220518 · Einwohnerfrage
Postareal: zügige Bereitstellung von dringend benötigendem Wohnraum oder spekulativer Grundstückserwerb mit weiterem jahrelangen Leerstand und Verfall?
Kerndaten
- Nummer
- 220518
- Art
- Einwohnerfrage
- Veröffentlicht
- 11.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (7.161 Zeichen)
Einwohnerfrage öffentlich 220518 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I 06.03.2022 gez. Reeh-Schall Postareal: zügige Bereitstellung von dringend benötigendem Wohnraum oder spekulativer Grundstückserwerb mit weiterem jahrelangen Leerstand und Verfall? Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme Die Initiative Postareal bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist der aufgrund von Äußerungen der Verwaltung in der BV Bonn am 08.02.2022 und im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 16.02.2022 entstandene Eindruck zutreffend, dass die Verwaltung es unterlassen haben könnte, in der mit dem Investor abgeschlossenen Abwendungsvereinbarung verbindliche Regelungen zur Zeitschiene für die Planung und Umsetzung einer sozial- und klimaverträglichen Bebauung des im Herzen der Nordstadt optimal gelegenen und laut politischen Bekundungen für die gesamtstädtische Entwicklung bedeutsamen Postareals zu treffen, falls ja, aus welchen Gründen? 2. Entspricht die mit dem Investor abgeschlossene Abwendungsvereinbarung den Anforderungen des § 27 BauGB, wonach sich der Käufer im Rahmen der Abwendungsvereinbarung auch verpflichten muss, „binnen angemessener Frist“ das Grundstück entsprechend den Zielen der Stadt zu nutzen; falls ja, warum konnte der Zeithorizont für die Planung und Umsetzung nicht benannt werden, falls nein, welche Schlussfolgerungen sind daraus zu ziehen? Begründung: Mit der Einwohnerfrage möchte die Initiative klären, warum die Verwaltung dem Rat empfohlen habe, auf die Ausübung des Vorkaufrechts zu verzichten, obwohl „der Investor kein gesteigertes Interesse habe, das Vorhaben derzeit anzugehen“. Laut Redebeitrag des Vertreters von Volt im Bürgerausschuss, hatte dies die Verwaltung auf Nachfrage bereits im Vorfeld der Sitzung erklärt. Zudem hatte die Verwaltung in den oben genannten Sitzungen auf Fragen derSeite 1 von 3 Seite 2 Politik mit Äußerungen geantwortet wie z.B.: die Stadt sei bei der Erarbeitung eines Konzepts auf den Investor angewiesen es sei noch nicht entschieden, ob ein vorhabenbezogener oder Angebotsbebauungsplan erstellt werde, dies werde in einer Planungsvereinbarung mit dem Investor geregelt, man müsse erst mit dem Investor die Grundzüge des Verfahrens festlegen, den Zeithorizont, wann dies erfolge, könne man seitens der Verwaltung nicht benennen. In dem Beitrag vom 16.09.2021 erklärt der Investor, er würde Hand in Hand mit der Bonner Verwaltung und Politik arbeiten. https://www.heuer- dialog.de/news/1000082187/ganz-viel-bonn- quartiersentwicklungen-von- swiss-life-asset-managers Die aufgeführten Redebeiträge der Verwaltung stehen im Widerspruch zu den erklärten politischen Zielen der Oberbürgermeisterin und der Mehrheitskoalition, für die Bereitstellung dringend benötigten Wohnraums zu sorgen. Es entstand der Eindruck, dass die Verwaltung es dem Investor überlässt allein zu bestimmen, wann er die Entwicklung des Postareals angehen möchte. Angesichts des bestehenden dringenden Wohnungsbedarfs, des prognostizierten Bevölkerungswachstums und des geringen Flächenangebots kann nicht nachvollzogen werden, warum die Verwaltung die öffentlichen Interessen zugunsten der Wünsche des Investors zurückstellt und nicht proaktiv handelt. Zudem wurde aufgrund der Redebeiträge die Frage aufgeworfen, ob die Bestimmungen des § 27 BauGB (Umsetzung binnen angemessener Frist) bei der Abwendungsvereinbarung eingehalten wurden und ob die Stadt auf einer rechtlich belastbaren Grundlage auf die Ausübung des Vorkaufrechts verzichtet habe. Anlage/n 1 Einwohnerfrage (öffentlich) 2 Einwohnerfrage komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Initiative Postareal Bonn, den 06.03.2022 Einwohnerfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 05.04.2021: Postareal: zügige Bereitstellung von dringend benötigendem Wohnraum oder spekulativer Grundstückserwerb mit weiterem jahrelangen Leerstand und Verfall? Die Initiative Postareal bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist der aufgrund von Äußerungen der Verwaltung in der BV Bonn am 08.02.2022 und im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 16.02.2022 entstandene Eindruck zutreffend, dass die Verwaltung es unterlassen haben könnte, in der mit dem Investor abgeschlossenen Abwendungsvereinbarung verbindliche Regelungen zur Zeitschiene für die Planung und Umsetzung einer sozial- und klimaverträglichen Bebauung des im Herzen der Nordstadt optimal gelegenen und laut politischen Bekundungen für die gesamtstädtische Entwicklung bedeutsamen Postareals zu treffen, falls ja, aus welchen Gründen? 2. Entspricht die mit dem Investor abgeschlossene Abwendungsvereinbarung den Anforderungen des § 27 BauGB, wonach sich der Käufer im Rahmen der Abwendugsvereinbarung auch verpflichten muss, „binnen angemessener Frist“ das Grundstück entsprechend den Zielen der Stadt zu nutzen; falls ja, warum konnte der Zeithorizont für die Planung und Umsetzung nicht benannt werden, falls nein, welche Schlussfolgerungen sind daraus zu ziehen? Begründung: Mit der Einwohnerfrage möchte die Initiative klären, warum die Verwaltung dem Rat empfohlen habe, auf die Ausübung des Vorkaufrechts zu verzichten, obwohl „der Investor kein gesteigertes Interesse habe, das Vorhaben derzeit anzugehen“. Laut Redebeitrag des Vertreters von Volt im Bürgerausschuss, hatte dies die Verwaltung auf Nachfrage bereits im Vorfeld der Sitzung erklärt. Zudem hatte die Verwaltung in den oben genannten Sitzungen auf Fragen der Politik mit Äußerungen wie z.B. geantwortet: - die Stadt sei bei der Erarbeitung eines Konzepts auf den Investor angewiesen, - es sei noch nicht entschieden, ob ein vorhabenbezogener oder Angebotsbebauungsplan erstellt werde, dies werde in einer Planungsvereinbarung mit dem Investor geregelt, - man müsse erst mit dem Investor die Grundzüge des Verfahrens festlegen, - den Zeithorizont, wann dies erfolge, könne man seitens der Verwaltung nicht benennen. In dem Beitrag vom 16.09.2021 erklärt der Investor, er würde Hand in Hand mit der Bonner Verwaltung und Politik arbeiten. https://www.heuer-dialog.de/news/1000082187/ganz-viel-bonn- quartiersentwicklungen-von-swiss-life-asset-managers Die aufgeführten Redebeiträge der Verwaltung stehen im Widerspruch zu den erklärten politischen Zielen der Oberbürgermeisterin und der Mehrheitskoalition, für die Bereitstellung dringend benötigten Wohnraums zu sorgen. Es entstand der Eindruck, dass die Verwaltung es dem Investor überlässt allein zu bestimmen, wann er die Entwicklung des Postareals angehen möchte. Angesichts des bestehenden dringenden Wohnungsbedarfs, des prognostizierten Bevölkerungs- wachstums und des geringen Flächenangebots kann nicht nachvollzogen werden, warum die Verwaltung die öffentlichen Interessen zugunsten der Wünsche des Investors zurückstellt und nicht proaktiv handelt. Zudem wurde aufgrund der Redebeiträge die Frage aufgeworfen, ob die Bestimmungen des § 27 BauGB (Umsetzung binnen angemessener Frist) bei der Abwendungsver- einbarung eingehalten wurden und ob die Stadt auf einer rechtlich belastbaren Grundlage auf die Ausübung des Vorkaufrechts verzichtet habe.Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de