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220515 · Mitteilungsvorlage

Digitalisierungs-Städtevergleich: Bonn zählt bundesweit zu den Vorreitern

Nummer
220515
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
09.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 29.03.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220515
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Digitalisierungs-Städtevergleich: Bonn zählt
bundesweit zu den Vorreitern
Beratungsfolge
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
29.03.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Das IT- und Tech-Magazin „c’t“ hat 32 deutsche Großstädte zum Stand
der Digitalisierung von wichtigen Dienstleistungen befragt. Bonn zählt
demnach gemeinsam mit Nürnberg und Bremen bundesweit zu den
Vorreitern. Das Fachmagazin hat für seine aktuelle Ausgabe 6/22 eine
Liste kommunaler Leistungen erstellt, die für Bürger*innen besonders
relevant sind und deshalb oft nachgefragt werden. Von den 13
Dienstleistungen, die in den Vergleich einflossen, können in Bonn zehn
online abgewickelt werden. Dazu zählen die Kfz-Zulassung, die
Beantragung eines Bewohnerparkausweises sowie eines
Schwerbehindertenparkausweises, die Anforderung einer
Geburtsurkunde, die Hundesteueranmeldung, die Gewerbean-, um- und
abmeldung, der Antrag auf Wohngeld, die Vormerkung für
Kindertagesbetreuung, der Antrag auf einen Bibliotheksausweises sowie
der Antrag auf einen neuen Abfallbehälter. Eine elfte Dienstleistung, der
Online-Bauantrag, ist zudem aktuell in Vorbereitung.
Serviceportal wird weiter ausgebaut
Im städtischen Serviceportal https://service.bonn.de können aktuell rund
30 Dienstleistungen online genutzt werden. Über die im Artikel
genannten Anliegen ist es für Bürger*innen dort möglich,
Papierführerscheine umzutauschen, Halterauskünfte,
Feinstaubplaketten, Meldebescheinigungen, Übermittlungssperren sowie
Genehmigungen für Straßenfeste zu beantragen oder sich zur Fischer-
oder Jagdprüfung anzumelden.
Einbindung in Servicekonto-NRW erleichtert Handhabung
Positiv bewertet das Fachmagazin „c’t“ auch die Tatsache, dass Bonn zu
den Kommunen zählt, die in die digitalen Prozesse ein vom Land
betriebenes Nutzerkonto eingebunden haben. Dies hat den Vorteil, dass
Antragsteller persönliche Daten nicht jedes Mal neu angeben
müssen. Um die Online-Dienstleistungen des städtischen Portals nutzen
zu können, ist die Anmeldung beim sogenannten Servicekonto-NRW
unter www.servicekonto.nrw erforderlich. Mit dem dort einmalig
eingerichteten Nutzungskonto haben Bürger*innen nicht nur ZugangSeite 1 von 2
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zum Serviceportal der Stadt Bonn, sondern zu allen Online-Anwendungen
des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
Onlineangebot wird ständig erweitert
Eine Übersicht aller im Serviceportal angebotenen Dienstleistungen gibt
es im Portal in den Themenkacheln oder dem Reiter „Dienstleistungen A-
Z“. Über das Formular „Feedback zum Serviceportal“ können die
Bonner*innen der Stadtverwaltung zudem Rückmeldungen zum
Serviceportal übermitteln. Weitere Informationen gibt es auf der
städtischen Homepage unter www.bonn.de/serviceportal.
Insgesamt bietet die Stadt Bonn derzeit 150 Online-Serviceleistungen an,
die nach und nach in das Serviceportal integriert werden. Die Umsetzung
und Verbesserung des digitalen Dienstleistungsangebotes ist auf lange
Sicht noch nicht abgeschlossen und hat in weiten Teilen auch noch nicht
den erforderlichen Reifegrad (siehe hierzu Drucksachennummer
212201, Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, Zwischenbericht für
den UADO). Der weitere erforderliche Umsetzungsaufwand besteht vor
allem darin, dass, neben der reinen Darstellung eines Onlineangebotes,
auch Prozesse innerhalb der Verwaltung organisatorisch so
weiterentwickelt werden müssen, dass sie vollständig digital ablaufen.
Eine Übersicht aller Online-Serviceleistungen ist auf der städtischen
Homepage unter https://www.bonn.de/online-service abrufbar.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de