220520-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Klimafolgenanpassung: Platz für neue Straßenbäume (Hier: Wesselstraße)
Kerndaten
- Nummer
- 220520-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220520-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Klimafolgenanpassung: Platz für neue Straßenbäume (Hier: Wesselstraße) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.03.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.03.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Zuge des derzeitigen Abwasserbeseitigungskonzeptes (2018 bis 2023; kurz ABK) ist die Erneuerung von drei Haltungen in der Wesselstraße vorgesehen. Die Maßnahmen des ABKs sind Pflichtaufgaben, die auf Grundlage eines Runderlasses im Konzeptzeitraum abgearbeitet werden müssen. Durch die Vielzahl an Maßnahmen sind diese in der Arbeitsorganisation eng getaktet. Die bevorstehende Erneuerung ist aufgrund des Schadensbildes unumgänglich, um die Betriebsfähigkeit zu gewährleisten. Die Ausführungsplanung der Kanalbaumaßnahme im offenen Verfahren ist bereits abgeschlossen. Die Vergabe der Bauleistungen steht kurz bevor. Das in dem Dringlichkeitsantrag vorgeschlagene Vorhaben der Zusammenfassung von Leitungen ist aus folgenden Gründen nicht umsetzbar: Der zu erneuernde Kanal wird in der vorhandenen Trasse, also etwa in Straßenmitte, wiederhergestellt. Bedingt ist die Lage des Kanals durch Anschlussleitungen, die aufgrund der vorhandenen Gefällesituation in gleicher Trasse und Tiefenlage an den Kanal angeschlossen werden müssen, aber auch durch Versorgungsleitungen, die parallel zum Kanal auf beiden Seiten der Fahrbahn verlegt sind (u.a. Gas- und Wasserleitungen). Gemäß den technischen Regelwerken sind Sicherheitsabstände zwischen den unterirdischen Leitungen einzuhalten. Eine „zusammengefasste Leitungsführung“ ist daher nicht umsetzbar. Die beiden Haltungen mit Fließrichtung Maximilianstraße münden in einen Bestandsschacht, dessen Lage nicht verändert werden kann. Bäume würden dann unmittelbar über der Kanaltrasse gepflanzt. Unter diesen Rahmenbedingungen sind in der Zukunft anstehende Arbeiten am Kanal nur unter erschwerten Bedingungen und in letzter Konsequenz nur mit einem Fällen von Bäumen möglich. Dazu zählen neben den Erneuerungen am städtischen Kanal auch Arbeiten an Anschlussleitungen (Neuanschluss oder punktuelle offene Reparatur von Hausanschlussleitungen). Eine mittigeSeite 1 von 2 Seite 2 Bepflanzung hätte zudem zur Folge, dass die Anfahrbarkeit der Schachtbauwerke mit den Fahrzeugen der Kanalunterhaltung nicht gewährleistet wäre. Der Baubeginn der offenen Baumaßnahme ist für den 20.06.2022 terminiert Aus den genannten Gründen wird das Vorhaben vom Tiefbauamt als nicht durchführbar gewertet. Des Weiteren muss der Anlieger- und Lieferverkehr ermöglicht werden. Da auch die Rettungswege befahrbar und Aufstellflächen zum Anleitern im Brandfall zur Verfügung stehen müssen, wäre eine mittige Baumreihe auch unter diesen Aspekten kaum möglich. Aufgrund der Dringlichkeit der Kanalsanierung schlägt die Verwaltung vor, den Kanalbau wie geplant durchzuführen und die Möglichkeit alternativer Begrünung/Straßenraumgestaltung im Rahmen der Umgestaltung der Rathausgasse (Masterplan Innere Stadt) nochmals auf die Agenda zu setzen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de