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220516 · Beschlussvorlage

Kulturelle Solidarmaßnahme 2022

Nummer
220516
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Kulturausschusses 07.04.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220516
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Kulturelle Solidarmaßnahme 2022
Beratungsfolge
Kulturausschuss 07.04.2022 Empfehlung
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die im Folgenden skizzierte Solidarmaßnahme für Bonner Kulturschaffende in
Form von Arbeitsstipendien wird wie vorgeschlagen umgesetzt.
Solidarmaßnahme – angemessen vergütete Arbeitsstipendien:
Freischaffende bildende und darstellende Künstler*innen erhalten ein
Arbeitsstipendium i.H.v. 3.000 Euro, um ihrer künstlerischen Arbeit auch unter
den anhaltenden Einschränkungen beziehungsweise Folgen der Corona-
Pandemie nachzugehen.
Zielgruppe:
Freischaffende, professionelle bildende und darstellende Künstler*innen, deren
Hauptwohnsitz in Bonn liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im
Haupterwerb betreiben.
Bewerbungsmodalitäten:
Bewerben können sich freischaffende, professionelle bildende und darstellende
Künstler*innen, deren Hauptwohnsitz in Bonn liegt und die ihre künstlerische
Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist
eine aussagefähige künstlerische Biografie, die Mitgliedschaft in der
Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband sowie ein
kurzes Motivationsschreiben. Innerhalb des Motivationsschreibens müssen die
pandemiebedingten Einnahmeverluste oder Hinderungen in der Ausübung der
künstlerischen Tätigkeit glaubhaft gemacht werden. Ergänzend muss eine
kurze Projektskizze eingereicht werden, die darlegt, wofür das
Arbeitsstipendium eingesetzt werden soll.
Die Stipendien sollen dazu dienen, bereits vor der Corona-Pandemie
begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren
oder umzusetzen beziehungsweise neue Vermittlungsformate zu erproben.
Nur in Ausnahmefällen wird eine Bewerbung ohne Mitgliedschaft in der
Künstlersozialkasse oder einem einschlägigen Berufsverband akzeptiert.
Hierzu muss nachvollziehbar begründet werden, warum man dort nicht Mitglied
ist. Der Grund darf nicht in einer anderen, parallel ausgeübten ErwerbstätigkeitSeite 1 von 4
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liegen. Nachweise und andere Unterlagen müssen auf Anforderung vorgelegt
werden.
Ablauf und Zeitplan:
 Ausschreibung jeder Zeit möglich
 Ausschreibung über Pressemitteilung, Social Media und Netzwerke von
Amt 41
 Auswahl über Juryverfahren
 Vergabe der Stipendien bzw. Ablehnungen
 Beginn der Auszahlung der Stipendien
 Einreichung eines kurzen Sachberichts nach Ablauf der Stipendien
Auswahlkriterien:
 Schritt 1: Erfüllung der formalen Kriterien (Wohnsitz, Haupterwerb,
KSK, etc.)
 Schritt 2: formale Prüfung Motivationsschreiben: wurde die
„Notlage“/Erfordernis des Stipendiums glaubhaft gemacht
 Schritt 3: Juryverfahren//inhaltliche Prüfung: welche eingereichten
Konzepte überzeugen die Jury qualitativ und sollen mit Hilfe des
Arbeitsstipendiums unterstützt werden
Begründung
Am 04.02.2021 hat der Hauptausschuss anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2
GO NRW die Anpassung der Entschädigungsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn (Anlage 3 zu § 8 der Hauptsatzung)
geändert beschlossen (DS-Nr. 202011).
In Zuge dessen wurde ebenfalls festgehalten, dass die aus der Änderung
resultierenden finanziellen Einsparungen (von mindestens 30.000 EUR) zur
Unterstützung der Bonner Kultureinrichtungen und der Kulturschaffenden aus
Bonn eingesetzt werden sollen. Mit Ablauf des Jahres 2021 steht nun das
tatsächliche Einsparergebnis fest und somit auch der Geldbetrag, der für eine
neuerliche kulturelle Solidarmaßnahme herangezogen werden kann. Es ergab
sich eine Einsparung von 24.584,32 EUR. Der Mindestbetrag wurde somit nicht
erreicht. Dennoch werden, wie beschlossen, 30.000,00 EUR zur Verfügung
gestellt (DS-Nr. 202011-06).
Begründung der Zielgruppenwahl:
Der Solidarfonds I der Bundesstadt Bonn richtete sich an freie
Kultureinrichtungen und -vereine sowie freiberufliche Künstler*innen, die durch
die Coronakrise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage und in
Zahlungsengpässe geraten sind.
Beim Solidarfonds II der Bundesstadt Bonn waren freie Träger von
Einrichtungen für kulturelle Veranstaltungen mit Sitz in Bonn antragsberechtigt,
die sich verpflichten, im Jahre 2021 mindestens eine Veranstaltung mit
professionellen Künstlerinnen und Künstlern aus Bonn durchzuführen und dafür
ein marktübliches Honorar zu zahlen. Es konnten sich zum Beispiel Theater,
Kleinkunstbühnen, Festivals, Musikaufführungsstätten, Musikclubs,Seite 2 von 4
Seite 3
Ausstellungshäuser, Museen, Kulturzentren oder Literaturhäuser bewerben.
Zielgruppe einer weiteren Solidarmaßnahme des Kulturamtes waren
Musiker*innen mit Sitz in Bonn. Für das Projekt „Musik für die Stadt“, der Ersatz
für die pandemiebedingt ausgefallenen Stadtgartenkonzerte am Alten Zoll,
konnten sich professionelle Musiker*innen im Haupt- oder Nebenerwerb
bewerben, die pandemiebedingt wenig oder gar keine Auftrittsmöglichkeiten
hatten. Bei insgesamt 96 Überraschungskonzerten im öffentlichen Raum
erhielten die teilnehmenden Musiker*innen angemessene Vergütungen.
Das Arbeitsstipendienprogramm „Künstlerische Stadtutopien“ der Abteilungen
41-1 (Allgemeine Kulturarbeit) und 41-5 (Stadtmuseum) des Kulturamtes
richtete sich wiederum an freischaffende, professionelle Künstler*innen aller
künstlerischer Sparten, deren Hauptwohnsitz in Bonn liegt und die ihre
künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben.
Musiker*innen und Kultureinrichtungen/Veranstalter*innen wurden demnach in
den Jahren 2020 und 2021 bereits durch städtische Solidarmaßnahmen
unterstützt, daher sollen die geplanten Arbeitsstipendien nun dezidiert
bildenden sowie darstellenden Künstler*innen (Tanz/Theater/Performance)
zugutekommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.04.01
Produktgruppenbezeichnung
kulturelle Projekte
Produkt
1.41.00.04.01.01
Produktbezeichnung
kulturelle Projekte
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
30.000 Euro 141000401 /
73.1000
2022 Amt OB
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
30.000 Euro
Anlage/n
KeineSeite 3 von 4
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Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de