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220492-01 AA · Änderungsantrag

ÄA-Koalition: Programm JOBWÄRTS Antrag zur Vorlage 220492-01

Nummer
220492-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Genehmigung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 71 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220492 Programm JOBWÄRTS

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Änderungsantrag
öffentlich
220492-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Annette Standop
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
08.06.22
ÄA-Koalition: Programm JOBWÄRTS
Antrag zur Vorlage 220492-01
Beratungsfolge
Rat 09.06.2022 Genehmigung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Programm JOBWÄRTS gemeinsam mit
dem Rhein-Sieg-Kreis über das Jahr 2022 hinweg zunächst für zwei weitere
Jahre fortzusetzen. Dabei sollen 50% der hierfür entstehenden Kosten auf
Basis der verlängerten Kooperationsvereinbarung vom Rhein-Sieg-Kreis (s.u.
Beschlussziffer 5) refinanziert werden. Gegen Ende des Zeitraums wird das
Programm evaluiert und dann über eine weitere Fortsetzung entschieden.
2. Die hierfür seinerzeit befristet eingerichteten drei Vollzeitstellen werden zur
dauerhaften Deckung des Bedarfes über den 31. Dezember 2022 hinaus fest
im Stellenplan verstetigt. Die zugehörigen, bis zum 31. Dezember 2022
eingerichteten, k.w.-Vermerke (= „künftig wegfallend“) entfallen unmittelbar mit
Beschlussfassung. Infolgedessen werden die befristet abgeschlossenen
Arbeitsverträge der Mitarbeitenden entsprechend entfristet. Die Entfristung der
Stellen erfolgt unter der Annahme, dass bei Auslaufen des Programms die
Stelleninhaber*innen aufgrund ihrer Ausbildungsprofile und ihrer
Berufsbiographien dann sinnvoll auf bereits bestehenden Stellen eingesetzt
werden können.
3. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der
Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, sich zur Teil-Finanzierung des Programms
um weitere Fördermittel intensiv zu bemühen.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, die abgeschlossene
Kooperationsvereinbarung zur Programmdurchführung und zur Deckung der
Personal- und Sachkosten mit dem Rhein-Sieg-Kreis zu verlängern.
6. Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeiten zu eruieren die Beiträge der
Projektpartner auf Arbeitsgeberseite zuschussunschädlich zu erhöhen.Seite 1 von 2
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7. Die Marketingkosten werden zunächst auf 100.000,- Euro per anno
gedeckelt. Darüberhinausgehende Kosten müssen durch einen eigenen
Beschluss des Finanzausschusses freigegeben werden.
8. Das Programm Jobwärts soll seinen Schwerpunkt behalten, die
Pendlerströme auf den Umweltverbund zu verlagern, aber gleichzeitig inhaltlich
weiterentwickelt werden. Dazu soll auch auf Ressourcen der
Wirtschaftsförderung zurückgegriffen werden, die sich mit ihrem Netzwerk und
ihren Möglichkeiten an der Lösungsfindung zur Förderung nachhaltiger
Mobilitätsformen sowie Reduzierung stauverursachender Verkehrsträger
beteiligen soll.
Die Verwaltung soll zukünftig die Potenziale für die Durchführung eines
Mobilitätsmanagements für weitere Segmente - beispielsweise das lokale
Handwerk - prüfen, um auch für die Bedarfe dieser Zielgruppen auf ihren
betrieblichen Wegen Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Weiterhin ist das Mobilitätsmanagement in Wohnquartieren ein Baustein, der
zukünftig von Jobwärts erschlossen werden sollte. Dazu gehören ortsbezogene
Maßnahmen, die Pendler*innern einen Umstieg auf alternative Mobilität
ermöglichen, aber auch z.B. die Erschließung von privaten Parkplätzen für
Anwohner*innen in den Abend- und Nachtstunden.
Insbesondere wird die Verwaltung gebeten, die vorhandenen Erfahrungen und
Ressourcen im Jobwärts-Programm auf die anstehenden Herausforderungen
im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auf der A565 Abfahrt Poppelsdorf
auszurichten.
Begründung
Begründung erfolgt mündlich.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de