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220506 · Mitteilungsvorlage

Kulturelles Förderprogramm des Stadtbezirks Bonn mit Mitteln des Bürger*innendialogs: Arbeitstitel “Support your local venues”

Nummer
220506
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 25.03.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.03.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210638 Bürgerdialog zum Haushalt 2021/2022, Stadtbezirk Bonn

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220506
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Kulturelles Förderprogramm des Stadtbezirks Bonn
mit Mitteln des Bürger*innendialogs: Arbeitstitel
“Support your local venues”
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 25.03.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
30.03.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 05.04.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Hintergrund:
Nach Anhörung in der Bezirksvertretung Bonn am 24.08.2021 hat der Rat in
seiner Sitzung vom 16.09.2021 die Umsetzung des Bürger*innen Antrags zur
„Förderung lokaler Kulturveranstaltungen und Konzerte“ beschlossen.
Wortlaut des Bürger*innen-Antrags:
"In Bonn gibt es mehr als nur Beethoven und das JazzFest. Gerade wenn
Veranstaltungen wieder möglich werden müssen auch kleinere lokalere Bands
und Musiker lukrative Auftrittsmöglichkeiten bekommen. Durch Förderung und
Unterstützung der kleineren lokalen Veranstalter und Spielstätten würde das
kulturelle Angebot vergrößert und neben den etablierten schon mehr als
ausreichend subventionierten Veranstaltern und Festivals muss eine
ausgeglichenere breitere Unterstützung auch von kleineren Veranstaltungen,
abseits vom Mainstream stattfinden. Auch das ist Kultur (Pantheon Konzerte,
JazzNacht Dottendorf, JazzInConcert, etc.)."
Konzept zur Umsetzung des Antrags:
Ziel:
Es sollen gezielt Veranstalter*innen und Veranstaltungs-Locations gefördert
werden, die sonst keine oder nur eine geringe Förderung erhalten – gerade
auch kommerzielle Veranstalter*innen, wenn sie Veranstaltungen oder
Veranstaltungsreihen durchführen, mit denen sie keinen Gewinn erzielen
können (bspw. Nachwuchsförderung, Nischen-Genres, etc.).
Gefördert werden einzelne Veranstaltungen und kleinere Veranstaltungsreihen
(mind. 5 Veranstaltungen) mit einer Fördersumme von max. 1.000 Euro pro
Veranstaltung bzw. 5.000 Euro pro Veranstaltungsreihe.Seite 1 von 3
Seite 2
Vergabe:
Über die Vergabe der Mittel entscheidet eine Jury, bestehend aus der
Vorsitzenden des Kulturausschusses, der Vorsitzenden von bonn.pop, einem
Musikexperten, dem Initiator des Bürgerantrags, dem Rock- und Pop-
Beauftragten und der Abteilungsleiterin Allgemeine Kulturarbeit des
Kulturamtes.
Die Mittel werden als Festbetragsfinanzierung vergeben. Es werden Verträge
zwischen dem Kulturamt und den Mittelempfänger*innen geschlossen, die die
Verpflichtung zum Nachweis der Durchführung der Veranstaltung/en
beinhalten.
Öffentlichkeitsarbeit und Ausschreibung:
Es erfolgt ein Aufruf über das Presseamt der Stadt in der Presse und auf den
städtischen Social Media-Kanälen. In dem Aufruf wird deutlich gemacht, dass
es sich um eine Maßnahme im Rahmen der Umsetzung des
Bürger*innendialogs zum Haushalt 2021/2022 handelt.
Ablauf:
Nach Aufruf in den Medien können sich Veranstalter*innen und
Veranstaltungsorte bewerben.
Bewerbungen:
Bewerbungen erfolgen durch einfache E-Mail unter Angabe relevanter Daten
zur Antragstellerin/zum Antragsteller mit einer Kurzvorstellung des Projekts, der
Konzerte bzw. der Veranstaltungsreihe und der Darstellung des Förderbedarfs
mittels einfachem Kosten- und Finanzierungsplan. Des Weiteren sollte kurz die
schwierige finanzielle Umsetzbarkeit dargestellt werden.
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt durch ein transparentes Juryverfahren (Besetzung der Jury
s.o.) unter Berücksichtigung der Kriterien: Qualität, Originalität, Professionalität,
Nutzen der Förderung (mehr Veranstaltungen oder überhaupt Veranstaltungen
in diesem Format).
Der Antragsteller wurde über diesen Umsetzungsvorschlag informiert und
begrüßt diesen.
Da es sich für das Kulturamt um eine zusätzliche Maßnahme handelt, kann es
erforderlich werden, ein externes Projektmanagement mit der Aufgabe der
Antragsannahme, -aufbereitung und Bewertung, der Erstellung der Verträge
und Begleitung der Veranstaltungen zu betrauen. Die dafür anfallenden Kosten
müssten aus dem Budget des Bürgerdialogs getragen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.04.01
Produktgruppenbezeich
nung
Kulturelle Projekte
Produkt
1.41.00.04.01.01
Produktbezeichnung
Kulturelle ProjekteSeite 2 von 3
Seite 3
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
25.000,00 141000401/
73.1000
25.000,00 110660130/
72.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
25.000,00
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de