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220489 · Beschlussvorlage

Erprobung Tempo 30 im Stadtgebiet Bonn

Nummer
220489
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 220489-01 AA Erprobung Tempo 30 im Stadtgebiet Bonn Antrag zur Vorlage 220489

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Beschlussvorlage
öffentlich
220489
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Erprobung Tempo 30 im Stadtgebiet Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
Rat 09.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung untersucht die Eignung folgender Straßenabschnitte zur
Erprobung von "Tempo 30":
 Pariser Straße
 Oxfordstraße/Berliner Platz
 Bonner Talweg (zwischen Poppelsdorfer Allee und Reuterstraße)
 Bahnhofstraße
 Dottendorfer Straße (zwischen Quirinusplatz und Karl-Barth-Straße)
 Hermannstraße (Konrad-Adenauer-Platz bis Elsa-Brändström-Straße)
 Limpericher Straße
 Stiftsstraße
 Geislarstraße
 Am Herrengarten (zwischen St. Augustiner Straße und Siegburger
Straße)
 Deutschherrenstraße (von Theodor-Heuss-Straße bis Ortszentrum
Lannesdorf)
 Rheinallee
 Schieffelingsweg
 Villemombler Straße
Begründung
Infolge der Mitteilungsvorlage DS-Nr. 211705 fanden Beratungen in den
jeweiligen Bezirksvertretungen statt, aus denen sich die genannten Vorschläge
entwickelten.
BV Bonn DS220156
BV Bad Godesberg DS211933
BV Beuel DS212214
BV Hardtberg DS22065
Wie die Verwaltung in o.g. Mitteilungsvorlage mitgeteilt hat, können bei der
Erprobung von "Tempo 30" Abschnitte klassifizierter Straßen (Kreis-, Landes-
und Bundesstraßen) nicht berücksichtigt werden. Diese werden allerdings imSeite 1 von 2
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Rahmen einer möglichen Reduzierung aus Lärmschutzgründen geprüft.
Oben genannte Straßen wird die Verwaltung bei mehrheitlichem Beschluss in
zwei 7er-Blöcken prüfen und die Ergebnisse der Prüfung sukzessive ab dem
dritten und vierten Quartal dem MoVe und dem Rat der Bundesstadt Bonn
mitteilen. Dazu ist vorab eine Bestandsaufnahme von Daten notwendig, um
einen Ist-Zustand zu ermitteln, der das Erreichen der Erprobungsziele
„Erhöhung der Verkehrssicherheit“ oder „Lärmschutz“ nachvollziehbar macht
und eine Verstetigung rechtfertigt. Dazu gehören insbesondere
Lärmberechnungen, Verkehrsbelastungen, Querungshäufigkeiten sowie
Geschwindigkeitsverstöße. In die Gesamtbewertung des Erprobungserfolges
wird auch die subjektive Verkehrssicherheit einfließen, bspw. durch Befragung
der Anwohner*innen, Schüler- oder Elternvertretungen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de