220492-01 AA · Änderungsantrag
ÄA-Koalition: Programm JOBWÄRTS Antrag zur Vorlage 220492-01
Kerndaten
- Nummer
- 220492-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Genehmigung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 220492-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Annette Standop SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin 08.06.22 ÄA-Koalition: Programm JOBWÄRTS Antrag zur Vorlage 220492-01 Beratungsfolge Rat 09.06.2022 Genehmigung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Programm JOBWÄRTS gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis über das Jahr 2022 hinweg zunächst für zwei weitere Jahre fortzusetzen. Dabei sollen 50% der hierfür entstehenden Kosten auf Basis der verlängerten Kooperationsvereinbarung vom Rhein-Sieg-Kreis (s.u. Beschlussziffer 5) refinanziert werden. Gegen Ende des Zeitraums wird das Programm evaluiert und dann über eine weitere Fortsetzung entschieden. 2. Die hierfür seinerzeit befristet eingerichteten drei Vollzeitstellen werden zur dauerhaften Deckung des Bedarfes über den 31. Dezember 2022 hinaus fest im Stellenplan verstetigt. Die zugehörigen, bis zum 31. Dezember 2022 eingerichteten, k.w.-Vermerke (= „künftig wegfallend“) entfallen unmittelbar mit Beschlussfassung. Infolgedessen werden die befristet abgeschlossenen Arbeitsverträge der Mitarbeitenden entsprechend entfristet. Die Entfristung der Stellen erfolgt unter der Annahme, dass bei Auslaufen des Programms die Stelleninhaber*innen aufgrund ihrer Ausbildungsprofile und ihrer Berufsbiographien dann sinnvoll auf bereits bestehenden Stellen eingesetzt werden können. 3. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, sich zur Teil-Finanzierung des Programms um weitere Fördermittel intensiv zu bemühen. 5. Die Verwaltung wird ermächtigt, die abgeschlossene Kooperationsvereinbarung zur Programmdurchführung und zur Deckung der Personal- und Sachkosten mit dem Rhein-Sieg-Kreis zu verlängern. 6. Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeiten zu eruieren die Beiträge der Projektpartner auf Arbeitsgeberseite zuschussunschädlich zu erhöhen.Seite 1 von 2 Seite 2 7. Die Marketingkosten werden zunächst auf 100.000,- Euro per anno gedeckelt. Darüberhinausgehende Kosten müssen durch einen eigenen Beschluss des Finanzausschusses freigegeben werden. 8. Das Programm Jobwärts soll seinen Schwerpunkt behalten, die Pendlerströme auf den Umweltverbund zu verlagern, aber gleichzeitig inhaltlich weiterentwickelt werden. Dazu soll auch auf Ressourcen der Wirtschaftsförderung zurückgegriffen werden, die sich mit ihrem Netzwerk und ihren Möglichkeiten an der Lösungsfindung zur Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen sowie Reduzierung stauverursachender Verkehrsträger beteiligen soll. Die Verwaltung soll zukünftig die Potenziale für die Durchführung eines Mobilitätsmanagements für weitere Segmente - beispielsweise das lokale Handwerk - prüfen, um auch für die Bedarfe dieser Zielgruppen auf ihren betrieblichen Wegen Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Weiterhin ist das Mobilitätsmanagement in Wohnquartieren ein Baustein, der zukünftig von Jobwärts erschlossen werden sollte. Dazu gehören ortsbezogene Maßnahmen, die Pendler*innern einen Umstieg auf alternative Mobilität ermöglichen, aber auch z.B. die Erschließung von privaten Parkplätzen für Anwohner*innen in den Abend- und Nachtstunden. Insbesondere wird die Verwaltung gebeten, die vorhandenen Erfahrungen und Ressourcen im Jobwärts-Programm auf die anstehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auf der A565 Abfahrt Poppelsdorf auszurichten. Begründung Begründung erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de