibt nicht nur eine, sondern mehrere
Sportformen. Häufig ergänzen sich dabei verschiedene Organisationsformen der Sport-
ausübung gegenseitig.
Rund die Hälfte der Sport- und Bewegungsaktivitäten findet im öffentlichen Raum statt,
was diesen zum mit Abstand am häufigsten genutzten Sportraum macht. Insbesondere
Grünanlagen, Parks, Wälder, Seen und Flüsse sowie Radwege und Straßen werden zur
Sportausübung genutzt. Demgegenüber findet an den exklusiv für die Sportausübung
vorgesehenen Orten – Sporthallen, Fitnessstudios, Sportplätzen sowie Frei- und Hallen-
bädern – etwa ein Drittel der Sportaktivitäten statt. Einen weiteren bedeutenden Sport-
raum stellt das eigene Zuhause dar. Die restlichen Aktivitäten werden unter anderem auf
Sondersportanlagen (zum Beispiel Tennisplätzen oder Reitplätzen), Bolz- und Spielplätzen
sowie Schulhöfen ausgeübt. Die unterschiedlichen Sporträume korrespondieren in etwa
mit der Sportorganisationsform. So findet selbstorganisierter Sport meist im öffentlichen
11Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 14 von 30
Raum und der Vereinssport meist auf Außensportanlagen, in Sporthallen oder Schwimm-
bädern statt. Kommerzielle Anbieter sind insbesondere im Fitness- und Gymnastikbereich
mit entsprechenden Studios aktiv.
In Deutschland ist eine deutliche Alterung der Gesellschaft zu verzeichnen. Prognostisch
wird diese Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten anhalten und der Anteil der Älteren
an der Gesamtbevölkerung weiter steigen. Hinsichtlich des Sportverhaltens zeigt sich
mit steigendem Alter generell eine Abnahme der Aktivität, allerdings verlängert sich die
sportliche Aktivität im Zuge der steigenden Lebenserwartung. In Bevölkerungsgruppen
höheren Alters treten Gesundheitsmotive gegenüber anderen Sportmotiven stärker in den
Vordergrund.
Deutschland gehört zu den Gesellschaften, in der ein niedriger sozioökonomischer Status
mit Übergewicht korreliert. Die Sportaktivität hängt von diversen sozioökonomischen Fak-
toren ab: Je geringer das Einkommen und je geringer das Bildungsniveau, desto geringer
fällt die Sportaktivität aus. Kausale Aussagen zu Ursache und Wirkung dieser Zusammen-
hänge können nicht oder nicht abschließend getroffen werden. Die Befundlage zeigt aber
auf, dass soziale Inklusion eine wichtige Aufgabe kommunaler Sportentwicklung sein
sollte.
Empfehlungen und Forderungen
● Aktivenquote steigern
Im Hinblick auf die gesundheitliche und soziale Bedeutung des Sports sollten die Städte grundsätz-
lich das Ziel verfolgen, die Aktivenquote der Stadtbevölkerung zu steigern. Die Förderung von Sport
und Bewegung sollte eine multifunktionale, sport- und bewegungsfreundliche Gestaltung von Sport-
stätten, Sportgelegenheiten und des öffentlichen Raumes zum Ziel haben.
● Niedrigschwellige Sportangebote schaffen
Während die meisten Sportaktivitäten selbst organisiert sind, wird der durch Anbieter organisierte
Sport hauptsächlich von gemeinnützigen Sportvereinen und kommerziellen Unternehmen durchge-
führt. Um bisher wenig sportaktive Menschen zu mehr gemeinsamer Bewegung zu animieren, bedarf
es niedrigschwelliger, in der Regel kostenloser Angebote. Kommunale Aufgabe ist dabei die Schaffung
der Strukturen für solche Angebote durch die Kooperation mit den vorhandenen Sportanbietern. Die
„Sport im Park“-Initiative stellt dafür ein sehr erfolgreiches Beispiel dar. Ein wichtiges Ziel ist dabei die
soziale Inklusion, denn gerade ältere und sozial benachteiligte Bürgerinnen und Bürger sind in den
Sportvereinen häufig unterrepräsentiert.
● Selbstorganisierten Sport fördern
Die Analyse des Sportverhaltens zeigt, dass die Kommunen neben der Förderung und Zusammen-
arbeit mit dem organisierten Sport auch den selbstorgansierten Sport in den Fokus nehmen sollten.
Die Qualifizierung der öffentlichen Räume für eine zeitgemäße aktive Erholung ist angesichts der
sonstigen Ansprüche an Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen eine besondere Herausforderung.
Aber auch in den Sportanlagen gilt es Raum zu schaffen für spontane und ungebundene Sportaus-
übung, ohne dabei dem organisierten Sport dringend benötigte Flächen zu entziehen.
12Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 15 von 30
5. Eine regelmäßige, am Sportverhalten
orientierte Sportentwicklungsplanung bildet
die Grundlage kommunaler Sportförderung
Die Durchführung der Sportförderung in den Kommunen unterliegt einem deutlichen
Wandel. Gegenüber einer richtwertbezogenen Versorgung der Bevölkerung mit Sportstät-
ten wie etwa beim sog. Goldenen Plan wird heute ein verhaltensorientierter Ansatz verfolgt.
Dabei wird im Rahmen kommunaler Sportentwicklungsplanungen das Sportverhalten auf
lokaler Ebene empirisch erfasst und mit dem vorhandenen Sportstättenbestand sowie
dem verfügbaren Sportangebot abgeglichen. Auf Basis dieser Gegenüberstellungen und
der Berücksichtigung weiterer relevanter Einflussfaktoren, wie zum Beispiel der demografi-
schen Entwicklung, spezifischen Sporttraditionen oder gesellschaftliche Veränderungen,
werden dann Ziele und Maßnahmen der Sportentwicklung identifiziert. Zu Sportentwick-
lungsmaßnahmen gehören neben der Sportinfrastrukturentwicklung auch die Breitensport-
förderung, Jugendsportförderung und die Förderung von Sportvereinen. Die Durchführung
von Sportentwicklungsplanungen in einem regelmäßigen Turnus erlaubt überdies eine
Evaluation durchgeführter Sportentwicklungsmaßnahmen.
Bei Sportinfrastrukturmaßnahmen setzen viele Kommunen zunehmend auf den direkten
Dialog mit der betroffenen Bevölkerung. Dies betrifft vor allem die Planungsphase, aber
auch die Zeit nach Abschluss einer Baumaßnahme, wenn beispielsweise Konflikte gelöst
werden müssen. Zielgruppen sind zuallererst Sportvereine, Schulen, Individualsportler und
weitere Aktive, die idealerweise ihre Wünsche und Interessen in die Konzeption und den Bau
einer Sportstätte einfließen lassen. Aber auch Anwohner und andere Personen(-gruppen)
haben berechtigte Interessen, die es zu berücksichtigen gilt. Die Beteiligung von nicht im
Verein organisierten Sportlern stellt naturgemäß eine besondere Herausforderung dar.
© LSB NRW / Andrea Bowinkelmann
13Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 16 von 30
Empfehlungen und Forderungen
● Regelmäßige, wissenschaftlich fundierte Sportentwicklungsplanungen durchführen
Das Sportverhalten und die Sportnachfrage der Bevölkerung sollten neben den örtlichen bzw.
regionalen Rahmenbedingungen für Sport und Bewegungsaktivitäten die zentrale Grundlage der
kommunalen Sportpolitik darstellen. Die Entwicklungen im Sportverhalten sollten von Kommunen
in der Planung der lokalen Sportentwicklung Berücksichtigung finden. Umfassend und empirisch
valide kann dies mittels wissenschaftlich begleiteten Sportentwicklungsplanungen geschehen.
Im Abgleich mit den lokalen Gegebenheiten können so Ziele der kommunalen Sportentwicklung
identifiziert werden. Zu Sportentwicklungsmaßnahmen gehören neben der Sportstättenentwick-
lung auch die Priorisierung von Fördermaßnahmen und die Überprüfung und ggf. Anpassung der
Sportförderrichtlinien. Regelmäßig durchgeführt sind Sportentwicklungsplanungen außerdem dazu
geeignet, bereits erfolgte Maßnahmen zu evaluieren.
● Beteiligungsprozesse institutionalisieren
Die Städte sollten Infrastrukturmaßnahmen und andere Maßnahmen der Sportentwicklung unter
Beteiligung der verschiedenen Nutzer- und Betroffenengruppen planen, durchführen und evaluieren.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger in
die lokale Sportentwicklung einfließen können. Beteiligungsverfahren stellen so die größtmögliche
Akzeptanz für Sportentwicklungsmaßnahmen sicher.
● Kommunen in Ausgestaltung sportpolitischer Maßnahmen der
Länder einbeziehen
Die Bedarfe und Leistungen der Kommunen im Bereich Sport müssen (an)erkannt werden. Sie sind
als Partner und als Experten für lokale Bedarfe zu betrachten. Ihre Expertise gilt es bei sportpoliti-
schen Maßnahmen der Länder zu berücksichtigen. Es gilt daher, die kommunalen Spitzenverbände
beispielsweise in die Ausgestaltung von Förderprogrammen von Beginn an einzubeziehen.
6. Die Zusammenarbeit mit dem organisierten
Sport ist und bleibt eine wichtige Säule
kommunaler Sportförderung
Die Sportvereine ermöglichen den in ihnen organisierten Mitgliedern, sich in einer Vielzahl
von Sportarten aktiv zu betätigen. Ungefähr ein Drittel der Sportstätten befindet sich in der
Trägerschaft von Vereinen, was sowohl vereinseigene Anlagen als auch durch die Vereine
gepachtete Anlagen umfasst. Die über 88.000 Sportvereine mit ihren rund 28 Millionen
Mitgliedern sind die wichtigsten nichtstaatlichen Akteure in der Sportlandschaft und ein
entscheidender Partner bei der zielgerichteten Ausrichtung und Weiterentwicklung der
kommunalen Sportpolitik. Sie verfolgen eine Mischung leistungsorientierter, integrativer,
sozialer, jugendorientierter oder serviceorientierter Ziele. Gerade die im Sport erbrachte Ju-
14Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 17 von 30
gendarbeit und die mit dem Sport verbundenen Teilhabemöglichkeiten sind von großer
Bedeutung für die städtischen Sozialräume. Sportvereine tragen somit wesentlich zum
gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.
Die Rahmenbedingungen für die Vereinstätigkeit wandeln sich jedoch. So verringert sich
in der Bevölkerung insgesamt die Bereitschaft, sich langfristig verlässlich zu engagieren.
Darüber hinaus müssen Sportvereine mit einer zunehmenden Verrechtlichung umgehen,
die beispielsweise den Datenschutz oder das Gemeinnützigkeitsrecht betreffen. Trotz eines
leichten Rückgangs ist das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger in den
Sportvereinen aber weiterhin groß – knapp 8 Millionen Menschen engagieren sich in Deutsch-
land in Sportvereinen als Funktionäre, Übungsleiter und freiwillige Helfer. Insofern bieten die
Sportvereine weiterhin ein großes Potential für gesellschaftliches Engagement.
Kommunen und lokale Sportvereine bzw. -bünde sind „geborene“ Partner, wenn es darum
geht, Sportentwicklungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen. Der Einbezug von Sport-
vereinen und Ehrenamtlichen bietet großes Potential für alle Stufen des Sportentwicklungs-
prozesses. Bei der Umsetzung von Baumaßnahmen sind Sportvereine wichtige Dialogpartner.
Und auch die Rolle der Sportvereine als potenzielle Mitgestalter der Ganztagsschulen betont
deren Stellenwert als zentraler Partner einer erfolgreichen Sportpolitik.
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Empfehlungen und Forderungen
● Zusammenarbeit mit Sportvereinen und -bünden weiterentwickeln
Eine vertrauensvolle Partnerschaft zwischen Städten und dem organisierten Sport ist wichtig für eine
erfolgreiche Sportpolitik. Die Städte sollten daher die lokalen Sportvereine als Partner in die Planung
und Umsetzung von Sportentwicklungsmaßnahmen einbeziehen. Eine solide Partnerschaft zwischen
einer Stadt und den lokalen Sportvereinen sorgt für „Mehrwerte“ auf beiden Seiten.
● Sportvereine fördern
Die Städte sollten den organisierten Sport weiterhin unterstützen und fördern. Vor allem im Kinder-
und Jugendsport stellen die Sportvereine einen wichtigen Sportanbieter dar, dessen Angebote häufig
von kommunalen Unterstützungsleistungen abhängig ist. Die freiwillige Mitarbeit im Sportverein
ist zudem ein wichtiger Beitrag zur Engagementförderung im Gemeinwesen. Darüber hinaus sollte
der organisierte Sport zielgerichtet dort gefördert werden, wo er zur Erreichung kommunaler Ziel-
setzungen beitragen kann. Dies gilt beispielsweise beim Ausbau des schulischen Ganztages. Neben
finanzieller Unterstützung können Sportvereine auch von anderen, organisatorischen Leistungen
oder juristischer Beratung profitieren.
● Standardanforderungen: Interessenausgleich herstellen
Die Anforderungen an Sportstätten durch Sportverbände entwickeln sich weiter. Dies führt dazu,
dass insbesondere der professionelle und semiprofessionelle Sport höhere oder neue Anforderungen
an Sportstätten stellt. Um diesbezüglich einen Interessenausgleich herzustellen, wurde eine
Vereinbarung zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund, dem Deutschem Städtetag und
dem Deutschem Städte- und Gemeindebund geschlossen. Trotz dieser Vereinbarung stellen kurz-
fristig geänderten Standards Kommunen weiterhin vor organisatorische und finanzielle Herausforde-
rungen. Die betreffenden Sportorganisationen sollten den Weg des in der Vereinbarung vorgesehenen
Interessenausgleichs konsequent weiterverfolgen.
Die Sportvereinsförderung ist und bleibt auch zukünftig ein zentrales Element der kommuna-
len Sportpolitik. Bei den Herausforderungen, vor die Sportvereine gestellt werden, ist eine
unterstützende kommunale Förderpolitik unabdingbar. Besonders für mitgliederschwache
und auf das Ehrenamt angewiesenen Vereine ist kommunale Unterstützung notwendig. Das
Ziel ist dabei, das Vereinswesen insgesamt in den Blick zu nehmen und für die Zukunft auf-
zustellen. Beispielsweise unterstützen und beraten Kommunen bei Digitalisierungsprozessen
oder Fusionen von Vereinen. So werden Synergieeffekte erzielt und organisatorische Kraft
wird gebündelt. Die Förderung der Vereine beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Unter-
stützung bei Herausforderungen. Vielmehr wird eine aktive, anreizorientierte Sportförder-
politik auch zur Verwirklichung kommunaler Zielsetzungen eingesetzt. Beispielsweise werden
Maßnahmen in den Vereinen gefördert, die der Integration oder der Inklusion dienen.
Kommunen sollten dabei jedoch darauf achten, die Sportvereine nicht mit Aufgaben abseits
des Sports zu überfordern.
16Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 19 von 30
7. Sport ist Teil integrierter Stadtentwicklung
In den Kommunen wird es zukünftig vor
allem darum gehen, die Belange des Sportes
in Stadtpolitik und Stadtentwicklung zur
Geltung zu bringen. Lag das Augenmerk in
der Vergangenheit auf einer „stadtgerechten
Sportentwicklung“, so gilt es heutzutage
vielmehr eine integrierte Stadtentwicklung
sicherzustellen, die auch sportgerecht sein
muss. Dabei sind es vor allem zwei Ent-
wicklungen, die für den Sport von überge-
ordneter Bedeutung sein werden: Die weiter
zunehmende Verdichtung des urbanen
Raumes und die häufig angespannte kom-
munale Haushaltslage. Idealerweise sollten
Sportanlagen und -gelegenheiten wohnort-
nah zur Verfügung stehen. Um dies vor dem
Hintergrund zunehmender Flächenkonkur-
renz gewährleisten zu können, muss der
Nutzungszweck Sport in der Stadtplanung
angemessen berücksichtigt werden. Dies ist
insbesondere dann eine Herausforderung,
wenn die Haushaltslage vor Ort wenig Spiel-
raum bietet. Um die vor diesem Hintergrund
notwendige Fürsprache für den Sport zu
gewinnen, gilt es, offensiv den vorhandenen
volkswirtschaftlichen Nutzen sowie die
Bedeutung des Sports für die Gesellschaft
herauszustellen und den Sport in gesamt-
städtischen Strategien und Entwicklungs-
konzepten zu verankern.
Im direkten Umfeld von Sportanlagen kann es zu Konflikten kommen. Mit der Sportaktivität
einhergehende Geräusche sind beispielsweise nicht immer mit dem Ruhebedürfnis von
Anwohnern zu vereinbaren. Derartige Konflikte nehmen durch heranrückende Wohn-
bebauung zu. Die wohnortnahe Sportausübung ist zuletzt mit der Reform der Sport-
anlagenlärmschutzverordnung (SALVO) im Jahr 2017 durch die Ausweisung höherer
Immissionsrichtwerte für urbane Gebiete und die Verringerung von Ruhezeiten erleichtert
worden. Allerdings wurde in der Reform keine Kinderlärmprivilegierung für Sportanlagen
beschlossen: während also Kinderlärm aus Kindertagesstätten nicht als Immission – also
schädliche Umwelteinwirkung – gilt, ist genau dies für Kinderlärm ausgehend von Sport-
anlagen der Fall.
Immer mehr Städte machen es sich zur Aufgabe, Maßnahmen der Stadt- und Quartiers-
entwicklung nachhaltig zu planen und durchzuführen. Grundsätzlich gilt dabei, dass
jedes Vorhaben in seiner Gesamtheit und über einen langen Zeitraum, der den gesamten
Lebenszyklus einer Sportanlage umfasst, betrachtet und beurteilt wird. Neben der öko-
logischen wird dabei die soziale und die ökonomische Nachhaltigkeit betrachtet und in die
Entscheidungsfindung einbezogen.
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17Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 20 von 30
Ökologische Nachhaltigkeit betrifft die umweltbezogenen Kosten einer Sportentwick-
lungsmaßnahme. Ökologisch nachhaltig kann beispielsweise die Sanierung einer Sporthal-
le oder eines Bades sein, wenn dadurch die Energieeffizienz des Gebäudes für die Zukunft
gesteigert wird. Soziale Nachhaltigkeit fokussiert auf die Folgen für eine Gemeinschaft,
die durch eine im Jetzt getroffene Entscheidung auftreten. Im Hinblick auf Sport geht
es dabei im Kern um einen gerechten Zugang zu Sportanlagen. Darüber hinaus betrifft
soziale Nachhaltigkeit aber auch Aspekte wie soziale Interaktionen, Teilhabe, Stabilität
einer Gemeinschaft sowie Sicherheit. Mit der Forderung nach gerechten Teilhabemöglich-
keiten umfasst soziale Nachhaltigkeit somit auch den Aspekt der Inklusion. Ökonomische
Nachhaltigkeit betrifft vor allem den Einsatz von finanziellen Ressourcen. Dabei gilt es,
diese Ressourcen möglichst schonend einzusetzen. Nachhaltige Sportentwicklung findet
demnach in der gemeinsamen Betrachtung von Umweltkosten, sozialen Folgewirkungen
und finanziellen Investitionskosten statt. Dabei fließen vor Ort weitere Faktoren, wie zum
Beispiel Flächenverfügbarkeit, Nutzungsintensität und Opportunitätskosten in die
Entscheidungsfindung ein.
Empfehlungen und Forderungen
● Stadtentwicklung als integrierten Prozess vollziehen
Sport findet zu einem großen Teil im öffentlichen Raum statt, aber auch an exklusiv für den Sport
vorgesehenen Orten. Im Hinblick auf den urbanen Raum ist dabei ein anhaltender Verdichtungs-
prozess zu beobachten, der gleich mit mehreren Konflikten einhergeht. Stadtentwicklung sollte
daher als integrierter Prozess ablaufen, der dem Gemeinwohl verpflichtet ist und ein Gleichgewicht
sozialer, kultureller, ökonomischer und ökologischer Ziele anstrebt. Sportentwicklung ist dabei im
Sinne der Leipzig Charta als eine wichtige Querschnittsaufgabe der integrierten Stadtentwicklung
zu verstehen. In den Städten sollte noch stärker als bisher darauf geachtet werden, dass der Sport
als integraler Bestandteil und somit als Partner auf Augenhöhe bei Stadtentwicklungsprozessen
einbezogen wird. Insbesondere ist darauf zu achten, dass eine institutionalisierte Einbindung des
Sports erfolgt. Denn nur so können die Belange des Sports angemessen in der Stadtentwicklung
Berücksichtigung finden.
● Ressortübergreifende Zusammenarbeit im Sport stärken
Durch die leider weiterhin vorherrschende funktionale Differenzierung innerhalb der Stadtver-
waltung werden die kommunalen Aufgaben meist isoliert bearbeitet. Die Sportentwicklung weist
jedoch vielfältige Berührungs- und Anknüpfungspunkte in verschiedene Bereiche der Stadtver-
waltung auf. Derartige Berührungspunkte des Sports bestehen insbesondere in Richtung Stadtent-
wicklung, Bildung/Schule, Jugend, Kultur, Soziales, Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt. Mehrwerte
im Bereich Bildung können beispielsweise dann erreicht werden, wenn Schulhöfe und Außensport-
anlagen der Schulen als Sporträume geöffnet werden, oder wenn der organisierte Sport Partner in
der Schaffung von Ganztagsangeboten wird. Die Städte sollten durch eine ressortübergreifende
Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung synergetische Mehrwerte schaffen. Gute Erfah-
rungen wurden beispielsweise mit Lenkungsgruppen gemacht, die mit jeweils einem Vertreter bzw.
einer Vertreterin der Fachdezernate besetzt sind.
18Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 21 von 30
● Sportinfrastruktur nachhaltig entwickeln
Die örtliche Sportinfrastruktur sollte ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltig weiterentwickelt
werden. Die ökonomische Nachhaltigkeit ist dabei nicht in dem Sinne zu erreichen, dass sich Sport-
stätten durch entsprechende Einnahmen selbst tragen. Allerdings sollten die finanziellen Aufwen-
dungen in einem gesunden Verhältnis zum Nutzen stehen. Der Nutzen einer Sportstätte ist dabei
umso höher, je besser eine Sportstätte zum lokalen Bedarf passt, gemanagt und in Stand gehalten
und entsprechend ausgelastet wird. Die ökologische Nachhaltigkeit von Sportstätten stellt eine
wichtige Zukunftsaufgabe dar. Städte sollten dementsprechend die ökologischen Auswirkungen
bei Planung und Bau von Sportstätten berücksichtigen. Faktoren, die es dabei zu beachten gilt,
betreffen beispielsweise die Energieeffizienz oder die klimarelevanten Auswirkungen einer Sport-
stätte. Im Hinblick auf soziale Nachhaltigkeit sollte ein gerechter Zugang zur Sportstätte, also die
Teilhabe möglichst breiter Bevölkerungsschichten, gewährleistet werden. Dies umfasst einerseits
die Schaffung barrierearmer und somit möglichst inklusiver Sportstätten und andererseits die
Berücksichtigung segregierter Quartiere in der Sportentwicklung.
● Kinderlärmprivilegierung auf Sportanlagen ausweiten
Die Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) sollte vom Bund dahingehend reformiert werden,
dass neben einem umfassenden Bestandsschutz („Altanlagenbonus“) eine der Kinderlärmprivile-
gierung entsprechende Regelung für Sportanlagen getroffen wird. Dabei sollten auch sogenannte
Bolzplätze, Streetsport- und ähnliche Anlagen mitberücksichtigt werden.
8. Digitalisierung im Sport sollte ausgebaut und
für sportbezogene Ziele genutzt werden
Die Digitalisierung aller Lebensbereiche macht vor
dem Sport nicht halt. Sportlerinnen und Sportler
sind zunehmend mit technischen Hilfsmitteln aus-
gestattet und erwarten von den Kommunen und
vom Sportanbieter Schnittstellen zum Beispiel bei
der Buchung von Nutzungszeiten oder der Verab-
redung von Terminen. Die Digitalisierung hat zudem
mit dem E-Sport bzw. E-Gaming eine neue Form
der Freizeitbeschäftigung etabliert. Abseits der
Diskussionen um Definitionen und förderpolitische
Fragen kann konstatiert werden, dass E-Sport bzw.
E-Gaming große Popularität vor allem bei Jüngeren
besitzt und Sportvereine zunehmend E-Sport
Angebote mit aufnehmen.
Die Digitalisierung verändert auch die Arbeit in den
städtischen Sportämtern. Beispielsweise bietet
das arbeitsintensive Belegungsmanagement bei
Sportstätten hohes Digitalisierungspotential. Ein
digitales Belegungsmanagement sollte dabei so
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19Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 22 von 30
Empfehlungen und Forderungen
● Chancen der Digitalisierung nutzen
Die Städte sollten die sich bietenden Chancen der Digitalisierung nutzen. Dies betrifft zuerst
die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, was beispielsweise Beteiligungsprozesse
stark vereinfachen kann. Darüber hinaus bieten digitale Arbeitswege einen großen Mehrwert
für das Belegungsmanagement, die Zugangssteuerung und in der Abrechnung von Nutzungs-
entgelten. Digitalisierung bietet eine Vielzahl von weiteren Anwendungsbereichen. So können
Kommunen selbst digital vermittelte Sportangebote anbieten oder Sportstätten mit digitalen
Schnittstellen versehen, um beispielsweise digitalvermittelte Wettkämpfe zu ermöglichen.
● Sportverwaltungen digital aufstellen
Die Städte sollten Ihre Sportverwaltungen technisch so aufstellen, dass diese die Chancen der
Digitalisierung nutzen können. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sportämtern
stellen sich damit neue Herausforderungen. Daher sollte zunehmend darauf geachtet werden,
dass die Verantwortlichen für den Sport nicht nur die notwendigen fachlichen Qualifikationen
mitbringen, sondern auch Kompetenzen des digitalen Arbeitens, Kommunikationsfähigkeit und
Teamgeist.
● E-Sport nur unter Voraussetzungen fördern
Ziel der kommunalen Sportförderung ist grundsätzlich die Bewegungsförderung. Zu vermeiden
ist demnach, dass durch den E-Sport die eigentliche Sportausübung durch bewegungsarme
Aktivitäten ersetzt wird. Dennoch kann E-Sport – unter bestimmten Voraussetzungen – ge-
fördert werden. Dies betrifft beispielsweise Angebote, in denen digitale Sportsimulationen oder
digital vermittelter bzw. unterstützer Sport im Mittelpunkt stehen.
geschaffen sein, dass Belegungszeiten – als durchaus knappe Ressourcen – gerecht und
nachvollziehbar zwischen verschiedenen Nutzergruppen aufgeteilt werden. So verein-
facht die Digitalisierung nicht nur die Arbeitsabläufe, sondern hilft auch dabei, den
Bürgerinnen und Bürgern das kommunale Handeln transparent darzulegen. Gleichzeitig
kann dies auch zu einer gesamtstädtischen Angebotsübersicht führen, wenn in den
Belegungsplänen die Sportarten und die nutzenden Vereine transparent aufgeführt
werden.
Einhergehend mit der Digitalisierung ist ein deutlicher Wandel der Anforderungen an
die Sportämter festzustellen. Kooperationen und Netzwerke stellen die entscheidenden
Gelingensfaktoren kommunaler Sportpolitik dar. Darüber hinaus wird die Digitalisierung
viele – wenn nicht alle – Arbeitsbereiche in den Sportämtern verändern. Informationen zu
Sportstätten und deren Belegung, Schadensmeldungen, Buchungen von Nutzungszeiten
und Zugangssteuerung zu Sportanlagen sind nur einige Beispiele für Arbeitsprozesse,
die heute erst zum Teil digital ablaufen. Es gilt daher, das Potenzial der Digitalisierung voll
auszuschöpfen. Dies betrifft auch die Beteiligungsprozesse bei der Planung von Sport-
räumen und Anlagen. Städtische Beteiligungsplattformen sind dazu geeignet, Beiträge
der Bürger zu vielen Fragestellungen im Bereich der kommunalen Sportpolitik abzufragen.
20Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 23 von 30
9. Sportgroßveranstaltungen sind
Bestandteil einer aktiven Sport- und
Stadtentwicklungspolitik
Sportgroßveranstaltungen bieten vielfältige Chancen. Investitionen in die Sportinfrastruktur
nutzen sowohl dem Spitzen- als auch dem Breitensport. Sportgroßveranstaltungen –
ebenso wie der Ligenbetrieb in den großen Teamsportarten – können einen wichtigen
Beitrag zur Schaffung von Idolen und Vorbildern leisten. Dies hat positive Effekte auf die
Nachwuchsrekrutierung, die Identifikation mit der Stadt sowie ihren sportlichen Aushän-
geschildern und stärkt überdies das Ehrenamt. Sportgroßveranstaltungen mobilisieren
und aktivieren die Bevölkerung, fördern also einen aktiven Lebensstil. Außerdem stiften
Sportgroßveranstaltungen eine gemeinsame Identität und helfen bei der Vermittlung von
Werten wie Fairness und Respekt. Investitionen in die Infrastruktur abseits der Sport-
stätten kommen der Gesellschaft zugute. Für Deutschland als Sportnation bietet sich die
Chance, durch die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen Ansehen zu gewinnen.
Auf kommunaler Ebene bieten sich speziell für Ausrichterstädte vielfältige Chancen. So
kann die Bekanntheit einer Stadt durch die Ausrichtung einer Sportgroßveranstaltung
sprunghaft ansteigen, was wiederum dem Tourismus zugutekommen kann. Infrastruktur-
investitionen in Sportstätten, aber auch in die Verkehrsinfrastruktur und andere Bereiche,
können die Lebensqualität in einer Stadt nachhaltig verbessern. Ebenso helfen diese
Investitionen dabei, die Sportentwicklung am Standort voranzubringen, wenn sie nach-
haltig angelegt sind und insbesondere auf bestehende Infrastrukturen aufsetzen. Nicht
zuletzt schafft eine Sportgroßveranstaltung Arbeitsplätze bzw. Beschäftigungsmöglich-
keiten und ist somit auch als Wirtschaftsfaktor zu betrachten.
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21Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 24 von 30
Empfehlungen und Forderungen
● Sportgroßveranstaltungen zielgerichtet und nachhaltig ausrichten
Aufgrund ihrer vielfältigen positiven Effekte ist die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen ein
wichtiger Bestandteil kommunaler Sportpolitik. Sportgroßveranstaltungen sollten dabei keinen
Selbstzweck erfüllen, sondern als Impuls für die jeweiligen Ziele der Stadt- und Sportentwicklung
fungieren. Bei der Planung von Sportgroßveranstaltungen gilt es, die lokale Bevölkerung mitzuneh-
men. Darüber hinaus sollte die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit der Veranstal-
tung sichergestellt sein.
● Städte bei Sportgroßveranstaltungen unterstützen
Aufgrund der überregionalen und häufig auch nationalen Bedeutung sollten Städte bei der
Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen angemessen vom Bund unterstützt werden. Als Orte
der Ausrichtung sind Städte zentrale Akteure für Sportgroßveranstaltungen. Im Kontext solcher
Veranstaltungen sind sie mit vielen Fragen konfrontiert. Dies betrifft vor allem die finanziellen
Risiken, steuer- und ausschreibungsrechtlichen Fragen, sowie die politische Unterstützung im
internationalen Umfeld. Die Unterstützung der Länder und des Bundes für die Kommunen kann
Deutschland als Standort für Sportgroßveranstaltungen stärken.
Eine Herausforderung stellt die Zustimmung der Bevölkerung dar. Akzeptanz kann erreicht
werden, wenn es der breiten Bevölkerung möglich ist, an der Sportgroßveranstaltung
teilzunehmen und damit Verbesserungen von kommunalen Infrastrukturen (zum Beispiel
im ÖPNV) verbunden sind. Auch funktionierende (Breiten-)Sportanlagen im Alltag sind
eine zentrale Voraussetzung dafür, dass eine kostenintensive Sportgroßveranstaltung
überhaupt Zustimmung in der Bevölkerung finden kann. Die Akzeptanz von Sportgroß-
veranstaltungen leidet außerdem häufig unter der zunehmenden Kommerzialisierung
von Sportgroßveranstaltungen. Immer weniger vermittelbar erscheint es dabei, dass die
öffentliche Hand den Großteil der Kosten für Sportgroßveranstaltungen zu tragen hat,
während gleichzeitig Sportverbände und Privatwirtschaft Gewinne realisieren. Für erfolg-
reiche Sportgroßveranstaltungen gilt daher, dass Sportveranstalter, Kommunen, Länder
und der Bund eng zusammenwirken müssen.
Eine weitere, grundsätzliche Herausforderung im Kontext von Sportgroßveranstaltungen
stellt deren ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltige Ausrichtung dar. Hohe und
steigende Kosten, beispielsweise für temporäre Sicherheitsmaßnahmen, bedrohen die
ökonomische Nachhaltigkeit und auch die Akzeptanz einer Sportgroßveranstaltung. Zur
sozialen Nachhaltigkeit gehört es, dass Aufwendungen für Sportgroßveranstaltungen
nicht zulasten der Investitionen in die Infrastruktur für den Breitensport getätigt und
flankierende Maßnahmen zur Sportentwicklung bspw. durch Schulsportangebote umge-
setzt werden. Auch wenn eine ökologisch vollständig nachhaltige Sportgroßveranstaltung
womöglich nicht realisiert werden kann, sollte dennoch das Ziel bestehen, ihren ökologi-
schen Fußabdruck zu minimieren.
22Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 25 von 30
10. Das Engagement der Kommunen im
Leistungssport ist beträchtlich
Mit Blick auf die Kommunen im Sport steht in der Regel die Förderung des Breiten- und
Vereinssports im Fokus. Dies ist auch zutreffend, bilden diese Bereiche doch den Kern
kommunaler Sportförderung. Vielfach wenig wahrgenommen wird das Engagement der
Kommunen im Bereich des Leistungssportes. Gleichwohl leisten die Kommunen durch
die Trägerschaft von Bundes-, Landes- und Olympiastützpunkten sowie die Übernahme
von Unterhaltungs- und Betriebskosten einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des
Leistungssportes.
Empfehlungen und Forderungen
● Leistungssport in kommunales Gesamtkonzept zur
Sportförderung integrieren
Die Förderung des Leistungssports sollte integraler Bestandteil der kommunalen Sportpolitik sein.
Dies gilt vor allem für die vom Spitzensport benötigte Infrastruktur, aber auch für weitere Förder-
maßnahmen im Bereich des Spitzensports. Wird der Spitzensport gefördert, sollte auf eine gesunde
Balance zur Breitensportförderung geachtet werden. Ideal sind solche Sportentwicklungsmaßnah-
men, die synergetische Effekte zwischen Spitzen- und Breitensport erzielen können.
● Unterstützung des Bundes für Leistungssportinfrastruktur
in den Kommunen erhöhen
Bund und Länder sind dafür verantwortlich, die Mittel für die Leistungssportinfrastruktur zur
Verfügung zu stellen. So konnte in ganz Deutschland ein dichtes Netz von Landes-, Bundes- und
Olympiastützpunkten entstehen. Die Kommunen als Träger der Stützpunkte werden bei den hohen
Unterhaltungs- und Betriebskosten jedoch alleingelassen. Bund und Länder sind daher aufgefor-
dert, die Kommunen im Hinblick auf die Betriebskosten der Leistungssportinfrastruktur zu entlasten.
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23Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 26 von 30
Quellen- und Literaturverzeichnis
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie & Bundesinstitut für Sportwissenschaft
(2019): Sport inner- oder außerhalb des Sportvereins: Sportaktivität und Sportkonsum
nach Organisationsform. Aktuelle Daten zur Sportwirtschaft.
Deutscher Olympischer Sportbund, Deutscher Städtetag & Deutscher Städte- und
Gemeindebund (2008): Starker Sport – starke Städte und Gemeinden. Kooperationsver-
einbarung zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund, dem Deutschen Städtetag
und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund.
Deutscher Olympischer Sportbund, Deutscher Städtetag & Deutscher Städte- und
Gemeindebund (2017): Ausstattungsanforderungen von Sportstätten. Vereinbarung zur
Zusammenarbeit zwischen Deutschem Olympischen Sportbund, Deutschem Städtetag
und Deutschem Städte- und Gemeindebund.
Deutscher Olympischer Sportbund, Deutscher Städtetag & Deutscher Städte- und
Gemeindebund (2018): Bundesweiter Sanierungsbedarf von Sportstätten. Kurzexpertise.
Deutscher Olympischer Sportbund (2017): Kein Platz (mehr) für den Sport? Perspektiven
des Sports in der Stadt. Dokumentation des 24. Symposiums zur nachhaltigen Entwick-
lung des Sports.
Deutscher Städtetag (1987): Empfehlungen zur Kommunalen Sportförderung. Beschluss
des Präsidiums des Deutschen Städtetages vom 10. November 1987.
Deutscher Städtetag (2004): Sport in der Stadt. Positionspapier des Sportausschusses
des Deutschen Städtetages.
Deutscher Städtetag (2015): Integrierte Stadtentwicklungsplanung und Stadtentwick-
lungsmanagement. Positionspapier des Deutschen Städtetages.
Deutscher Städtetag (2021): Zukunft der Innenstadt. Positionspapier des Deutschen
Städtetages.
Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft (2018): Memorandum zur kommunalen
Sportentwicklungsplanung.
24Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 27 von 30
Beschluss des Präsidiums der Deutschen Städtetages
zum vorliegenden Grundsatzpapier
1. Das Präsidium stellt fest, dass der Sport mit seinen verschiedenen Facetten bedeutende
Beiträge für Lebensqualität und Gesundheit, Wertevermittlung sowie Zusammenhalt
und Integration leistet. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Förderung
des Sports ist nicht nur Teil kommunaler Daseinsvorsorge, die Vielfalt des Sportangebots
vor Ort trägt auch maßgeblich zur Attraktivität einer Stadt bei. Die Kommunen bringen
ca. 80 Prozent aller öffentlichen Gesamtausgaben im Sport auf, sie sind damit der
größte Förderer des Sports in Deutschland.
2. Eine zeitgemäße Förderung des Sports sollte auf der Grundlage einer kommunalen
Sportentwicklungsplanung erfolgen, die das Sportverhalten und die Interessen der
Bürgerinnen und Bürger einbezieht. Der organisierte Sport mit seinen Vereinen und
Verbänden ist und bleibt der wichtigste Partner bei der Entwicklung des Sports vor Ort.
3. Kommunale Sportförderung ist auf den vereinsgebundenen Sport wie auch auf das
zunehmend selbstorganisierte Sporttreiben auszurichten. Dafür braucht es eine Sport-
infrastruktur mit modernen, multifunktionalen Sportanlagen und Sportmöglichkeiten im
öffentlichen Raum. Gerade im hochverdichteten Stadtgebiet mit starker Flächenkon-
kurrenz muss ein Augenmerk darauf liegen, der Bevölkerung einen breiten Zugang zu
vorhandenen Sportorten zu ermöglichen..
4. Das Präsidium fordert Bund und Länder auf, die Kommunen bei der Bewältigung der
Herausforderungen insbesondere im Bereich der Sportinfrastruktur zu unterstützen.
Angesichts des erheblichen Sanierungsstaus bei den Sportstätten in Deutschland
braucht es vor allem ein langfristig angelegtes und angemessen dimensioniertes
Sportstätteninvestitionsprogramm, das ein jährliches Fördervolumen von
1 Milliarde Euro aufweist und sowohl Sanierung als auch Neubau ermöglicht.
5. Das Präsidium nimmt das vorliegende „Grundsatzpapier Kommunale Sportpolitik und
Sportförderung“ zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss vom 25. Januar 2022 in Darmstadt
25Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 28 von 30
Herausgeber
Deutscher Städtetag
Autoren
● Dr. Alex Mommert
● Klaus Hebborn
Kontakt in der Hauptgeschäftsstelle
Beigeordneter Klaus Hebborn
Referent Dr. Alex Mommert, E-Mail: alex.mommert@staedtetag.de
Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 29 von 30
Hauptgeschäftsstelle Berlin
Hausvogteiplatz 1
10117 Berlin
Telefon: 030 37711-0
Hauptgeschäftsstelle Köln
Gereonstraße 18 - 32
50670 Köln
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Datenstand: 02.11.2026, 19:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de