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220527-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP Kleine Anfrage: Weitere Verwendung des ehemaligen Umkleidegebäudes am ehemaligen Ennert-Sportplatz

Nummer
220527-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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  1. 220527 FDP Kleine Anfrage: Weitere Verwendung des ehemaligen Umkleidegebäudes am ehemaligen Ennert-Sportplatz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220527-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
FDP Kleine Anfrage: Weitere Verwendung des
ehemaligen Umkleidegebäudes am ehemaligen
Ennert-Sportplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Die Verwaltung nimmt zur Kleinen Anfrage wie folgt Stellung:
1. Gibt es Pläne für eine Nutzung des ehemaligen Umkleidegebäudes am
aufgegebenen Ennert-Sportplatz?
a) durch eine Einrichtung der Stadt Bonn wie z.B. eine der umliegenden
Schulen
b) durch eine andere öffentliche Einrichtung wie z.B. das für den Ennert
zuständige Forstamt oder eine Einrichtung aus dem Bereich innere
Sicherheit wie Landes- oder Bundespolizei.
c) durch private Dritte
zu 1.:
Nein. Die Verwaltung wird das Gelände unberührt lassen und dort bis auf
Weiteres keine andere Nutzung vorsehen > siehe DS 1612083: „Sportplatz
Ennert: Projektziel ist die Nutzungsumwandlung zu naturnahem Wald. In die
Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Fläche und ggf.
Nutzungsumwandlung zu Wald ist eine einvernehmliche Lösung mit den
Bürgervereinen Küdinghoven und Ramersdorf, bzw. der BV Beuel erforderlich.
Derzeit soll diese Fläche weiter als Freifläche zur Verfügung stehen. Die
Maßnahme wird zurückgestellt.“
Seit einigen Jahren gibt es regelmäßig Anfragen bzgl. einer Um- bzw.
Zwischennutzung der Fläche einschließlich der Umkleideräume.
Das Gebäude und der ehemalige Sportplatz befinden sich im Natura 2000-
bzw. FFH-Gebiet „Siebengebirge“. Hierbei handelt es sich um einen Teil des
EU-weiten Natura 2000-Netzwerkes zum Erhalt gefährdeter oder typischer
Lebensräume und Arten und somit um ein Schutzgebiet der allerhöchsten
Schutzkategorie. Zudem liegen sie im Naturschutzgebiet „Siebengebirge,
Teilgebiet Ennert“ des Landschaftsplans Ennert, mit einer Vielzahl gesetzlich
geschützter Biotope von herausragender Bedeutung für den landesweiten
Biotopverbund. Der Ennertwald ist der nördlichste Ausläufer desSeite 1 von 2
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Siebengebirges und beherbergt eine überdurchschnittlich hohe Vielzahl an
schützenswerten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen. Aufgrund
der besonderen Schutzwürdigkeit wurde der Ennert mehrfach ausgezeichnet.
Gemäß des Landschaftsplans Ennert sind sämtliche Handlungen verboten,
die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten
Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen
können. Verboten sind insbesondere bauliche Anlagen im Sinne von §2 (1)
Bauordnung NRW – auch wenn sie keiner baurechtlichen Genehmigung oder
Anzeige bedürfen – zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern.
Aufgrund des hohen Schutzstatus des Ennertwaldes sind nur Extensivierungs-,
Renaturierungs- oder Aufwertungsmaßnahmen (wie sie im Rahmen des
Naturschutz-Großprojektes geplant waren) vorzusehen und eine
Nutzungsintensivierung abzulehnen.
2. Beruht der schon seit über einen längeren Zeitraum bestehende
Zustand, dass eines der Fenster über dem Eingangsbereich nicht mehr
vorhanden ist und zwei andere gekippt geöffnet sind, auf Absicht(siehe
beigefügtes Foto)?
3. Ist es dem zuständigen Amt innerhalb der Verwaltung bekannt, dass
über dieses nicht mehr vorhandene Fenster regelmäßig in das Gebäude
eingestiegen wird?
zu 2. und 3.:
Seitens der Verwaltung wird das Objekt lediglich vor illegalem Zugang
gesichert. Der Schaden betr. der Fenster war der Verwaltung bisher nicht
bekannt und wird schnellstmöglich behoben.
Das Gebäude ist aufgrund der langen Leerstandsdauer, der Lage im
Schutzgebiet und der vorhandenen Strukturen artenschutzrechtlich relevant.
Aus artenschutzrechtlicher Sicht sollten die Fenster nach einer fachlichen
Überprüfung der Innenräume verschlossen werden, da streng geschützte
Fledermaus-Arten durch diese in das Gebäude einfliegen, den Ausflug nicht
mehr finden und verenden können.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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