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220494 · Beschlussvorlage: Einleitung

Sicherung des Geländeniveaus und Umwandlung des F.- A.- Schmidt-Platzes in einen Kunstrasenplatz

Nummer
220494
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
08.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 02.06.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
220494
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Sicherung des Geländeniveaus und Umwandlung
des F.- A.- Schmidt-Platzes in einen
Kunstrasenplatz
Beratungsfolge
Sportausschuss 02.06.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß den Erkenntnissen aus der
beauftragten Vorentwurfsplanung die weitere Planung zur Sicherung des
Geländeniveaus und zum Umbau des F.-A.-Schmidt-Platzes in einen
Kunstrasenplatz zu beauftragen sowie für die Maßnahme das
Baugenehmigungsverfahren einzuleiten.
Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass die zusätzlich
erforderlichen Mittel in den Haushalt eingestellt werden.
Begründung
Der Sportausschuss hatte die Verwaltung beauftragt, eine Vorentwurfsplanung
für den Umbau des Sportplatzes F.-A.-Schmidt-Weg, Dottendorf, in einen
Kunstrasenplatz in Auftrag zu geben und die Kosten zu ermitteln (DS 200510).
Der F.-A.-Schmidt-Sportplatz in Bonn-Dottendorf ist die Heimstatt des
Fußballvereins Hertha Bonn e.V. Dieser Platz ist einer der letzten noch mit
Tennenbelag ausgeführten Fußballplätze in Bonn. Der Verein Hertha Bonn hat
ein hohes Interesse an der Sanierung des Platzes zur Sicherung des
Geländeniveaus und an der Umwandlung des Platzes in einen
Kunstrasenplatz. Eine Verbesserung des Untergrundes zur Vermeidung
weiterer Absackungen und der Verbesserung der Entwässerungsmöglichkeiten
ist dringend erforderlich. Die mit der Umwandlung verbundene sichere
Bespielbarkeit des Platzes auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen ist für
die Vereinsentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des Vereins äußerst wichtig.
Der Platz wurde nach großflächigen Absackungen und halbseitiger Sperrung
zuletzt 2014 in Stand gesetzt. Dennoch kommt es auch nach der letzten
Sanierung wiederholt zu Wasseranstauung auf der Platzoberfläche und
teilweiser Überflutung, so dass sich in den Randbereichen starke Algen- bzw.
Moosbildungen zeigen. In der südöstlichen Platzhälfte sind an gleicher Stelle,Seite 1 von 11
Seite 2
wo der Platz bis 2014 um ca. 50 cm abgesackt war und in Folge dessen
gesperrt werden musste, bereits wieder Setzungen an der Platzoberfläche
erkennbar. Bei Regen kommt es hier bereits wieder zu flächiger
Wasseransammlung.
Die bestehende Sportanlage wurde in den 1950er Jahren auf einer nur
teilweise wieder verfüllten Auskiesung im Bereich des ehemaligen Bachlaufes
des Annaberger Baches errichtet. Die auf dem Platz auftretenden Setzungen
sind Spätfolgen des schlecht verdichteten Untergrundes der am Standort
befindlichen teilweise verfüllten Kiesgrube.
Um diese Setzungen in Zukunft zu verhindern empfiehlt das Gutachten, die
betroffene Hälfte des Sportplatzes, der eine verfüllte Grube abdeckt, mit dem
Verfahren der sogenannten Impulsverdichtung zu stabilisieren (s. Anlage).
Dazu wird die östliche Platzhälfte ca. einen Meter stark abgetragen. Das
Material wird auf der anderen Platzhälfte gelagert. Nach der Tiefenverdichtung
durch ein dynamisches Impulsverdichtungsverfahren wird der gelagerte Aushub
wieder eingebaut.
Bei diesem Verfahren kommt es in der Umgebung zu Lärm- und
Erschütterungen. Um Schäden bei den Gebäuden der Anlieger zu vermeiden,
sind weitere baubegleitende Mess- und Sicherungsmaßnahmen in
Zusammenarbeit mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke erforderlich.
Dabei werden die Ergebnisse von Lärmschutzgutachten und
Lichtimmissionsuntersuchung ebenso berücksichtigt, wie die Erkenntnisse des
Bodengutachtens. Hier wurde deutlich, dass für eine nachhaltige Realisierung
des Umbaus eine wirksame Stabilisierung des Baugrundes die entscheidende
Voraussetzung ist.
Der Vorhabenbereich grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet
“Hangbereiche Venusberg, Kahlenberg und Klufterberg” und an das
schutzwürdige Biotop “Grünland mit Obstgehölzen nördl. des Wiesengrundes".
Die Vorhabenträger stellen sicher, dass keine Flächeninanspruchnahme im
Landschaftsschutzgebiet erfolgt und das während der gesamten
Baumaßnahme die Bereiche des Landschaftsschutzgebietes nicht direkt oder
indirekt beeinträchtigt werden. Eine Nutzung des Schutzgebietes als
Lagerungs- oder Baustelleneinrichtungsfläche ist nicht zulässig. Während der
Bauzeit werden dicht an den Baustellenbereich angrenzende Gehölzbestände
durch fest installierte Bauzäune vom Baufeld abgegrenzt und
Baumschutzmaßnahmen gemäß ZTV-Baumpflege 3.11 und DIN 18920 werden
gewährleistet.
Beim Austausch der bestehenden Beleuchtungsanlagen werden aus Gründen
des Artenschutzes und wegen des unmittelbar angrenzenden
Landschaftsschutzgebietes mit schutzwürdigen Biotopen sichergestellt, dass
artenschutzrechtliche Konflikte ausgeschlossen werden. Detaillierte
Beleuchtungsvorgaben (Anzahl, Verortung, Zeiten etc.) werden im Zuge des
Baugenehmigungsverfahrens festgelegt und mit der Unteren
Naturschutzbehörde abgestimmt.
Hinweis:Seite 2 von 11
Seite 3
Der Sportausschuss hatte die Verwaltung ergänzend beauftragt, zu prüfen, ob
auf der Wiese oberhalb des Platzes ein Kleinspielfeld errichtet werden kann.
Die Prüfung hat ergeben, dass aus Lärmschutzgründen ein zusätzliches
Kleinspielfeld nicht realisiert werden kann.
Vor einer Nutzungsintensivierung nach Sanierung des Sportfeldes ist eine
Prüfung des Lärmschutzes erforderlich.
Da ein Belagwechsel genehmigungspflichtig ist, erfolgen die Aussagen
vorbehaltlich einer baurechtlichen Genehmigung.
Die Vorentwurfsplanung (s. Anlage) schließt mit einer Kostenschätzung i.H.v.
1.315.000 EUR für den Umbau des Platzes. Die Mittel stehen im investiven Etat
des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung, wobei auf einen Haushaltsrest des
Vorjahres zugegriffen wird.
Weitere Kosten
a. Gutachten und vorsorgliche Untersuchungen: ca. 25.000,- €
b. Vorplanung und Kostenschätzung Lp 1 u.2 ca. 30.000,- €
c. Schätzkosten Flutlicht ca. 150.000,- €
d. Planungskosten Lp 3-9 ca. 225.000,- €
e. Baubegleitende Gutachter,
Erschütterungsmessungen und Lärm
reduzierende Maßnahmen ca. 30.000,- €
Gesamtkosten geschätzt: 1.775.000,- € brutto
Die Pos. a. und b. wurden – wie unter DS 200510 beschlossen – aus den
laufenden Mitteln des Sport- und Bäderamtes bereits beglichen. Den
verbleibenden Finanzbedarf zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme inkl. der
Modernisierung des Flutlichtes wird die Verwaltung zum Haushalt 2023/24
anmelden.
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen VergabeartSeite 3 von 11
Seite 4
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2022-xxxx x VOB UVgO VgV Frühjahr/Sommer
2022
1.315.000 EUR
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von
Sportanlagen
78.5300 5520608011090
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein x ja nein x freigegeben vorgesehen
Anlage/n
1 Vorentwurf F.-A.-Schmidt Platz (öffentlich)
2 Lageplan F.A.Schmidt-Platz (öffentlich)Seite 4 von 11
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Datenstand: 02.11.2026, 23:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de