220513 · Beschlussvorlage
Überführung der Stelle ‚Breitbandkoordination‘ hin zur ‚Gigabitkoordination'
Kerndaten
- Nummer
- 220513
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 220513 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Überführung der Stelle ‚Breitbandkoordination‘ hin zur ‚Gigabitkoordination' Beratungsfolge Hauptausschuss 10.03.2022 Empfehlung Rat 17.03.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ist gegeben, da die Überführung der Breitbandkoordination hin zur Gigabitkoordination nach verwaltungsinterner Absprache von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Nordrhein-Westfalen abhängt. Diese Bescheidung ist nun zum Ende Februar 2022 erfolgt. Bei nicht zeitnaher Fortführung der Gigabitkoordination können die aktuell in der Vorbereitung bzw. Umsetzung befindlichen Ausbauvorhaben im Bereich der Glasfaserversorgung verwaltungsseitig nicht sach- und fachgerecht betreut werden. Beschlussvorschlag 1. Hauptausschuss und Rat beschließen die Fortführung bzw. Überführung der Stelle der Breitbandkoordination (EG 11 TVöD) hin zur zukünftigen Stelle der Gigabitkoordination mit angehobener Wertigkeit nach der Entgeltgruppe 12 TVöD. Die Stelle ist zu ca. 75 % durch das Land NRW refinanziert. Der noch verbleibende Eigenanteil wird überplanmäßig über den Gesamthaushalt bereitgestellt werden. 2. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Der derzeit vorhandene k. w. - Vermerk wird zum neuen Förderungsende wirksam. Die Überführung der Stelle soll bereits zum 1.4.2022 erfolgen. Begründung Ausgangssituation Das Land NRW hat im Jahr 2016 die Richtlinie zur Breitbandkoordination erlassen, um Städte und Kommunen bei der professionellen Planung und Inbetriebnahme von Breitbandnetzen zu unterstützen. Der Einrichtung für einen Zeitraum von 36 Monaten mit insgesamt 150.000 Euro geförderten Stelle ‚Breitbandkoordination‘ wurde mit Beschluss vom 23.3.2017 (DS 1710729) - seinerzeit unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Förderantrags - vom Hauptausschuss zugestimmt. Die Stelle konnte sodann im Februar 2019 erfolgreich nach der Entgeltgruppe 11 TVöD besetzt werden.Seite 1 von 4 Seite 2 1. Das Land NRW führt die Förderungen der bei den Kommunen als Breitbandkoordination eingerichteten Stellen im Zuge der neu erlassenen Gigabit-Richtlinie fort. Diese kann bis Ende März 2022 beantragt werden und bietet den Kommunen die Möglichkeit, die vorhandenen Stellen aufzuwerten und für die Aufgaben im Kontext des Ausbaus gigabitfähiger Netzinfrastruktur eine erneute, höhere Personalkostenförderung für weitere drei Jahre durch das Land NRW zu erhalten. Mit der neuen Richtlinie stehen den Städten und Kommunen in NRW statt den bisher 150.000 Euro, nun 210.000 Euro für 36 Monate zur Verfügung. Zielsetzung der Richtlinie und der geförderten Stelle Ziel der Richtlinie zur Gigabitkoordination ist in erster Linie der flächendeckende und fortlaufende Ausbau mit Gigabitnetzen. Hierbei geht das Land NRW von folgender Ausgangssituation aus: Durch die angespannte Haushaltssituation in den Kommunen fehlen eigene finanzielle Spielräume, um den Gigabitausbau durch geeignetes Fachpersonal in den eigenen Reihen zu unterstützen. Dabei setzt die Förderrichtlinie auf die Erfahrungen aus der Breitbandrichtlinie an. 2. Erweitertes Aufgabenspektrum Bund und Land NRW haben das ursprüngliche „Weiße-Flecken-Programm“ zum Anschluss von unterversorgten Adresspunkten in der Kommune aus dem Jahr 2015 durch zwei Folgeprogramme, den sogenannten „Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser“ (November 2018) sowie das „Graue-Flecken-Programm“ (April 2021) erweitert. Hieraus ergeben sich wesentlich umfangreichere Möglichkeiten, den Glasfaser- bzw. Gigabitausbau im Stadtgebiet zu realisieren. Hiermit verbunden sind allerdings auch wesentlich höhere Fördersummen, die in den zweistelligen Millionenbereich gehen und damit auch eine gestiegene Verantwortung für den Gigabitkoordinator*in. Angesichts der schnell fortschreitenden technologischen Entwicklung, der wachsenden Komplexität und nicht zuletzt durch die höheren Fördersummen im Bereich der Gigabitnetze sind weitere verbindliche Aufgaben durch die Förderrichtlinie für die Gigabitkoordination festgeschrieben worden. Die Aufgaben der Gigabitkoordination werden, wie bereits oben beschrieben, im besonderen Maße vom Umfang, von der Intensität und vor allem von der Komplexität zunehmen. Die Anzahl der Förderprogramme nimmt zu. Jedes Förderprogramm befindet sich in einer anderen Projektphase, hat unter Umständen unterschiedliche Förderrichtlinien, die eingehalten werden müssen. Die Aufgaben werden zum einen inhaltlich mit der Erfassung sämtlicher Infrastrukturdaten in einem Geoinformations- System erweitert, zum anderen soll die Gigabitkoordination stärkere Außenwirkung zeigen, da der Stelleninhaber*in in noch größerem Umfang Ansprechpartner*in der Stadtgesellschaft, wie auch Fürsprecher*in der lokalen Wirtschaft ist. Das „Graue-Flecken-Programm“ bietet in besonderer Weise die Chance für Unternehmen, Institutionen sowie öffentliche und soziale Einrichtungen am Glasfaserausbau außerhalb der Gewerbegebiete teilzuhaben. Auch hier kommt dem Gigabitkoordinator*in eine besondere und höhereSeite 2 von 4 Seite 3 Informationsverpflichtung als noch dem Breitbandkoordinator*in zu. (s. hierzu auch Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021). Zusammenfassend steigen in besonderer Weise die Summe der Aufgaben, die finanzielle Verantwortung sowie die Informationspflichten des Gigabitkoordinators gegenüber dem Breitbandkoordinator. Ohne ein kontinuierliches Vorantreiben der Versorgung sind auch andere wichtige Themen einer Verwaltung, wie Digitalisierung und Smart City, nicht möglich. Überführung der Stelle hin zur Gigabitkoordination - Refinanzierung Die Verwaltung ist nach äußerst kritischer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Stelle derzeit ‚Breitbandkoordination‘ zukünftig ‚Gigabitkoordination‘ unabweisbar für eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung ist und es hierzu keine personalwirtschaftlichen oder organisatorischen Alternativen gibt. Aus bewertungsrechtlicher Sicht ist eine Anhebung der Stelle nach der Entgeltgruppe 12 TVöD vor dem Hintergrund der mit der Gigabitkoordination beschriebenen Aufgaben sachgerecht und erfolgt mit dem Zeitpunkt der vollen Aufgabenübertragung. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 23.2.2022 hat die Bezirksregierung Köln bereits die volle Fördersumme von 210.000 Euro, verteilt auf 36 Monate, bewilligt (Bewilligungszeitraum 23.2.2022 bis 31.5.2025). Trotz der im Vergleich gestiegenen Förderung und der damit einhergehenden teilweisen Refinanzierung von insgesamt ca. 75 %, besteht u.a. für das Jahr 2022 ein städtischer Eigenanteil, welcher überplanmäßig bereitgestellt wird. Der derzeit stelleninhabenden Person werden bereits zum 1.4.2022, die mit der Gigabitkoordination einhergehenden Aufgaben im vollen Umfang übertragen, sodass die Förderung zum 31.3.2025 ausläuft. Die dafür notwendigen stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Die Stelle ist bereits mit einem k. w. - Vermerk versehen, welcher aufgrund der weiteren befristeten Förderung dann zum 31.3.2025 wirksam wird. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.03.00.15 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 3 von 4 Seite 4 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2022: 69.107,51 EUR 103001501/ 70.1000 2022: 62.979,66 EUR 2022: 6.127,85 EUR Üpl Gesamthaushalt Einzahlungen / Erträge 2022: 52.500,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 2022: 16.607,51 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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