220527-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP Kleine Anfrage: Weitere Verwendung des ehemaligen Umkleidegebäudes am ehemaligen Ennert-Sportplatz
Kerndaten
- Nummer
- 220527-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220527-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB FDP Kleine Anfrage: Weitere Verwendung des ehemaligen Umkleidegebäudes am ehemaligen Ennert-Sportplatz Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Die Verwaltung nimmt zur Kleinen Anfrage wie folgt Stellung: 1. Gibt es Pläne für eine Nutzung des ehemaligen Umkleidegebäudes am aufgegebenen Ennert-Sportplatz? a) durch eine Einrichtung der Stadt Bonn wie z.B. eine der umliegenden Schulen b) durch eine andere öffentliche Einrichtung wie z.B. das für den Ennert zuständige Forstamt oder eine Einrichtung aus dem Bereich innere Sicherheit wie Landes- oder Bundespolizei. c) durch private Dritte zu 1.: Nein. Die Verwaltung wird das Gelände unberührt lassen und dort bis auf Weiteres keine andere Nutzung vorsehen > siehe DS 1612083: „Sportplatz Ennert: Projektziel ist die Nutzungsumwandlung zu naturnahem Wald. In die Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Fläche und ggf. Nutzungsumwandlung zu Wald ist eine einvernehmliche Lösung mit den Bürgervereinen Küdinghoven und Ramersdorf, bzw. der BV Beuel erforderlich. Derzeit soll diese Fläche weiter als Freifläche zur Verfügung stehen. Die Maßnahme wird zurückgestellt.“ Seit einigen Jahren gibt es regelmäßig Anfragen bzgl. einer Um- bzw. Zwischennutzung der Fläche einschließlich der Umkleideräume. Das Gebäude und der ehemalige Sportplatz befinden sich im Natura 2000- bzw. FFH-Gebiet „Siebengebirge“. Hierbei handelt es sich um einen Teil des EU-weiten Natura 2000-Netzwerkes zum Erhalt gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten und somit um ein Schutzgebiet der allerhöchsten Schutzkategorie. Zudem liegen sie im Naturschutzgebiet „Siebengebirge, Teilgebiet Ennert“ des Landschaftsplans Ennert, mit einer Vielzahl gesetzlich geschützter Biotope von herausragender Bedeutung für den landesweiten Biotopverbund. Der Ennertwald ist der nördlichste Ausläufer desSeite 1 von 2 Seite 2 Siebengebirges und beherbergt eine überdurchschnittlich hohe Vielzahl an schützenswerten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen. Aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit wurde der Ennert mehrfach ausgezeichnet. Gemäß des Landschaftsplans Ennert sind sämtliche Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Verboten sind insbesondere bauliche Anlagen im Sinne von §2 (1) Bauordnung NRW – auch wenn sie keiner baurechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen – zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Aufgrund des hohen Schutzstatus des Ennertwaldes sind nur Extensivierungs-, Renaturierungs- oder Aufwertungsmaßnahmen (wie sie im Rahmen des Naturschutz-Großprojektes geplant waren) vorzusehen und eine Nutzungsintensivierung abzulehnen. 2. Beruht der schon seit über einen längeren Zeitraum bestehende Zustand, dass eines der Fenster über dem Eingangsbereich nicht mehr vorhanden ist und zwei andere gekippt geöffnet sind, auf Absicht(siehe beigefügtes Foto)? 3. Ist es dem zuständigen Amt innerhalb der Verwaltung bekannt, dass über dieses nicht mehr vorhandene Fenster regelmäßig in das Gebäude eingestiegen wird? zu 2. und 3.: Seitens der Verwaltung wird das Objekt lediglich vor illegalem Zugang gesichert. Der Schaden betr. der Fenster war der Verwaltung bisher nicht bekannt und wird schnellstmöglich behoben. Das Gebäude ist aufgrund der langen Leerstandsdauer, der Lage im Schutzgebiet und der vorhandenen Strukturen artenschutzrechtlich relevant. Aus artenschutzrechtlicher Sicht sollten die Fenster nach einer fachlichen Überprüfung der Innenräume verschlossen werden, da streng geschützte Fledermaus-Arten durch diese in das Gebäude einfliegen, den Ausflug nicht mehr finden und verenden können. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de