220531-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Versorgung ukrainischer Geflüchteter: Einstieg in KiTa, Schule und Sprachkurse
Kerndaten
- Nummer
- 220531-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220531-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Versorgung ukrainischer Geflüchteter: Einstieg in KiTa, Schule und Sprachkurse Beratungsfolge Integrationsrat 29.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.: Geflüchtete aus der Ukraine werden Bonn nicht ausschließlich über das gesteuerte Verteilverfahren auf Bundes- und Landesebene erreichen, das für Asylsuchende eingerichtet worden und seit dem Krieg in Syrien bekannt ist. Anders als Schutzsuchende z.B. aus Syrien oder anderen Hauptfluchtländern können ukrainische Staatsangehörige visumfrei für einen Aufenthalt von 90 Tagen einreisen. Die Eingereisten können dann innerhalb der EU selbst entscheiden, an welchem Ort sie sich aufhalten wollen. Nach dem Inkraftsetzen der sog. „Massenzustrom-Richtlinie“ auf EU-Ebene hat ein sehr großer Teil der Geflüchteten die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Gewährung von vorübergehendem Schutz zu erhalten, die nach jetzigem Stand keine Wohnsitzbeschränkung beinhalten wird. Es ist also davon auszugehen, dass der überwiegende Teil nicht den Weg über das Asylverfahren suchen wird. Aus diesem Grunde ist das Ausmaß des Zuzugs von Geflüchteten nach Bonn zurzeit nicht vorhersehbar. Da in Bonn rund 1.200 Menschen mit einem Zuwanderungshintergrund aus der Ukraine leben ist davon auszugehen, dass Bonn als Zuzugsort zu Verwandten und Bekannten stark nachgefragt sein wird. Hinzu kommt, dass in den ersten Wochen der ausgelösten Fluchtmigration vorrangig ein Zuzug in größere Städte bzw. Ballungsgebiete erfolgte. Bund und Land beabsichtigen nach aktuellen Erkenntnissen hier die Grund- lagen für eine regelnde Steuerung zu schaffen, damit eine in Hinsicht auf Unterbringung und Integrationsmöglichkeiten gleichmäßigere Verteilung der Geflüchteten erreicht werden kann; abschließende Informationen liegen dazu aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Zu 2.-3.: Das ist derzeit aus unterschiedlichen Gründen nicht absehbar. Zum einen ist noch nicht bekannt, wie viele Kinder unter sechs Jahren kommen und bleiben werden. Zum anderen ist es wahrscheinlich, dass nicht alle einen regulären Kindergartenplatz benötigen und anstreben, weil zunächst die Fluchterfahrung verarbeitet werden muss, bevor eine regelmäßige Fremdbetreuung sinnvoll ist. Derzeit besteht die Möglichkeit, dass Kinder bis zu sechs Wochen alsSeite 1 von 3 Seite 2 Besuchskinder in Kitas aufgenommen werden können. Das kann ganz flexibel - auch wenige Stunden am Tag - gehandhabt werden. Insbesondere für Kinder, die im Sommer schulpflichtig werden, kann dies ein praktikables Angebot sein. Bisher ist von drei städtischen Kitas bekannt, dass sie jeweils ein Kind vor der Einschulung aufgenommen haben (Stand 16.03.2022), auch freie Träger haben schon vereinzelt Kinder aufgenommen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Personalsituation in den Kitas mehr als angespannt ist und z.B. noch nicht alle Zusagen für Plätze für das nächste Kindergartenjahr erteilt werden konnten, weil nicht sichergestellt werden kann, dass das erforderliche Personal da sein wird. In einer solchen Situation ist es mit Sicht auf den Schutz der Kinder und der Mitarbeiter*innen nicht zu verantworten, zusätzliche Kinder aufzunehmen. Zu 4.: Zusätzliche Kita-Plätze können kurzfristig nicht geschaffen werden (siehe oben). An einzelnen Standorten wird es personell und räumlich möglich, im Rahmen der zulässigen Überbelegung Kinder aufzunehmen. Vorrang sollten aus Sicht der Verwaltung Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung haben. Allerdings wird es niederschwellige Angebote geben, die derzeit entwickelt werden und die dezentral – ggfls. auch gemeinsam mit einem Elternteil – angeboten werden. Um passgenaue Angebote vorhalten zu können, muss zunächst eine Datenbasis geschaffen werden, was wo gebraucht wird. In Sammelunterkünften werden die bereits etablierten Brückenangebote für sowohl Kinder unter 6 Jahren wie auch über 6 Jahren angeboten. Je nach Entwicklung sollen solche Angebote in Einrichtungen geschaffen werden, in denen sie bislang noch nicht existieren, sofern dort die erforderlichen Raum- ressourcen zur Verfügung stehen. Je nach Lage der Unterkünfte können alternativ auch Räume in städtischen Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit genutzt werden. Der zusätzliche Personalbedarf lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Der Fachkräftemangel bei Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen wird die Besetzung von neu geschaffenen Stellen erheblich erschweren. Als weiteres Unterstützungsangebot wird die Verwaltung kurzfristig Infor- mationen auch in ukrainischer und russischer Sprache zu den Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit erstellen und an die Geflüchteten verteilen. Die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit stehen allen jungen Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren offen und bieten mit ihren pädagogischen Fachkräften bedarfsgerechte Angebote auch für junge geflüchtete Menschen. Zu 5.: Es ist beabsichtigt, durch zusätzliche sozialpädagogische Fachkräfte bzw. durch Aufstockung bestehender Teilzeitstellen auf den Bedarf zu reagieren. Der Fachkräftemangel bei Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen wird die Besetzung von neu geschaffenen Stellen erheblich erschweren. Zu 6.: Natürlich stehen den geflüchteten Familien die Beratungsangebote der Erziehungs- und Familienberatungsstelle und der Schulpsychologie grundsätzlich zur Verfügung. Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle ist darauf vorbereitet zumindest in begrenztem Umfang auch kurzfristig Beratungen durchzuführen. Allerdings sind die Kapazitäten begrenzt durch eine hohe Anzahl von Beratungsanfragen u.a.Seite 2 von 3 Seite 3 in Folge der Corona-Pandemie. Die Schulpsychologische Beratungsstelle wird kurzfristig ein Angebot im Online-Format zur Unterstützung von Lehrkräften anbieten und prüft gerade, ob ein weiteres Angebot für pädagogische Fachkräfte möglich ist. Das hohe Aufkommen von Beratungsanfragen, nicht besetzte Stellen(-anteile), Corona- Belastungen der Mitarbeiter*innen und ein relativer hoher Krankenstand haben leider dazu geführt, dass die Kapazitäten schon jetzt nicht ausreichen. Es besteht eine Warteliste, auf der viele, auch dringende Anfragen stehen. Beratungen zu wichtigen schulischen Fragen wie Umgang mit traumatisierten Schüler*innen werden deshalb leider nur schwer bedient werden können. Zu 7.: Sprachförder- und Sprachlernangebote werden jungen Menschen und deren Betreuungspersonen in der Internationalen Begegnungsstätte des Amtes für Kinder, Jugend und Familie angeboten. Hierzu wurden – soweit möglich – in bereits laufenden Kursen die Teilnahmeplatzzahlen erhöht. Da bei den allermeisten Geflüchteten keine Deutschkenntnisse vorhanden sein werden, werden zusätzliche Kurse für diese Gruppe initiiert. Hierfür konnten bereits erste Dozent*innen gewonnen werden. Die Anzahl dieser Kurse lässt sich der Nachfrage entsprechend noch aufstocken. Die Kurse können fortlaufend zweimal wöchentlich angeboten werden. Ebenfalls sind Sprachförderangebote für die Sommerferien geplant. Je nach Bedarf ist auch die Initiierung von anderen Kurs- und Gesprächsangeboten möglich. Bei Angeboten für Mütter oder Väter wird immer auch eine Kinderbetreuung mitgeplant. Zu 8.: Am Freitag, 18. März 2022 hat das BAMF die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrations- und DEUFÖ Kursen ermöglicht. Ein entsprechender Hinweis auf das Antrags- und das nachfolgende Einstufungsverfahren findet sich auf der Homepage der Volkshochschule. Die Kurse können - je nach Bedarf und persönlicher Situation - in Präsenz oder im virtuellen Klassenzimmer angeboten werden. Bei Bedarf können auch Deutschkurse jenseits der stundenintensiven BAMF Kurse (20 UE pro Woche) eingerichtet werden. Diese müssen dann, anders als die anderen allgemeinen und kostenpflichtigen Deutschangebote der Volkshochschule, kostenfrei angeboten werden. Kinderbetreuung wird in den Kursen der Volkshochschule nicht angeboten; bei entsprechenden Kapazitäten des Jugendamtes könnte sie ggf. parallel in der IB organisiert werden. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie selbst führt keine Integrationskurse durch. Ebenso ist die Bundesstadt Bonn nicht die Genehmigungsbehörde von Räumen zur Nutzung von Kinderbetreuungsangeboten. Soweit möglich wird das Jugendamt die Träger von Integrationskursen hierbei unterstützen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de