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220513 · Beschlussvorlage

Überführung der Stelle ‚Breitbandkoordination‘ hin zur ‚Gigabitkoordination'

Nummer
220513
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 10.03.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 17.03.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220513
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Überführung der Stelle ‚Breitbandkoordination‘ hin
zur ‚Gigabitkoordination'
Beratungsfolge
Hauptausschuss 10.03.2022 Empfehlung
Rat 17.03.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ist gegeben, da die Überführung der Breitbandkoordination hin
zur Gigabitkoordination nach verwaltungsinterner Absprache von der
Bewilligung der Fördermittel durch das Land Nordrhein-Westfalen abhängt.
Diese Bescheidung ist nun zum Ende Februar 2022 erfolgt. Bei nicht zeitnaher
Fortführung der Gigabitkoordination können die aktuell in der Vorbereitung bzw.
Umsetzung befindlichen Ausbauvorhaben im Bereich der Glasfaserversorgung
verwaltungsseitig nicht sach- und fachgerecht betreut werden.
Beschlussvorschlag
1. Hauptausschuss und Rat beschließen die Fortführung bzw. Überführung
der Stelle der Breitbandkoordination (EG 11 TVöD) hin zur zukünftigen
Stelle der Gigabitkoordination mit angehobener Wertigkeit nach der
Entgeltgruppe 12 TVöD. Die Stelle ist zu ca. 75 % durch das Land NRW
refinanziert. Der noch verbleibende Eigenanteil wird überplanmäßig über
den Gesamthaushalt bereitgestellt werden.
2. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der
Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Der derzeit vorhandene
k. w. - Vermerk wird zum neuen Förderungsende wirksam. Die
Überführung der Stelle soll bereits zum 1.4.2022 erfolgen.
Begründung
Ausgangssituation
Das Land NRW hat im Jahr 2016 die Richtlinie zur Breitbandkoordination
erlassen, um Städte und Kommunen bei der professionellen Planung und
Inbetriebnahme von Breitbandnetzen zu unterstützen. Der Einrichtung für einen
Zeitraum von 36 Monaten mit insgesamt 150.000 Euro geförderten Stelle
‚Breitbandkoordination‘ wurde mit Beschluss vom 23.3.2017 (DS 1710729) -
seinerzeit unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Förderantrags - vom
Hauptausschuss zugestimmt. Die Stelle konnte sodann im Februar 2019
erfolgreich nach der Entgeltgruppe 11 TVöD besetzt werden.Seite 1 von 4
Seite 2
1. Das Land NRW führt die Förderungen der bei den Kommunen als
Breitbandkoordination eingerichteten Stellen im Zuge der neu erlassenen
Gigabit-Richtlinie fort. Diese kann bis Ende März 2022 beantragt werden
und bietet den Kommunen die Möglichkeit, die vorhandenen Stellen
aufzuwerten und für die Aufgaben im Kontext des Ausbaus gigabitfähiger
Netzinfrastruktur eine erneute, höhere Personalkostenförderung für weitere
drei Jahre durch das Land NRW zu erhalten. Mit der neuen Richtlinie
stehen den Städten und Kommunen in NRW statt den bisher 150.000 Euro,
nun 210.000 Euro für 36 Monate zur Verfügung. Zielsetzung der Richtlinie
und der geförderten Stelle
Ziel der Richtlinie zur Gigabitkoordination ist in erster Linie der
flächendeckende und fortlaufende Ausbau mit Gigabitnetzen.
Hierbei geht das Land NRW von folgender Ausgangssituation aus:
Durch die angespannte Haushaltssituation in den Kommunen fehlen eigene
finanzielle Spielräume, um den Gigabitausbau durch geeignetes
Fachpersonal in den eigenen Reihen zu unterstützen. Dabei setzt die
Förderrichtlinie auf die Erfahrungen aus der Breitbandrichtlinie an.
2. Erweitertes Aufgabenspektrum
Bund und Land NRW haben das ursprüngliche „Weiße-Flecken-Programm“
zum Anschluss von unterversorgten Adresspunkten in der Kommune aus
dem Jahr 2015 durch zwei Folgeprogramme, den sogenannten
„Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und
Krankenhäuser“ (November 2018) sowie das „Graue-Flecken-Programm“
(April 2021) erweitert.
Hieraus ergeben sich wesentlich umfangreichere Möglichkeiten, den
Glasfaser- bzw. Gigabitausbau im Stadtgebiet zu realisieren. Hiermit
verbunden sind allerdings auch wesentlich höhere Fördersummen, die in
den zweistelligen Millionenbereich gehen und damit auch eine gestiegene
Verantwortung für den Gigabitkoordinator*in.
Angesichts der schnell fortschreitenden technologischen Entwicklung, der
wachsenden Komplexität und nicht zuletzt durch die höheren
Fördersummen im Bereich der Gigabitnetze sind weitere verbindliche
Aufgaben durch die Förderrichtlinie für die Gigabitkoordination
festgeschrieben worden.
Die Aufgaben der Gigabitkoordination werden, wie bereits oben
beschrieben, im besonderen Maße vom Umfang, von der Intensität und vor
allem von der Komplexität zunehmen. Die Anzahl der Förderprogramme
nimmt zu. Jedes Förderprogramm befindet sich in einer anderen
Projektphase, hat unter Umständen unterschiedliche Förderrichtlinien, die
eingehalten werden müssen. Die Aufgaben werden zum einen inhaltlich mit
der Erfassung sämtlicher Infrastrukturdaten in einem Geoinformations-
System erweitert, zum anderen soll die Gigabitkoordination stärkere
Außenwirkung zeigen, da der Stelleninhaber*in in noch größerem Umfang
Ansprechpartner*in der Stadtgesellschaft, wie auch Fürsprecher*in der
lokalen Wirtschaft ist.
Das „Graue-Flecken-Programm“ bietet in besonderer Weise die Chance für
Unternehmen, Institutionen sowie öffentliche und soziale Einrichtungen am
Glasfaserausbau außerhalb der Gewerbegebiete teilzuhaben. Auch hier
kommt dem Gigabitkoordinator*in eine besondere und höhereSeite 2 von 4
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Informationsverpflichtung als noch dem Breitbandkoordinator*in zu. (s.
hierzu auch Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom
26.04.2021).
Zusammenfassend steigen in besonderer Weise die Summe der Aufgaben,
die finanzielle Verantwortung sowie die Informationspflichten des
Gigabitkoordinators gegenüber dem Breitbandkoordinator. Ohne ein
kontinuierliches Vorantreiben der Versorgung sind auch andere wichtige
Themen einer Verwaltung, wie Digitalisierung und Smart City, nicht möglich.
Überführung der Stelle hin zur Gigabitkoordination - Refinanzierung
Die Verwaltung ist nach äußerst kritischer Prüfung zu dem Ergebnis
gekommen, dass die Stelle derzeit ‚Breitbandkoordination‘ zukünftig
‚Gigabitkoordination‘ unabweisbar für eine ordnungsgemäße
Aufgabenerledigung ist und es hierzu keine personalwirtschaftlichen oder
organisatorischen Alternativen gibt. Aus bewertungsrechtlicher Sicht ist eine
Anhebung der Stelle nach der Entgeltgruppe 12 TVöD vor dem Hintergrund der
mit der Gigabitkoordination beschriebenen Aufgaben sachgerecht und erfolgt
mit dem Zeitpunkt der vollen Aufgabenübertragung.
Mit dem Zuwendungsbescheid vom 23.2.2022 hat die Bezirksregierung Köln
bereits die volle Fördersumme von 210.000 Euro, verteilt auf 36 Monate,
bewilligt (Bewilligungszeitraum 23.2.2022 bis 31.5.2025). Trotz der im Vergleich
gestiegenen Förderung und der damit einhergehenden teilweisen
Refinanzierung von insgesamt ca. 75 %, besteht u.a. für das Jahr 2022 ein
städtischer Eigenanteil, welcher überplanmäßig bereitgestellt wird.
Der derzeit stelleninhabenden Person werden bereits zum 1.4.2022, die mit der
Gigabitkoordination einhergehenden Aufgaben im vollen Umfang übertragen,
sodass die Förderung zum 31.3.2025 ausläuft.
Die dafür notwendigen stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden
nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Die Stelle
ist bereits mit einem k. w. - Vermerk versehen, welcher aufgrund der weiteren
befristeten Förderung dann zum 31.3.2025 wirksam wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.03.00.15 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 3 von 4
Seite 4
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2022: 69.107,51
EUR
103001501/
70.1000
2022:
62.979,66 EUR
2022: 6.127,85
EUR
Üpl
Gesamthaushalt
Einzahlungen /
Erträge
2022: 52.500,00
EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2022: 16.607,51
EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de