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220490-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aufhebung der Radverkehrsbehinderung durch das Verbotsschild am Potsdamer Platz

Nummer
220490-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.12.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220490 Bürgerantrag: Aufhebung der Radverkehrsbehinderung durch das Verbotsschild am Potsdamer Platz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220490-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Aufhebung der Radverkehrsbehinderung durch das
Verbotsschild am Potsdamer Platz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Radverkehrssituation am Potsdamer Platz, Bereich Dorotheenstraße, ist,
wie im Bürgerantrag geschildert, heute nicht zufriedenstellend. Es existiert zwar
eine Querungsstelle zwischen Potsdamer Platz und Riegelerstraße, diese ist
aber einerseits durch Radfahrende nicht intuitiv nutzbar und andererseits muss
so linksseitig der schmale Gehweg bis an den Potsdamer Platz befahren
werden.
Der Vorschlag für eine Querungsstelle näher am Potsdamer Platz erscheint
daher sinnvoll und nach erster Überprüfung durch das Fachamt auch machbar.
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung eine Querungsstelle für den
Radverkehr an der Einmündung zum Potsdamer Platz planen und die Planung
inklusive Kostenschätzung in einer der kommenden Gremiensitzungen zum
Beschluss vorlegen.
Haushaltsmittel für den Umbau sind durch den Radentscheid-Beschluss
vorhanden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor dem Bürgerantrag stattzugeben.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de