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220526 · Mitteilungsvorlage

BV: Limpericher Str. 122b – Neubau einer Kita Herstellung einer Fassadenbegrünung

Nummer
220526
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.05.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 04.05.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220526
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
BV: Limpericher Str. 122b – Neubau einer Kita
Herstellung einer Fassadenbegrünung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 04.05.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 27.04.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Gemäß der Beschlussvorlage (DS-Nr. 211226) für den Neubau einer
dreigruppigen Kindertageseinrichtung in der Limpericher Straße 122b, wurde
die Möglichkeit zur Erstellung einer Fassadenbegrünung eingehend geprüft.
Straßen- und gartenseitig sind keine potenziellen Flächen zur Erstellung einer
Fassadenbegrünung vorhanden. Durch die Positionierung der Fenster und
Türen sowie durch den geplanten Fluchtbalkon im 1. OG können die
notwendigen Abstände, ca. 1,00 m zu den einzelnen Öffnungen, nicht
eingehalten werden. Bei geringeren Abständen wachsen die Kletterpflanzen zu
schnell in die Öffnungen, sodass es zu Schäden an Bauteilen, insbesondere an
den außenliegenden Verschattungssystemen, kommen kann. Außerdem kann
keine ausreichend breite Fläche (min. 1,50 m) für eine Begrünung generiert
werden. Die Mindestbreite ist erforderlich, damit sich die Kletterpflanzen
gegenseitig schützen können und eine ökologische Funktion für Insekten und
Vögel entstehen kann. Straßenseitig kommt weiterhin erschwerend hinzu, dass
das Gebäude direkt am Gehweg positioniert ist und somit keine ausreichende
Pflanzfläche von 0,50 m Breite zur Verfügung steht.
An den seitlichen Fassadenflächen kann aufgrund des geringen Abstandes zu
den Grundstücksgrenzen ebenfalls keine Begrünung vorgesehen werden.
Pflanzflächen in einer erforderlichen Breite von ca. 50 cm sind aufgrund der
beengten Platzverhältnisse nicht umsetzbar. Die seitlich erforderliche
Pflegedurchfahrt, der darauf angeordnete Behindertenstellplatz und der
Müllstandort benötigen die vorhanden Fläche. Zudem ist die nordexponierte
Fassadenseite aufgrund der Belichtung nur sehr eingeschränkt für
Kletterpflanzen geeignet.
Aus den genannten Gründen ist die Erstellung einer Fassadenbegrünung an
dem oben genannten Bauvorhaben nicht möglich.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de