220494 · Beschlussvorlage: Einleitung
Sicherung des Geländeniveaus und Umwandlung des F.- A.- Schmidt-Platzes in einen Kunstrasenplatz
Kerndaten
- Nummer
- 220494
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 08.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 220494 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Sicherung des Geländeniveaus und Umwandlung des F.- A.- Schmidt-Platzes in einen Kunstrasenplatz Beratungsfolge Sportausschuss 02.06.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß den Erkenntnissen aus der beauftragten Vorentwurfsplanung die weitere Planung zur Sicherung des Geländeniveaus und zum Umbau des F.-A.-Schmidt-Platzes in einen Kunstrasenplatz zu beauftragen sowie für die Maßnahme das Baugenehmigungsverfahren einzuleiten. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass die zusätzlich erforderlichen Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Begründung Der Sportausschuss hatte die Verwaltung beauftragt, eine Vorentwurfsplanung für den Umbau des Sportplatzes F.-A.-Schmidt-Weg, Dottendorf, in einen Kunstrasenplatz in Auftrag zu geben und die Kosten zu ermitteln (DS 200510). Der F.-A.-Schmidt-Sportplatz in Bonn-Dottendorf ist die Heimstatt des Fußballvereins Hertha Bonn e.V. Dieser Platz ist einer der letzten noch mit Tennenbelag ausgeführten Fußballplätze in Bonn. Der Verein Hertha Bonn hat ein hohes Interesse an der Sanierung des Platzes zur Sicherung des Geländeniveaus und an der Umwandlung des Platzes in einen Kunstrasenplatz. Eine Verbesserung des Untergrundes zur Vermeidung weiterer Absackungen und der Verbesserung der Entwässerungsmöglichkeiten ist dringend erforderlich. Die mit der Umwandlung verbundene sichere Bespielbarkeit des Platzes auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen ist für die Vereinsentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des Vereins äußerst wichtig. Der Platz wurde nach großflächigen Absackungen und halbseitiger Sperrung zuletzt 2014 in Stand gesetzt. Dennoch kommt es auch nach der letzten Sanierung wiederholt zu Wasseranstauung auf der Platzoberfläche und teilweiser Überflutung, so dass sich in den Randbereichen starke Algen- bzw. Moosbildungen zeigen. In der südöstlichen Platzhälfte sind an gleicher Stelle,Seite 1 von 11 Seite 2 wo der Platz bis 2014 um ca. 50 cm abgesackt war und in Folge dessen gesperrt werden musste, bereits wieder Setzungen an der Platzoberfläche erkennbar. Bei Regen kommt es hier bereits wieder zu flächiger Wasseransammlung. Die bestehende Sportanlage wurde in den 1950er Jahren auf einer nur teilweise wieder verfüllten Auskiesung im Bereich des ehemaligen Bachlaufes des Annaberger Baches errichtet. Die auf dem Platz auftretenden Setzungen sind Spätfolgen des schlecht verdichteten Untergrundes der am Standort befindlichen teilweise verfüllten Kiesgrube. Um diese Setzungen in Zukunft zu verhindern empfiehlt das Gutachten, die betroffene Hälfte des Sportplatzes, der eine verfüllte Grube abdeckt, mit dem Verfahren der sogenannten Impulsverdichtung zu stabilisieren (s. Anlage). Dazu wird die östliche Platzhälfte ca. einen Meter stark abgetragen. Das Material wird auf der anderen Platzhälfte gelagert. Nach der Tiefenverdichtung durch ein dynamisches Impulsverdichtungsverfahren wird der gelagerte Aushub wieder eingebaut. Bei diesem Verfahren kommt es in der Umgebung zu Lärm- und Erschütterungen. Um Schäden bei den Gebäuden der Anlieger zu vermeiden, sind weitere baubegleitende Mess- und Sicherungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke erforderlich. Dabei werden die Ergebnisse von Lärmschutzgutachten und Lichtimmissionsuntersuchung ebenso berücksichtigt, wie die Erkenntnisse des Bodengutachtens. Hier wurde deutlich, dass für eine nachhaltige Realisierung des Umbaus eine wirksame Stabilisierung des Baugrundes die entscheidende Voraussetzung ist. Der Vorhabenbereich grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet “Hangbereiche Venusberg, Kahlenberg und Klufterberg” und an das schutzwürdige Biotop “Grünland mit Obstgehölzen nördl. des Wiesengrundes". Die Vorhabenträger stellen sicher, dass keine Flächeninanspruchnahme im Landschaftsschutzgebiet erfolgt und das während der gesamten Baumaßnahme die Bereiche des Landschaftsschutzgebietes nicht direkt oder indirekt beeinträchtigt werden. Eine Nutzung des Schutzgebietes als Lagerungs- oder Baustelleneinrichtungsfläche ist nicht zulässig. Während der Bauzeit werden dicht an den Baustellenbereich angrenzende Gehölzbestände durch fest installierte Bauzäune vom Baufeld abgegrenzt und Baumschutzmaßnahmen gemäß ZTV-Baumpflege 3.11 und DIN 18920 werden gewährleistet. Beim Austausch der bestehenden Beleuchtungsanlagen werden aus Gründen des Artenschutzes und wegen des unmittelbar angrenzenden Landschaftsschutzgebietes mit schutzwürdigen Biotopen sichergestellt, dass artenschutzrechtliche Konflikte ausgeschlossen werden. Detaillierte Beleuchtungsvorgaben (Anzahl, Verortung, Zeiten etc.) werden im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Hinweis:Seite 2 von 11 Seite 3 Der Sportausschuss hatte die Verwaltung ergänzend beauftragt, zu prüfen, ob auf der Wiese oberhalb des Platzes ein Kleinspielfeld errichtet werden kann. Die Prüfung hat ergeben, dass aus Lärmschutzgründen ein zusätzliches Kleinspielfeld nicht realisiert werden kann. Vor einer Nutzungsintensivierung nach Sanierung des Sportfeldes ist eine Prüfung des Lärmschutzes erforderlich. Da ein Belagwechsel genehmigungspflichtig ist, erfolgen die Aussagen vorbehaltlich einer baurechtlichen Genehmigung. Die Vorentwurfsplanung (s. Anlage) schließt mit einer Kostenschätzung i.H.v. 1.315.000 EUR für den Umbau des Platzes. Die Mittel stehen im investiven Etat des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung, wobei auf einen Haushaltsrest des Vorjahres zugegriffen wird. Weitere Kosten a. Gutachten und vorsorgliche Untersuchungen: ca. 25.000,- € b. Vorplanung und Kostenschätzung Lp 1 u.2 ca. 30.000,- € c. Schätzkosten Flutlicht ca. 150.000,- € d. Planungskosten Lp 3-9 ca. 225.000,- € e. Baubegleitende Gutachter, Erschütterungsmessungen und Lärm reduzierende Maßnahmen ca. 30.000,- € Gesamtkosten geschätzt: 1.775.000,- € brutto Die Pos. a. und b. wurden – wie unter DS 200510 beschlossen – aus den laufenden Mitteln des Sport- und Bäderamtes bereits beglichen. Den verbleibenden Finanzbedarf zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme inkl. der Modernisierung des Flutlichtes wird die Verwaltung zum Haushalt 2023/24 anmelden. Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen VergabeartSeite 3 von 11 Seite 4 Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2022-xxxx x VOB UVgO VgV Frühjahr/Sommer 2022 1.315.000 EUR Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 78.5300 5520608011090 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein x ja nein x freigegeben vorgesehen Anlage/n 1 Vorentwurf F.-A.-Schmidt Platz (öffentlich) 2 Lageplan F.A.Schmidt-Platz (öffentlich)Seite 4 von 11 Seite 5 von 11 Seite 6 von 11 Seite 7 von 11 Seite 8 von 11 Seite 9 von 11 Seite 10 von 11 Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de