220526 · Mitteilungsvorlage
BV: Limpericher Str. 122b – Neubau einer Kita Herstellung einer Fassadenbegrünung
Kerndaten
- Nummer
- 220526
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220526 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB BV: Limpericher Str. 122b – Neubau einer Kita Herstellung einer Fassadenbegrünung Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 04.05.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 27.04.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Gemäß der Beschlussvorlage (DS-Nr. 211226) für den Neubau einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in der Limpericher Straße 122b, wurde die Möglichkeit zur Erstellung einer Fassadenbegrünung eingehend geprüft. Straßen- und gartenseitig sind keine potenziellen Flächen zur Erstellung einer Fassadenbegrünung vorhanden. Durch die Positionierung der Fenster und Türen sowie durch den geplanten Fluchtbalkon im 1. OG können die notwendigen Abstände, ca. 1,00 m zu den einzelnen Öffnungen, nicht eingehalten werden. Bei geringeren Abständen wachsen die Kletterpflanzen zu schnell in die Öffnungen, sodass es zu Schäden an Bauteilen, insbesondere an den außenliegenden Verschattungssystemen, kommen kann. Außerdem kann keine ausreichend breite Fläche (min. 1,50 m) für eine Begrünung generiert werden. Die Mindestbreite ist erforderlich, damit sich die Kletterpflanzen gegenseitig schützen können und eine ökologische Funktion für Insekten und Vögel entstehen kann. Straßenseitig kommt weiterhin erschwerend hinzu, dass das Gebäude direkt am Gehweg positioniert ist und somit keine ausreichende Pflanzfläche von 0,50 m Breite zur Verfügung steht. An den seitlichen Fassadenflächen kann aufgrund des geringen Abstandes zu den Grundstücksgrenzen ebenfalls keine Begrünung vorgesehen werden. Pflanzflächen in einer erforderlichen Breite von ca. 50 cm sind aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht umsetzbar. Die seitlich erforderliche Pflegedurchfahrt, der darauf angeordnete Behindertenstellplatz und der Müllstandort benötigen die vorhanden Fläche. Zudem ist die nordexponierte Fassadenseite aufgrund der Belichtung nur sehr eingeschränkt für Kletterpflanzen geeignet. Aus den genannten Gründen ist die Erstellung einer Fassadenbegrünung an dem oben genannten Bauvorhaben nicht möglich. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de