220535 · Mitteilungsvorlage
Grundsatzpapier Kommunale Sportpolitik und Sportförderung
Kerndaten
- Nummer
- 220535
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 07.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220535 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Grundsatzpapier Kommunale Sportpolitik und Sportförderung Beratungsfolge Sportausschuss 02.06.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat am 25. Januar 2022 ein Grundsatzpapier "Kommunale Sportpolitik und Sportförderung" verabschiedet. Die Verwaltung gibt dem Sportausschuss dieses Grundsatzpapier zur Kenntnis. Anlage/n 1 Schreiben Deutscher Städtetag (öffentlich) 2 Grundsatzpapier (öffentlich)Seite 1 von 30 Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin Telefon 030 37711-0 Telefax 030 37711-999 Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln Telefon 0221 3771-0 Telefax 0221 3771-128 Avenue des Nerviens 9 - 31, 1040 BRUXELLES, BELGIEN Telefon +32 2 74016-20 Telefax +32 2 74016-21 Internet: www.staedtetag.de Deutscher Städtetag | Gereonstraße 18-32 | 50670 Köln An die - Mitglieder des Sportausschusses des Deutschen Städtetages - Mitglieder des Sportausschusses des Städtetages Nordrhein-Westfalen Kommunale Sportpolitik und Sportförderung Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns sehr, Ihnen heute das anhängende Grundsatzpapier Kommunale Sportpolitik und Sportförderung zukommen lassen zu können (Anlage). Das Papier ist vom Sportausschuss des Deutschen Städtetages in einem intensiven Diskussionsprozess erarbeitet worden. Für die breite Beteiligung möchten wir Ihnen auf diesem Wege nochmals danken. Das Papier soll einen doppelten Zweck erfüllen: Als Handreichung für Städte werden Empfeh- lungen zu den wichtigsten sportpolitischen Handlungsfeldern formuliert. Darüber hinaus ent- hält das Papier die zentralen sportpolitischen Forderungen der Städte an Bund, Länder und den organisierten Sport. Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat das Papier am 25. Januar 2022 verabschiedet. 08.03.2022/wo Kontakt Dr. Alex Mommert alex.mommert@staedtetag.de Gereonstraße 18-32 50670 Köln Telefon 0221 3771-340 Telefax 0221 3771-309 www.staedtetag.de Aktenzeichen 52.00.12 D Dokumenten-Nr. U 3044 Kurzüberblick: Das Rundschreiben informiert über das kürzlich vom Präsidium des Deut- schen Städtetages verabschiedete Grundsatzpapier Kommunale Sportpolitik und Sport- förderung.Seite 2 von 30 Seite 2 / 2 Wir hoffen, dass das Papier Sie in Ihrer Arbeit unterstützen wird. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Stefan Hahn AnlageSeite 3 von 30 STAEDTETAG.DE Kommunale Sportpolitik und Sportförderung Positionen und Empfehlungen des Deutschen StädtetagesSeite 4 von 30 Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 5 von 30 ISBN 978-3-88082-358-7 © Deutscher Städtetag Berlin und Köln, Januar 2022 Titelbild: © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann Kommunale Sportpolitik und Sportförderung Positionen und Empfehlungen des Deutschen StädtetagesDeutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 6 von 30 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1. Sport und Bewegung sind unverzichtbar für Lebensqualität und Zusammenleben in den Städten 6 2. Sportförderung ist zentraler Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge 7 3. Eine moderne und bedarfsgerechte Sportinfrastruktur ist die Grundlage jeder Sportentwicklung 8 4. Kommunale Sportförderung muss auf verändertes Sportverhalten reagieren 11 5. Eine regelmäßige, am Sportverhalten orientierte Sportentwicklungsplanung bildet die Grundlage kommunaler Sportförderung 13 6. Die Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport ist und bleibt eine wichtige Säule kommunaler Sportförderung 14 7. Sport ist Teil integrierter Stadtentwicklung 17 8. Digitalisierung im Sport sollte ausgebaut und für sportbezogene Ziele genutzt werden 19 9. Sportgroßveranstaltungen sind Bestandteil einer aktiven Sport- und Stadtentwicklungspolitik 21 10. Das Engagement der Kommunen im Leistungssport ist beträchtlich 23 Quellen- und Literaturverzeichnis 24 Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages zum vorliegenden Diskussionspapier 25 4Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 7 von 30 Ob das Joggen im Park, das Lokalturnier im Sportstadion oder der Schwimmunterricht im Hallenbad. Sport ist ein zentraler Bestandteil im Leben vieler Menschen. Die Liste der Aktivitäten ließe sich beliebig erweitern. Den Kommunen kommt als größter Förderer des Sports eine besondere Verantwortung zu. Sie bringen rund 80 % aller öffentlichen Gesamt- ausgaben im Sport auf. Moderne, multifunktionale Sportanlagen und Sportmöglichkeiten im öffentlichen Raum sind Gradmesser für die Attraktivität und Lebensqualität in der Stadt. Es braucht daher dringend ein gut ausgestattetes Investitionsprogramm für Sportstätten. Vor allem Veränderungen im Sportverhalten und die demografische Entwicklung erfordern ein Umdenken. Menschen sind bis ins hohe Alter sportlich aktiv. Sport wird zunehmend individuell im öffentlichen Raum ausgeübt. In Grünanlagen, Parks, Wäldern, Seen und Flüssen sowie auf Radwegen und Straßen findet die Hälfte der Sport- und Bewegungs- aktivitäten statt. Daneben gibt es die bewährten Strukturen, die es weiterhin zu fördern gilt. Sie reichen von der Sportvereinsförderung über die Ausrichtung von Sportevents bis zur Förderung des Leistungssports. Die kommunale Sportförderung muss diesen Anforderun- gen im Gesamten Rechnung tragen. Der Deutsche Städtetag möchte mit dem Grundsatzpapier „Kommunale Sportpolitik und Sportförderung“ einen Beitrag zu einer zukunftsgerichteten und erfolgreichen Sportpolitik leisten. Das Papier soll einen doppelten Zweck erfüllen: Als Handreichung für die Mitglied- städte werden Empfehlungen zu den wichtigsten sportpolitischen Handlungsfeldern formuliert. Darüber hinaus enthält das Papier die zentralen sportpolitischen Forderungen der Städte an Bund, Länder und den organisierten Sport. Denn eines ist sicher: Die Bewälti- gung der bestehenden Herausforderungen kann nur gemeinsam gelingen. Helmut Dedy Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages 5Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und Sportförderung VorwortSeite 8 von 30 Sport und Bewegung wirken sich positiv auf die physische und psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung aus. Sportliche Aktivität hilft dabei, sogenannten Zivilisationskrankheiten vorzubeugen und die Gesundheit zu stärken. Darüber hinaus kommt Sport dem allgemeinen psychischen Wohlbefinden zugute und stärkt die individu- ellen sozialen Ressourcen. Körperliche Inaktivität und Bewegungsmangel haben dem- gegenüber eine Vielzahl negativer Konsequenzen. Die Weltgesundheitsorganisation sieht im Bewegungsmangel einen führenden Risikofaktor für gesundheitliche Probleme und macht dessen Folgen für ca. 10 Prozent aller Todesfälle in Europa verantwortlich. Sport übt darüber hinaus wichtige soziale Funktionen aus. Kindern und Jugendlichen werden mit Fairness, Gleichberechtigung und Toleranz im Sport Werte vermittelt, die wichtig für das gesellschaftliche Zusammenleben sind. Daneben übt der leicht zugäng- liche und anschlussoffene Sport auch eine integrative Funktion aus. Gerade Teamsport bietet nahezu ideale Bedingungen, um Menschen fremder Herkunft die Integration in die Gesellschaft zu erleichtern. Sport schafft Begegnungsmöglichkeiten, die auch für ältere Menschen von großer Bedeutung sind. Sport spielt somit eine wichtige Rolle bei der Ermöglichung langfristiger sozialer Bindungen. Sportvereine organisieren ihre Angebote weitgehend durch ehrenamtliche Mitarbeit und stärken so ein gesellschaftliches Engage- ment in der Kommune. Sport ist ein Standortfaktor kommunaler Entwicklung. Die Vielfalt des Sportangebotes und die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen tragen zur Attraktivität und zur Lebens- qualität in einer Stadt bei. Gemeinsame Sporterlebnisse sind identitätsstiftend für eine Stadt und eine Region. Darüber hinaus ist der Sport für einen beachtlichen Teil der Wert- schöpfung in Deutschland verantwortlich und generiert Wertschöpfungsbeiträge in unter- schiedlichen Wirtschaftsbereichen, wie zum Beispiel dem Dienstleistungs-, Handels- und Gastgewerbebereich. Neben den gesundheitspräventiven und sozialen Funktionen kommt dem Sport demnach eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu. 1. Sport und Bewegung sind unverzichtbar für Lebensqualität und Zusammenleben in den Städten © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann 6Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 9 von 30 2. Sportförderung ist zentraler Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge Der Förderung des Sports und einer aktiven Lebensweise kommt eine große Bedeutung zu. Von den drei staatlichen Ebenen widmet sich vor allem die kommunale Ebene der Förderung des Sports für die gesamte Bevölkerung. Sportförde- rung gehört mit Ausnahme der Verpflichtung zur Bereitstellung und Unterhaltung der für den Schulsport erforderlichen Infrastruktur rechtlich zu den sog. freiwilligen Selbstverwaltungsaufga- ben der Kommunen. Gleichwohl ist die Sport- förderung Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Rolle der Kommunen besteht dabei insbeson- dere darin, Sportstätten für den Schul- und Breiten- sport zu planen, zu bauen und zu unterhalten. Die Kommunen leisten ca. 80 Prozent der öffentlichen Gesamtausgaben in diesem Bereich. Ungefähr zwei Drittel der Sportstätten in Deutschland be- finden sich in kommunaler Trägerschaft. Darüber hinaus fördern und unterhalten die Kommunen eine Vielzahl nicht normierter Sportmöglichkeiten und -gelegenheiten im öffentlichen Raum. Eine Sportpolitik, die die sportliche Aktivität der Bevöl- kerung fördern möchte, setzt daher vor allem auf kommunaler Ebene an. Die Kommunen schaffen die Rahmenbedingungen, um die gesundheits- präventiven und sozialen Funktionen des Sports zu fördern und sind damit zentrale Akteure einer aktiven Sportpolitik. Empfehlungen und Forderungen ● Kommunale Sportförderung aktiv betreiben Kommunale Sportförderung und -entwicklung sollte als dynamischer, kontinuierlicher Prozess verstanden werden. Von zentraler Bedeutung sind dabei die lokal verfügbaren Sportan- gebote und das Sportverhalten der Bevölkerung. Sportangebot und Sportverhalten bedingen sich gegenseitig, was die kontinu- ierliche und langfristige Fortführung und Weiterentwicklung von Sportfördermaßnahmen erforderlich macht. Eine erfolgreiche Sportpolitik stellt somit gleichermaßen eine Notwendigkeit und eine Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund sollten die Städte Sportpolitik und Sportförderung aktiv betreiben. ● Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung Sportförderung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Kommune. Die kommunale Selbstverwaltung muss gestärkt und die Kommunen in die Lage versetzt werden, eine aktive Sportförderpolitik betreiben zu können. Eine aktive Förderpolitik ist ein zentrales Steuerungsinstrument in den Kommunen. Frei verwendbare Pauschalen für den Sport (wie zum Beispiel in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen) können dies gewährleisten, wenn sie in entsprechender Höhe zur Verfügung gestellt werden. © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann 7Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 10 von 30 3. Eine moderne und bedarfsgerechte Sportinfrastruktur ist die Grundlage jeder Sportentwicklung Von den Sportstätten in Deutschland entfallen ca. zwei Drittel auf Anlagen kommunaler Trägerschaft und ca. ein Drittel auf vereinseigene und sonstige Anlagen, inklusive solcher in kommerzieller Trägerschaft. In kommunaler Verantwortung befinden sich dabei vor allem solche Sportstätten und -anlagen, welche unmittelbar der Daseinsvorsorge dienen, wie zum Beispiel Schulsportstätten und der Großteil der Schwimmbäder. Während Betrieb und Unterhalt der Sportstätten rechtlich gesehen zu den sogenannten freiwilligen Leis- tungen der Kommunen gehört, besteht eine Verpflichtung der Kommunen, Sportstätten und Bäder für den Sport- und Schwimmunterricht zur Verfügung zu stellen. Der Sanierungsbedarf der Sportstätten in Deutschland liegt im zweistelligen Milliarden- bereich. Ausgehend vom KfW-Kommunalpanel schätzt eine gemeinsame Expertise des Deutschen Olympischen Sportbunds, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes aus dem Jahr 2018 den Sanierungsbedarf für alle öffentlich getragenen Sportstätten in Deutschland auf 20 Milliarden Euro. Hinzu kommt ein Sanie- rungsbedarf im Bereich der Vereinssportstätten in Höhe von 11 Milliarden Euro. Der Investitionsstau im Bereich der Sportstätten stellt die Kommunen vor große Heraus- forderungen. Viele Kommunen sind aufgrund ihrer Haushaltslage nicht in der Lage, die eigenen Sportstätten kurz- oder mittelfristig bedarfsgerecht zu sanieren und zu moder- nisieren. Vor diesem Hintergrund sind umfangreiche Sportstätteninvestitionsprogramme von Bund und Ländern unabdingbar. Darüber hinaus gilt es, die Kommunen durch eine angemessene finanzielle Ausstattung in die Lage zu versetzen, die eigene Sportstätten- infrastruktur langfristig zu erhalten und weiter zu entwickeln. Unabhängig davon, ob Sportaktivitäten in öffentlichen Bereichen oder auf bzw. in bestimmten Sportanlagen stattfinden: Sport braucht Räume und Infrastruktur. Sport als Flächennutzungstyp sieht sich im städtischen oder urbanen Raum diversen Herausfor- derungen gegenübergestellt. In Anbetracht zunehmender (Nach-)Verdichtung der Städte und der damit einhergehenden Flächenkonkurrenz muss sich der Sport gegenüber ande- ren Nutzungstypen behaupten. Dies ist in Anbetracht der herausragenden Bedeutung von Themen wie Wohnen und Mobilität für die Stadtgesellschaft eine Herausforderung. Schwimmbäder stellen einen unverzichtbaren Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge dar. Es besteht die Verpflichtung der Kommunen, Sportstätten und Bäder für den Sport- bzw. Schwimmunterricht zur Verfügung zu stellen. Bäder erfüllen dabei als Sportraum nicht nur gesundheitspräventive, sondern als Freizeit- und Begegnungsraum auch viel- fältige soziale Funktionen. Dementsprechend halten viele Bürgerinnen und Bürger die von Städten und Gemeinden betriebenen Bäder, ganz gleich welcher Art, für wichtig und erwarten entsprechende Anlagen vor Ort. Die aktuelle Situation der Bäder ist jedoch vor allem davon geprägt, dass deren Betrieb erhebliche Kosten verursacht und so die kommu- nalen Haushalte belastet. Daher gibt es in vielen Städten immer wieder Diskussionen über die Entwicklung, den Betrieb und auch die Schließung von Bädern. Seit kurzem existiert mit dem Projekt „Bäderleben“ (2020) eine valide Datengrundlage für den deutschlandweiten Bäderbestand, mit der sich auch die Entwicklung des Bestandes über die Zeit nachverfol- gen lässt. Fest steht, dass der Bäderbestand in den letzten 20 Jahren geschrumpft ist. Allerdings sagt dies nichts über die Entwicklung der Gesamtwasserfläche aus. Eine Einordnung der Entwicklung ist darüber hinaus schwierig, da Durchschnittswerte die lokale Bäderversorgung nur unzureichend beleuchten, wenn sie isoliert von lokalen Bedarfen betrachtet werden. 8Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 11 von 30 Der Sportstättenbegriff unterlag in den letzten Jahren und Jahrzehnten einem grund- legenden Wandel. So stehen heutzutage neben den klassischen Kern- und Wettkampf- sportstätten zunehmend Sportstätten für den Breiten und Freizeitsport sowie Sport- gelegenheiten im Fokus. Mit Sportgelegenheiten sind meist öffentliche Räume gemeint, die eine Sportausübung ermöglichen, aber auch zu anderen Zwecken genutzt werden. Die Sportausübung im öffentlichen Raum geht jedoch mit weiteren Herausforderungen einher. So dienen beispielsweise die häufig für den Sport genutzten Grünanlagen und Parks zugleich der Erholung. Für das sportliche Radfahren werden Verkehrsflächen genutzt, deren Primärzweck die Mobilität der Bevölkerung ist. Neben diesen Zielkonflikten stehen aber auch verschiedene Sportnutzungen der öffentlichen Flächen in einem gewis- sen Spannungsverhältnis. Wird beispielsweise auf einer Grünfläche Fußball gespielt, so steht diese nicht für andere Sportnutzungen zur Verfügung. Sportanlagen und sportlich genutzte Flächen sind demnach im Gesamtsystem Stadt und den diesbezüglichen Wechsel- wirkungen zu betrachten. Die (Neu-)Aufteilung des öffentlichen Raumes stellt bereits jetzt ein essenzielles Thema für den Sport dar, welches die zukünftigen Entwicklungs- möglichkeiten maßgeblich bestimmen wird. © LSB NRW / Andrea BowinkelmannDeutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und Sportförderung 9Seite 12 von 30 Empfehlungen und Forderungen ● Sportinfrastruktur bedarfsgerecht ausbauen und offene Sporträume schaffen Die Bedarfe an eine geeignete Sportinfrastruktur sind einem ständigen Wandel unterzogen. Daher sind Städte stets mit der Aufgabe befasst, die eigene Sportinfrastruktur weiterzuentwickeln. In urbanverdichteten Räumen sind zunehmend (regel-)offene Sporträume und multifunktionale Sportanlagen von Bedeutung. Zu diesem Zweck werden mancherorts auch vorhandene Sport- stätten umgebaut. Offene Sporträume und multifunktionale Sportanlagen haben den Vorteil, die Ausübung einer Vielzahl von Sportarten zu erlauben und somit Angebote für viele verschiedene Nutzergruppen darzustellen. Gleichzeitig gehen mit dieser flexiblen Nutzung aber auch Heraus- forderungen, wie beispielsweise Konflikte zwischen verschiedenen Sportarten, einher. Mit multi- funktionalen Sporträumen ist eine Kommune aber auch gut für zukünftige Veränderungen der Sportartenlandschaft gewappnet. Die Städte sollten demnach einen Fokus auf regeloffene Sport- raumkonzepte und multifunktional nutzbare Anlagen legen und so einen langfristigen und somit nachhaltigen Nutzen schaffen. ● Vorhandene Sportstätten öffnen Sportorte sollten möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen. Gerade im hochver- dichteten Stadtgebiet mit starker Flächenkonkurrenz muss daher ein Augenmerk darauf liegen, der Bevölkerung einen breiten Zugang zu vorhandenen Sportorten zu ermöglichen. Eine Öffnung von Schulhöfen für nicht-schulische Sport- und Bewegungsaktivitäten ist ein Beispiel für eine derartige Maßnahme. Potential liegt auch in den vereinseigenen Sportstätten, die sich auch für eine private Nutzung eignen. Bei solchen Maßnahmen sollte immer ein Augenmerk auf der Gewährleistung der Sicherheit und dem Schutz vor Vandalismus liegen. ● Öffentlichen Raum als Sportraum stärken Die Städte sollten den öffentlichen Raum als Sportraum stärken. Er ist für den Sport von so großer Bedeutung, dass dieser in seiner Widmung und Gestaltung Berücksichtigung finden muss. In An- betracht der vielfältigen Nutzungszwecke stellt sich für die Kommunalpolitik die Herausforderung, Nutzungsinteressen und Zielkonflikte möglichst zu einem Ausgleich zu bringen. Dabei haben sich unterschiedliche Dialogformate unter Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern sowie Vertrete- rinnen und Vertretern der beteiligten Fachressorts als zielführend erwiesen. ● Interkommunal kooperieren Bestimmte Sportstätten stellen Kommunen vor besondere Herausforderungen. Dies trifft insbeson- dere auf (Hallen-)Bäder oder auch Eissporthallen zu: Einerseits sind Bau und Betrieb dieser Anlagen mit hohen Kosten für eine Kommune verbunden, andererseits gestaltet es sich für bestimmte Sport- stätten zunehmend schwierig, qualifiziertes Personal zu finden. Interkommunale Kooperationen bei Bau und Betrieb von Sportstätten sind dazu geeignet, die Kosten auf mehrere Schultern zu verteilen und die (Personal-)Ressourcen effektiv einzusetzen. Die Städte sollten daher der inter- kommunalen Kooperation gegenüber offen sein. Dabei gilt es immer, Kostenfragen mit Fragen der Auslastung und der Zumutbarkeit von Anfahrtswegen abzuwägen. ● Sportstätteninvestitionsprogramm mit einem jährlichen Fördervolumen von 1 Milliarde Euro auflegen Es braucht ein langfristig angelegtes und angemessen dimensioniertes Sportstätteninvesti- tionsprogramm des Bundes, das sowohl Sanierung als auch den Neubau ermöglicht. Solch ein Programm muss ein jährliches Fördervolumen von mindestens 1 Milliarde Euro aufweisen, um den Investitionsstau in absehbarer Zeit auflösen zu können. Das Investitionsprogramm muss sich neben dem klassischen Sportstättenbegriff auch an einer modernen Sportraumkonzeption orientieren, um eine flexible Nutzung für möglichst viele Zielgruppen zu ermöglichen. Das Programm sollte Kommu- nen und Vereinen zugutekommen und bei der Verteilung der Fördermittel die Trägerstrukturen der Sportstätten berücksichtigen. Bei der Umsetzung des Programms sollte auf angemessene Förder- summen, ein bürokratiearmes Verfahren und zügige Bearbeitung geachtet werden. 10Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 13 von 30 4. Kommunale Sportförderung muss auf verändertes Sportverhalten reagieren Eine entscheidende Grundlage für kommunale Sportförderung und Sportentwicklung vor Ort stellt das dynamische, sich weiterentwickelnde Sportverhalten der Bevölkerung dar. Für die kommunale Sportpolitik ist aufgrund diverser Faktoren ein Bedienen kurzfristiger Trends schwierig, aber auch nicht unbedingt erforderlich. Demgegenüber sollten mit- tel- und langfristige Entwicklungen im Sportverhalten der Bevölkerung in die kommunale Sportpolitik einfließen und diese maßgeblich mitbestimmen. Die wohl wichtigste Kenngröße im Sportverhalten der Bevölkerung ist die sog. Aktiven- quote, das heißt die Zahl sport- und bewegungsaktiver Menschen. Einerseits zielen die Maßnahmen der Sportentwicklung meist darauf ab, diese zu steigern, andererseits be- dingt eine hohe Aktivenquote auch eine hohe Nachfrage nach Sportangeboten. Die Aktivenquote in der deutschen Stadtbevölkerung liegt laut verschiedenen aktuellen Er- hebungen bei 70 bis 85 Prozent. Auch wenn die zugrundeliegenden Studien mit gewissen Unschärfen verbunden sind, können diese Zahlen als Hinweis darauf verstanden werden, dass die Aktivenquote insgesamt in den letzten Jahren gestiegen ist. Eine weitere wichtige Kenngröße des Sportverhaltens stellen die Gründe oder Motive der Sport- und Bewegungsaktivität dar. Es lässt sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Mo- tiven unterscheiden, wobei häufig mehrere verschiedene Motive in unterschiedlich starker Ausprägung mit der Bewegungs- und Sportaktivität verbunden sind. Eine herausragende Rolle spielen die Bereiche Gesundheit und Fitness, Spaß und Spiel sowie Ausgleich und Erholung. Von großer Bedeutung sind außerdem das Zusammensein mit anderen, Natur- erleben sowie mit dem eigenen Körper verbundene Ziele. Sportlicher Wettkampf, Erfolg sowie Leistung spielen demgegenüber eine eher untergeordnete Rolle. Im Hinblick auf die Sportarten ist seit längerem ein Prozess der Ausdifferenzierung und Diversifizierung festzustellen. Dieser Ausdifferenzierungsprozess bedeutet naturgemäß auch eine Diversifizierung der ausgeübten Sport- und Bewegungsformen. Zu den be- liebtesten Sportarten gehören seit längerem Radfahren, Laufen / Joggen, Schwimmen und Fitness / Gymnastik. Auffällig ist, dass es sich bei diesen Aktivitäten ausnahmslos um Individualsportarten handelt. Sport wird heutzutage mit großem Abstand meist selbstorganisiert – also ohne Rückgriff auf Sportanbieter – ausgeübt. Die wichtigsten Sportanbieter sind die Sportvereine sowie die kommerziellen Anbieter. Mit Volkshochschulen, Hochschulen, Betrieben und Kranken- kassen existieren weitere Sportanbieter, über die jedoch nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der Sportausübung organisiert wird. Insgesamt findet mehr als 90 Prozent der lokalen Sportausübung selbstorganisiert, im Verein oder bei kommerziellen Anbietern statt. Die überwiegende Mehrheit der aktiven Bevölkerung betreibt nicht nur eine, sondern mehrere Sportformen. Häufig ergänzen sich dabei verschiedene Organisationsformen der Sport- ausübung gegenseitig. Rund die Hälfte der Sport- und Bewegungsaktivitäten findet im öffentlichen Raum statt, was diesen zum mit Abstand am häufigsten genutzten Sportraum macht. Insbesondere Grünanlagen, Parks, Wälder, Seen und Flüsse sowie Radwege und Straßen werden zur Sportausübung genutzt. Demgegenüber findet an den exklusiv für die Sportausübung vorgesehenen Orten – Sporthallen, Fitnessstudios, Sportplätzen sowie Frei- und Hallen- bädern – etwa ein Drittel der Sportaktivitäten statt. Einen weiteren bedeutenden Sport- raum stellt das eigene Zuhause dar. Die restlichen Aktivitäten werden unter anderem auf Sondersportanlagen (zum Beispiel Tennisplätzen oder Reitplätzen), Bolz- und Spielplätzen sowie Schulhöfen ausgeübt. Die unterschiedlichen Sporträume korrespondieren in etwa mit der Sportorganisationsform. So findet selbstorganisierter Sport meist im öffentlichen 11Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 14 von 30 Raum und der Vereinssport meist auf Außensportanlagen, in Sporthallen oder Schwimm- bädern statt. Kommerzielle Anbieter sind insbesondere im Fitness- und Gymnastikbereich mit entsprechenden Studios aktiv. In Deutschland ist eine deutliche Alterung der Gesellschaft zu verzeichnen. Prognostisch wird diese Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten anhalten und der Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung weiter steigen. Hinsichtlich des Sportverhaltens zeigt sich mit steigendem Alter generell eine Abnahme der Aktivität, allerdings verlängert sich die sportliche Aktivität im Zuge der steigenden Lebenserwartung. In Bevölkerungsgruppen höheren Alters treten Gesundheitsmotive gegenüber anderen Sportmotiven stärker in den Vordergrund. Deutschland gehört zu den Gesellschaften, in der ein niedriger sozioökonomischer Status mit Übergewicht korreliert. Die Sportaktivität hängt von diversen sozioökonomischen Fak- toren ab: Je geringer das Einkommen und je geringer das Bildungsniveau, desto geringer fällt die Sportaktivität aus. Kausale Aussagen zu Ursache und Wirkung dieser Zusammen- hänge können nicht oder nicht abschließend getroffen werden. Die Befundlage zeigt aber auf, dass soziale Inklusion eine wichtige Aufgabe kommunaler Sportentwicklung sein sollte. Empfehlungen und Forderungen ● Aktivenquote steigern Im Hinblick auf die gesundheitliche und soziale Bedeutung des Sports sollten die Städte grundsätz- lich das Ziel verfolgen, die Aktivenquote der Stadtbevölkerung zu steigern. Die Förderung von Sport und Bewegung sollte eine multifunktionale, sport- und bewegungsfreundliche Gestaltung von Sport- stätten, Sportgelegenheiten und des öffentlichen Raumes zum Ziel haben. ● Niedrigschwellige Sportangebote schaffen Während die meisten Sportaktivitäten selbst organisiert sind, wird der durch Anbieter organisierte Sport hauptsächlich von gemeinnützigen Sportvereinen und kommerziellen Unternehmen durchge- führt. Um bisher wenig sportaktive Menschen zu mehr gemeinsamer Bewegung zu animieren, bedarf es niedrigschwelliger, in der Regel kostenloser Angebote. Kommunale Aufgabe ist dabei die Schaffung der Strukturen für solche Angebote durch die Kooperation mit den vorhandenen Sportanbietern. Die „Sport im Park“-Initiative stellt dafür ein sehr erfolgreiches Beispiel dar. Ein wichtiges Ziel ist dabei die soziale Inklusion, denn gerade ältere und sozial benachteiligte Bürgerinnen und Bürger sind in den Sportvereinen häufig unterrepräsentiert. ● Selbstorganisierten Sport fördern Die Analyse des Sportverhaltens zeigt, dass die Kommunen neben der Förderung und Zusammen- arbeit mit dem organisierten Sport auch den selbstorgansierten Sport in den Fokus nehmen sollten. Die Qualifizierung der öffentlichen Räume für eine zeitgemäße aktive Erholung ist angesichts der sonstigen Ansprüche an Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen eine besondere Herausforderung. Aber auch in den Sportanlagen gilt es Raum zu schaffen für spontane und ungebundene Sportaus- übung, ohne dabei dem organisierten Sport dringend benötigte Flächen zu entziehen. 12Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 15 von 30 5. Eine regelmäßige, am Sportverhalten orientierte Sportentwicklungsplanung bildet die Grundlage kommunaler Sportförderung Die Durchführung der Sportförderung in den Kommunen unterliegt einem deutlichen Wandel. Gegenüber einer richtwertbezogenen Versorgung der Bevölkerung mit Sportstät- ten wie etwa beim sog. Goldenen Plan wird heute ein verhaltensorientierter Ansatz verfolgt. Dabei wird im Rahmen kommunaler Sportentwicklungsplanungen das Sportverhalten auf lokaler Ebene empirisch erfasst und mit dem vorhandenen Sportstättenbestand sowie dem verfügbaren Sportangebot abgeglichen. Auf Basis dieser Gegenüberstellungen und der Berücksichtigung weiterer relevanter Einflussfaktoren, wie zum Beispiel der demografi- schen Entwicklung, spezifischen Sporttraditionen oder gesellschaftliche Veränderungen, werden dann Ziele und Maßnahmen der Sportentwicklung identifiziert. Zu Sportentwick- lungsmaßnahmen gehören neben der Sportinfrastrukturentwicklung auch die Breitensport- förderung, Jugendsportförderung und die Förderung von Sportvereinen. Die Durchführung von Sportentwicklungsplanungen in einem regelmäßigen Turnus erlaubt überdies eine Evaluation durchgeführter Sportentwicklungsmaßnahmen. Bei Sportinfrastrukturmaßnahmen setzen viele Kommunen zunehmend auf den direkten Dialog mit der betroffenen Bevölkerung. Dies betrifft vor allem die Planungsphase, aber auch die Zeit nach Abschluss einer Baumaßnahme, wenn beispielsweise Konflikte gelöst werden müssen. Zielgruppen sind zuallererst Sportvereine, Schulen, Individualsportler und weitere Aktive, die idealerweise ihre Wünsche und Interessen in die Konzeption und den Bau einer Sportstätte einfließen lassen. Aber auch Anwohner und andere Personen(-gruppen) haben berechtigte Interessen, die es zu berücksichtigen gilt. Die Beteiligung von nicht im Verein organisierten Sportlern stellt naturgemäß eine besondere Herausforderung dar. © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann 13Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 16 von 30 Empfehlungen und Forderungen ● Regelmäßige, wissenschaftlich fundierte Sportentwicklungsplanungen durchführen Das Sportverhalten und die Sportnachfrage der Bevölkerung sollten neben den örtlichen bzw. regionalen Rahmenbedingungen für Sport und Bewegungsaktivitäten die zentrale Grundlage der kommunalen Sportpolitik darstellen. Die Entwicklungen im Sportverhalten sollten von Kommunen in der Planung der lokalen Sportentwicklung Berücksichtigung finden. Umfassend und empirisch valide kann dies mittels wissenschaftlich begleiteten Sportentwicklungsplanungen geschehen. Im Abgleich mit den lokalen Gegebenheiten können so Ziele der kommunalen Sportentwicklung identifiziert werden. Zu Sportentwicklungsmaßnahmen gehören neben der Sportstättenentwick- lung auch die Priorisierung von Fördermaßnahmen und die Überprüfung und ggf. Anpassung der Sportförderrichtlinien. Regelmäßig durchgeführt sind Sportentwicklungsplanungen außerdem dazu geeignet, bereits erfolgte Maßnahmen zu evaluieren. ● Beteiligungsprozesse institutionalisieren Die Städte sollten Infrastrukturmaßnahmen und andere Maßnahmen der Sportentwicklung unter Beteiligung der verschiedenen Nutzer- und Betroffenengruppen planen, durchführen und evaluieren. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger in die lokale Sportentwicklung einfließen können. Beteiligungsverfahren stellen so die größtmögliche Akzeptanz für Sportentwicklungsmaßnahmen sicher. ● Kommunen in Ausgestaltung sportpolitischer Maßnahmen der Länder einbeziehen Die Bedarfe und Leistungen der Kommunen im Bereich Sport müssen (an)erkannt werden. Sie sind als Partner und als Experten für lokale Bedarfe zu betrachten. Ihre Expertise gilt es bei sportpoliti- schen Maßnahmen der Länder zu berücksichtigen. Es gilt daher, die kommunalen Spitzenverbände beispielsweise in die Ausgestaltung von Förderprogrammen von Beginn an einzubeziehen. 6. Die Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport ist und bleibt eine wichtige Säule kommunaler Sportförderung Die Sportvereine ermöglichen den in ihnen organisierten Mitgliedern, sich in einer Vielzahl von Sportarten aktiv zu betätigen. Ungefähr ein Drittel der Sportstätten befindet sich in der Trägerschaft von Vereinen, was sowohl vereinseigene Anlagen als auch durch die Vereine gepachtete Anlagen umfasst. Die über 88.000 Sportvereine mit ihren rund 28 Millionen Mitgliedern sind die wichtigsten nichtstaatlichen Akteure in der Sportlandschaft und ein entscheidender Partner bei der zielgerichteten Ausrichtung und Weiterentwicklung der kommunalen Sportpolitik. Sie verfolgen eine Mischung leistungsorientierter, integrativer, sozialer, jugendorientierter oder serviceorientierter Ziele. Gerade die im Sport erbrachte Ju- 14Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 17 von 30 gendarbeit und die mit dem Sport verbundenen Teilhabemöglichkeiten sind von großer Bedeutung für die städtischen Sozialräume. Sportvereine tragen somit wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Die Rahmenbedingungen für die Vereinstätigkeit wandeln sich jedoch. So verringert sich in der Bevölkerung insgesamt die Bereitschaft, sich langfristig verlässlich zu engagieren. Darüber hinaus müssen Sportvereine mit einer zunehmenden Verrechtlichung umgehen, die beispielsweise den Datenschutz oder das Gemeinnützigkeitsrecht betreffen. Trotz eines leichten Rückgangs ist das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger in den Sportvereinen aber weiterhin groß – knapp 8 Millionen Menschen engagieren sich in Deutsch- land in Sportvereinen als Funktionäre, Übungsleiter und freiwillige Helfer. Insofern bieten die Sportvereine weiterhin ein großes Potential für gesellschaftliches Engagement. Kommunen und lokale Sportvereine bzw. -bünde sind „geborene“ Partner, wenn es darum geht, Sportentwicklungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen. Der Einbezug von Sport- vereinen und Ehrenamtlichen bietet großes Potential für alle Stufen des Sportentwicklungs- prozesses. Bei der Umsetzung von Baumaßnahmen sind Sportvereine wichtige Dialogpartner. Und auch die Rolle der Sportvereine als potenzielle Mitgestalter der Ganztagsschulen betont deren Stellenwert als zentraler Partner einer erfolgreichen Sportpolitik. © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann 15Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 18 von 30 Empfehlungen und Forderungen ● Zusammenarbeit mit Sportvereinen und -bünden weiterentwickeln Eine vertrauensvolle Partnerschaft zwischen Städten und dem organisierten Sport ist wichtig für eine erfolgreiche Sportpolitik. Die Städte sollten daher die lokalen Sportvereine als Partner in die Planung und Umsetzung von Sportentwicklungsmaßnahmen einbeziehen. Eine solide Partnerschaft zwischen einer Stadt und den lokalen Sportvereinen sorgt für „Mehrwerte“ auf beiden Seiten. ● Sportvereine fördern Die Städte sollten den organisierten Sport weiterhin unterstützen und fördern. Vor allem im Kinder- und Jugendsport stellen die Sportvereine einen wichtigen Sportanbieter dar, dessen Angebote häufig von kommunalen Unterstützungsleistungen abhängig ist. Die freiwillige Mitarbeit im Sportverein ist zudem ein wichtiger Beitrag zur Engagementförderung im Gemeinwesen. Darüber hinaus sollte der organisierte Sport zielgerichtet dort gefördert werden, wo er zur Erreichung kommunaler Ziel- setzungen beitragen kann. Dies gilt beispielsweise beim Ausbau des schulischen Ganztages. Neben finanzieller Unterstützung können Sportvereine auch von anderen, organisatorischen Leistungen oder juristischer Beratung profitieren. ● Standardanforderungen: Interessenausgleich herstellen Die Anforderungen an Sportstätten durch Sportverbände entwickeln sich weiter. Dies führt dazu, dass insbesondere der professionelle und semiprofessionelle Sport höhere oder neue Anforderungen an Sportstätten stellt. Um diesbezüglich einen Interessenausgleich herzustellen, wurde eine Vereinbarung zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund, dem Deutschem Städtetag und dem Deutschem Städte- und Gemeindebund geschlossen. Trotz dieser Vereinbarung stellen kurz- fristig geänderten Standards Kommunen weiterhin vor organisatorische und finanzielle Herausforde- rungen. Die betreffenden Sportorganisationen sollten den Weg des in der Vereinbarung vorgesehenen Interessenausgleichs konsequent weiterverfolgen. Die Sportvereinsförderung ist und bleibt auch zukünftig ein zentrales Element der kommuna- len Sportpolitik. Bei den Herausforderungen, vor die Sportvereine gestellt werden, ist eine unterstützende kommunale Förderpolitik unabdingbar. Besonders für mitgliederschwache und auf das Ehrenamt angewiesenen Vereine ist kommunale Unterstützung notwendig. Das Ziel ist dabei, das Vereinswesen insgesamt in den Blick zu nehmen und für die Zukunft auf- zustellen. Beispielsweise unterstützen und beraten Kommunen bei Digitalisierungsprozessen oder Fusionen von Vereinen. So werden Synergieeffekte erzielt und organisatorische Kraft wird gebündelt. Die Förderung der Vereine beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Unter- stützung bei Herausforderungen. Vielmehr wird eine aktive, anreizorientierte Sportförder- politik auch zur Verwirklichung kommunaler Zielsetzungen eingesetzt. Beispielsweise werden Maßnahmen in den Vereinen gefördert, die der Integration oder der Inklusion dienen. Kommunen sollten dabei jedoch darauf achten, die Sportvereine nicht mit Aufgaben abseits des Sports zu überfordern. 16Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 19 von 30 7. Sport ist Teil integrierter Stadtentwicklung In den Kommunen wird es zukünftig vor allem darum gehen, die Belange des Sportes in Stadtpolitik und Stadtentwicklung zur Geltung zu bringen. Lag das Augenmerk in der Vergangenheit auf einer „stadtgerechten Sportentwicklung“, so gilt es heutzutage vielmehr eine integrierte Stadtentwicklung sicherzustellen, die auch sportgerecht sein muss. Dabei sind es vor allem zwei Ent- wicklungen, die für den Sport von überge- ordneter Bedeutung sein werden: Die weiter zunehmende Verdichtung des urbanen Raumes und die häufig angespannte kom- munale Haushaltslage. Idealerweise sollten Sportanlagen und -gelegenheiten wohnort- nah zur Verfügung stehen. Um dies vor dem Hintergrund zunehmender Flächenkonkur- renz gewährleisten zu können, muss der Nutzungszweck Sport in der Stadtplanung angemessen berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere dann eine Herausforderung, wenn die Haushaltslage vor Ort wenig Spiel- raum bietet. Um die vor diesem Hintergrund notwendige Fürsprache für den Sport zu gewinnen, gilt es, offensiv den vorhandenen volkswirtschaftlichen Nutzen sowie die Bedeutung des Sports für die Gesellschaft herauszustellen und den Sport in gesamt- städtischen Strategien und Entwicklungs- konzepten zu verankern. Im direkten Umfeld von Sportanlagen kann es zu Konflikten kommen. Mit der Sportaktivität einhergehende Geräusche sind beispielsweise nicht immer mit dem Ruhebedürfnis von Anwohnern zu vereinbaren. Derartige Konflikte nehmen durch heranrückende Wohn- bebauung zu. Die wohnortnahe Sportausübung ist zuletzt mit der Reform der Sport- anlagenlärmschutzverordnung (SALVO) im Jahr 2017 durch die Ausweisung höherer Immissionsrichtwerte für urbane Gebiete und die Verringerung von Ruhezeiten erleichtert worden. Allerdings wurde in der Reform keine Kinderlärmprivilegierung für Sportanlagen beschlossen: während also Kinderlärm aus Kindertagesstätten nicht als Immission – also schädliche Umwelteinwirkung – gilt, ist genau dies für Kinderlärm ausgehend von Sport- anlagen der Fall. Immer mehr Städte machen es sich zur Aufgabe, Maßnahmen der Stadt- und Quartiers- entwicklung nachhaltig zu planen und durchzuführen. Grundsätzlich gilt dabei, dass jedes Vorhaben in seiner Gesamtheit und über einen langen Zeitraum, der den gesamten Lebenszyklus einer Sportanlage umfasst, betrachtet und beurteilt wird. Neben der öko- logischen wird dabei die soziale und die ökonomische Nachhaltigkeit betrachtet und in die Entscheidungsfindung einbezogen. © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann 17Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 20 von 30 Ökologische Nachhaltigkeit betrifft die umweltbezogenen Kosten einer Sportentwick- lungsmaßnahme. Ökologisch nachhaltig kann beispielsweise die Sanierung einer Sporthal- le oder eines Bades sein, wenn dadurch die Energieeffizienz des Gebäudes für die Zukunft gesteigert wird. Soziale Nachhaltigkeit fokussiert auf die Folgen für eine Gemeinschaft, die durch eine im Jetzt getroffene Entscheidung auftreten. Im Hinblick auf Sport geht es dabei im Kern um einen gerechten Zugang zu Sportanlagen. Darüber hinaus betrifft soziale Nachhaltigkeit aber auch Aspekte wie soziale Interaktionen, Teilhabe, Stabilität einer Gemeinschaft sowie Sicherheit. Mit der Forderung nach gerechten Teilhabemöglich- keiten umfasst soziale Nachhaltigkeit somit auch den Aspekt der Inklusion. Ökonomische Nachhaltigkeit betrifft vor allem den Einsatz von finanziellen Ressourcen. Dabei gilt es, diese Ressourcen möglichst schonend einzusetzen. Nachhaltige Sportentwicklung findet demnach in der gemeinsamen Betrachtung von Umweltkosten, sozialen Folgewirkungen und finanziellen Investitionskosten statt. Dabei fließen vor Ort weitere Faktoren, wie zum Beispiel Flächenverfügbarkeit, Nutzungsintensität und Opportunitätskosten in die Entscheidungsfindung ein. Empfehlungen und Forderungen ● Stadtentwicklung als integrierten Prozess vollziehen Sport findet zu einem großen Teil im öffentlichen Raum statt, aber auch an exklusiv für den Sport vorgesehenen Orten. Im Hinblick auf den urbanen Raum ist dabei ein anhaltender Verdichtungs- prozess zu beobachten, der gleich mit mehreren Konflikten einhergeht. Stadtentwicklung sollte daher als integrierter Prozess ablaufen, der dem Gemeinwohl verpflichtet ist und ein Gleichgewicht sozialer, kultureller, ökonomischer und ökologischer Ziele anstrebt. Sportentwicklung ist dabei im Sinne der Leipzig Charta als eine wichtige Querschnittsaufgabe der integrierten Stadtentwicklung zu verstehen. In den Städten sollte noch stärker als bisher darauf geachtet werden, dass der Sport als integraler Bestandteil und somit als Partner auf Augenhöhe bei Stadtentwicklungsprozessen einbezogen wird. Insbesondere ist darauf zu achten, dass eine institutionalisierte Einbindung des Sports erfolgt. Denn nur so können die Belange des Sports angemessen in der Stadtentwicklung Berücksichtigung finden. ● Ressortübergreifende Zusammenarbeit im Sport stärken Durch die leider weiterhin vorherrschende funktionale Differenzierung innerhalb der Stadtver- waltung werden die kommunalen Aufgaben meist isoliert bearbeitet. Die Sportentwicklung weist jedoch vielfältige Berührungs- und Anknüpfungspunkte in verschiedene Bereiche der Stadtver- waltung auf. Derartige Berührungspunkte des Sports bestehen insbesondere in Richtung Stadtent- wicklung, Bildung/Schule, Jugend, Kultur, Soziales, Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt. Mehrwerte im Bereich Bildung können beispielsweise dann erreicht werden, wenn Schulhöfe und Außensport- anlagen der Schulen als Sporträume geöffnet werden, oder wenn der organisierte Sport Partner in der Schaffung von Ganztagsangeboten wird. Die Städte sollten durch eine ressortübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung synergetische Mehrwerte schaffen. Gute Erfah- rungen wurden beispielsweise mit Lenkungsgruppen gemacht, die mit jeweils einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Fachdezernate besetzt sind. 18Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 21 von 30 ● Sportinfrastruktur nachhaltig entwickeln Die örtliche Sportinfrastruktur sollte ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltig weiterentwickelt werden. Die ökonomische Nachhaltigkeit ist dabei nicht in dem Sinne zu erreichen, dass sich Sport- stätten durch entsprechende Einnahmen selbst tragen. Allerdings sollten die finanziellen Aufwen- dungen in einem gesunden Verhältnis zum Nutzen stehen. Der Nutzen einer Sportstätte ist dabei umso höher, je besser eine Sportstätte zum lokalen Bedarf passt, gemanagt und in Stand gehalten und entsprechend ausgelastet wird. Die ökologische Nachhaltigkeit von Sportstätten stellt eine wichtige Zukunftsaufgabe dar. Städte sollten dementsprechend die ökologischen Auswirkungen bei Planung und Bau von Sportstätten berücksichtigen. Faktoren, die es dabei zu beachten gilt, betreffen beispielsweise die Energieeffizienz oder die klimarelevanten Auswirkungen einer Sport- stätte. Im Hinblick auf soziale Nachhaltigkeit sollte ein gerechter Zugang zur Sportstätte, also die Teilhabe möglichst breiter Bevölkerungsschichten, gewährleistet werden. Dies umfasst einerseits die Schaffung barrierearmer und somit möglichst inklusiver Sportstätten und andererseits die Berücksichtigung segregierter Quartiere in der Sportentwicklung. ● Kinderlärmprivilegierung auf Sportanlagen ausweiten Die Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) sollte vom Bund dahingehend reformiert werden, dass neben einem umfassenden Bestandsschutz („Altanlagenbonus“) eine der Kinderlärmprivile- gierung entsprechende Regelung für Sportanlagen getroffen wird. Dabei sollten auch sogenannte Bolzplätze, Streetsport- und ähnliche Anlagen mitberücksichtigt werden. 8. Digitalisierung im Sport sollte ausgebaut und für sportbezogene Ziele genutzt werden Die Digitalisierung aller Lebensbereiche macht vor dem Sport nicht halt. Sportlerinnen und Sportler sind zunehmend mit technischen Hilfsmitteln aus- gestattet und erwarten von den Kommunen und vom Sportanbieter Schnittstellen zum Beispiel bei der Buchung von Nutzungszeiten oder der Verab- redung von Terminen. Die Digitalisierung hat zudem mit dem E-Sport bzw. E-Gaming eine neue Form der Freizeitbeschäftigung etabliert. Abseits der Diskussionen um Definitionen und förderpolitische Fragen kann konstatiert werden, dass E-Sport bzw. E-Gaming große Popularität vor allem bei Jüngeren besitzt und Sportvereine zunehmend E-Sport Angebote mit aufnehmen. Die Digitalisierung verändert auch die Arbeit in den städtischen Sportämtern. Beispielsweise bietet das arbeitsintensive Belegungsmanagement bei Sportstätten hohes Digitalisierungspotential. Ein digitales Belegungsmanagement sollte dabei so © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann 19Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 22 von 30 Empfehlungen und Forderungen ● Chancen der Digitalisierung nutzen Die Städte sollten die sich bietenden Chancen der Digitalisierung nutzen. Dies betrifft zuerst die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, was beispielsweise Beteiligungsprozesse stark vereinfachen kann. Darüber hinaus bieten digitale Arbeitswege einen großen Mehrwert für das Belegungsmanagement, die Zugangssteuerung und in der Abrechnung von Nutzungs- entgelten. Digitalisierung bietet eine Vielzahl von weiteren Anwendungsbereichen. So können Kommunen selbst digital vermittelte Sportangebote anbieten oder Sportstätten mit digitalen Schnittstellen versehen, um beispielsweise digitalvermittelte Wettkämpfe zu ermöglichen. ● Sportverwaltungen digital aufstellen Die Städte sollten Ihre Sportverwaltungen technisch so aufstellen, dass diese die Chancen der Digitalisierung nutzen können. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sportämtern stellen sich damit neue Herausforderungen. Daher sollte zunehmend darauf geachtet werden, dass die Verantwortlichen für den Sport nicht nur die notwendigen fachlichen Qualifikationen mitbringen, sondern auch Kompetenzen des digitalen Arbeitens, Kommunikationsfähigkeit und Teamgeist. ● E-Sport nur unter Voraussetzungen fördern Ziel der kommunalen Sportförderung ist grundsätzlich die Bewegungsförderung. Zu vermeiden ist demnach, dass durch den E-Sport die eigentliche Sportausübung durch bewegungsarme Aktivitäten ersetzt wird. Dennoch kann E-Sport – unter bestimmten Voraussetzungen – ge- fördert werden. Dies betrifft beispielsweise Angebote, in denen digitale Sportsimulationen oder digital vermittelter bzw. unterstützer Sport im Mittelpunkt stehen. geschaffen sein, dass Belegungszeiten – als durchaus knappe Ressourcen – gerecht und nachvollziehbar zwischen verschiedenen Nutzergruppen aufgeteilt werden. So verein- facht die Digitalisierung nicht nur die Arbeitsabläufe, sondern hilft auch dabei, den Bürgerinnen und Bürgern das kommunale Handeln transparent darzulegen. Gleichzeitig kann dies auch zu einer gesamtstädtischen Angebotsübersicht führen, wenn in den Belegungsplänen die Sportarten und die nutzenden Vereine transparent aufgeführt werden. Einhergehend mit der Digitalisierung ist ein deutlicher Wandel der Anforderungen an die Sportämter festzustellen. Kooperationen und Netzwerke stellen die entscheidenden Gelingensfaktoren kommunaler Sportpolitik dar. Darüber hinaus wird die Digitalisierung viele – wenn nicht alle – Arbeitsbereiche in den Sportämtern verändern. Informationen zu Sportstätten und deren Belegung, Schadensmeldungen, Buchungen von Nutzungszeiten und Zugangssteuerung zu Sportanlagen sind nur einige Beispiele für Arbeitsprozesse, die heute erst zum Teil digital ablaufen. Es gilt daher, das Potenzial der Digitalisierung voll auszuschöpfen. Dies betrifft auch die Beteiligungsprozesse bei der Planung von Sport- räumen und Anlagen. Städtische Beteiligungsplattformen sind dazu geeignet, Beiträge der Bürger zu vielen Fragestellungen im Bereich der kommunalen Sportpolitik abzufragen. 20Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 23 von 30 9. Sportgroßveranstaltungen sind Bestandteil einer aktiven Sport- und Stadtentwicklungspolitik Sportgroßveranstaltungen bieten vielfältige Chancen. Investitionen in die Sportinfrastruktur nutzen sowohl dem Spitzen- als auch dem Breitensport. Sportgroßveranstaltungen – ebenso wie der Ligenbetrieb in den großen Teamsportarten – können einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Idolen und Vorbildern leisten. Dies hat positive Effekte auf die Nachwuchsrekrutierung, die Identifikation mit der Stadt sowie ihren sportlichen Aushän- geschildern und stärkt überdies das Ehrenamt. Sportgroßveranstaltungen mobilisieren und aktivieren die Bevölkerung, fördern also einen aktiven Lebensstil. Außerdem stiften Sportgroßveranstaltungen eine gemeinsame Identität und helfen bei der Vermittlung von Werten wie Fairness und Respekt. Investitionen in die Infrastruktur abseits der Sport- stätten kommen der Gesellschaft zugute. Für Deutschland als Sportnation bietet sich die Chance, durch die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen Ansehen zu gewinnen. Auf kommunaler Ebene bieten sich speziell für Ausrichterstädte vielfältige Chancen. So kann die Bekanntheit einer Stadt durch die Ausrichtung einer Sportgroßveranstaltung sprunghaft ansteigen, was wiederum dem Tourismus zugutekommen kann. Infrastruktur- investitionen in Sportstätten, aber auch in die Verkehrsinfrastruktur und andere Bereiche, können die Lebensqualität in einer Stadt nachhaltig verbessern. Ebenso helfen diese Investitionen dabei, die Sportentwicklung am Standort voranzubringen, wenn sie nach- haltig angelegt sind und insbesondere auf bestehende Infrastrukturen aufsetzen. Nicht zuletzt schafft eine Sportgroßveranstaltung Arbeitsplätze bzw. Beschäftigungsmöglich- keiten und ist somit auch als Wirtschaftsfaktor zu betrachten. © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann 21Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 24 von 30 Empfehlungen und Forderungen ● Sportgroßveranstaltungen zielgerichtet und nachhaltig ausrichten Aufgrund ihrer vielfältigen positiven Effekte ist die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen ein wichtiger Bestandteil kommunaler Sportpolitik. Sportgroßveranstaltungen sollten dabei keinen Selbstzweck erfüllen, sondern als Impuls für die jeweiligen Ziele der Stadt- und Sportentwicklung fungieren. Bei der Planung von Sportgroßveranstaltungen gilt es, die lokale Bevölkerung mitzuneh- men. Darüber hinaus sollte die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit der Veranstal- tung sichergestellt sein. ● Städte bei Sportgroßveranstaltungen unterstützen Aufgrund der überregionalen und häufig auch nationalen Bedeutung sollten Städte bei der Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen angemessen vom Bund unterstützt werden. Als Orte der Ausrichtung sind Städte zentrale Akteure für Sportgroßveranstaltungen. Im Kontext solcher Veranstaltungen sind sie mit vielen Fragen konfrontiert. Dies betrifft vor allem die finanziellen Risiken, steuer- und ausschreibungsrechtlichen Fragen, sowie die politische Unterstützung im internationalen Umfeld. Die Unterstützung der Länder und des Bundes für die Kommunen kann Deutschland als Standort für Sportgroßveranstaltungen stärken. Eine Herausforderung stellt die Zustimmung der Bevölkerung dar. Akzeptanz kann erreicht werden, wenn es der breiten Bevölkerung möglich ist, an der Sportgroßveranstaltung teilzunehmen und damit Verbesserungen von kommunalen Infrastrukturen (zum Beispiel im ÖPNV) verbunden sind. Auch funktionierende (Breiten-)Sportanlagen im Alltag sind eine zentrale Voraussetzung dafür, dass eine kostenintensive Sportgroßveranstaltung überhaupt Zustimmung in der Bevölkerung finden kann. Die Akzeptanz von Sportgroß- veranstaltungen leidet außerdem häufig unter der zunehmenden Kommerzialisierung von Sportgroßveranstaltungen. Immer weniger vermittelbar erscheint es dabei, dass die öffentliche Hand den Großteil der Kosten für Sportgroßveranstaltungen zu tragen hat, während gleichzeitig Sportverbände und Privatwirtschaft Gewinne realisieren. Für erfolg- reiche Sportgroßveranstaltungen gilt daher, dass Sportveranstalter, Kommunen, Länder und der Bund eng zusammenwirken müssen. Eine weitere, grundsätzliche Herausforderung im Kontext von Sportgroßveranstaltungen stellt deren ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltige Ausrichtung dar. Hohe und steigende Kosten, beispielsweise für temporäre Sicherheitsmaßnahmen, bedrohen die ökonomische Nachhaltigkeit und auch die Akzeptanz einer Sportgroßveranstaltung. Zur sozialen Nachhaltigkeit gehört es, dass Aufwendungen für Sportgroßveranstaltungen nicht zulasten der Investitionen in die Infrastruktur für den Breitensport getätigt und flankierende Maßnahmen zur Sportentwicklung bspw. durch Schulsportangebote umge- setzt werden. Auch wenn eine ökologisch vollständig nachhaltige Sportgroßveranstaltung womöglich nicht realisiert werden kann, sollte dennoch das Ziel bestehen, ihren ökologi- schen Fußabdruck zu minimieren. 22Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 25 von 30 10. Das Engagement der Kommunen im Leistungssport ist beträchtlich Mit Blick auf die Kommunen im Sport steht in der Regel die Förderung des Breiten- und Vereinssports im Fokus. Dies ist auch zutreffend, bilden diese Bereiche doch den Kern kommunaler Sportförderung. Vielfach wenig wahrgenommen wird das Engagement der Kommunen im Bereich des Leistungssportes. Gleichwohl leisten die Kommunen durch die Trägerschaft von Bundes-, Landes- und Olympiastützpunkten sowie die Übernahme von Unterhaltungs- und Betriebskosten einen wesentlichen Beitrag zur Förderung des Leistungssportes. Empfehlungen und Forderungen ● Leistungssport in kommunales Gesamtkonzept zur Sportförderung integrieren Die Förderung des Leistungssports sollte integraler Bestandteil der kommunalen Sportpolitik sein. Dies gilt vor allem für die vom Spitzensport benötigte Infrastruktur, aber auch für weitere Förder- maßnahmen im Bereich des Spitzensports. Wird der Spitzensport gefördert, sollte auf eine gesunde Balance zur Breitensportförderung geachtet werden. Ideal sind solche Sportentwicklungsmaßnah- men, die synergetische Effekte zwischen Spitzen- und Breitensport erzielen können. ● Unterstützung des Bundes für Leistungssportinfrastruktur in den Kommunen erhöhen Bund und Länder sind dafür verantwortlich, die Mittel für die Leistungssportinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. So konnte in ganz Deutschland ein dichtes Netz von Landes-, Bundes- und Olympiastützpunkten entstehen. Die Kommunen als Träger der Stützpunkte werden bei den hohen Unterhaltungs- und Betriebskosten jedoch alleingelassen. Bund und Länder sind daher aufgefor- dert, die Kommunen im Hinblick auf die Betriebskosten der Leistungssportinfrastruktur zu entlasten. © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann 23Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 26 von 30 Quellen- und Literaturverzeichnis Bundesministerium für Wirtschaft und Energie & Bundesinstitut für Sportwissenschaft (2019): Sport inner- oder außerhalb des Sportvereins: Sportaktivität und Sportkonsum nach Organisationsform. Aktuelle Daten zur Sportwirtschaft. Deutscher Olympischer Sportbund, Deutscher Städtetag & Deutscher Städte- und Gemeindebund (2008): Starker Sport – starke Städte und Gemeinden. Kooperationsver- einbarung zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund. Deutscher Olympischer Sportbund, Deutscher Städtetag & Deutscher Städte- und Gemeindebund (2017): Ausstattungsanforderungen von Sportstätten. Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Deutschem Olympischen Sportbund, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund. Deutscher Olympischer Sportbund, Deutscher Städtetag & Deutscher Städte- und Gemeindebund (2018): Bundesweiter Sanierungsbedarf von Sportstätten. Kurzexpertise. Deutscher Olympischer Sportbund (2017): Kein Platz (mehr) für den Sport? Perspektiven des Sports in der Stadt. Dokumentation des 24. Symposiums zur nachhaltigen Entwick- lung des Sports. Deutscher Städtetag (1987): Empfehlungen zur Kommunalen Sportförderung. Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages vom 10. November 1987. Deutscher Städtetag (2004): Sport in der Stadt. Positionspapier des Sportausschusses des Deutschen Städtetages. Deutscher Städtetag (2015): Integrierte Stadtentwicklungsplanung und Stadtentwick- lungsmanagement. Positionspapier des Deutschen Städtetages. Deutscher Städtetag (2021): Zukunft der Innenstadt. Positionspapier des Deutschen Städtetages. Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft (2018): Memorandum zur kommunalen Sportentwicklungsplanung. 24Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 27 von 30 Beschluss des Präsidiums der Deutschen Städtetages zum vorliegenden Grundsatzpapier 1. Das Präsidium stellt fest, dass der Sport mit seinen verschiedenen Facetten bedeutende Beiträge für Lebensqualität und Gesundheit, Wertevermittlung sowie Zusammenhalt und Integration leistet. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Förderung des Sports ist nicht nur Teil kommunaler Daseinsvorsorge, die Vielfalt des Sportangebots vor Ort trägt auch maßgeblich zur Attraktivität einer Stadt bei. Die Kommunen bringen ca. 80 Prozent aller öffentlichen Gesamtausgaben im Sport auf, sie sind damit der größte Förderer des Sports in Deutschland. 2. Eine zeitgemäße Förderung des Sports sollte auf der Grundlage einer kommunalen Sportentwicklungsplanung erfolgen, die das Sportverhalten und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger einbezieht. Der organisierte Sport mit seinen Vereinen und Verbänden ist und bleibt der wichtigste Partner bei der Entwicklung des Sports vor Ort. 3. Kommunale Sportförderung ist auf den vereinsgebundenen Sport wie auch auf das zunehmend selbstorganisierte Sporttreiben auszurichten. Dafür braucht es eine Sport- infrastruktur mit modernen, multifunktionalen Sportanlagen und Sportmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Gerade im hochverdichteten Stadtgebiet mit starker Flächenkon- kurrenz muss ein Augenmerk darauf liegen, der Bevölkerung einen breiten Zugang zu vorhandenen Sportorten zu ermöglichen.. 4. Das Präsidium fordert Bund und Länder auf, die Kommunen bei der Bewältigung der Herausforderungen insbesondere im Bereich der Sportinfrastruktur zu unterstützen. Angesichts des erheblichen Sanierungsstaus bei den Sportstätten in Deutschland braucht es vor allem ein langfristig angelegtes und angemessen dimensioniertes Sportstätteninvestitionsprogramm, das ein jährliches Fördervolumen von 1 Milliarde Euro aufweist und sowohl Sanierung als auch Neubau ermöglicht. 5. Das Präsidium nimmt das vorliegende „Grundsatzpapier Kommunale Sportpolitik und Sportförderung“ zustimmend zur Kenntnis. Beschluss vom 25. Januar 2022 in Darmstadt 25Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 28 von 30 Herausgeber Deutscher Städtetag Autoren ● Dr. Alex Mommert ● Klaus Hebborn Kontakt in der Hauptgeschäftsstelle Beigeordneter Klaus Hebborn Referent Dr. Alex Mommert, E-Mail: alex.mommert@staedtetag.de Deutscher Städtetag – Kommunale Sportpolitik und SportförderungSeite 29 von 30 Hauptgeschäftsstelle Berlin Hausvogteiplatz 1 10117 Berlin Telefon: 030 37711-0 Hauptgeschäftsstelle Köln Gereonstraße 18 - 32 50670 Köln Telefon 0221 3771-0 E-Mail: post@staedtetag.de Internet: www.staedtetag.de Twitter: www.twitter.com/staedtetagSeite 30 von 30
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