220489 · Beschlussvorlage
Erprobung Tempo 30 im Stadtgebiet Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 220489
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 220489 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Erprobung Tempo 30 im Stadtgebiet Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung Rat 09.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung untersucht die Eignung folgender Straßenabschnitte zur Erprobung von "Tempo 30": Pariser Straße Oxfordstraße/Berliner Platz Bonner Talweg (zwischen Poppelsdorfer Allee und Reuterstraße) Bahnhofstraße Dottendorfer Straße (zwischen Quirinusplatz und Karl-Barth-Straße) Hermannstraße (Konrad-Adenauer-Platz bis Elsa-Brändström-Straße) Limpericher Straße Stiftsstraße Geislarstraße Am Herrengarten (zwischen St. Augustiner Straße und Siegburger Straße) Deutschherrenstraße (von Theodor-Heuss-Straße bis Ortszentrum Lannesdorf) Rheinallee Schieffelingsweg Villemombler Straße Begründung Infolge der Mitteilungsvorlage DS-Nr. 211705 fanden Beratungen in den jeweiligen Bezirksvertretungen statt, aus denen sich die genannten Vorschläge entwickelten. BV Bonn DS220156 BV Bad Godesberg DS211933 BV Beuel DS212214 BV Hardtberg DS22065 Wie die Verwaltung in o.g. Mitteilungsvorlage mitgeteilt hat, können bei der Erprobung von "Tempo 30" Abschnitte klassifizierter Straßen (Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) nicht berücksichtigt werden. Diese werden allerdings imSeite 1 von 2 Seite 2 Rahmen einer möglichen Reduzierung aus Lärmschutzgründen geprüft. Oben genannte Straßen wird die Verwaltung bei mehrheitlichem Beschluss in zwei 7er-Blöcken prüfen und die Ergebnisse der Prüfung sukzessive ab dem dritten und vierten Quartal dem MoVe und dem Rat der Bundesstadt Bonn mitteilen. Dazu ist vorab eine Bestandsaufnahme von Daten notwendig, um einen Ist-Zustand zu ermitteln, der das Erreichen der Erprobungsziele „Erhöhung der Verkehrssicherheit“ oder „Lärmschutz“ nachvollziehbar macht und eine Verstetigung rechtfertigt. Dazu gehören insbesondere Lärmberechnungen, Verkehrsbelastungen, Querungshäufigkeiten sowie Geschwindigkeitsverstöße. In die Gesamtbewertung des Erprobungserfolges wird auch die subjektive Verkehrssicherheit einfließen, bspw. durch Befragung der Anwohner*innen, Schüler- oder Elternvertretungen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de