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220518 · Einwohnerfrage

Postareal: zügige Bereitstellung von dringend benötigendem Wohnraum oder spekulativer Grundstückserwerb mit weiterem jahrelangen Leerstand und Verfall?

Nummer
220518
Art
Einwohnerfrage
Veröffentlicht
11.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 220518-01 ST Postareal: zügige Bereitstellung von dringend benötigendem Wohnraum oder spekulativer Grundstückserwerb mit weiterem jahrelangen Leerstand und Verfall?

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Einwohnerfrage
öffentlich
220518
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
06.03.2022 gez. Reeh-Schall
Postareal: zügige Bereitstellung von dringend
benötigendem Wohnraum oder spekulativer
Grundstückserwerb mit weiterem jahrelangen
Leerstand und Verfall?
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme
Die Initiative Postareal bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der aufgrund von Äußerungen der Verwaltung in der BV Bonn am
08.02.2022 und im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger am 16.02.2022 entstandene Eindruck zutreffend, dass die
Verwaltung es unterlassen haben könnte, in der mit dem Investor
abgeschlossenen Abwendungsvereinbarung verbindliche Regelungen
zur Zeitschiene für die Planung und Umsetzung einer sozial- und
klimaverträglichen Bebauung des im Herzen der Nordstadt optimal
gelegenen und laut politischen Bekundungen für die gesamtstädtische
Entwicklung bedeutsamen Postareals zu treffen, falls ja, aus welchen
Gründen?
2. Entspricht die mit dem Investor abgeschlossene
Abwendungsvereinbarung den Anforderungen des § 27 BauGB, wonach
sich der Käufer im Rahmen der Abwendungsvereinbarung auch
verpflichten muss, „binnen angemessener Frist“ das Grundstück
entsprechend den Zielen der Stadt zu nutzen;
falls ja, warum konnte der Zeithorizont für die Planung und Umsetzung
nicht benannt werden, falls nein, welche Schlussfolgerungen sind
daraus zu ziehen?
Begründung:
Mit der Einwohnerfrage möchte die Initiative klären, warum die Verwaltung
dem Rat empfohlen habe, auf die Ausübung des Vorkaufrechts zu verzichten,
obwohl „der Investor kein gesteigertes Interesse habe, das Vorhaben derzeit
anzugehen“. Laut Redebeitrag des Vertreters von Volt im Bürgerausschuss,
hatte dies die Verwaltung auf Nachfrage bereits im Vorfeld der Sitzung erklärt.
Zudem hatte die Verwaltung in den oben genannten Sitzungen auf Fragen derSeite 1 von 3
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Politik mit Äußerungen geantwortet wie z.B.:
 die Stadt sei bei der Erarbeitung eines Konzepts auf den Investor
angewiesen
 es sei noch nicht entschieden, ob ein vorhabenbezogener oder
Angebotsbebauungsplan erstellt werde, dies werde in einer
Planungsvereinbarung mit dem Investor geregelt,
 man müsse erst mit dem Investor die Grundzüge des Verfahrens
festlegen,
 den Zeithorizont, wann dies erfolge, könne man seitens der Verwaltung
nicht benennen.
In dem Beitrag vom 16.09.2021 erklärt der Investor, er würde Hand in
Hand mit der Bonner Verwaltung und Politik arbeiten. https://www.heuer-
dialog.de/news/1000082187/ganz-viel-bonn- quartiersentwicklungen-von-
swiss-life-asset-managers
Die aufgeführten Redebeiträge der Verwaltung stehen im Widerspruch zu den
erklärten politischen Zielen der Oberbürgermeisterin und der
Mehrheitskoalition, für die Bereitstellung dringend benötigten Wohnraums zu
sorgen. Es entstand der Eindruck, dass die Verwaltung es dem Investor
überlässt allein zu bestimmen, wann er die Entwicklung des Postareals
angehen möchte.
Angesichts des bestehenden dringenden Wohnungsbedarfs, des
prognostizierten Bevölkerungswachstums und des geringen
Flächenangebots kann nicht nachvollzogen werden, warum die Verwaltung
die öffentlichen Interessen zugunsten der Wünsche des Investors zurückstellt
und nicht proaktiv handelt. Zudem wurde aufgrund der Redebeiträge die
Frage aufgeworfen, ob die Bestimmungen des § 27 BauGB (Umsetzung
binnen angemessener Frist) bei der Abwendungsvereinbarung eingehalten
wurden und ob die Stadt auf einer rechtlich belastbaren Grundlage auf die
Ausübung des Vorkaufrechts verzichtet habe.
Anlage/n
1 Einwohnerfrage (öffentlich)
2 Einwohnerfrage komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Initiative Postareal Bonn, den 06.03.2022
Einwohnerfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 05.04.2021:
Postareal: zügige Bereitstellung von dringend benötigendem Wohnraum oder
spekulativer Grundstückserwerb mit weiterem jahrelangen Leerstand und Verfall?
Die Initiative Postareal bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der aufgrund von Äußerungen der Verwaltung in der BV Bonn am 08.02.2022 und im
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 16.02.2022 entstandene Eindruck
zutreffend, dass die Verwaltung es unterlassen haben könnte, in der mit dem Investor
abgeschlossenen Abwendungsvereinbarung verbindliche Regelungen zur Zeitschiene für die
Planung und Umsetzung einer sozial- und klimaverträglichen Bebauung des im Herzen der
Nordstadt optimal gelegenen und laut politischen Bekundungen für die gesamtstädtische
Entwicklung bedeutsamen Postareals zu treffen, falls ja, aus welchen Gründen?
2. Entspricht die mit dem Investor abgeschlossene Abwendungsvereinbarung den Anforderungen
des § 27 BauGB, wonach sich der Käufer im Rahmen der Abwendugsvereinbarung auch
verpflichten muss, „binnen angemessener Frist“ das Grundstück entsprechend den Zielen der
Stadt zu nutzen;
falls ja, warum konnte der Zeithorizont für die Planung und Umsetzung nicht benannt werden,
falls nein, welche Schlussfolgerungen sind daraus zu ziehen?
Begründung:
Mit der Einwohnerfrage möchte die Initiative klären, warum die Verwaltung dem Rat empfohlen
habe, auf die Ausübung des Vorkaufrechts zu verzichten, obwohl „der Investor kein gesteigertes
Interesse habe, das Vorhaben derzeit anzugehen“. Laut Redebeitrag des Vertreters von Volt im
Bürgerausschuss, hatte dies die Verwaltung auf Nachfrage bereits im Vorfeld der Sitzung erklärt.
Zudem hatte die Verwaltung in den oben genannten Sitzungen auf Fragen der Politik mit
Äußerungen wie z.B. geantwortet:
- die Stadt sei bei der Erarbeitung eines Konzepts auf den Investor angewiesen,
- es sei noch nicht entschieden, ob ein vorhabenbezogener oder Angebotsbebauungsplan
erstellt werde, dies werde in einer Planungsvereinbarung mit dem Investor geregelt,
- man müsse erst mit dem Investor die Grundzüge des Verfahrens festlegen,
- den Zeithorizont, wann dies erfolge, könne man seitens der Verwaltung nicht benennen.
In dem Beitrag vom 16.09.2021 erklärt der Investor, er würde Hand in Hand mit der Bonner
Verwaltung und Politik arbeiten. https://www.heuer-dialog.de/news/1000082187/ganz-viel-bonn-
quartiersentwicklungen-von-swiss-life-asset-managers
Die aufgeführten Redebeiträge der Verwaltung stehen im Widerspruch zu den erklärten politischen
Zielen der Oberbürgermeisterin und der Mehrheitskoalition, für die Bereitstellung dringend
benötigten Wohnraums zu sorgen. Es entstand der Eindruck, dass die Verwaltung es dem Investor
überlässt allein zu bestimmen, wann er die Entwicklung des Postareals angehen möchte.
Angesichts des bestehenden dringenden Wohnungsbedarfs, des prognostizierten Bevölkerungs-
wachstums und des geringen Flächenangebots kann nicht nachvollzogen werden, warum die
Verwaltung die öffentlichen Interessen zugunsten der Wünsche des Investors zurückstellt und
nicht proaktiv handelt. Zudem wurde aufgrund der Redebeiträge die Frage aufgeworfen, ob die
Bestimmungen des § 27 BauGB (Umsetzung binnen angemessener Frist) bei der Abwendungsver-
einbarung eingehalten wurden und ob die Stadt auf einer rechtlich belastbaren Grundlage auf die
Ausübung des Vorkaufrechts verzichtet habe.Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de