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220524 · Beschlussvorlage

Grundstück Bonn-Endenich, Am Klostergarten 11, 13 Gemarkung Endenich, Flur 9, Flurstück 1650 - Errichtung von 16 begrünten Carports mit Photovoltaik Aktenzeichen: 10272/2021

Nummer
220524
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220524
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück Bonn-Endenich, Am Klostergarten 11,
13
Gemarkung Endenich, Flur 9, Flurstück 1650
- Errichtung von 16 begrünten Carports mit
Photovoltaik
Aktenzeichen: 10272/2021
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, da das Vorhaben entgegen § 30
BauGB den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht.
Begründung
Beantragt wurde eine Baugenehmigung für die Errichtung von 16 begrünten
Carports mit Photovoltaik auf dem Grundstück in Bonn-Endenich, Am
Klostergarten 11, 13.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7521-1 vom
01.09.1972, der ein reines Wohngebiet in zwingend dreigeschossigen
Baukörpern als Einzel- und Doppelhäuser ausweist. Der Bebauungsplan
bestimmt die überbaubaren Grundstücksflächen durch die Ausweisung von
Baulinien und Baugrenzen. Die Anordnung der Stellplätze und Garagen im
Plangebiet erfolgt nach einem klaren städtebaulichen Konzept. Sie sind
überwiegend entlang der Autobahn anzuordnen, um die Wohnbebauung vom
Verkehrslärm abzuschirmen. Die Wohnbereiche selbst sollen weitgehend vom
ruhenden Verkehr freibleiben. Lediglich an den Kopfenden der Hauszeilen sind
einige private bzw. öffentliche Stellplätze ausgewiesen.
Dem Vorhaben stehen öffentliche Belange entgegen, da es von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht.
Die beantragte Carportanlage zzgl. Photovoltaik befindet sich vollständig in der
nicht überbaubaren Grundstücksfläche. Außerdem liegt sie - entgegen des o. g.Seite 1 von 3
Seite 2
städtebaulichen Konzeptes - innerhalb des Wohnbereichs.
Ein Abweichen von diesen Festsetzungen würde, auch wegen der
Bezugswirkung für eine Vielzahl weiterer Grundstücke mit vergleichbarer
Grundstückssituation, ein weitgehendes Abrücken von der planerischen
Konzeption bedeuten und den Grundzügen der Planung widersprechen. Daher
besteht auch kein Anspruch auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB.
Die 16 beantragten Stellplätze können nicht zugelassen werden. Es ist daher
beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.
Anlage/n
1 Lageplan öffentlich für PLA AZ 10272_2021 BG (öffentlich)
2 Lageplan nicht öffentlich für PLA AZ 10272_2021 BG (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Dieser Ausdruck stellt einen nicht amtlichen
Auszug aus dem Liegenschaftskataster dar.. Maßstab 11:: 446655 Datum:: 2222..0022..22002222
1100 m 2200 m
Lageplan -- öffentlich
Grundstück in Bonn,, Endenich,,
Am Klostergarten 1111,, 1133
Errichtung von 1166 begrünten Carports mit
Photovoltaik
AZ:: 1100227722// 22002211 BGSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de