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220531-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Versorgung ukrainischer Geflüchteter: Einstieg in KiTa, Schule und Sprachkurse

Nummer
220531-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 17.05.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220531 Versorgung ukrainischer Geflüchteter: Einstieg in KiTa, Schule und Sprachkurse

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220531-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Versorgung ukrainischer Geflüchteter: Einstieg in
KiTa, Schule und Sprachkurse
Beratungsfolge
Integrationsrat 29.03.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.:
Geflüchtete aus der Ukraine werden Bonn nicht ausschließlich über das
gesteuerte Verteilverfahren auf Bundes- und Landesebene erreichen, das für
Asylsuchende eingerichtet worden und seit dem Krieg in Syrien bekannt ist.
Anders als Schutzsuchende z.B. aus Syrien oder anderen Hauptfluchtländern
können ukrainische Staatsangehörige visumfrei für einen Aufenthalt von 90
Tagen einreisen. Die Eingereisten können dann innerhalb der EU selbst
entscheiden, an welchem Ort sie sich aufhalten wollen. Nach dem Inkraftsetzen
der sog. „Massenzustrom-Richtlinie“ auf EU-Ebene hat ein sehr großer Teil der
Geflüchteten die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Gewährung von
vorübergehendem Schutz zu erhalten, die nach jetzigem Stand keine
Wohnsitzbeschränkung beinhalten wird. Es ist also davon auszugehen, dass
der überwiegende Teil nicht den Weg über das Asylverfahren suchen wird.
Aus diesem Grunde ist das Ausmaß des Zuzugs von Geflüchteten nach Bonn
zurzeit nicht vorhersehbar. Da in Bonn rund 1.200 Menschen mit einem
Zuwanderungshintergrund aus der Ukraine leben ist davon auszugehen, dass
Bonn als Zuzugsort zu Verwandten und Bekannten stark nachgefragt sein wird.
Hinzu kommt, dass in den ersten Wochen der ausgelösten Fluchtmigration
vorrangig ein Zuzug in größere Städte bzw. Ballungsgebiete erfolgte.
Bund und Land beabsichtigen nach aktuellen Erkenntnissen hier die Grund-
lagen für eine regelnde Steuerung zu schaffen, damit eine in Hinsicht auf
Unterbringung und Integrationsmöglichkeiten gleichmäßigere Verteilung der
Geflüchteten erreicht werden kann; abschließende Informationen liegen dazu
aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.
Zu 2.-3.:
Das ist derzeit aus unterschiedlichen Gründen nicht absehbar. Zum einen ist
noch nicht bekannt, wie viele Kinder unter sechs Jahren kommen und bleiben
werden. Zum anderen ist es wahrscheinlich, dass nicht alle einen regulären
Kindergartenplatz benötigen und anstreben, weil zunächst die Fluchterfahrung
verarbeitet werden muss, bevor eine regelmäßige Fremdbetreuung sinnvoll ist.
Derzeit besteht die Möglichkeit, dass Kinder bis zu sechs Wochen alsSeite 1 von 3
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Besuchskinder in Kitas aufgenommen werden können. Das kann ganz flexibel -
auch wenige Stunden am Tag - gehandhabt werden. Insbesondere für Kinder,
die im Sommer schulpflichtig werden, kann dies ein praktikables Angebot sein.
Bisher ist von drei städtischen Kitas bekannt, dass sie jeweils ein Kind vor der
Einschulung aufgenommen haben (Stand 16.03.2022), auch freie Träger haben
schon vereinzelt Kinder aufgenommen. Es ist zu berücksichtigen, dass die
Personalsituation in den Kitas mehr als angespannt ist und z.B. noch nicht alle
Zusagen für Plätze für das nächste Kindergartenjahr erteilt werden konnten,
weil nicht sichergestellt werden kann, dass das erforderliche Personal da sein
wird. In einer solchen Situation ist es mit Sicht auf den Schutz der Kinder und
der Mitarbeiter*innen nicht zu verantworten, zusätzliche Kinder aufzunehmen.
Zu 4.:
Zusätzliche Kita-Plätze können kurzfristig nicht geschaffen werden (siehe
oben). An einzelnen Standorten wird es personell und räumlich möglich, im
Rahmen der zulässigen Überbelegung Kinder aufzunehmen. Vorrang sollten
aus Sicht der Verwaltung Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung haben.
Allerdings wird es niederschwellige Angebote geben, die derzeit entwickelt
werden und die dezentral – ggfls. auch gemeinsam mit einem Elternteil –
angeboten werden. Um passgenaue Angebote vorhalten zu können, muss
zunächst eine Datenbasis geschaffen werden, was wo gebraucht wird.
In Sammelunterkünften werden die bereits etablierten Brückenangebote für
sowohl Kinder unter 6 Jahren wie auch über 6 Jahren angeboten. Je nach
Entwicklung sollen solche Angebote in Einrichtungen geschaffen werden, in
denen sie bislang noch nicht existieren, sofern dort die erforderlichen Raum-
ressourcen zur Verfügung stehen. Je nach Lage der Unterkünfte können
alternativ auch Räume in städtischen Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit
genutzt werden. Der zusätzliche Personalbedarf lässt sich aktuell noch nicht
abschätzen. Der Fachkräftemangel bei Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen
wird die Besetzung von neu geschaffenen Stellen erheblich erschweren.
Als weiteres Unterstützungsangebot wird die Verwaltung kurzfristig Infor-
mationen auch in ukrainischer und russischer Sprache zu den Einrichtungen
der Offenen Jugendarbeit erstellen und an die Geflüchteten verteilen. Die
Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit stehen allen jungen Menschen im Alter
von 6 bis 21 Jahren offen und bieten mit ihren pädagogischen Fachkräften
bedarfsgerechte Angebote auch für junge geflüchtete Menschen.
Zu 5.:
Es ist beabsichtigt, durch zusätzliche sozialpädagogische Fachkräfte bzw.
durch Aufstockung bestehender Teilzeitstellen auf den Bedarf zu reagieren. Der
Fachkräftemangel bei Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen wird die
Besetzung von neu geschaffenen Stellen erheblich erschweren.
Zu 6.:
Natürlich stehen den geflüchteten Familien die Beratungsangebote der
Erziehungs- und Familienberatungsstelle und der Schulpsychologie
grundsätzlich zur Verfügung.
Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle ist darauf vorbereitet zumindest in
begrenztem Umfang auch kurzfristig Beratungen durchzuführen. Allerdings sind
die Kapazitäten begrenzt durch eine hohe Anzahl von Beratungsanfragen u.a.Seite 2 von 3
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in Folge der Corona-Pandemie.
Die Schulpsychologische Beratungsstelle wird kurzfristig ein Angebot im
Online-Format zur Unterstützung von Lehrkräften anbieten und prüft gerade, ob
ein weiteres Angebot für pädagogische Fachkräfte möglich ist. Das hohe
Aufkommen von Beratungsanfragen, nicht besetzte Stellen(-anteile), Corona-
Belastungen der Mitarbeiter*innen und ein relativer hoher Krankenstand haben
leider dazu geführt, dass die Kapazitäten schon jetzt nicht ausreichen. Es
besteht eine Warteliste, auf der viele, auch dringende Anfragen stehen.
Beratungen zu wichtigen schulischen Fragen wie Umgang mit traumatisierten
Schüler*innen werden deshalb leider nur schwer bedient werden können.
Zu 7.:
Sprachförder- und Sprachlernangebote werden jungen Menschen und deren
Betreuungspersonen in der Internationalen Begegnungsstätte des Amtes für
Kinder, Jugend und Familie angeboten. Hierzu wurden – soweit möglich – in
bereits laufenden Kursen die Teilnahmeplatzzahlen erhöht. Da bei den
allermeisten Geflüchteten keine Deutschkenntnisse vorhanden sein werden,
werden zusätzliche Kurse für diese Gruppe initiiert. Hierfür konnten bereits
erste Dozent*innen gewonnen werden. Die Anzahl dieser Kurse lässt sich der
Nachfrage entsprechend noch aufstocken. Die Kurse können fortlaufend
zweimal wöchentlich angeboten werden. Ebenfalls sind Sprachförderangebote
für die Sommerferien geplant.
Je nach Bedarf ist auch die Initiierung von anderen Kurs- und
Gesprächsangeboten möglich. Bei Angeboten für Mütter oder Väter wird immer
auch eine Kinderbetreuung mitgeplant.
Zu 8.:
Am Freitag, 18. März 2022 hat das BAMF die Teilnahme ukrainischer
Geflüchteter an Integrations- und DEUFÖ Kursen ermöglicht. Ein
entsprechender Hinweis auf das Antrags- und das nachfolgende
Einstufungsverfahren findet sich auf der Homepage der Volkshochschule. Die
Kurse können - je nach Bedarf und persönlicher Situation - in Präsenz oder im
virtuellen Klassenzimmer angeboten werden.
Bei Bedarf können auch Deutschkurse jenseits der stundenintensiven BAMF
Kurse (20 UE pro Woche) eingerichtet werden. Diese müssen dann, anders als
die anderen allgemeinen und kostenpflichtigen Deutschangebote der
Volkshochschule, kostenfrei angeboten werden.
Kinderbetreuung wird in den Kursen der Volkshochschule nicht angeboten; bei
entsprechenden Kapazitäten des Jugendamtes könnte sie ggf. parallel in der IB
organisiert werden.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie selbst führt keine Integrationskurse
durch. Ebenso ist die Bundesstadt Bonn nicht die Genehmigungsbehörde von
Räumen zur Nutzung von Kinderbetreuungsangeboten. Soweit möglich wird
das Jugendamt die Träger von Integrationskursen hierbei unterstützen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 04:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de